Landtag Brandenburg Drucksache 6/9140 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.07.2018 / Ausgegeben: 10.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3608 der Abgeordneten Tina Fischer (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8880 Ultrafeinstaubbelastungen im BER-Umfeld – was tut das Land? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Thema Ultrafeinstaub bewegt eine zunehmende Anzahl an Menschen - sowohl deutschlandweit, als auch im Land Brandenburg und in seinen Kommunen. Ultrafeinstaubpartikel werden an vielen Stellen im Alltag - z.B. im Autound Flugverkehr, aber auch im Toaster, beim Grillen u.v.m. - freigesetzt. Die Erforschung der Verteilung von Ultrafeinstaubpartikeln in der Luft sowie der möglichen Gesundheitsschädlichkeit steht jedoch noch ganz am Anfang. Bundeseinheitliche Vorgaben oder Festlegungen gibt es nicht, sodass jede Aktivität freiwillig ist. Am und um den Flughafenstandort Schönefeld / BER misst die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH mittlerweile an mindestens zwei Standorten die Konzentration und die Größenzusammensetzung der Ultrafeinstaubpartikel. Darüber hinaus betreibt das Land Brandenburg eine Messstation im Spreewald. Frage 1: Was tut das Land Brandenburg dafür, die Erfassung und Erforschung von Ultrafeinstaubbelastungen in der Luft voranzutreiben? Wie viel Geld wird für diese Aufgabe jährlich investiert? Frage 2: Wie wird der aktuelle Stand der Ultrafeinstaubbelastung in der Luft im BER- Umfeld erfasst und welche weiteren Erhebungsmethoden sind für die Zukunft geplant? zu den Fragen 1 und 2: In Brandenburg erfolgen Aktivitäten zur Messung von ultrafeinen Partikeln im Umfeld des Flughafens Berlin-Schönefeld / BER zurzeit durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Der Beschluss des Landtages 6/6114-B vom 1. März 2017 „Ultrafeinstaubmessung am Flughafen BER öffentlich nutzbar machen“ wird hierzu umgesetzt . Darüber hinaus schafft das Landesamt für Umwelt (LfU) schrittweise die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erzeugung qualitätsgesicherter und vergleichbarer Werte bei der Zählung ultrafeiner Partikel. Das LfU hat hierzu zwei Geräte zur Messung der Partikelanzahlkonzentration mit Kosten von etwa 40.000 € pro Messgerät beschafft. Es werden zurzeit Testmessungen durchgeführt, um Erfahrungen im Umgang mit der Messtechnik sowie mit der Prüfung, Auswertung und Speicherung der auflaufenden Daten zu gewinnen. Ziel der Testphase ist die Sicherstellung des routinemäßigen Betriebes der Messtechnik im Rahmen des normalen Messnetzbetriebes. Für die Jahre 2018 bis 2020 ist die Beauftragung eines Gutachtens zur Entwicklung und Umsetzung eines Messkonzeptes für ultrafeine Partikel für das Land Brandenburg geplant. Hierbei wird mit Landtag Brandenburg Drucksache 6/9140 - 2 - Kosten von ca.100.000 € für drei Jahre gerechnet. Weitere Planungen, insbesondere für regelmäßige jährliche Investitionen, bestehen nicht. Frage 3: Gibt es z.B. seitens des Bundes, also des Bundesumweltamtes oder des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vorläufige Orientierungswerte / Ansätze (bevor es künftig irgendwann Grenzwerte geben könnte) für eine Obergrenze im Hinblick auf die Ultrafeinstaubbelastung in der Luft? zu Frage 3: Vorläufige Orientierungswerte für eine Obergrenze der Ultrafeinstaubbelastung seitens des Umweltbundesamtes oder anderer Behörden bzw. anerkannter Fachorganisationen sind nicht bekannt. Frage 4: Gibt es auf der Ebene der Landesämter einen Erfahrungsaustausch z.B. mit Hessen (Flughafen Frankfurt a.M.) und Bayern (Flughafen München) oder international zu anderen Staaten (z.B. den Niederlanden)? Falls nicht, warum nicht? zu Frage 4: Ja. Das LfU steht im Rahmen der Mitarbeit in Fachgremien zur Luftreinhaltung , über die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fachveranstaltungen und Workshops, über den fachlichen Kontakt zu anderen mit der Messung von ultrafeinen Partikeln befassten Landesämtern und dem Umweltbundesamt im regelmäßigen Erfahrungsaustausch . Frage 5: Wie kann aktuell und zukünftig die Information der Öffentlichkeit - insbesondere in der BER-Umlandregion - zum Thema Ultrafeinstaub erfolgen? zu Frage 5: Nach Kenntnis der Landesregierung ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zurzeit damit befasst, eine Datenveröffentlichung vorzubereiten. Das LfU wird eigene Messergebnisse zu ultrafeinen Partikeln veröffentlichen, soweit die notwendige Testund Erprobungsphase der entsprechenden Messtechnik durchlaufen wurde und die technischen Voraussetzungen vollständig vorliegen. Frage 6: Beteiligen sich die Fachbehörden des Landes Brandenburg am UFOPLAN- Vorhaben 3716 52 200 0? Welche Ergebnisse und Erkenntnisse gibt es bisher in diesem Zusammenhang? zu Frage 6: Eine regelmäßige Beteiligung von Fachbehörden des Landes Brandenburg am UFOPLAN-Vorhaben 3716 52 200 0 („Einfluss eines Großflughafens auf zeitliche und räumliche Verteilungen der Außenluftkonzentrationen von Ultrafeinstaub < 100 nm, um die potentielle Belastung in der Nähe zu beschreiben - unter Einbeziehung weiterer Luftschadstoffe (Ruß, Stickoxide und Feinstaub (PM-2,5 und PM-10))“) erfolgt nicht. Die Teilnahme an einem Workshop im Rahmen des genannten UFOPLAN-Vorhabens am 17. April 2018 in Bonn zur Vorstellung der Methoden und ersten Ergebnisse wurde durch das LfU wahrgenommen. Die Ergebnisse des Vorhabens insgesamt werden in einem Abschlussbericht veröffentlicht und durch das LfU entsprechend analysiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.