Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.07.2018 / Ausgegeben: 10.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 32 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/8545 Zukunft der Großschutzgebiete in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Große Anfrage wie folgt: Die Großschutzgebiete umfassen in Brandenburg einen Nationalpark, drei Biosphärenreservate und 11 Naturparke. Sie werden unter dem Dach der „Nationalen Naturlandschaften “ zusammengefasst und beworben. Die Ziele und Funktionen der Großschutzgebiete sind im Bundesnaturschutzgesetz und im Brandenburger Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz formuliert. Danach dienen alle dem Schutz großräumiger Landschaften, wobei jeweils der Schutz der Naturund /oder der Kulturlandschaft im Vordergrund steht. Die Großschutzgebiete erfüllen wichtige ökologische und gesellschaftliche Funktionen und sind für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Brandenburg und Deutschland von sehr großer Bedeutung. Ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt der Brandenburger Großschutzgebiete war in den letzten Jahrzehnten die Verknüpfung von Naturschutz und Landnutzungen, also die Integration von Naturschutzzielen in die Landnutzungen und die Entwicklung von Modelllandschaften, in denen Schutz und Nutzung miteinander in Einklang gebracht werden sollen. Alle 15 Gebiete zusammen nehmen insgesamt ein Drittel der Landesfläche Brandenburgs ein und repräsentieren zusammen alle Lebensräume und Landschaften unseres Bundeslandes . Zwei Drittel der Natura-2000-Gebietsfläche (EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete) konzentriert sich in den Großschutzgebieten. Sie haben daher eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Brandenburg. SPD und Linke haben im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode festgeschrieben, sich für eine Stärkung der Großschutzgebiete einzusetzen und sie als Schwerpunktbereiche für den Naturtourismus sowie als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Andererseits fand in den Schutzgebietsverwaltungen in den letzten 15 Jahren ein starker Personalabbau statt, der scheinbar im Widerspruch zum vereinbarten Ziel der Stärkung steht. In der Presse wurde außerdem berichtet, dass die Abteilung Großschutzgebiete im Landesamt für Umwelt zum 01. April 2018 aufgelöst werden soll. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 2 - Wir fragen die Landesregierung: Bedeutung und Entwicklung der Großschutzgebiete 1. Welche Bedeutung haben die Großschutzgebiete nach Auffassung der Landesregierung für Brandenburg? 2. Welche Bedeutung haben die Großschutzgebiete nach Auffassung der Landesregierung für die Strukturentwicklung der ländlichen Räume? 3. Welchen Beitrag leisten die Großschutzgebiete für die Entwicklung des Tourismus in Brandenburg? 4. Welche Bedeutung haben die Großschutzgebiete speziell für den Naturschutz? 5. Welche gesetzlichen Anforderungen haben die Großschutzgebiete zu erfüllen? 6. Welcher Anteil und welche Fläche der FFH- und SPA- Gebiete liegt in den Brandenburger Großschutzgebieten? 7. Wie ist der Anteil von Ökolandbau an der Landwirtschaft in den Brandenburger Großschutzgebieten und wie hat sich dieser seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? 8. Gibt es Studien zur sozioökonomischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung von Großschutzgebieten in Brandenburg und wenn ja, was sind die Ergebnisse? 9. Gibt es Studien zur Akzeptanz der Großschutzgebiete in der Bevölkerung und bei den gesellschaftlichen Interessenvertreter*innen und wenn ja, was sind die Ergebnisse ? 10. Es ist beabsichtigt, die Abteilung Großschutzgebiete mit der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt zusammenzulegen. 1. Welche Effekte hinsichtlich der einheitlichen strategischen Entwicklung des Systems der Brandenburger Großschutzgebiete erhofft sich - nachdem bereits der Nationalpark ans MLUL ausgegliedert wurde - die Landesregierung von dieser Organisationsmaßnahme? 2. Welche Risiken entstehen, wenn Naturparke und Biosphärenreservate nebeneinander und gemeinsam mit hoheitlich tätigen Naturschutzreferaten geführt werden? 11. Mit welchen Maßnahmen setzt die Landesregierung das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel um, sich für die Stärkung der Großschutzgebiete einzusetzen und sie als Schwerpunktbereiche für den Naturtourismus sowie als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern? Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, welche sind bis zum Ende der Legislaturperiode noch geplant? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 3 - Ausstattung und Aufgaben 12. Wie ist die derzeitige Personalausstattung in den Großschutzgebieten insgesamt und wie hat sich diese seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? Wie hoch war der maximale Personalbestand seit Gründung der Großschutzgebiete und wie groß ist er heute im Vergleich dazu? 13. Welches sind die Stellen-Zielzahlen für 2020 und wie gedenkt die Landesregierung diese Zielzahlen fortzuschreiben? Bitte aufschlüsseln nach Großschutzgebiets- Kategorie und zentrale Koordinierung. 14. Die Wertschätzung Brandenburger Großschutzgebiete ist deutschland- und europaweit sehr groß, weil in Brandenburg ein einheitliches Großschutzgebietssystem mit zentraler Leitung und fachlicher Steuerung und Koordinierung über alle drei Gebietstypen hinweg bestand. Gedenkt die Landesregierung, dieses System zu erhalten, oder sind Veränderungen geplant? Wenn ja, welche? 15. Welche Kernaufgaben wurden auf die Verwaltungen der Großschutzgebiete übertragen ? 16. Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben werden durch die Großschutzgebietsverwaltungen wahrgenommen und wie hat sich der Aufgabenumfang seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? Nationalpark Unteres Odertal 17. Wie groß ist der Nationalpark Unteres Odertal und wie teilt sich die Fläche anteilig auf die verschiedenen Schutzzonen auf? 18. Welches sind die Schutz- und Entwicklungsziele des Nationalparks Unteres Odertal? 19. Welcher Flächenanteil der Brandenburger FFH- und SPA-Gebiete insgesamt liegt im Nationalpark? 20. Welche Bedeutung kommt der Nationalparkverwaltung bei der Umsetzung der FFH- Richtlinie und der Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen zu? Wie ist im Nationalpark der aktuelle Arbeitsstand? 21. Wie viele Personalstellen sind derzeit für diesen Aufgabenbereich zuständig und wie hat sich die Personalausstattung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche personelle Ausstattung ist für die Zukunft geplant? 22. Sieht die Landesregierung die personelle Ausstattung als ausreichend an, um die Erarbeitung von FFH-Managementplänen bis zum Jahr 2020 abzuschließen? 23. Wie hat sich der Flächenanteil der Schutzzone 1 seit der Gründung des Nationalparks entwickelt? Welche Ziele verfolgt die Landesregierung diesbezüglich? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 4 - 24. Wie sind die Eigentumsverhältnisse nach der Flurbereinigung in den Schutzzonen? Bitte die Anteile des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa- Nationalparks Unteres Odertal e.V. getrennt ausweisen. 25. Wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis des Flurneuordnungsverfahrens? 26. Welche Kosten sind durch das Flurneuordnungsverfahren entstanden? 27. Welche Gerichtskosten sind zuzüglich bis heute infolge des Flurneuordnungsverfahrens entstanden? 28. Unterliegt der Nationalpark einer regelmäßigen Evaluierung durch übergeordnete Gremien? Wurde der Nationalpark seit seiner Gründung evaluiert und wenn ja, wie ist das Ergebnis? 29. Welche Schwachstellen wurden bei der Evaluierung festgestellt? 30. Wie gedenkt die Landesregierung diese Schwachstellen abzustellen? 31. Wie ist der Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaftsfläche im Nationalpark und wie hat sich dieser seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? 32. Wie hat sich die Personalausstattung im Nationalpark Unteres Odertal seit der Gründung entwickelt, wie hoch war der maximale Personalbestand und wie groß ist er im Vergleich hierzu heute? Welches sind die Personalzielzahlen für 2020? 33. Wie viele und welche Personalstellen sind befristet und wann laufen diese jeweils aus? In welchem Umfang ist eine Beibehaltung dieser Stellen geplant? 34. Wie ist die aktuelle und die angestrebte Personalausstattung des Nationalparks Unteres Odertal im Vergleich zu den anderen deutschen Nationalparks einzuordnen? 35. Sieht die Landesregierung die Personalausstattung des Nationalparks für die ordentliche Erfüllung der Aufgaben als ausreichend an? Wenn nein, wo sieht sie Aufstockungsbedarf ? Biosphärenreservate 36. Wie groß sind die drei Biosphärenreservate und wie verteilen sich die Flächenanteile auf die einzelnen Zonen, insbesondere die Kernzonen auf (bitte in Hektar und Prozent der Gesamtfläche)? Wie hat sich der Flächenanteil der Kernzonen jeweils in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Ziele werden in den Biosphärenreservaten angestrebt? 37. Welches sind die Schutz- und Entwicklungsziele der drei Biosphärenreservate? 38. Welcher Flächenanteil der Brandenburger FFH- und SPA-Gebiete liegt in den Biosphärenreservaten (pro BR einzeln und insgesamt)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 5 - 39. Welche Bedeutung kommt den Biosphärenreservatsverwaltungen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen zu? Wie ist in den Biosphärenreservaten der aktuelle Arbeitsstand? 40. Wie viele Personalstellen sind derzeit für diesen Aufgabenbereich zuständig und wie hat sich die Personalausstattung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche personelle Ausstattung ist für die Zukunft geplant? 41. Sieht die Landesregierung die personelle Ausstattung als ausreichend an, um die Erarbeitung von FFH-Managementplänen bis zum Jahr 2020 abzuschließen? 42. Wie ist der Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaftsfläche in den Brandenburger Biosphärenreservaten und wie hat sich dieser jeweils seit Ende der 90er Jahre entwickelt? 43. Welches Ergebnis hatte die letzte Evaluation durch das Man and Biosphere Nationalkomitee (bitte pro Biosphärenreservat einzeln aufführen)? 44. Welche Kritikpunkte hat das UNESCO-MAB-Komitee festgestellt? Welche davon wurden bereits abgearbeitet und welche sind noch offen? Welche Maßnahmen sollen bis wann noch umgesetzt werden? 45. Mit dem Aktionsplan von Lima 2016-2025 zum UNESCO-MAB-Programm wurde ein Dokument verabschiedet, das den UNESCO-Biosphärenreservaten eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zuschreibt. Wie stellt sich die Landesregierung dieser internationalen Verpflichtung, welche Maßnahmen sind ggf. geplant und wie werden diese finanziell und personell untersetzt? 46. Welche Aktivitäten entfalten die Brandenburger Biosphärenreservate im UNESCO- Weltnetz der Biosphärenreservate? Ist das Personal für die internationale Zusammenarbeit , die sich z.B. aus dem Lima Aktionsplan ergibt, ausreichend qualifiziert? 47. Wie hat sich die Personalausstattung in den drei Biosphärenreservaten jeweils seit ihrer Gründung entwickelt? Wie hoch war der maximale Personalbestand und wie groß ist er im Vergleich hierzu heute? Welches sind die Personalzielzahlen für 2020? 48. Wie viele und welche Personalstellen sind befristet und wann laufen diese jeweils aus? In welchem Umfang ist eine Beibehaltung dieser Stellen geplant? 49. Wie hat sich die Personalausstattung speziell für die Stellen im Höheren Dienst jeweils seit ihrer Gründung entwickelt? 50. Wie viele Planstellen im Höheren Dienst stehen in den Biosphärenreservaten jeweils für konzeptionelle Arbeit und Entwicklung von Modellprojekten zur Verfügung? 51. Das Programm der MAB-Biosphärenreservate ist ein Programm der UNESCO, also der Organisation für Wissenschaft, Bildung und Kultur der Vereinten Nationen. Dementsprechend spielen begleitende Forschung und Monitoring eine zentrale Rolle. Wie viele Planstellen stehen in den drei Biosphärenreservaten jeweils für Forschungsko- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 6 - ordination und Monitoring zur Verfügung? 52. Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist ein zentrales Anliegen der UNESCO- Biosphärenreservate. Wie viele Planstellen stehen in den drei Biosphärenreservaten jeweils für Bildung für Nachhaltige Entwicklung zur Verfügung? 53. Die Brandenburger Biosphärenreservate nehmen zentrale Aufgaben bei der Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg wahr. Wie viele Planstellen stehen in den drei Biosphärenreservaten für die Themen Naturschutz/Biologische Vielfalt zur Verfügung ? 54. Wie ist die Personalausstattung der Brandenburger Biosphärenreservate im Vergleich mit anderen Biosphärenreservaten in Deutschland und Europa einzuordnen? 55. Wie ist die Personalausstattung der Biosphärenreservate mit Bezug zur Flächengröße und zur Aufgabenstellung im Vergleich zum Nationalpark einzuordnen? 56. Sieht die Landesregierung die Personalausstattung der Biosphärenreservate für die ordentliche Erfüllung der Aufgaben jeweils als ausreichend an? Wenn nein, wo sieht sie Aufstockungsbedarf? 57. Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltige Landwirtschaft wurden in den drei Biosphärenreservaten bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse sowie deren Fortführung in der Zukunft zu bewerten? 58. Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft wurden in den drei Biosphärenreservaten bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse zu bewerten? 59. Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltiger Tourismus wurden in den drei Biosphärenreservate bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse sowie deren Fortführung in der Zukunft zu bewerten? 60. Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltige Siedlungsentwicklung /nachhaltiges Bauen/Verkehr/Energie wurden in den drei Biosphärenreservate bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse sowie deren Fortführung in der Zukunft zu bewerten? 61. Welche Publikationen liegen zu den Modellprojekten und -Vorhaben vor? Bitte Aufzählung der wichtigsten Arbeiten mit Literaturangaben. Naturparke 62. Wie groß sind die 11 Brandenburger Naturparke jeweils? 63. Welche Schutz- und Entwicklungsziele haben die Naturparke jeweils? 64. Welcher Flächenanteil der Brandenburger FFH- und SPA-Gebiete liegt in den Naturparken (pro Naturpark einzeln und insgesamt)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 7 - 65. Welche Bedeutung kommt den Naturparkverwaltungen bei der Umsetzung der FFH- Richtlinie und der Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen zu? Wie ist in den Naturparken jeweils der aktuelle Arbeitsstand? 66. Wie viele Personalstellen sind derzeit für diesen Aufgabenbereich zuständig und wie hat sich die Personalausstattung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche personelle Ausstattung ist für die Zukunft geplant? 67. Sieht die Landesregierung die personelle Ausstattung als ausreichend an, um die Erarbeitung von FFH-Managementplänen bis zum Jahr 2020 abzuschließen? 68. Wie ist der Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaftsfläche in den Brandenburger Naturparken und wie hat sich dieser seit Ende der 90er Jahre entwickelt? 69. Wie hat sich die Personalausstattung in den 11 Naturparken jeweils seit ihrer Gründung entwickelt? Wie hoch war der maximale Personalbestand und wie groß ist er im Vergleich hierzu heute? Welches sind die Personalzielzahlen für 2020? 70. Wie viele und welche Personalstellen sind befristet und wann laufen diese jeweils aus? In welchem Umfang ist eine Beibehaltung dieser Stellen geplant? 71. Welche Empfehlungen übergeordneter Institutionen (Verband Deutscher Naturparke, Europarc, Bundesamt für Naturschutz usw.) gibt es zur Personalausstattung von Naturparken und wie ist die aktuelle und geplante Personalausstattung der Brandenburger Naturparke im Verhältnis zu diesen Empfehlungen zu bewerten? 72. Wie ist die Personalausstattung der Brandenburger Naturparke im Vergleich mit den Naturparken in anderen Ländern Europas zu bewerten? 73. Wie ist die Personalausstattung der Brandenburger Naturparke in Bezug auf Flächengröße und Aufgabenstellung im Vergleich mit dem Nationalpark und den Biosphärenreservaten in Brandenburg zu bewerten? 74. Sieht die Landesregierung die Personalausstattung der Naturparke für die ordentliche Erfüllung der Aufgaben jeweils als ausreichend an? Wenn nein, wo sieht sie Aufstockungsbedarf ? Vorwort der Landesregierung: Das Land Brandenburg trägt direkt die Verantwortung für den Nationalpark Unteres Odertal, drei Biosphärenreservate und 11 Naturparke. Die 15 brandenburgischen Großschutzgebiete repräsentieren sowohl qualitativ wie auch räumlich einen bedeutenden Teil der 137 Nationalen Naturlandschaften Deutschlands. In Brandenburg sind die Verwaltungen der Großschutzgebiete in alleiniger Trägerschaft des Landes. Dies ist in keinem anderen Bundesland so und deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal . So finanziert die Landesregierung die Personalkosten für mehr als 160 Beschäftigte im Landesamt für Umwelt und im NaturSchutzFonds bei der Naturwacht sowie Sachkosten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dies soll auch in Zukunft abgesichert werden. Dennoch ist dies angesichts der Fülle der Aufgaben, die über den Landeshaushalt zu finanzieren sind, eine große Herausforderung! Die im Rahmen des Landesmarketings vorgenommene „Nullmessung“ der Außenwirkung Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 8 - des Landes hat klar gezeigt, dass Brandenburg bundesweit insbesondere mit Naturthemen punkten kann. Die 15 Nationalen Naturlandschaften stärken aber auch die Identifikation der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die selbst in ihrer Mehrheit stolz auf die reichhaltige Naturausstattung des Landes sind, mit ihrer Heimat. Die Nationalen Naturlandschaften bieten allein schon wegen ihrer Großräumigkeit einen guten Rahmen für den Erhalt von Tieren und Pflanzen. Die Sicherung von Lebensräumen, die Bewahrung der Artenvielfalt und damit der genetischen Vielfalt gehören an oberster Stelle zum Selbstverständnis und damit zum Aufgabenspektrum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Großschutzgebieten. Unter dem Dach der Großschutzgebiete unterstützt das Land die nachhaltige Entwicklung in den Regionen. Natur und Landschaft bilden die Basis für Angebote im Naturtourismus. Wenn Brandenburg in diesem Segment besonders erfolgreich ist, hat dies auch damit zu tun, dass über die 15 Großschutzgebiete einzelne Bausteine für die touristische Infrastruktur beziehungsweise für Anbieter im Naturtourismus bereitgestellt werden. Darüber hinaus engagieren sich die Großschutzgebiete in den LEADER-Arbeitsgruppen. So findet sich das Label „Großschutzgebiete“ auch bei Projekten der ländlichen Entwicklung - in Dorfgemeinschaften , beim Erhalt des ländlichen Kulturerbes oder bei der Gestaltung des Ortsbilds . Im Bereich der Umweltbildung werden über die Nationalen Naturlandschaften landesweit Vorträge, Exkursionen, Workshops, Projekttage - gerade auch für Kinder und Jugendliche - sichergestellt. Entscheidend für die Entwicklung der Großschutzgebiete ist deren Einbindung in kommunale , wirtschaftliche und kulturelle Netzwerke vor Ort. Ziel ist eine starke regionale Verankerung , die Beteiligung an regionalen Wertschöpfungsketten - im Ergebnis die wachsende Identifizierung der lokalen Bevölkerung mit dem jeweiligen Großschutzgebiet. Bedeutung und Entwicklung der Großschutzgebiete Frage 1: Welche Bedeutung haben die Großschutzgebiete nach Auffassung der Landesregierung für Brandenburg? Zu Frage 1: Die 15 Brandenburgischen Großschutzgebiete sind Teil der Nationalen Naturlandschaften , einem Verbund aus deutschen Großschutzgebieten. Ihre Bedeutung ist u. a. in der Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg dargelegt: „Die 15 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs (Nationalpark Unteres Odertal, drei Biosphärenreservate und elf Naturparke) sind Modellregionen für eine Nachhaltige Regionalentwicklung. Sie erfüllen nicht nur den international fixierten Auftrag, biologische Vielfalt zu bewahren. Vielmehr stellen sie sich auch die Aufgabe, Bildung für Nachhaltige Entwicklung zu vermitteln und ihre Ökosystemleistungen, insbesondere für Erholung, Ernährung und Naturtourismus dauerhaft zu erhalten (Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg S. 24 (MUGV, Juni 2014))“. Die Bedeutung der Großschutzgebiete liegt auch in einer starken, regionalen Netzwerkfunktion . So kooperieren ihre staatlichen Schutzgebietsverwaltungen und die Naturwacht vor Ort gemeinsam mit den vielfältigen regionalen Partnern, wie den Trägern der Besucherinformationszentren, den Kommunen, den Fördervereinen, den Landnutzern, den Naturschutzvereinen und -verbänden, den LEADER-Aktionsgruppen, Natur- und Landschaftsführer/innen oder z. B. im Rahmen von Partnerinitiativen mit Anbietern touristischer Leistungen oder von regionalen Produkten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 9 - Zu den Gebietskategorien im Einzelnen: Der Nationalpark Unteres Odertal ist der einzige Auennationalpark in Deutschland. Hier steht die Entwicklung von Wildnis im Vordergrund („Natur Natur sein lassen“). Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist die deutsch-polnische Kooperation. Die Biosphärenreservate Schorfheide-Chorin, Spreewald und das fünf Länder übergreifende Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe sind Bestandteile des Weltnetzes der UN- ESCO-Biosphärenreservate und Schwerpunkträume für die Gestaltung und Erforschung der Beziehungen zwischen Mensch und Biosphäre sowie für die internationale Zusammenarbeit . Entsprechend der internationalen Leitlinien für das Weltnetz und der Deutschen MAB-Kriterien sowie der gesetzlichen Grundlagen sind die Biosphärenreservate Modellgebiete nachhaltiger Entwicklung bezogen auf Management in Naturschutz, wirtschaftlicher Entwicklung (Landnutzung, Gewerbe, Dienstleistungen) und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Biosphärenreservate sind vorrangige Standorte für interdisziplinäre Forschungsprojekte und in zahlreiche wissenschaftliche Netzwerke eingebunden. Die 11 Naturparke sind Naturparke ostdeutscher Prägung und Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Als Erholungslandschaften haben sie in Brandenburg aufgrund ihrer Flächengröße, Verteilung und landschaftlichen Qualität eine herausragende Bedeutung für die Zielsetzung der Stabilisierung der peripheren ländlichen Räume sowie für den Biodiversitätsschutz. Eine Besonderheit ist der länderübergreifende Naturpark Barnim als gemeinsamer Naturpark mit dem Land Berlin . Frage 2: Welche Bedeutung haben die Großschutzgebiete nach Auffassung der Landesregierung für die Strukturentwicklung der ländlichen Räume? Zu Frage 2: Die Großschutzgebiete bringen Mehrwerte bei der Strukturentwicklung der ländlichen Räume im ökologischen und sozioökonomischen Sinn. Siehe dazu auch die Antwort zu den Fragen 1, 3, und 8. Frage 3: Welchen Beitrag leisten die Großschutzgebiete für die Entwicklung des Tourismus in Brandenburg? Zu Frage 3: Die Natur- und Kulturlandschaften in Brandenburg sind laut Landestourismuskonzeption (MWE, April 2016) zu erhalten, da sie die Basis des touristischen Erfolgs sind. Die Landesregierung und viele andere Akteurinnen und Akteure im Land (Kommunen, Vereine, Verbände, Stiftungen) setzen sich für das Naturerbe, für dessen Bewahrung und touristische Nutzung ein. Im Rahmen des LEADER-Programms fördert das MLUL u. a. tourismusrelevante Projekte zur ländlichen Baukultur und Infrastruktur. Regelmäßig wird auch in die Infrastruktur der Nationalen Naturlandschaften investiert (z.B. Aktualisierung der Dauerausstellungen in Besucherinformationszentren). Zur Umsetzung der Marke Brandenburg in wertschöpfenden Produkten (Handlungsfeld 5 der Landestourismuskonzeption ) zählt u.a. die Entwicklung typischer „Brandenburg-Produkte“ in Zusammenarbeit mit den Nationalen Naturlandschaften (z. B. „Grumsin-Paket“ im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, das „Regional-Regal“ im Naturpark Märkische Schweiz, die Pauschalreise „Heideerlebnis für die Sinne“ im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft), welche die regionalen Besonderheiten transportieren und herausstellen (s. Bericht zum Stand der Umsetzung der Landestourismuskonzeption, MWE 2017). Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 10 - Darüber hinaus entwickeln die Großschutzgebietsverwaltungen mit ihren Partnern u. a. naturtouristische Infrastruktur, beispielsweise Wasserwanderwegeleitsysteme, Erlebnispfade oder Beobachtungstürme. Bei der Besucherbetreuung leisten insbesondere die Träger der Besucherinformationszentren und die Naturwacht wichtige Beiträge. Mit der touristischen Wertschöpfung, die im Zusammenhang mit Großschutzgebieten stehen, werden positive Arbeitsplatzeffekte erzielt. Frage 4: Welche Bedeutung haben die Großschutzgebiete speziell für den Naturschutz? Zu Frage 4: Die Großschutzgebiete sind Schwerpunkte der Biodiversität und ein wichtiges Instrument zur Umsetzung internationaler Übereinkommen, wie z. B. das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD, Vereinte Nationen 1992). Die große Bedeutung der Großschutzgebiete für den Naturschutz zeigt sich nicht nur durch den hohen Anteil von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Wildnisflächen in den Kernzonen oder das Vorkommen von Quellpopulationen zahlreicher seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten . Über zwei Drittel der Natura 2000-Gebiete des Landes Brandenburg liegen in diesen Gebieten. Naturschutzgroßprojekte, Life-Projekte oder Gewässerrandstreifenprojekte haben dazu beigetragen die naturschutzfachliche Bedeutung zu sichern und zu entwickeln. Die Aufgaben der Großschutzgebietsverwaltungen umfassen auch die Umsetzung der in Pflege- und Entwicklungsplänen oder Managementplänen erarbeiteten Maßnahmen und die praktische Betreuung von Schutzgebieten. Frage 5: Welche gesetzlichen Anforderungen haben die Großschutzgebiete zu erfüllen? Zu Frage 5: Die gesetzlichen Anforderungen an Nationalparke ergeben sich aus § 24 BNatSchG, für Biosphärenreservate aus § 25 BNatSchG und für Naturparke aus § 27 BNatSchG. Landesrechtlich ist auf § 8 Abs. 1 BbgNatSchAG zu verweisen (Erklärung zum Großschutzgebiet). Frage 6: Welcher Anteil und welche Fläche der FFH- und SPA- Gebiete liegt in den Brandenburger Großschutzgebieten? Zu Frage 6: Bezugsgröße Landesfläche Brandenburg FFH FFH SPA SPA absolut in ha relativ in % absolut in ha relativ in % Naturparke 124.016,30 37,3 208.276,00 32,3 Biosphärenreservate 75.244,70 22,6 157.046,60 24,4 Nationalpark 10.056,40 3,0 10.248,00 1,6 209.317,40 62,9 375.570,60 58,3 Quelle: Landesamt für Umwelt Frage 7: Wie ist der Anteil von Ökolandbau an der Landwirtschaft in den Brandenburger Großschutzgebieten und wie hat sich dieser seit Anfang der 90er Jahre entwickelt ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 11 - Zu Frage 7: Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der Antragsdaten für den ökologischen Landbau der Jahre 2006 und 2017. Vor 2006 liegen keine Daten vor, die sich für eine GIS-Auswertung eignen. Zu beachten ist, dass sich die für das Jahr 2006 verwendeten Öko-Antragsdaten ausschließlich auf Landwirtschaftsflächen außerhalb von Naturschutzgebieten beziehen. Innerhalb dieser Schutzgebiete erfolgte die Förderung von Ökobetrieben im Jahr 2006 ausschließlich über die Richtlinie Ausgleichszahlungen für Natura 2000, soweit auch Natura 2000-Flächen in diesen Gebieten liegen. Eine Differenzierung der Natura 2000-Antragsflächen in Naturschutzgebieten nach der Art der Nutzung - ökologisch bzw. konventionell - ist daher nicht möglich (gleiche Bindungen).In den letzten 11 Jahren gab es insbesondere bei Grünland eine deutliche Steigerung des Ökolandbaus (siehe Tabelle). Jahr Bodennutzung Landwirtschaftsfläche (Referenz) innerhalb GSG ha Fläche beantragter Ökolandbau ha Anteil Öko % 2006 Ackerland 248.525,35 31.027,99 12,48 Dauerkulturen 884,36 56,24 6,36 Grünland 120.785,16 15.361,36 12,72 Rest 5.596,50 62,62 1,12 2017 Ackerland 234.583,97 33.538,22 14,30 Dauerkulturen 1.508,71 122,72 8,13 Grünland 122.284,24 26.890,08 21,99 Rest 365,26 46,89 12,84 Frage 8: Gibt es Studien zur sozioökonomischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung von Großschutzgebieten in Brandenburg und wenn ja, was sind die Ergebnisse? Zu Frage 8: Es gibt diverse Studien zu den regionalökonomischen und sozioökonomischen Effekten von Großschutzgebieten. Im Rahmen dieser Beantwortung werden folgende Studien und Ergebnisse exemplarisch dargestellt. Studie zu den regionalökonomischen Effekten der Besucherzentren 2011 wurden die regionalökonomischen Effekte von Besucherzentren der Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs untersucht (Herausgeber: pro agro - Verband zur Förderung des ländlichen Raumes in der Region Brandenburg-Berlin e.V. im Auftrag des Netzwerks „NATUR-SCHAU-SPIEL.COM“,): http://www.natur-schauspiel .com/fileadmin/dateien/Studie_Regionalökonomische_Effekte_von_BIZ_der_NNL__B randenburgs.pdf ) „Durch den Betrieb der zehn Besucherzentren entstanden im Jahr 2011 Umsätze von insgesamt 5,09 Mio. Euro, davon entfallen rund 66% auf direkte Umsätze und 34% auf indirekte Wirkungen durch den Bezug von Vorleistungen. Dem „Geschäftsvolumen “ von 1,6 Mio. Euro der zehn Besucherzentren stehen somit Gesamtumsätze von 5,09 Mio. Euro entlang der Wirkungskette gegenüber. Daraus folgt, dass die Besucherzentren ein guter Umsatzgenerator für die Regionen sind. Jeder Euro im Etat der Besucherzentren führt bei weiteren Anbietern/Lieferanten zu Umsätzen von 2,20 Euro. Insgesamt Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 12 - resultieren daraus Einkommen in Höhe von 2,21 Mio. Euro. Die Besucherzentren präsentieren sich somit als wichtiger regionaler Arbeitsplatzbeschaffer, denn es kann davon ausgegangen werden, dass durch den fortlaufenden Betrieb sowie den Aktivitäten der Besucherzentren mindestens 131 Personen pro Jahr beschäftigt werden. Alleine in den Besucherzentren selbst wurden 2011 rund 66 Mitarbeiter beschäftigt (entspricht rund 35 „Vollzeitäquivalenten “). Bei den weiteren Anbietern, welche durch die Zusatzausgaben der Gäste profitieren sowie den Lieferanten von Waren und Dienstleistungen werden zumindest 65 Mitarbeiter pro Jahr beschäftigt. Alleine aus Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer fließen dem Bund rund 0,42 Mio. Euro zu. Über den vertikalen und horizontalen Finanzausgleich profitieren davon auch Land und Kommunen. Zudem entstehen Steuereinnahmeeffekte bei den Kommunen durch Grund- und Gewerbesteuereinnahmen. Erfahrungswerte aus Wirtschaftsfaktoranalysen der „dwif Consulting GmbH“ zeigen jedoch, dass die Spannweite touristisch bedingter Steuereinnahmeeffekte zwischen einem und weit mehr als 3 Prozent der (touristisch) bedingten Nettoumsätze (direkte Umsätze, 1. Stufe ) liegen.“ (Regionalökonomische Effekte von Besucherzentren der Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs, 2011, S. 45) Studie zu „Tourismus in Biosphärenreservaten - Regionalökonomische Effekte des Tourismus in deutschen Biosphärenreservaten (Hubert Job, Felix Kraus, Cornelius Merlin, Manuel Woltering, 2013) http://static.onleihe.de/content/c_direkt/20150324/9783784390758/v9783784390758.pdf) u.a. am Beispiel des Biosphärenreservates Spreewald Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 8,7 % der Touristen im Spreewald sich wegen des Biosphärenreservates für einen Urlaub in der Region entschieden haben (S. 78). Der von diesen Biosphärenreservats-Touristen generierte Brutto-Umsatz beträgt 7.589.550 €/Jahr (8,4% des Bruttoumsatzes) (S. 85). Damit sichert das Biosphärenreservat 251 Arbeitsplatz -Äquivalente in der Region direkt (S. 87) und erreicht bei einer Bewertung aller deutschen Biosphärenreservate eine Stärke von 6 auf einer Skala von 0 - 9 und steht damit auf drittbester Position der deutschen Biosphärenreservate (S. 92). Darüber hinaus leistet das Biosphärenreservat Spreewald auch einen Beitrag dazu, dass die übrigen 91% der Touristen kommen und sich wohl fühlen (Landschaftspflege, Naturschutz, Info-Zentren, Veranstaltungen). Studie zur Besucherfrequentierung im Nationalpark Unteres Odertal Zum zweiten Mal wurde 2013/2014 im Nationalpark Unteres Odertal die Besucherfrequentierung im Nationalpark bilanziert (Beiträge aus dem Nationalpark Unteres Odertal, Band 2, Die Wertschöpfung des Tourismus im Nationalpark Unteres Odertal, Herausgeber: Nationalpark Unteres Odertal - Verwaltung, August 2017) https://www.nationalpark-unteresodertal .eu/wp-content/uploads/2017/10/Broschur-Tourismusstudie-web.pdf). Zwar ist die Zahl der Nationalparkbesucher gegenüber 2007/2008 etwas gesunken, aber die Wertschöpfung mit Bezug zum Schutzgebiet gestiegen. Ursache dafür ist die längere Verweildauer der Gäste in der Region: aus Tagesbesuchern sind Übernachtungsgäste geworden. Es wurde ein Beschäftigtenäquivalent von 63 Personen ermittelt, die rein rechnerisch ihren Lebensunterhalt durch die Besuchernachfrage im Nationalpark Unteres Odertal bestreiten könnten. Bei der touristischen Wertschöpfung im Nationalpark ist damit gegenüber der Erhebung 2007/2008 ein Zuwachs von 2 Beschäftigungsäquivalenten zu verzeichnen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 13 - Siehe auch Antwort zu Frage 9. Frage 9: Gibt es Studien zur Akzeptanz der Großschutzgebiete in der Bevölkerung und bei den gesellschaftlichen Interessenvertreter/innen und wenn ja, was sind die Ergebnisse ? Zu Frage 9: Es gibt diverse Studien zur Akzeptanz der Großschutzgebiete. Im Rahmen dieser Beantwortung werden folgende Studien und Ergebnisse exemplarisch dargestellt: Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Lehrstuhl für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie hat in verschiedenen Studien ein sozioökonomisches Monitoring durchgeführt. Beispielsweise wurde für drei Brandenburger Naturparke eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt. Auf die Frage, ob sie am nächsten Sonntag für den Fortbestand ihres Naturparkes stimmen würden, haben in den Naturparken Stechlin-Ruppiner Land und Barnim über 80 % der Befragten und im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft über 90 % der Befragten geantwortet, dass sie für den Naturpark stimmen würden (Lehrstuhl für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie, Universität Greifswald: Leistungen und Potenziale brandenburgischer Naturparke auf gesellschaftlicher Ebene: Ein sozio-ökonomisches Monitoring in drei Pilotregionen (SoMoNa), Ergebnisworkshop 2013 https://geo.uni-greifswald.de/lehrstuehle/ geographie/nachhaltigkeitswissenschaft-undangewandte -geographie/aktuelle-und-abgeschlossene-projekte/projekt-somona/, unveröffentlicht ). Eine ähnliche Befragung war zuvor für das Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin durchgeführt worden, mit dem Ergebnis, dass 76 % sicherlich für das Biosphärenreservat stimmen würden (Institut für Geographie und Geologie der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald, Greifswalder Geographische Arbeiten, Band 47, 2013). Im Rahmen des o. g. SoMoNa-Projektes wurden in den drei Beispielsnaturparken auch Kommunalvertreter/Innen befragt. Zusammenfassend können drei Aussagen getroffen werden: • Für die Kommunalvertreter/Innen in den drei Naturparken überwiegen eindeutig die Vorteile der Naturparke. • Die Kommunalvertreter/Innen schätzen die zahlreichen und vielfältigen Projekte und Initiativen der Naturparke. • Auffällig für alle drei Naturparke ist die kooperative Zusammenarbeit der Kommunen mit den Naturparkleitern, den Fördervereinen und im Kuratorium (Universität Greifswald Institut für Geographie und Geologie Lehrstuhl für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie, Abschlussbericht SoMoNa, September 2013, unveröffentlicht ). Frage 10: Es ist beabsichtigt, die Abteilung Großschutzgebiete mit der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt zusammenzulegen. 1. Welche Effekte hinsichtlich der einheitlichen strategischen Entwicklung des Systems der Brandenburger Großschutzgebiete erhofft sich - nachdem bereits der Nationalpark ans MLUL ausgegliedert wurde - die Landesregierung von dieser Organisationsmaßnahme ? 2. Welche Risiken entstehen, wenn Naturparke und Biosphärenreservate nebeneinander und gemeinsam mit hoheitlich tätigen Naturschutzreferaten geführt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 14 - Zu Frage 10: a) Mit der Zusammenlegung der beiden kleinsten Fachabteilungen des LfU werden deren Strukturen gestrafft, Synergien genutzt und damit nicht mehr benötigte Leitungs- und Koordinierungsfunktionen aufgelöst. Im Ergebnis werden viele dieser Stellen tatsächlich den Verwaltungen der brandenburgischen Naturlandschaften vor Ort zur Verfügung stehen. Somit stärkt diese Veränderung die Gebietsverwaltungen. b) Es entstehen keine Risiken. Frage 11: Mit welchen Maßnahmen setzt die Landesregierung das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel um, sich für die Stärkung der Großschutzgebiete einzusetzen und sie als Schwerpunktbereiche für den Naturtourismus sowie als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern? Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, welche sind bis zum Ende der Legislaturperiode noch geplant? Zu Frage 11: Die 15 Großschutzgebiete werden finanziell und personell vom Land unterhalten . Eine Stärkung erfolgte und erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen: Besucherinformation: Die Besucherinformationszentren sind die erste Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher , aber auch für die Bevölkerung im Rahmen von Veranstaltungen, Besuche von Schulen etc. Im Rahmen der ELER-Förderung im Zeitraum 2014-2020 wurde ein spezielles Förderprogramm für investive Maßnahmen der Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete aufgelegt (Richtlinie bzw. Verwaltungsvorschrift „Natürliches Erbe und Förderung des Umweltbewusstseins“) mit einem Budget in Höhe von 2,6 Mio. Euro. Seit 2016 erhalten Besucherinformationszentren, die nicht in Trägerschaft des Landes sind, einen finanziellen Zuschuss des Landes zur Besucherinformation und Betreuung (pro Gebiet im Jahr 2018 in Höhe von 50.000 Euro, insgesamt 550.000 Euro). Die Gewährung eines Landeszuschusses soll 2019 fortgeführt werden. Im August 2017 hat das MLUL die BIZ-Landeskonzeption neu gefasst. Dabei haben die Träger der Besucherinformationszentren gemeinsam mit den Großschutzgebietsverwaltungen in einem vom MLUL moderierten Prozess ein gemeinsames Leitbild erstellt und Qualitätsstandards definiert. Bildung für nachhaltige Entwicklung: Im Rahmen der ELER-Förderung im Zeitraum 2014-2020 werden über den Teil C der „Richtlinie zur Förderung des Natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins“ nichtinvestive Maßnahmen gefördert, die zur Stärkung der Umweltbewusstseinsbildung und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für Umweltthemen beitragen. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse der Großschutzgebiete, insbesondere der biologischen Vielfalt. In der aktuellen Förderperiode werden bislang 12 Maßnahmen in den Großschutzgebieten gefördert. Zuwendungsempfänger dieser Förde- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 15 - rung sind Träger der Besucherinformationszentren der Großschutzgebiete, die Naturwacht sowie Vereine mit Umweltbildungsangeboten innerhalb der Großschutzgebiete. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist eine weitere Bewilligungsrunde für Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins vorgesehen. In 2016 wurde mit Landesmitteln ein Projekt zur „Qualitätsentwicklung in der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Netzwerk der Besucherinformationszentren in den Brandenburger Nationalen Naturlandschaften“ in Höhe von 20.500 € gefördert. Das Projekt verfolgte das Ziel, eine Qualifizierung der außerschulischen Bildungsangebote der Besucherinformationszentren im Sinne einer BNE zu initiieren, um Zielgruppen für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Lebensstil zu sensibilisieren. Erkenntnisse dazu wurden in einer Kooperation von zwei Besucherinformationszentren gewonnen und an die Partner des gesamten Netzwerks weitergegeben. Mit Landesmitteln wurden weitere Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung innerhalb der Großschutzgebiete gefördert, die auf die Verbesserung und Qualifizierung von Bildungsangeboten im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet waren . Zuwendungsempfänger waren Träger von Besucherinformationszentren oder Vereine mit Umweltbildungsangeboten in den Großschutzgebieten. Von 2013 bis 2017 wurden 7 Projekte mit insgesamt ca. 175.000 € gefördert: 2 Projekte im Naturpark Niederlausitzer Landrücken und jeweils 1 Projekt in den Biosphärenreservaten Schorfheide-Chorin und Spreewald, den Naturparken Märkische Schweiz, Hoher Fläming und Stechlin. In der Fortschreibung des Landesaktionsplanes Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) von 2013 werden unter dem Oberziel 6 für die Großschutzgebiete als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung entsprechende Ziele und Maßnahmen formuliert. Auf den seit 2011 jährlich vom MLUL und MBJS organisierten „Runden Tischen BNE“ wurden Bildungsprojekte aus den Großschutzgebieten als gute Beispiele vorgestellt. Naturwacht: Wichtiger Bestandteil der Großschutzgebiete ist die Naturwacht mit Aufgaben bei der Gebietskontrolle , dem naturkundlichen Monitoring, der Besucherinformation und Umweltbildung und des Arten- und Biotopschutzes. Die Finanzierung der Naturwacht erfolgt durch das Land Brandenburg. Der aktuelle Rahmenvertrag mit einer Summe von jährlich 4,6 Mio € läuft bis zum 31.12.2020. Insgesamt 12 frei werdende Naturwacht-Stellen wurden seit 2016 nachbesetzt. Dabei wurden 11 Stellen tariflich angehoben. Insgesamt verfügt die Naturwacht über 92 Stellen. Vertragsnaturschutz: Die Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes dienen insbesondere der Umsetzung von Naturschutzzielen in Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und auf gesetzlich geschützten Biotopen. Zwei Drittel aller FFH-Gebiete / Natura 2000 - Gebiete befinden sich in Brandenburgs Großschutzgebieten. Im Jahr 2017 wurden ca. 1.100.000 € im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ausgezahlt. Dazu kommen weitere 123.170 €, die 2017 im Nationalpark ausgegeben wurden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 16 - Öffentlichkeitsarbeit: Alle 15 Großschutzgebiete werden unter der bundesweiten Dachmarke Nationale Naturlandschaften einheitlich beworben (z. B. auf der Grünen Woche oder der ITB, u. a. mit der Veröffentlichung „Lust auf Natur“ mit dem Saisonkalender 2018 und mit gebietsbezogenen Veranstaltungskalendern). Im Jahr 2015 wurde der neue, gemeinsame Internetauftritt www.natur-brandenburg.de geschaltet. Anlässlich des Jubiläums 25 Jahre Nationalparkprogramm hat das MLUL im Jahr 2015 für die drei Großschutzgebiete aus dem Programm einen regionalen Wettbewerb durchgeführt , mit den Themen Nachhaltiger Tourismus, Nachhaltiges Wirtschaften, Natur- und Artenschutz , Häuser und Gärten, Umwelt - und Naturbildung. Qualitätssicherung Nicht nur der Nationalpark und die drei UNESCO-Biosphärenreservate werden alle 10 Jahre evaluiert. Die Landesregierung befürwortet auch die Qualitätssicherung bei den Naturparken, u. a. mit der Teilnahme an der Qualitätsoffensive des Verbandes Deutscher Naturparke. 9 Brandenburgische Naturparke haben bisher mit Erfolg teilgenommen. Die Naturparke Niederlausitzer Heidelandschaft und Naturpark Schlaubetal sollen noch teilnehmen . Ländervorsitz Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Brandenburg hat seit Anfang 2018 für zwei Jahre den Ländervorsitz der Länderarbeitsgemeinschaft UNESCO Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe übernommen. Im Mittelpunkt steht die Koordinierung von Aufgaben der fünf beteiligten Bundesländer zur Umsetzung der länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungsziele des UNESCO-Biosphärenreservates im Sinne einer einheitlichen Gebietsentwicklung aufgrund der Anforderungen der UNESCO sowie des MAB-Nationalkomitees. Ausstattung und Aufgaben Frage 12: Wie ist die derzeitige Personalausstattung in den Großschutzgebieten insgesamt und wie hat sich diese seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? Wie hoch war der maximale Personalbestand seit Gründung der Großschutzgebiete und wie groß ist er heute im Vergleich dazu? Zu Frage 12: Mit Integration der Landesanstalt für Großschutzgebiete in das LfU (damalige LUA) wurde ebenfalls eine Integration der Stellenpläne vorgenommen. Aus diesem Grund liegen der Landesregierung nur Daten ab dem Jahr 2005 vor. Die derzeitige Personalausstattung im LfU (es wird grundsätzlich auf Stellen abgestellt) beträgt 71,55 Stellen. 2005 waren es 102,55 Stellen. Außerdem finanziert das Land Stellen der Naturwacht. Die Naturwacht Brandenburg verfügt derzeit über 92 Stellen. Sie unterteilen sich in 7 Stel- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 17 - len für den Überbau und 85 Stellen in den Großschutzgebieten. Der Nationalpark verfügt über 10 Naturwacht - Stellen, die Biosphärenreservate über je 7 - 12 Naturwacht-Stellen und die Naturparke über je 4 – 5 Naturwachtstellen. Die Naturwacht startete 1991 als ABM mit 200 Stellen. 1997 übernahm der Naturschutzfonds die Naturwacht und in mehreren Schritten erhielten 132 Mitarbeiter unbefristete Arbeitsverträge. 2005 verfügte die Naturwacht über 104 Mitarbeiter/innen. Heute sind es 92 Mitarbeiter /innen. Frage 13: Welches sind die Stellen-Zielzahlen für 2020 und wie gedenkt die Landesregierung diese Zielzahlen fortzuschreiben? Bitte aufschlüsseln nach Großschutzgebiets- Kategorie und zentrale Koordinierung. Zu Frage 13: Die Fortschreibung der Personalbedarfsplanung erfolgt bis zum Jahr 2022 im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/20. Für den Zeitraum des neuen Doppelhaushalts 2019/20 ist ein Moratorium der Personalbedarfsplanung vorgesehen. Die in der Personalbedarfsplanung 2020 (Ds. 6/4812) zunächst vorgesehene Ausbringung von kw- Vermerken findet zunächst nicht statt. Daher ist es in diesem Zeitraum möglich, frei werdende Stellen dauerhaft nach zu besetzen. Die Zielzahlen der Personalbedarfsplanung 2022 werden derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Auf Basis der Personalbedarfsplanung 2020 sind vorgesehen: Naturparke: 31 Biosphärenreservate: 31 Nationalpark: 12 Eine Aufgabe „Zentrale Koordinierung“ ist nicht in der Personalbedarfsplanung ausgewiesen und ist bei den Stellen integriert. Frage 14: Die Wertschätzung Brandenburger Großschutzgebiete ist deutschland- und europaweit sehr groß, weil in Brandenburg ein einheitliches Großschutzgebietssystem mit zentraler Leitung und fachlicher Steuerung und Koordinierung über alle drei Gebietstypen hinweg bestand. Gedenkt die Landesregierung, dieses System zu erhalten, oder sind Veränderungen geplant? Wenn ja, welche? Zu Frage 14: Das bestehende Großschutzgebietssystem bleibt erhalten. Alle 15 Großschutzgebiete werden im Ressort des MLUL verwaltet und unterstehen dessen Aufsicht. Es sind keine Veränderungen am System geplant. Frage 15: Welche Kernaufgaben wurden auf die Verwaltungen der Großschutzgebiete übertragen? Zu Frage 15: Gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BbgNatSchAG und der „Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“ des MUGV vom 28.04.2014 sind das Landesamt für Umwelt und die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“ für folgende Aufgaben in den Naturparken, Biosphärenreservaten und im Nationalpark „Unteres Odertal“ zuständig: • Verwaltung der Großschutzgebiete. • Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen für Entwicklung und Pflege der Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 18 - Großschutzgebiete. • Betreuung der Gebiete. • Überwachung der Einhaltung der Schutzgebietsbestimmungen. • Aufstellung und Fortschreibung von Pflege- und Entwicklungsplänen für pflege- und entwicklungsbedürftige Bereiche • Wahrnehmung der sich aus dem Nationalparkgesetz Unteres Odertal ergebenden Aufgaben für die Nationalparkverwaltung. Frage 16: Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben werden durch die Großschutzgebietsverwaltungen wahrgenommen und wie hat sich der Aufgabenumfang seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? Zu Frage 16: 1. Gesetzliche Pflichtaufgaben für Nationalparke gemäß a. § 24 Abs. 2 und 3 BNatSchG: Gewährleistung des möglichst ungestörten Ablaufs der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik auf dem überwiegenden Teil des Gebiets Wissenschaftliche Umweltbeobachtung, soweit der Schutzzweck es erlaubt, Naturkundliche Bildung der Bevölkerung Ermöglichung des Naturerlebnis der Bevölkerung b. Nationalparkgesetz Unteres Odertal (§§ 3, 4, 5, 7 und 10) für den Nationalpark „Unteres Odertal“, korrespondierend zu § 24 Abs. 2 und 3 BNatSchG: Schutz, Pflege, Erhalt und Entwicklung der natürlichen Funktionen der besonderen Auenlandschaft des Unteren Odertals Sicherung und Herstellung eines von menschlichen Eingriffen weitgehend ungestörten Ablaufs der Naturprozesse Erhaltung und Regeneration eines naturnahen Wasserregimes und des natürlichen Selbstreinigungsprozesses des Stromes und der Aue Pflege und Entwicklung von Lebensräumen bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Flussaue und der Mager- und Trockenstandorte verschiedener Ausprägung Erhaltung naturnaher Waldbestände und der langfristigen Entwicklung von Forsten zu Naturwäldern Forschung Wissenschaftliche Umweltbeobachtung Umweltschonende, naturnahe Erholung in Natur- und Landschaft Entwicklung eines naturnahen Tourismus Naturkundliche Bildung Beitrag zu einer positiven regionalen Entwicklung Erhaltung und Wiederherstellung des Gebietes als Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unteres Odertal “ nach der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Unteres Odertal“ nach der Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 19 - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003. Gewährleistung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gemäß Nationalparkplan der im Nationalpark vorkommenden Lebensräume und Arten gemäß den Schutzzonen Ia, Ib und II Gewährleistung dass, in der Schutzzone Ia die ungestörte natürliche Entwicklung gesichert, alle unmittelbaren menschlichen Einwirkungen vermieden und mittelbare menschliche Beeinflussungen soweit wie möglich vermindert werden, in der Schutzzone Ib die Voraussetzungen für eine ungestörte natürliche Entwicklung geschaffen werden, insbesondere durch eine zügige Fortführung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens Unteres Odertal, in der Schutzzone II die biotoptypische Mannigfaltigkeit von Flora und Fauna auf der Grundlage des Nationalparkplans erhalten oder wiederhergestellt wird und die Mahd, Beweidung und Bodenbearbeitung sich an den Ansprüchen der im Gebiet zu fördernden Tier- und Pflanzenarten ausrichtet, soweit dabei die Anforderungen des Hochwasserschutzes beachtet werden und sich Pflege- und Pflanzmaßnahmen zur Auwaldentwicklung nicht nachteilig auf den Hochwasserschutz auswirken, die Gewässer im Nationalpark, soweit sie nicht der natürlichen Entwicklung überlassen bleiben, naturnah bewirtschaftet und renaturiert werden, so dass periodische Überflutungen in den Nasspoldern als Lebensstätten einer spezialisierten Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Aufrechterhaltung der Funktion des Gebietes als großräumiger Flächenfilter gewährleistet sind, naturnahe Waldflächen erhalten bleiben und die anderen forstwirtschaftlichen Flächen entsprechend dem Waldgesetz des Landes Brandenburg durch flankierende Waldbaumaßnahmen zu naturnahen Waldflächen entwickelt werden, zur ungestörten Entwicklung von Fauna und Flora jeder Verkehr außerhalb der dafür bestimmten Flächen, Straßen und Wege unterbleibt; dies gilt auch für den Einsatz von Luftfahrzeugen am Boden oder in Bodennähe, die deutsch-polnische Zusammenarbeit in Fragen des Naturschutzes, der Umweltinformation, der Regionalentwicklung, der naturkundlichen Bildung und der naturnahen Erholung verstärkt wird, eine kontinuierliche ökologische Grundlagenforschung und Umweltbeobachtung ermöglicht wird, die insbesondere dazu dient, die Entwicklung bisher wirtschaftlich genutzter Flächen in natürliche, vom Menschen nicht beeinflusste Biotope zu dokumentieren und ihre weitere Entwicklung zu verfolgen. Öffnung für die Allgemeinheit zum Zwecke eines Umwelt schonenden Tourismus, der naturkundlichen Bildung und der naturverträglichen Erholung, soweit dies dem Schutzzweck nach den §§ 3 und 4, den Geboten nach § 7 Abs. 1 und den Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 20 - Verboten nach § 8 nicht widerspricht, Beitrag als Erlebnisraum zur Entwicklung und Strukturverbesserung in der Region , Vermittlung der Ziele des Nationalparks an die Allgemeinheit, Schaffung von Verständnis für ökologische Zusammenhänge und Zurverfügungstellung von geeigneten Bereichen des Nationalparks für die Erlebbarkeit, Kooperation mit den Kommunen und örtlichen Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen, zum Beispiel bei der Entwicklung naturtouristischer Angebote, Förderung der naturnahen Erholungsnutzung und des Naturtourismus, Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung touristischer Infrastruktur. 2. Gesetzliche Pflichtaufgaben für Biosphärenreservate gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 2 und 3 BNatSchG Vornehmliche Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, Beispielhafte Entwicklung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen , Forschung und Beobachtung von Natur und Landschaft, soweit es der Schutzzweck erlaubt, Förderung oder Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung, soweit es der Schutzzweck erlaubt. 3. Gesetzliche Pflichtaufgaben für Naturparke gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3., 5.,6. und Abs. 2 BNatSchG Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt, Entwicklung einer dauerhaften umweltgerechten Landnutzung, Förderung und Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Förderung und Unterstützung der Bildung für nachhaltige Entwicklung. 4. Der aus den gesetzlichen Bestimmungen folgende Aufgabenumfang hat sich ndenburger Vorschriften nicht geändert. Bundesrechtlich hat sich der Aufgabennd durch die Einfügung der Aufgabe „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ bei den Naturparken (§ 27 Abs. 1 BNatSchG) geändert. Nationalpark Unteres Odertal Frage 17: Wie groß ist der Nationalpark Unteres Odertal und wie teilt sich die Fläche anteilig auf die verschiedenen Schutzzonen auf? Zu Frage 17: Gemäß Nationalparkgesetz Unteres Odertal (NatPUOG) beträgt die Gesamtfläche : 10.323 ha Davon: Schutzzone Ia: 1572,98 ha entspricht 15,1 % Schutzzone Ib: 3609,99 ha entspricht 35,0 % Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 21 - Schutzzone II: 5139,67 ha entspricht 49,9 % Die Schutzzonen sind wie folgt definiert: Ia: Wildniszone gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NatPUOG, i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 2, NatPUOG Ib: Wildniszone gemäß § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 NatPUOG, sobald die Eigentümer und die land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich Nutzungsberechtigten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2, NatPUOG entschädigt worden sind. II: restliche Flächen des NatPUO, gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NatPUOG i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 NatPUOG. Weitere Einzelheiten zur Nutzung der Schutzzonen vgl. Antwort zu Frage 16 unter Nr. 1b, Unterpunkt 14, Anstriche 1-3. Frage 18: Welches sind die Schutz- und Entwicklungsziele des Nationalparks Unteres Odertal? Zu Frage 18: Die Ziele des Nationalparks ergeben sich aus dem Schutzzweck gemäß NatPUOG und dem Nationalparkplan. Hauptziel ist die Entwicklung von Wildnisgebieten, d.h. die Gewährleistung eines weitgehend ungestörten Ablaufes der Naturprozesse ohne menschliche Eingriffe. Die Regeneration eines naturnahen Wasserregimes, die Pflege typischer Biotope und bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Unteren Odertals sowie die Entwicklung verschiedener Waldtypen zu Naturwäldern sind weitere wesentliche Zielstellungen. Über wissenschaftliche Umweltbeobachtung ist die Erreichung dieser Ziele zu verifizieren. Daneben ist Zweck umweltschonende Formen der Erholung und des Tourismus zu entwickeln, Angebote für naturkundliche Bildung und Naturerlebnisse zu machen und so die Regionalentwicklung zu fördern. Frage 19: Welcher Flächenanteil der Brandenburger FFH- und SPA-Gebiete insgesamt liegt im Nationalpark? Zu Frage 19: Bezugsgröße Landesfläche Brandenburg FFH SPA absolut in ha relativ in % absolut in ha relativ in % Unteres Odertal 10.056,4 3,0 10.248,0 1,6 Quelle: Landesamt für Umwelt Frage 20: Welche Bedeutung kommt der Nationalparkverwaltung bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen zu? Wie ist im Nationalpark der aktuelle Arbeitsstand? Zu Frage 20: Die Nationalparkverwaltung ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 NatPUOG für den Schutz und die Pflege von FFH-Lebensräumen verantwortlich. Für das Gebiet des Nationalparks wurde im Auftrag der Nationalparkverwaltung ein Nationalparkplan erarbeitet , der im Jahr 2014 in Kraft getreten ist. Dieser Plan hat die Funktion eines Managementplans im Sinne der FFH-Richtlinie (§ 4 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 Nat- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 22 - PUOG). Die Nationalparkverwaltung arbeitet sukzessive an dessen Umsetzung, z.B. wird durch ein dynamisches Grünlandmanagement fortlaufend die naturverträgliche Nutzung der Schutzzone II gesichert und damit ein guter Erhaltungszustand von FFH-Lebensraumtypen wie „Brenndolden-Auenwiesen“ oder „Subpannonischen Steppen-Trockenrasen “ gefördert. Frage 21: Wie viele Personalstellen sind derzeit für diesen Aufgabenbereich zuständig und wie hat sich die Personalausstattung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche personelle Ausstattung ist für die Zukunft geplant? Zu Frage 21: Aktuell stehen für die Umsetzung der FFH-Richtlinie und für die Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen innerhalb der Nationalparkverwaltung insgesamt 4 Vollzeit Äquivalente zur Verfügung. Innerhalb der letzten zehn Jahre ist die Personalausstattung für diesen Bereich um 1,5 Personalstellen erhöht worden. Für die Zukunft ist die Beibehaltung dieses Personalvolumens vorgesehen. Frage 22: Sieht die Landesregierung die personelle Ausstattung als ausreichend an, um die Erarbeitung von FFH-Managementplänen bis zum Jahr 2020 abzuschließen? Zu Frage 22: Ja. Die FFH-Managementplanung ist abgeschlossen. Der am 11. September 2014 in Kraft getretene Nationalparkplan erfüllt die Funktion von Bewirtschaftungsplänen nach Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (siehe Bekanntmachung des MUGV vom 19.08.2014 im Amtsblatt für Brandenburg vom 10. September 2014 (25. Jahrgang , Nummer 37). Frage 23: Wie hat sich der Flächenanteil der Schutzzone 1 seit der Gründung des Nationalparks entwickelt? Welche Ziele verfolgt die Landesregierung diesbezüglich? Zu Frage 23: Der Anteil der Flächen ohne Nutzung in der Schutzzone I hat sich seit Gründung des Nationalparks im Jahr 1995 von 10,6 % auf aktuell 21,8% entwickelt. Entwicklung Wildnisgebiete ohne Nutzung im Nationalpark Jahr Flächen ha Wildnisanteil 1995 1115,04 ha 10,6 % 2004 1336,47 ha 12,8 % 2006 1572,98 ha 15,1 % 2010 1704,60 ha 16,4 % seit 2011 2248,20 ha 21,8 % Vorgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz1 NatPUOG sind 50,1% Wildnisgebiete, die mit Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens durch Einstellung und Neuordnung der Nutzung erreicht werden. Dies ist für 2020 geplant. Frage 24: Wie sind die Eigentumsverhältnisse nach der Flurbereinigung in den Schutzzonen ? Bitte die Anteile des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa- Nationalparks Unteres Odertal e.V. getrennt ausweisen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 23 - Zu Frage 24: Auf der Grundlage der am 11.06.2013 erlassenen vorläufigen Besitzeinweisung sowie im Nachgang erfolgter Änderungen ergibt sich für die Schutzzone I ein Flächenanteil von 5.218 ha und für die Schutzzone II von 5.164 ha. Der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal verfügt zukünftig in der Schutzzone I über 2.729 ha und in der Schutzzone II über 2.007 ha. Nach Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens sind weitere zukünftige Eigentümer in der Schutzzone I das Land Brandenburg (2.332 ha), die Nationalparkgemeinden und -kreise (139 ha) sowie der Bund (18 ha). Die Eigentumsverhältnisse in der Schutzzone II stellen sich wie folgt dar: Land Brandenburg 2.185 ha, Nationalparkgemeinden und -kreise 152 ha, Bund 778 ha sowie Personen des natürlichen und privaten Rechts 42 ha. Frage 25: Wie beurteilt die Landesregierung das Ergebnis des Flurneuordnungsverfahrens ? Zu Frage 25: Mit der Unternehmensflurbereinigung „Unteres Odertal“ konnten erfolgreich die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Nationalparkgesetzes geschaffen werden. Die bestehenden Konflikte zwischen den privaten Eigentümern und den im Gebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben einerseits und den naturschutzfachlich begründeten Einschränkungen und Entwicklungszielen des Nationalparks andererseits konnten ausgeräumt werden. Existenzgefährdungen von Landwirtschaftsbetrieben konnten vermieden werden. Mit der Einweisung des Landes Brandenburg in die Nationalparkflächen kann bereits sehr weitgehend der Nationalparkplan umgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Arten- und Biotopschutz veranlassten Maßnahmen und Nutzungsbeschränkungen als auch die sukzessive Angleichung des Wasserregimes. Neben der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes zur Schaffung eines grenzübergreifenden Nationalparks wurde die ländliche Entwicklung in der Nationalparkregion durch Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Das landwirtschaftliche Wegenetz wurde, auch unter Berücksichtigung touristischer Ziele und der kommunalen Entwicklungsabsichten, ertüchtigt. In einzelnen besonders mit dem Nationalpark verbundenen Orten wurden in großem Umfang Infrastrukturmaßnahmen verwirklicht, die die weitere touristische Entwicklung befördern. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u.a. die Förderung von Übernachtungsmöglichkeiten sowie von gastronomischen Einrichtungen. Frage 26: Welche Kosten sind durch das Flurneuordnungsverfahren entstanden? Zu Frage 26: Bisher sind durch das Flurbereinigungsverfahren Kosten in Höhe von rd. 24 Mio. € entstanden (davon: rd. 10,7 Mio. € für planerische, gutachterliche und vermessungstechnische Leistungen und rd. 13,3 Mio. € für investive Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Bereich des Flurbereinigungsverfahren). Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 24 - Frage 27: Welche Gerichtskosten sind zuzüglich bis heute infolge des Flurneuordnungsverfahrens entstanden? Zu Frage 27: Gerichtsanhängig waren bis heute zwei Klagen des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e.V. Das OVG Berlin/Brandenburg hat diese Verfahren zugunsten des Landes Brandenburg entschieden. Für das Land Brandenburg sind keine Gerichtskosten angefallen, da diese durch die unterlegene Seite zu tragen waren. Frage 28: Unterliegt der Nationalpark einer regelmäßigen Evaluierung durch übergeordnete Gremien? Wurde der Nationalpark seit seiner Gründung evaluiert und wenn ja, wie ist das Ergebnis? Zu Frage 28: Ja, der Nationalpark Unteres Odertal ist erstmalig im Jahr 2010 von einem externen, unabhängigen Evaluierungskomitee evaluiert worden. Die Evaluierung basiert auf den „Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“. Der Evaluierungsbericht wurde veröffentlicht und ist unter www.europarc-deutschland.de als pdf-Dokument abrufbar. Fazit der Evaluierung: „ Aus der Sicht des Evaluierungskomitees sind die erreichten Erfolge angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen als sehr hoch einzuschätzen. Gemessen an den Oualitätsstandards für Nationalparks in Deutschland ist der Nationalpark Unteres Odertal allerdings noch weit von einem den Nationalparkzielen entsprechenden Zustand entfernt. Das Land Brandenburg ist hier dringend gefordert, die zentralen Probleme für eine erfolgreiche Entwicklung des Nationalparks Zug um Zug zu lösen.“ (Endbericht des Komitees zur Evaluierung des Nationalparks Unteres Odertal, Berlin, Januar 2011, EUROPARC Deutschland) Frage 29: Welche Schwachstellen wurden bei der Evaluierung festgestellt? Frage 30: Wie gedenkt die Landesregierung diese Schwachstellen abzustellen? Zu Frage 29 und 30: Als unzureichend bzw. erfolgshemmend sind festgestellt worden: a. die personelle Ausstattung, die Zuständigkeiten und die organisatorische Anbindung der Nationalparkverwaltung, b. der Konflikt mit dem Verein, c. der unbefriedigende Anteil der Prozessschutzfläche am Nationalpark von 15%; ab 01.01.2011 auf 22% erhöht, d. die Dauer des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens, e. die derzeit noch erfolgende Polderbewirtschaftung, f. das an landwirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtete naturferne Wassermanagement , g. die noch zu intensive und zu umfangreiche landwirtschaftliche Nutzung, h. sowie auch die schwierige Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Abbau bzw. Auflösung der Erschwernisse Zu a): In einem ersten Schritt ist die Personalausstattung der NLPV um 2,5 Vollzeitäquivalente erhöht worden (in 2011). Die Nationalparkverwaltung ist darüber hinaus 2014 aus Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 25 - dem damaligen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz herausgelöst und als Einrichtung gemäß § 13 LOG dem damaligen MUGV unmittelbar nachgeordnet worden. Damit verfügt die Nationalparkverwaltung auch über einen eigenen Mittelansatz im Haushaltsplan (Kapitel 10 110). Im Zuge dieser Neuorganisation und der Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich Haushalt, Personal und Liegenschaften ist der Personalbestand nochmals um 3 Vollzeitäquivalente erhöht worden. Zu b): Der Konflikt mit dem Verein basiert auf unterschiedlichen naturschutzfachlichen Konzepten von Land und Verein für den Nationalpark und der Realisierung des Landeskonzepts durch ein über das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Unteres Odertal gestütztes Flächenmanagement. Land und Bund haben einige Jahre vergeblich versucht, mit dem Verein eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dieser bevorzugt jedoch die gerichtliche Auseinandersetzung wie die zahlreichen gegen das Land erhobenen Klagen belegen . Die Lösung von Konflikten mit dem Verein ist daher nur mit gerichtlicher Hilfe möglich . Zu c): Der Anteil der Prozessschutzfläche im Nationalpark wird sich mit der Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplans gemäß § 61 der Flurbereinigungsgesetzes i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 2 NatPUOG von aktuell 22 % auf 50,1 % erhöhen. Nach gegenwärtigem Arbeitsstand der Planungsbüros und unter Berücksichtigung der Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen den Flurbereinigungsplan kann mit dessen Unanfechtbarkeit im Jahre 2020 gerechnet werden. Zu d) Die durchschnittliche Dauer von Flurbereinigungsverfahren liegt aufgrund der Komplexität der Verfahren bundesweit bei 10 bis 15 Jahren, in Einzelfällen auch deutlich darüber . Die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens Unteres Odertal erklärt sich neben der Größe des Verfahrensgebietes von zunächst 20.000 ha aus der sehr anspruchsvollen Zielstellung des Verfahrens, die bestehenden Konflikte zwischen den privaten Eigentümern und den im Gebiet wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben einerseits und den naturschutzfachlich begründeten Einschränkungen und Entwicklungszielen des Nationalparks andererseits unter Vermeidung der Existenzgefährdung von Landwirtschaftsbetrieben zu lösen. Zu e): Die Einstellung der Bewirtschaftung bestimmter Polder ist an die im § 5 NatPUOG benannten rechtlichen Voraussetzungen gebunden. Erst mit dem Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens für den Nationalpark wird die Bewirtschaftung im Polder 10 komplett beendet und die Bewirtschaftung im Polder A und B in großen Teilbereichen eingestellt werden können. Zu f): Die Nationalparkverwaltung arbeitet intensiv an der Optimierung der Wasserverhältnisse im Nationalpark. Grundlage hierfür ist der Nationalparkplan, Band 3 (Maßnahmen, Projekte). In allen Flutungspoldern ist das „Dynamische Schöpfwerksmanagement“ etabliert worden. Zielstellung ist hier die bessere Vereinbarkeit von naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Belangen. Als wichtiges Beratungs- und Abstimmungsgremium ist ein Staubeirat eingerichtet worden. Der Betrieb der Schöpfwerke erfolgt hier nach Maßgabe der Nationalparkverwaltung innerhalb des wasserrechtlich zulässigen Rahmens und nach Abstimmung mit dem Staubeirat. Dies gilt nicht für den Betrieb im Hochwasserfall oder zur Gefahrenabwehr. Großflächig wirkende Verbesserungen sind im Nationalparkplan verankert , die Realisierung ist jedoch von der vorherigen Beendigung des Flurneuordnungsverfahrens abhängig. Dies betrifft die prioritär avisierte dauerhafte Öffnung der Bauwerke im Polder 10 sowie die Verlängerung der Öffnungszeit in den Poldern A und B um einen Monat (bis 15. Mai). Zu g): Das Management der Grünlandflächen in der Schutzzone II orientiert sich an den Ansprüchen der Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräumen, für die der Nationalpark Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 26 - besondere Erhaltungsverpflichtungen gemäß NATURA 2000 innehat (sog. Dynamisches Grünlandmanagement). In Abhängigkeit von den jeweiligen Managementerfordernissen kann dies zu einer Beibehaltung der intensiven Nutzung oder aber auch zu einer Extensivierung führen. Näheres ist dem Nationalparkplan, Band 3 zu entnehmen. Die konkreten inhaltlichen Bestimmungen werden seitens der Nationalparkverwaltung in die Pachtverträge aufgenommen, so dass die Umsetzung auf Flächen des Landes sichergestellt ist. Zu h): Der öffentliche Personennahverkehr wird durch die kommunale Ebene organisiert (Landkreis sowie kommunale Gebietskörperschaften). Die Nationalparkverwaltung versucht hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss zu nehmen und schrittweise zu einer Optimierung der Anbindung zu kommen. So konnten in 2016 nach intensiven Gesprächen mit dem Landkreis Uckermark, der Stadt Schwedt/ Oder und der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft Busverbindungen die Nationalpark-Linie zum Nationalparkzentrum in Criewen gesichert werden. Die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft ist offizieller Partner des Nationalparks Unteres Odertal. Außerdem wird das Thema auch regelmäßig im Kuratorium des Nationalparks behandelt in dem die kommunalen Gebietskörperschaften und die Landkreise vertreten sind. Frage 31: Wie ist der Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaftsfläche im Nationalpark und wie hat sich dieser seit Anfang der 90er Jahre entwickelt? Zu Frage 31: Die Beantwortung der Frage 31 erfolgt auf der Grundlage der Antragsdaten für den ökologischen Landbau der Jahre 2006 und 2017. Vor 2006 liegen keine Daten vor, die sich für eine GIS-Auswertung eignen. Zu beachten ist, dass sich die für das Jahr 2006 verwendeten Öko-Antragsdaten ausschließlich auf Landwirtschaftsflächen außerhalb von Naturschutzgebieten beziehen. Innerhalb des Nationalparks erfolgte die Förderung von Ökobetrieben im Jahr 2006 ausschließlich über die Richtlinie Ausgleichszahlungen für Natura 2000. Eine Differenzierung der Natura 2000-Antragsflächen im Nationalpark nach der Art der Nutzung -ökologisch bzw. konventionell - ist daher nicht möglich (gleiche Bindungen ). Seit 2006 ist der ökologische Landbau auf ca. 5% gestiegen. (siehe Tabelle) Jahr Bodennutzung Landwirtschaftsfläche (Referenz) innerhalb Nationalpark ha Fläche beantragter Ökolandbau ha Anteil Öko % 2006 Ackerland 367,21 - - Grünland 5.673,58 - - Rest 36,10 - - 2017 Ackerland 15,29 0,31 2,02 Grünland 4.852,00 265,38 5,47 Frage 32: Wie hat sich die Personalausstattung im Nationalpark Unteres Odertal seit der Gründung entwickelt, wie hoch war der maximale Personalbestand und wie groß ist er im Vergleich hierzu heute? Welches sind die Personalzielzahlen für 2020? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 27 - Zu Frage 32: 1995 verfügte die Nationalparkverwaltung über 14 Stellen. Aktuell liegt die Personalausstattung der Nationalparkverwaltung bei 13 Stellen. Bis Ende 2022 wird es infolge des Moratoriums bei der Personalplanung dabei bleiben. Siehe hierzu auch Antwort auf Frage 13. Zusätzlich sind in der Naturwacht (NaturSchutzFonds Brandenburg) 10 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Frage 33: Wie viele und welche Personalstellen sind befristet und wann laufen diese jeweils aus? In welchem Umfang ist eine Beibehaltung dieser Stellen geplant? Zu Frage 33: Es gibt keine befristeten Stellen. Aktuell sind 2 Mitarbeiter/-innen als Ausgleich für derzeit abwesende Beschäftigte befristet tätig. Frage 34: Wie ist die aktuelle und die angestrebte Personalausstattung des Nationalparks Unteres Odertal im Vergleich zu den anderen deutschen Nationalparks einzuordnen? Zu Frage 34: Eine Vergleichbarkeit der Nationalparkverwaltungen ist abhängig von Größe, Aufgaben und hoheitliche Funktionen (z. B. als Untere Naturschutz-, Jagd- und Forstbehörde ). Dies ist in deutschen Nationalparken unterschiedlich und somit ist eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben. Frage 35: Sieht die Landesregierung die Personalausstattung des Nationalparks für die ordentliche Erfüllung der Aufgaben als ausreichend an? Wenn nein, wo sieht sie Aufstockungsbedarf ? Zu Frage 35: Ja. Die Pflichtaufgaben der Nationalparkverwaltung werden erfüllt. Biosphärenreservate Frage 36: Wie groß sind die drei Biosphärenreservate und wie verteilen sich die Flächenanteile auf die einzelnen Zonen, insbesondere die Kernzonen auf (bitte in Hektar und Prozent der Gesamtfläche)? Wie hat sich der Flächenanteil der Kernzonen jeweils in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Ziele werden in den Biosphärenreservaten angestrebt ? Zu Frage 36: BR Spreewald Gesamtgröße 47.509 ha (100%) Entwicklungszone davon Regenerierungszone 37.201 ha (78,3%) 14.917 ha (31,4%) Pflegezone 9.070 ha (19,1%) Kernzone 1.238 ha (2,6%) Entwicklung in den letzten 10 Jahren Pflegezone 9.310 ha (19,6%) auf 9.070 ha (19,1%) Kernzone 998 ha (2,1%) auf 1.238 ha (2,6%) Ziele: Pflegezone 8.883 ha (18,7%) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 28 - Kernzone 1.426 ha (3,0%) BR Schorfheide-Chorin Gesamtgröße 129.161 ha (100%) Entwicklungszone 100.834 ha (78,1%) Pflegezone 24.426 ha (18,9%) Kernzone 3.901 ha (3,0%) Keine Veränderung in den letzten 10 Jahren BR Flusslandschaft Elbe-Brandenburg Gesamtgröße 53.334 ha (100%) Entwicklungszone 41.078 ha (77%) Pflegezone 10.685 ha (20%) Kernzone 547 ha (1%) Entwicklung in den letzten 10 Jahren Entwicklungszone 39.423 ha (73,9%) auf 41.078 ha (77%) Pflegezone 13.748 ha (25,8%) auf 10.685 ha (20%) Kernzone 162 ha (0,3%) auf 546 ha (1%) Ziele: Kernzone 1.600 ha (3,0%) Frage 37: Welches sind die Schutz- und Entwicklungsziele der drei Biosphärenreservate? Zu Frage 37: Die Schutz- und Entwicklungsziele sind in den jeweiligen Biosphärenreservatsverordnungen bzw. gemäß der „Erklärung zum Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ vom 18. Mai 1999“ bekannt gemacht (vergleiche Anlage). Frage 38: Welcher Flächenanteil der Brandenburger FFH- und SPA-Gebiete liegt in den Biosphärenreservaten (pro BR einzeln und insgesamt)? Zu Frage 38: Bezugsgröße Landesfläche Brandenburg FFH FFH SPA SPA Biosphärenreservat absolut in ha relativ in % absolut in ha relativ in % Elbe 13.250,3 4,0 52.356,4 8,1 Schorfheide-Chorin 49.070,8 14,8 62.214,0 9,7 Spreewald 12.923,6 3,9 42.476,2 6,6 75.244,7 22,6 157.046,6 24,4 Quelle: Landesamt für Umwelt Frage 39: Welche Bedeutung kommt den Biosphärenreservatsverwaltungen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen zu? Wie ist in den Biosphärenreservaten der aktuelle Arbeitsstand? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 29 - Zu Frage 39: Die Biosphärenreservatsverwaltungen haben eine hohe Verantwortung für die Umsetzung von Natura 2000 im Land Brandenburg, da etwa ein Viertel der Fläche aller Brandenburger Europäischen Vogelschutzgebiete sowie ein Fünftel der Fläche aller Brandenburger FFH-Gebiete in den drei Bioshärenreservaten liegen. Die Biosphärenreservatsverwaltungen sind zuständig für die Aufstellung und Abstimmung der Natura-2000- Managementpläne sowie für die Initiierung und Koordination der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt zum Teil auch durch regionale Akteure und Partner der Verwaltungen. Natura 2000-Maßnahmen werden in den Biosphärenreservaten kontinuierlich umgesetzt. BR Flusslandschaft Elbe und Schorfheide Chorin: Die FFH-Managementplanung wurde erarbeitet und in der Öffentlichkeit kommuniziert. BR Spreewald: Die Erarbeitung aller FFH-Managementpläne ist vergeben. Aktueller Arbeitsstand: Die Bürogemeinschaft hat mit den Außenarbeiten (Kartierungen) begonnen. Frage 40: Wie viele Personalstellen sind derzeit für diesen Aufgabenbereich zuständig und wie hat sich die Personalausstattung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche personelle Ausstattung ist für die Zukunft geplant? Zu Frage 40: Die Aufgabe wird momentan mit 1,5 - 2,5 Stellen / Biosphärenreservat wahrgenommen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Personalausstattung für die Biosphärenreservate um 7,2 Stellen reduziert, entsprechend wurde die Aufgabe 2008 mit ca. 0,5 Stellen mehr wahrgenommen. Die Aufgabe wird zukünftig mit 2,0 Stellen / Biosphärenreservat wahrgenommen . Bis zum Abschluss der FFH-Managementplanung ist ein temporärer Einsatz von befristet beschäftigendem Personal geplant. Die Naturwacht übernimmt in diesem Bereich die regelmäßige Kontrolle der FFH-Gebiete nach einem festgelegten Aufgabenkatalog und einen Teil der naturkundlichen Bestandserfassung zur Nachverfolgung der Entwicklung des Erhaltungszustands der Schutzgüter sowie Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes. In den drei Biosphärenreservaten existieren insgesamt 27 Naturwachtstellen. Frage 41: Sieht die Landesregierung die personelle Ausstattung als ausreichend an, um die Erarbeitung von FFH-Managementplänen bis zum Jahr 2020 abzuschließen? Zu Frage 41: Ja. In BR Schorfheide-Chorin und Flusslandschaft Elbe sind die Planungen bereits abgeschlossen. Frage 42: Wie ist der Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaftsfläche in den Brandenburger Biosphärenreservaten und wie hat sich dieser jeweils seit Ende der 90er Jahre entwickelt? Zu Frage 42: Die Beantwortung der Frage 42 erfolgt auf der Grundlage der Antragsdaten Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 30 - für den ökologischen Landbau der Jahre 2006 und 2017. Vor 2006 liegen keine Daten vor, die sich für eine GIS-Auswertung eignen. Zu beachten ist, dass sich die für das Jahr 2006 verwendeten Öko-Antragsdaten ausschließlich auf Landwirtschaftsflächen außerhalb von Naturschutzgebieten beziehen. Innerhalb dieser Schutzgebiete erfolgte die Förderung von Ökobetrieben im Jahr 2006 ausschließlich über die Richtlinie Ausgleichszahlungen für Natura 2000 soweit auch Natura 2000-Flächen in diesen Gebieten liegen. Eine Differenzierung der Natura 2000-Antragsflächen in Naturschutzgebieten nach der Art der Nutzung - ökologisch bzw. konventionell - ist daher nicht möglich (gleiche Bindungen). Der Anstieg des ökologischen Landbau ist, insbesondere beim Grünland und den Dauerkulturen erheblich (siehe Tabelle). Jahr Bodennutzung Landwirtschaftsfläche (Referenz) innerhalb Biosphärenreservat ha Fläche beantragter Ökolandbau ha Anteil Öko % 2006 Ackerland 59.309,57 14.116,98 23,80 Dauerkulturen 253,72 13,54 5,33 Grünland 39.398,65 8.744,02 22,19 Rest 1.805,84 9,33 0,52 2017 Ackerland 56.248,10 16.000,16 28,45 Dauerkulturen 147,94 46,60 31,50 Grünland 40.248,57 15.497,37 38,50 Rest 49,29 16,13 32,73 Frage 43: Welches Ergebnis hatte die letzte Evaluation durch das Man and Biosphere Nationalkomitee (bitte pro Biosphärenreservat einzeln aufführen)? Zu Frage 43: BR Spreewald Das Biosphärenreservat Spreewald wurde im Jahr 2011-2012 durch das Man and Biosphere Nationalkomitee evaluiert. Fazit der Evaluierung: „Das Biosphärenreservat Spreewald hat sich in den vergangenen zehn Jahren insgesamt positiv entwickelt. Die von der Sevilla-Strategie geforderten Funktionen werden ebenso wie die Internationalen Leitlinien für das Weltnetz weitgehend erfüllt . Das MAB-Nationalkomitee würdigt die im Bericht widergegebene Selbsteinschätzung der Biosphärenreservatsverwaltung und des Landes. Positiv ist zu vermerken, dass sich der Evaluierungsbericht auch selbstkritisch mit noch vorhandenen Defiziten bei der Erfüllung der nationalen Kriterien auseinandersetzt und daraus Aufgaben für die Zukunft ableitet . Dabei werden Hemmnisse offen benannt, aber auch klare Perspektiven - etwa für die Ausweisung weiterer Kernzonenflächen - gegeben.“ (Schreiben des MAB-NK vom 31.07.2012) BR Schorfheide - Chorin Das Biosphärenreservat Schorfheide - Chorin wurde in den Jahren 2011- 2012 durch das Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 31 - Man and Biophere Nationalkomitee evaluiert. Fazit der Evaluierung: „Das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin hat sich in den vergangenen zehn Jahren positiv entwickelt. Die von der Sevilla-Strategie geforderten Funktionen werden ebenso wie die Internationalen Leitlinien für das Weltnetz weitgehend erfüllt . Auf dem Weg zu einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung sind gute Fortschritte erreicht worden. Insgesamt ist es im Berichtszeitraum vor allem gelungen, die Inwertsetzung der einmaligen Natur und Landschaft voranzubringen, insbesondere durch Angebote für einen nachhaltigen Tourismus….sowie durch Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft und im verarbeitenden Gewerbe. Damit ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Regionalentwicklung im Sinne des Madrid-Actionplans geleistet worden. Dies hat auch zu einer stärkeren Verankerung des UNESCO-Biosphärenreservates in der Bevölkerung geführt.“ (Schreiben des MAB-NK vom 02.08.2012) BR Flusslandschaft Elbe Das 5 länderübergreifende Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe ist in den Jahren 2016 bis 2018 durch das Man and Biosphere Nationalkomitee (MAB-NK) evaluiert worden. Fazit der Evaluierung: „Der Bericht, die Gespräche mit Beteiligten vor Ort und die Bereisung haben dem MAB-NK eindrucksvoll gezeigt, dass dieses Flussauen-Biosphärenreservat ganz besondere Verhältnisse aufweist. Es bietet durch die Lage an der Elbe entlang einen sehr spezifischen Natur- und Kulturraum und damit auch entsprechende Entwicklungschancen im Sinne nachhaltiger Entwicklung. Politisch sind fünf deutsche Bundesländer beteiligt; die BR-Verwaltungen arbeiten kooperativ zusammen. … ist das größte im Binnenland gelegene Biosphärenreservat in Deutschland… und erstreckt sich über einen ca. 400 Kilometer langen Stromabschnitt der Mittelelbe. …Auch zeigt sich in diesem Entwicklungsraum ein Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Menschen nach Sicherheit vor Hochwasserereignissen, einer nachhaltigen Entwicklung und dem Schutz der Natur. Diese Bedürfnisse prägen maßgeblich das Handlungsfeld des Biosphärenreservates . Viele konstruktive Kompromisse wurden gesucht und gefunden, um so die Akzeptanz für das Biosphärenreservat zu erhalten bzw. zu steigern.“ (Scheiben des MAB-NK vom 14.09.2017 Frage 44: Welche Kritikpunkte hat das UNESCO-MAB-Komitee festgestellt? Welche davon wurden bereits abgearbeitet und welche sind noch offen? Welche Maßnahmen sollen bis wann noch umgesetzt werden? Zu Frage 44: BR Spreewald: Folgende Kritikpunkte wurden festgestellt und wurden bzw. werden wie folgt abgearbeitet: a) Nicht - Erfüllung der 3 % Kernzonen-Vorgabe Zur Erreichung des Kernzonenanteils von 3 % wurden bereits 2012 acht Verordnungen zur Ausweisung von Naturentwicklungsgebieten auf den Weg gebracht. Durch den Abschluss von drei Verfahren konnte der Kernzonenanteil bis 2017 sukzessive von 2,1% auf 2,6% erhöht werden. Die Klärung von Eigentumsfragen auf den weiteren Flächen nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich gedacht. Hier wird derzeit geprüft wie dieser Prozess z.B. durch Bodenordnungsverfahren unterstützt werden kann, um so auch die 3% Vorgabe zu erfüllen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 32 - b) Artenschutz verbessern Folgende Projekte werden von der BR-Verwaltung durchgeführt: Schutz des Weißstorches: ca. 25 neue Nisthilfen wurden eingerichtet (Finanzierung: Land Brandenburg) Schutz von Amphibien sowie deren Überwachung: seit 2013 werden drei Projekte mit einem Finanzvolumen von 52.054,93 € (Finanzierung DANONE/Deutsche UNESCO-Kommission) durchgeführt. Ein weiteres Projekt ist zurzeit in Beantragung (geplantes Finanzvolumen 32.500 €) Schutz von Orchideen (Vertragsnaturschutz) 2017 wurden vier Verträge über 5.784,47 € (Finanzierung: Land Brandenburg) abgeschlossen . c) innovatives Wassermanagement erforderlich Seit 2013 werden die wasserwirtschaftlichen Themen von der Verockerung der Spree aus der sog. Bergbaufolge-Landschaft bestimmt. In Zusammenarbeit mit den für Wasserwirtschaft zuständigen Abteilungen im Landesamt für Umwelt laufen zurzeit folgende innovative Projekte: Schutz des Biosphärenreservates Spreewald gegen die Verockerung Pilotprojekt Entschlammung der Spreewaldfließe d) Moorschutz verstärkt Rechnung tragen Im Rahmen des Vertragsnaturschutz werden Feuchtwiesen der Moorstandorte entsprechend gemäht und somit erhalten. Im Jahr wurden 2017 wurden dafür 44.090 € (Finanzierung : Land Brandenburg) eingesetzt. Durch die in dieser Förderperiode neu eingeführte KULAP-Maßnahme „Moorschonende Stauhaltung“ sind 2016 ca. 340 ha mit einem Fördervolumen von 131.580 € (Finanzierung: Land Brandenburg) bewilligt worden. e) Erhaltung der Kulturlandschaft Die Stiftung Kulturlandschaft Spreewald mäht zurzeit ca. 25 ha Spreewaldwiesen (Finanzierung : Spenden) f) Waldbewirtschaftung verbessern Die FFH-Managementplanung für die Wälder in den FFH-Gebieten „Innerer Oberspreewald “ und „Unterspreewald“ sind 2017 abgeschlossen worden. g) Regionale Produkte stärken Das Biosphärenreservat arbeitet eng mit dem Spreewaldverein e.V. als Inhaber der Regionalmarke „Spreewald“ zusammen (Mitglied im Vorstand) und ist Mitglied und hat derzeit den Vorsitz im Beirat der LAG, um den LEADER-Prozess mit zu unterstützen. Die Partner -Initiative des BR wird sukzessive ausgebaut und hat zurzeit 30 Partner. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 33 - h) Historische Siedlungsstruktur und traditionelle Holzbauweise erhalten Das BR unterstützt und kooperiert mit der Sektion Spreewald der Interessengemeinschaft Bauernhaus (IGB). i) Touristisches Leitbild Das Touristische Leitbild wurde erarbeitet und liegt seit Oktober 2012 vor. j) Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über das Biosphärenreservat Es erfolgen Pressemeldungen bzw. Beiträge in den Medien über Aktivitäten im Biosphärenreservat . k) Erforderlichkeit das BR direkt dem Landesministerium zu unterstellen und personelle Verstärkung im Bereich Kommunikation, Monitoring Das BR ist direkt dem Ministerium (LfU) unterstellt BR Schorfheide-Chorin: Folgende Kritikpunkte wurden festgestellt und wurden bzw. werden wie folgt abgearbeitet: a) Beeinträchtigung durch große Infrastrukturvorhaben und höhere Bewirtschaftungsintensität im Energiepflanzenbau Das Landesamt für Umwelt wird als Träger des Biosphärenreservates im Rahmen der naturschutzrechtlichen Genehmigung tätig. b) Die Träger künftiger Infrastrukturmaßnahmen sind von Seiten der Landesregierung auf den internationalen Status des Gebiets als Modellregion für nachhaltige Entwicklung und dessen Berücksichtigung bei Planung und Ausführung verstärkt hinzuweisen. c) Qualitätsverlust bei Klarwasserseen, Erarbeitung entsprechender Konzepte Ein Konzept für die nachhaltige Seennutzung (Klarwasserseen) wird im Zuge der FFH- Managementplanung erarbeitet. Die Konzepte werden mit den Eigentümern und Pächtern abgestimmt. Der Beteiligungsprozess wurde im Februar 2016 durch Gründung einer Arbeitsgruppe LELF/LfU begonnen. Ein fachliches Konzept wird für einen Teil der Seen im Rahmen des „Chara-Seen“- Projektes erarbeitet. Derzeit werden die Ursachen für den Rückgang der Chara-Seen (wesentliche Indikatoren für die Qualität von Klarwasserseen) erforscht. d) Öffentlichkeitsarbeit soll verstärkt werden, Kommunikationsstrategie erarbeiten Die Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie ist 2018 bis 2019 geplant. Eine befristete Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit ist ausgeschrieben. e) Erarbeitung eines touristischen Leitbildes In einem umfassenden Beteiligungsprozess wird derzeit ein Tourismusleitbild erarbeitet. Es soll damit eine übergreifende Zielstellung für die nachhaltige Tourismusentwicklung, die Verstärkung des Angebots regionaler Produkte, die Bildung von Wertschöpfungsnetzwerken und die Auslastung des Potentials im Bereich Gastronomie erfolgen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 34 - f) Verbesserung der Qualität der Entwicklungszone Die Verbesserung der Qualität der Entwicklungszone ist eine große Herausforderung. Im Rahmen des aktuellen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) werden diverse Agrarumweltmaßnahmen , u. a. Grünlandextensivierung, späte Grünlandnutzung, Pflege von Heiden und Trockenrasen und Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft gefördert. Dadurch wird der Schutz der Umwelt verbessert und zum Erhalt der natürlichen Lebensräume und Ressourcen beigetragen. Weiterhin werden im Biosphärenreservat auch Landesmittel über den Vertragsnaturschutz eingesetzt. Der Vertragsnaturschutz ergänzt die Agrarumweltmaßnahmen. Alle Anstrengungen im Bereich Tourismusentwicklung und Regionalmarke dienen der Entwicklung der Entwicklungszone. g) Entwicklung eines Besucherlenkungskonzeptes für die Welterbestätte Grumsin Ein Entwurf für ein Besucherlenkungskonzept für das Weltnaturerbe wurde erarbeitet und Teile davon umgesetzt. Wanderwege inkl. Parkplätze und Beschilderung wurden eingerichtet . Infopunkte und Infotafeln wurden gebaut. Das BR hat eine Broschüre "Wanderungen im Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin" erstellt und gedruckt, Natur- und Landschaftsführer wurden zertifiziert und sind vor Ort tätig. Im 3. Quartal diesen Jahres soll in einem Moderationsprozess der Entwurf des Besucherlenkungskonzeptes mit regionalen Akteuren abgestimmt und weiterentwickelt werden. h) Stärkere Nutzung und Ausweitung des Bekanntheitsgrades der Regionalmarke /Prüfmarke Die Anerkennungskriterien für das Prüfzeichen sind grundlegend überarbeitet und erweitert worden. Das BR wurde 2016 Mitglied der Initiative Partner der Nationalen Naturlandschaften . i) Erforderlichkeit das BR direkt dem Ministerium zu unterstellen und eine aus den Verpflichtungen des UNESCO-MAB-Programms entsprechende qualifizierte Personalausstattung vorzunehmen, insbesondere für die Bereiche Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit , Bildung, Wald sowie die Leitung des Biosphärenreservates selbst. BR ist direkt dem Ministerium unterstellt (LfU), für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation wird eine befristete Stelle in diesem Jahr besetzt. Die Leitung des BR wurde besetzt. BR Flusslandschaft Elbe Folgende Kritikpunkte wurden festgestellt (gilt für alle 5 Bundesländer): a) Erfüllung 3 % Kernzonen–Vorgabe, auch in der unmittelbaren Flussaue (Konflikt mit dem Hochwasserschutz ) sollen Kernzonen ausgewiesen werden b) Verbesserung der Abpufferung der Kernzonen durch sie umgebene Pflegezonen c) Umsetzung des Lima-Aktionsplanes in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem Wirtschaftssektor d) Biodiversität in der Agrarlandschaft verbessern u.a. durch Beratung von Landwirtschaftsbetrieben hinsichtlich der Aufstellung von „Biodiversitätsplänen“ und Umsetzung von Maßnahmen durch konkrete Förderung Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 35 - e) Stärkung eines ökologischen und zukunftsfähigen Landbaus f) Zertifizierung von Wäldern in öffentlicher Hand nach den FSC-Kriterien g) Stärkung des Partnerbetriebsnetzwerkes mit dem Schwerpunkt auf produzierende und innovative Betriebe außerhalb des touristischen Sektors h) Touristische Vermarktung des gesamten Mehrländer-BR als UNESCO -Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, Leitbild i) Hochwasserschutz nach ökologischen Kriterien umsetzen, Gesamtkonzept Elbe als naturschutzgerechte Entwicklung der Elbe begleiten j) Bildung für nachhaltige Entwicklung spezifizieren und verbessern k) Anschubfinanzierung der Länder für ein länderübergreifendes Monitoring der Kernzonen gefordert l) Verstärkung der Personal- und Sachmittelausstattung für die Fachaufgaben Forschung , Monitoring, Projektmanagement, Gebietsbetreuung und nachhaltige Regionalentwicklung / Regionalmanagement m) Defizite in der Zusammenarbeit mit dem Handwerk und Industrie abbauen, Konkrete Ansprechpartner in der Verwaltung etablieren n) Stärkung der Zusammenarbeit im Weltnetz, Bereitstellung entsprechender Arbeitskapazität und von finanziellen Mitteln Alle Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen des UNESCO-MAB-NK sind noch in der Planung und länderübergreifenden Abstimmung. Frage 45: Mit dem Aktionsplan von Lima 2016-2025 zum UNESCO-MAB-Programm wurde ein Dokument verabschiedet, das den UNESCO-Biosphärenreservaten eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zuschreibt. Wie stellt sich die Landesregierung dieser internationalen Verpflichtung, welche Maßnahmen sind ggf. geplant und wie werden diese finanziell und personell untersetzt? Zu Frage 45: Der LIMA-Aktionsplan ist ein verbindliches Dokument für die UNESCO- Biosphärenreservate im Weltnetz und bildet eine Bewertungsrundlage für künftige Evaluierungen durch das MAB-Nationalkomitee im Auftrag der UNESCO. Die Analyse des LIMA- Aktionsplanes für die drei brandenburgischen UNESCO-Biosphärenreservate ist noch nicht abgeschlossen. Frage 46: Welche Aktivitäten entfalten die Brandenburger Biosphärenreservate im UNE- SCO-Weltnetz der Biosphärenreservate? Ist das Personal für die internationale Zusammenarbeit , die sich z.B. aus dem Lima Aktionsplan ergibt, ausreichend qualifiziert? Zu Frage 46: Im Oktober 2017 wurde die „Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 36 - Landesamt für Umwelt Brandenburg (Bundesrepublik Deutschland) und dem Ministerium für Natürliche Ressourcen und Umweltschutz der Republik der Union Myanmar über die Kooperation zwischen den UNESCO-Biosphärenreservaten Spreewald, Flusslandschaft Elbe - Brandenburg und Schorfheide-Chorin (Deutschland) auf der einen Seite und dem UNESCO-Biosphärenreservat Indawgyi-See (Myanmar) auf der anderen“ unterschrieben. Maßnahmen zur Umsetzung 2018 sind in der Planung. Landesmittel sind in Höhe von 1.000 € vorgesehen. Es sollen Bundesmittel genutzt werden. Darüber hinaus wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen kostenneutral eingebracht. Eine Qualifizierung von Mitarbeiter/innen ist notwendig. Die Biosphärenreservate Spreewald und Schorfheide-Chorin arbeiten mit der international tätigen Michael Succow Stiftung und dem biosphere centre (Partnerschaft von Europarc Deutschland e. V., Michael Succow Stiftung und Hochschule für nachhaltige Entwicklung, Eberswalde) zusammen. Außerdem erfolgt im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin die Betreuung internationaler Gästegruppen aus anderen Biosphärenreservaten und Regionen , die erwägen, Biosphärenreservate aufzubauen (ca. 5x jährlich). Frage 47: Wie hat sich die Personalausstattung in den drei Biosphärenreservaten jeweils seit ihrer Gründung entwickelt? Wie hoch war der maximale Personalbestand und wie groß ist er im Vergleich hierzu heute? Welches sind die Personalzielzahlen für 2020? Zu Frage 47: Siehe zunächst Antwort auf Frage 13. Insgesamt: Stellen: 2005: 44,5 (Maximalwert) IST: 26,05 Personalbedarfsplanung 2020: 31,0 BR Spreewald 2005: 18,5 IST: 9,25 BR Schorfheide-Chorin 2005: 16,0 IST: 9,0 BR Flusslandschaft Elbe 2005: 10,0 IST: 7,8 Heute sind in den Biosphärenreservaten 27 Naturwächter/-innen beschäftigt (Schorfheide -Chorin = 12, Flusslandschaft Elbe = 7 und Spreewald = 8). Frage 48: Wie viele und welche Personalstellen sind befristet und wann laufen diese jeweils aus? In welchem Umfang ist eine Beibehaltung dieser Stellen geplant? Zu Frage 48: In den Biosphärenreservaten sind momentan Beschäftigte in einem Umfang Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 37 - von 8,725 VZE befristet beschäftigt (Stichtag 07.05.18). Da es sich hierbei um die Wahrnehmung von Projekt- oder Vertretungsaufgaben handelt, ist eine Beibehaltung nach Zweckerreichung (Projektabschluss, Ende der Vertretung) nicht geplant: BR Spreewald 3 befristet Beschäftigte: 1 FFH-Managementplanung bis 31.01.2020, 1 Vertragsnaturschutz bis 30.04.2020 1 Projekt „ginkoo“ bis 31.12.2018 BR Schorfheide-Chorin 3,875 befristet Beschäftigte: 0,75 MAin Organisation und Verwaltung bis 15.4.2019 0,75 SBin Nachhaltiger Tourismus bis 31.12.2018 1,375 Projekt „Schreiadler“ bis 31.3.2019 1 Projekt ZENAPA bis 30.6.2018 BR Flusslandschaft Elbe 1,85 befristet Beschäftigte: 0,85 SB Elternzeitvertretung bis 31.7.2020 1,0 SB zur Vertretung freier Stundenanteile im Bereich „Natura 2000“ bis zum 31.8.2018 Frage 49: Wie hat sich die Personalausstattung speziell für die Stellen im Höheren Dienst jeweils seit ihrer Gründung entwickelt? Zu Frage 49: Stellen im höheren Dienst in allen Biosphärenreservaten: 2005: 11 IST: 6 Frage 50: Wie viele Planstellen im Höheren Dienst stehen in den Biosphärenreservaten jeweils für konzeptionelle Arbeit und Entwicklung von Modellprojekten zur Verfügung? Zu Frage 50: In jedem BR stehen für diese Aufgaben 0,5 Stellen im Höheren Dienst zur Verfügung. Frage 51: Das Programm der MAB-Biosphärenreservate ist ein Programm der UNESCO, also der Organisation für Wissenschaft, Bildung und Kultur der Vereinten Nationen. Dementsprechend spielen begleitende Forschung und Monitoring eine zentrale Rolle. Wie viele Planstellen stehen in den drei Biosphärenreservaten jeweils für Forschungskoordination und Monitoring zur Verfügung? Zu Frage 51: In jedem BR stehen für diese Aufgabe 0,3 Stellen zur Verfügung. Frage 52: Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist ein zentrales Anliegen der UNESCO- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 38 - Biosphärenreservate. Wie viele Planstellen stehen in den drei Biosphärenreservaten jeweils für Bildung für Nachhaltige Entwicklung zur Verfügung? Zu Frage 52: In jedem BR stehen für diese Aufgabe 0,5 Stellen zur Verfügung. Für diese Aufgabe stehen 2,4 Naturwachtstellen in Summe für alle BR zur Verfügung Frage 53: Die Brandenburger Biosphärenreservate nehmen zentrale Aufgaben bei der Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg wahr. Wie viele Planstellen stehen in den drei Biosphärenreservaten für die Themen Naturschutz/Biologische Vielfalt zur Verfügung? Zu Frage 53: In jedem BR stehen für diese Aufgabe 0,8 Stellen zur Verfügung. Frage 54: Wie ist die Personalausstattung der Brandenburger Biosphärenreservate im Vergleich mit anderen Biosphärenreservaten in Deutschland und Europa einzuordnen? Zu Frage 54: Es liegt keine Übersicht für einen Vergleich des Personalbestandes in deutschen oder europäischen Biosphärenreservaten vor. Frage 55: Wie ist die Personalausstattung der Biosphärenreservate mit Bezug zur Flächengröße und zur Aufgabenstellung im Vergleich zum Nationalpark einzuordnen? Zu Frage 55: Die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Nationalparks Unteres Odertal und der drei UNESCO-Biosphärenreservate unterscheiden sich. Ein organisatorischer Vergleich der unterschiedlichen Gebietskategorien sowie eine Gewichtung der Personalausstattung, auch bzgl. der Flächengrößen, liegen nicht vor. Frage 56: Sieht die Landesregierung die Personalausstattung der Biosphärenreservate für die ordentliche Erfüllung der Aufgaben jeweils als ausreichend an? Wenn nein, wo sieht sie Aufstockungsbedarf? Zu Frage 56: Ja. Die Pflichtaufgaben der Biosphärenreservatsverwaltungen werden erfüllt. Frage 57: Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltige Landwirtschaft wurden in den drei Biosphärenreservaten bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse sowie deren Fortführung in der Zukunft zu bewerten? Zu Frage 57: Im BR Spreewald konnte mit Hilfe einer Förderung im Rahmen von LEADER in den Jahren 2006 und 2007 der Anbau ökologisch produzierter Gurken auf einer 5 ha großen Anbaufläche erprobt werden. Im Ergebnis hat der geförderte Landwirtschaftsbetrieb die Produktion von Bio-Gurken auf eine Fläche von rd. 40 ha ausgedehnt. Das größte Problem im Anbau von Bio-Gurken sind die sehr hohen Schwankungen im Ertrag (zwischen 20 bis 50 Tonnen pro ha), die überwiegend auf Pilzerkrankungen wie falscher Mehltau oder die Rote Spinne zurückzuführen sind. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Ausdehnung des Anbaus ökologisch produzierter Gurken bisher nicht erfolgt. Eine weiteres im Rahmen von LEADER unterstütztes Vorhaben im BR Spreewald ist die Nachhaltige Wärmeproduktion aus Landschaftspflegeheu. Das im Jahr 2016 geförderte Projekt, das holziges Heu zur Energiegewinnung nutzt, wurde in Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg als Alternative zu Biogas und Kompostierung entwickelt. Das Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 39 - Verfahren ermöglicht es, zu Futterzwecken unbrauchbares Heu von Feuchtwiesen durch Vergasung einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen und auf diese Weise einen Beitrag zum Erhalt der Spreewaldlandschaft zu leisten. So liefert die speziell konzipierte Feuerungsanlage mit einer Leistung von bis zu 200 KW ausreichend Wärme für Hofladen, Bauernküche , Werkstätten, Lagerhallen sowie Büroräume eines landwirtschaftlichen Betriebes. Dabei erfährt das Heu, das auf ca. 60 bis 70 Hektar Fläche ein Mal jährlich gemäht wird, eine sinnvolle Verwertung. Frage 58: Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft wurden in den drei Biosphärenreservaten bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse zu bewerten? Zu Frage 58: Neben den umfangreichen Waldumbaumaßnahmen in allen drei Biosphärenreservaten (BR) seien folgende Projekte beispielgebend genannt: Im BR Flusslandschaften wurden frühzeitig Auenwaldprojekte initiiert. Durch die Ernte, Anzucht und Pflanzung von Vermehrungsgut aus der Region konnte ein gutes Anwuchsergebnis erreicht und Auenwälder geschaffen werden. Im BR Schorfheide-Chorin wurden diverse Moorschutz- Projekte, wie kleiner Paddenpfuhl, Fettseemoor, Baldersee, Teufelsseemoor und das lange Kohlbruch, als „Leuchttürme“ für erfolgreiche Moorrenaturierungen durchgeführt und als Schulungsprojekte genutzt. Die Naturwaldforschung im BR führt zur Ableitung von Empfehlungen für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Ausgehend von einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Buchenwäldern wurde ein Praxishandbuch mit Empfehlungen zur Integration der Naturschutzziele in die Buchenwaldbewirtschaftung erstellt. Das Hutewaldprojekt soll einzeln stehende Alteichen durch permanente Kronenfreihaltung in ihrem Charakter erhalten. Das Projekt „Gläserner Forstbetrieb“ läuft seit 2017 und soll den Einfluss forstwirtschaftlicher Maßnahmen auf die Ökosystemleistungen des Waldes auf transparenter Weise veranschaulichen. Weitere Projekte wie „Etablierung der FSC- Zertifizierung von Wäldern im BR“ (2000), „INKA BB“ (2009-2014) zu Möglichkeiten der Anpassung von Mischwäldern an den Klimawandel sowie „Exploratorien zur Biodiversitätsforschung “ (2006-2020) seien ebenfalls genannt. Im BR Spreewald bewirtschaftet der LFB viele Waldflächen im Inneren Spreewald. Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes bei der Bewirtschaftung erfolgte eine Abstimmung der Forsteinrichtungsplanung mit dem FFH-Managementplan. Das Pilotprojekt „Entschlammung von Spreewaldfließen“ wurde durch den LFB begleitet. Funktionsfähige Gewässer sind Voraussetzung, um die Wiederaufforstung der hochwassergeschädigten Wälder abzusichern. Auch im BR Spreewald laufen Moorschutzprojekte mit überregionaler Bedeutung. Frage 59: Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltiger Tourismus wurden in den drei Biosphärenreservate bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse sowie deren Fortführung in der Zukunft zu bewerten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 40 - Zu Frage 59: BR Spreewald In Zusammenarbeit mit der Spreewald Tourist-Information Lübbenau e.V., der Bürgerstiftung Kulturlandschaft Spreewald und dem Commerzbank Umweltpraktikum entstand ein Konzept und die anschließende praktische Umsetzung für die Präsentation historischer Landnutzungsformen. Die geführte Wanderung findet wöchentlich unter Einbeziehung der Dauerausstellung im Haus für Mensch und Natur statt. Der „Masterplan naturverträglicher Kanutourismus Spree-Spreewald“ entstand 2012 in Trägerschaft des Spreewaldvereins e.V. und unter fachlicher Leitung des BR. Maßnahmen daraus wurden und werden bis heute umgesetzt bzw. fortgeschrieben. BR Schorfheide-Chorin Durch die Biosphärenreservatsverwaltung wird ein Moderationsprozess zur gemeinsamen Tourismusentwicklung im BR (2017-18) durchgeführt. Mit dem Projekt „BaukulTour“, dass gemeinsam mit den Landkreisen und dem Bundesbauministerium in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt wird, soll das regionaltypische Bauen mit der Tourismusentwicklung verknüpft werden. BR Flusslandschaft Elbe Ein Schwerpunkt im Biosphärenreservat Elbe ist das Projekt „Haltepunkte Natur“, mit Beobachtungstürmen , Aussichtsplattformen, Rastplätzen am Elberadweg, am Rambower Moor und im gesamten BR. Ein weiterer Schwerpunkt ist die naturtouristische Erlebbarmachung des Rambower Moores (Naturwunder des Jahres 2014, Wahl der Sielmann- Stiftung) mit naturtouristischen Tafeln (Fokus Natur - und Kultur/Geschichte am Moor), naturtouristischem Begleitmaterial (Faltblätter) und Entwicklung von Naturerlebnistouren gemeinsam mit den Partnern der Naturwacht und der Besucherzentren In den Jahren 2015/2016 und 2017/2018 hat das Biosphärenreservat in Zusammenarbeit mit dem Bildungsprogramm Natur und Umwelt des LfU zwei Zertifizierungslehrgänge für „Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer/innen brandenburgische Elbtalaue & untere Havelniederung “ nach den einheitlichen Kriterien des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Umweltbildungsstätten (BANU) durchgeführt. Nun liegt der Schwerpunkt auf der Fortbildung- und Netzwerkarbeit für die Natur- und Landschaftsführer (Organisation und Durchführung des jährlich stattfindenden Fortbildungs- und Netzwerktreffens). Die beiden Besucherzentren spielen bei der ökologisch nachhaltigen Tourismusentwicklung eine zentrale Rolle. In der Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Prignitz und weiteren touristischen Partnern gibt es viele weitere ökologische und nachhaltige Tourismusprojekte im BR. Die nachhaltige Tourismusentwicklung spielt als Kernaufgabe des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe - Brandenburg und in der Region eine zentrale Rolle und ist eine wichtige Säule der regionalen Wertschöpfung. Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - Brandenburg gewährleistet das nachhaltige und langfristige Management der o.g. Projekte und spielt in der nachhaltigen Tourismu- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 41 - sentwicklung der Region eine wichtige Rolle als Netzwerker, Initiator und Moderator. Frage 60: Welche Modellprojekte und -vorhaben zum Thema ökologisch nachhaltige Siedlungsentwicklung /nachhaltiges Bauen/Verkehr/Energie wurden in den drei Biosphärenreservate bisher durchgeführt/umgesetzt und wie sind die Ergebnisse sowie deren Fortführung in der Zukunft zu bewerten? Zu Frage 60: BR Spreewald Gemeinsam mit der Amtsgemeinde Burg wurde in den 1990iger Jahren die Gestaltungsund Erhaltungssatzung Burg erarbeitet. Die rechtskräftige Satzung sichert die baukulturell wertvolle Bausubstanz. Die Ergebnisse sind überwiegend positiv. Die Fortführung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren. BR Schorfheide-Chorin Im Rahmen des BaukulTour-Projektes (s. Antwort zu Frage 59) werden Bauherrenwettbewerbe durchgeführt. Mit dem Forschungs-Schul-Schiff „Solar-Explorer“ werden Bildungsangebote zur Solarenergie und Biodiversität angeboten. Das Biosphärenreservat ist Teil des ZENAPA - EU-LIFE Klimaschutzprojekt, das in 11 Großschutzgebieten Deutschlands stattfindet. Projektkoordinator ist das Institut für angewandtes Stoffmanagement (IfaS), ein Institut der Hochschule Trier. Ziele des Projektes sind u.a. die CO²-Neutralität von Großschutzgebieten, der Aufbau eines Null-Emissionen- Netzwerkes, die Implementierung von Maßnahmen mit Klimaschutz- und Biodiversitätseffekten in den Großschutzgebietsregionen. Alle Vorhaben werden kontinuierlich durch das BR vorangetrieben und stoßen auf Akzeptanz im BR. BR Flusslandschaft Elbe Das Biosphärenreservat ist ein „Fahrtziel-Natur-Gebiet“ in der Kooperation „Fahrtziel Natur “ in der sich seit 2001 die drei großen deutschen Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie die Deutsche Bahn engagieren. Gemeinsam setzen sie sich für umweltfreundliche Mobilität und nachhaltigen Naturtourismus ein. Ziel der Kooperation ist es, den touristischen Verkehr in sensiblen Naturräumen vom privaten Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern. Damit werden CO²-Emissionen eingespart und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet. Frage 61: Welche Publikationen liegen zu den Modellprojekten und -Vorhaben vor? Bitte Aufzählung der wichtigsten Arbeiten mit Literaturangaben. Zu Frage 61: Veröffentlichungen von Projektergebnisse erfolgen in der Regel nicht durch die öffentliche Verwaltung. Daher liegt der Landesregierung keine Übersicht vor. Eine aktuelle Publikation des MLUL von 2016 ist: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 42 - „Regionaltypisches Bauen und energieeffizientes Sanieren in der Region Barnim- Uckermark“ Naturparke Frage 62: Wie groß sind die 11 Brandenburger Naturparke jeweils? Zu Frage 62: Naturpark Fläche in ha Barnim 73.268 Dahme-Heideseen 59.105 Hoher Fläming 82.718 Märkische Schweiz 20.485 Niederlausitzer Heidelandschaft 48.917 Niederlausitzer Landrücken 58.643 Nuthe-Nieplitz 62.284 Schlaubetal 22.741 Stechlin-Ruppiner Land 68.103 Uckermärkische Seen 89.639 Westhavelland 129.357 Frage 63: Welche Schutz- und Entwicklungsziele haben die Naturparke jeweils? Zu Frage 63: Hier ist zwischen dem im Rahmen des Nationalparkprogramms der DDR 1990 ausgewiesenen Naturpark Märkische Schweiz und den später entstandenen Naturparken zu unterscheiden. Die Ziele des Naturparks „Märkische Schweiz“ ergeben sich aus der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“ vom 12. September 1990. Die übrigen 10 Brandenburger Naturparke sind durch Bekanntmachung zum Naturpark erklärt worden. In den amtlichen Bekanntmachungen werden die jeweiligen Ziele formuliert (siehe Anlage 2). Frage 64: Welcher Flächenanteil der Brandenburger FFH- und SPA-Gebiete liegt in den Naturparken (pro Naturpark einzeln und insgesamt)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 43 - Zu Frage 64: Da sich teilweise FFH- und SPA-Gebiete überlagern, wurden die Flächen separat berechnet. FFH-Gebiete Vogelschutz- Gebiete Naturpark absolut in ha relativ in % absolut in ha relativ in % Barnim 8.345,2 2,5 9.519,8 1,5 Dahme-Heideseen 9.777,3 2,9 1.898,6 0,3 Hoher Fläming 3.443,1 1,0 13.051,5 2,0 Märkische Schweiz 4.995,7 1,5 17.709,8 2,8 Niederlausitzer Heidelandschaft 11.899,2 3,6 10.880,3 1,7 Niederlausitzer Landrücken 8.255,9 2,5 17.440,2 2,7 Nuthe-Nieplitz 14.122,1 4,2 12.588,9 2,0 Schlaubetal 7.349,3 2,2 6.058,4 0,9 Stechlin-Ruppiner Land 15.544,2 4,7 11.188,9 1,7 Uckermärkische Seen 27.575,1 8,3 57.204,1 8,9 Westhavelland 12.709,3 3,8 50.735,5 7,9 Alle Naturparke (Summe) 124.016,3 37,3 208.276,0 32,3 Frage 65: Welche Bedeutung kommt den Naturparkverwaltungen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen zu? Wie ist in den Naturparken jeweils der aktuelle Arbeitsstand? Zu Frage 65: Die Naturparkverwaltungen haben eine hohe Verantwortung für die Umsetzung von Natura 2000 im Land Brandenburg, da etwa ein Drittel der Fläche aller Brandenburger Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) sowie 37,3 % der Fläche aller Brandenburger FFH-Gebiete in den Naturparken liegen. Die Naturparkverwaltungen sind zuständig für die Aufstellung und Abstimmung der Natura-2000-Managementpläne sowie für die Initiierung und Koordination der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, wobei nur ein Teil der Maßnahmen von den Naturparkverwaltungen selbst umgesetzt werden (Vertragsnaturschutz , Landschaftsbau- und Landschaftspflegemaßnahmen). Die Umsetzung des größten Teils der Maßnahmen erfolgt durch regionale Akteure in den Naturparken und Partnern der Naturparkverwaltungen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 44 - Der aktuelle Arbeitsstand ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Naturpark Arbeitsstand in Naturparken Barnim Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) von 2009 übernimmt die Funktion der Managementpläne für die FFH-Gebiete. Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Hoher Fläming Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) von 2006 für den Naturpark übernimmt die Funktion der Managementpläne für die FFH-Gebiete. Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Nuthe-Nieplitz Die Managementpläne liegen seit Ende 2015 vor. Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Stechlin-Ruppiner Land Die Managementpläne liegen seit Mitte 2014 vor. Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Westhavelland Die Managementpläne liegen seit Ende 2015 vor. Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Dahme-Heideseen Managementpläne sind seit 2017/2018 in Bearbeitung, geplanter Abschluss der Erstellung aller MP 2020 Märkische Schweiz Niederlausitzer Heidelandschaft Niederlausitzer Landrücken Schlaubetal Uckermärkische Seen Frage 66: Wie viele Personalstellen sind derzeit für diesen Aufgabenbereich zuständig und wie hat sich die Personalausstattung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Welche personelle Ausstattung ist für die Zukunft geplant? Zu Frage 66: Die Aufgabe wird momentan mit 0,9 Stellen / Naturpark wahrgenommen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Personalausstattung für die Naturparke um 6 Stellen reduziert, entsprechend wurde die Aufgabe 2008 mit ca. 0,3 Stellen/ Naturpark mehr wahrgenommen. Die Aufgabe wird zukünftig mit 0,9 Stellen / Naturpark wahrgenommen. Bis zum Abschluss der FFH-Managementplanung ist ein temporärer Einsatz von befristet beschäftigendem Personal geplant. Die Naturwacht übernimmt in diesem Bereich die regelmäßige Kontrolle der FFH-Gebiete nach einem festgelegten Aufgabenkatalog und einen Teil der naturkundlichen Bestandserfassung zur Nachverfolgung der Entwicklung des Erhaltungszustands der Schutzgüter sowie Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes. In den 11 Naturparken existieren insgesamt 48 Naturwachtstellen. Frage 67: Sieht die Landesregierung die personelle Ausstattung als ausreichend an, um die Erarbeitung von FFH-Managementplänen bis zum Jahr 2020 abzuschließen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 45 - Zu Frage 67: Ja. Bei dieser Aufgabe werden die Naturparkverwaltungen derzeit durch befristet beschäftigte Mitarbeiter unterstützt. Ziel ist es die FFH-Managementpläne bis 2020 abzuschließen. Frage 68: Wie ist der Anteil des Ökolandbaus an der Landwirtschaftsfläche in den Brandenburger Naturparken und wie hat sich dieser seit Ende der 90er Jahre entwickelt? Zu Frage 68: Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der Antragsdaten für den ökologischen Landbau der Jahre 2006 und 2017. Vor 2006 liegen keine Daten vor, die sich für eine GIS-Auswertung eignen. Zu beachten ist, dass sich die für das Jahr 2006 verwendeten Öko-Antragsdaten ausschließlich auf Landwirtschaftsflächen außerhalb von Naturschutzgebieten beziehen. Innerhalb dieser Schutzgebiete erfolgte die Förderung von Ökobetrieben im Jahr 2006 ausschließlich über die Richtlinie Ausgleichszahlungen für Natura 2000 soweit auch Natura 2000-Flächen in diesen Gebieten liegen. Eine Differenzierung der Natura 2000-Antragsflächen in Naturschutzgebieten nach der Art der Nutzung - ökologisch bzw. konventionell - ist daher nicht möglich (gleiche Bindungen). Seit 2006 gab es eine Steigerung, insbesondere beim Grünlandanteil. Jahr Bodennutzung Landwirtschaftsfläche (Referenz) innerhalb Naturpark ha Fläche beantragter Ökolandbau ha Anteil Öko % 2006 Ackerland 188.848,56 16.911,02 8,95 Dauerkulturen 630,64 42,71 6,77 Grünland 75.712,92 6.617,34 8,74 Rest 3.754,56 53,28 1,42 2017 Ackerland 178.320,58 17.537,75 9,83 Dauerkulturen 1.360,77 76,12 5,59 Grünland 77.183,67 11.127,33 14,42 Rest 315,97 30,76 9,73 Frage 69: Wie hat sich die Personalausstattung in den 11 Naturparken jeweils seit ihrer Gründung entwickelt? Wie hoch war der maximale Personalbestand und wie groß ist er im Vergleich hierzu heute? Welches sind die Personalzielzahlen für 2020? Zu Frage 69: Stellen: 2005: 58,0 (Maximalwert) IST: 38,0 Bis Ende 2022 wird es infolge des Moratoriums bei der Personalbedarfsplanung dabei bleiben. Personalbedarfsplanung 2020: 31,0 Heute sind in den Naturparken 48 Naturwächter/innen beschäftigt. Frage 70: Wie viele und welche Personalstellen sind befristet und wann laufen diese je- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 46 - weils aus? In welchem Umfang ist eine Beibehaltung dieser Stellen geplant? Zu Frage 70: In den Naturparken sind momentan Beschäftigte in einem Umfang von 12,45 VZE befristet beschäftigt. Hierbei handelt es um die Wahrnehmung von Projekt- oder Vertretungsaufgaben. Entsprechend ist eine Beibehaltung nach Zweckerreichung (Projektabschluss, Ende der Vertretung ) nicht geplant. Lediglich für den Bereich der FFH-Managementplanung ist bis zum Abschluss der Aufgabe ein weiterer temporärer Einsatz von befristet beschäftigendem Personal geplant. Frage 71: Welche Empfehlungen übergeordneter Institutionen (Verband Deutscher Naturparke , Europarc, Bundesamt für Naturschutz usw.) gibt es zur Personalausstattung von Naturparken und wie ist die aktuelle und geplante Personalausstattung der Brandenburger Naturparke im Verhältnis zu diesen Empfehlungen zu bewerten? Zu Frage 71: Es sind Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz und des Verbandes Deutscher Naturparke e.V., einem Dachverband für deutsche Naturparke, bekannt. Das Bundesamt für Naturschutz hat Vorschläge für Mindeststandards für deutsche Naturparke veröffentlicht (Naturparkmanagement in Deutschland - Qualitätsoffensive Naturparke , Naturschutz und Biologische Vielfalt, 2016, Heft 155., S. 233 ff). Danach sollen zur adäquaten Betreuung eines Naturparks mindestens eine Leitungsstelle und vier weitere Mitarbeiterstellen sowie zusätzlich Naturparkführer und Ranger vorgesehen werden Der Verband Deutscher Naturparke e. V. hat 2014 für einen Naturpark eine Mindestausstattung von 4 Vollzeitstellen in Management und Verwaltung empfohlen und auf eine ergänzende Einrichtung einer hauptamtlichen Naturwacht hingewiesen (Beschluss der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Naturparke e.V. vom 26. September 2014 in Lohr am Main, „Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen für moderne und leistungsfähige Naturparke“). In Brandenburg wird derzeit eine Mitarbeiterzahl von mindestens 3 in jedem Naturpark angestrebt. Damit liegt Brandenburg über dem Durchschnitt der derzeitigen Personalausstattung der deutschen Naturparke von 2,5 Mitarbeiter/innen pro Naturpark (Quelle: VDN: Landschaften voller Leben 2017). Hinzu kommen die Mitarbeiter/innen aus der Naturwacht . Frage 72: Wie ist die Personalausstattung der Brandenburger Naturparke im Vergleich mit den Naturparken in anderen Ländern Europas zu bewerten? Zu Frage 72: Der Verband Deutscher Naturparke hat 2017 eine europäische Naturparkstudie durchgeführt „Landschaften voller Leben, Europe’s Nature, Regional and Landscape Parks”,Verband Deutscher Naturparke e. V. 2017http://www.naturparkmagazin.de/vdn/naturparke-europaslandschaften -voller-leben/. Zitat: „Betrachtet man heute die deutschen Naturparke im europäischen Kontext, so stellt man fest, dass Deutschland gemessen an der Summe der Flächen aller Naturparke eines Landes und ebenso prozentual auf die Landesfläche bezogen den größten Naturparkanteil unter allen europäischen Staaten aufweist. Mit einer Gesamtfläche von etwa 100.000 km² Landtag Brandenburg Drucksache 6/9143 - 47 - machen die deutschen Naturparke über ein Viertel der Naturpark-Gesamtfläche der EU, Schweiz und Norwegens aus, die insgesamt etwa 370.000 km² beträgt. Die 103 (Stand 2016) deutschen Naturparke stellen ca. 11,5 % der annähernd 900 Naturparke in den genannten europäischen Staaten. Analysiert man die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Naturparke in personeller und finanzieller Hinsicht, muss man feststellen, dass die deutschen Naturparke bezogen auf die Personalausstattung des Managements eines Naturparks mit durchschnittlich 2,5 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente) zu den vier Ländern mit der schlechtesten Personalausstattung zählen. Bezieht man die Personalausstattung auf die Flächengröße der Naturparke eines Landes, nehmen die deutschen Naturparke mit Abstand den letzten Platz in der Reihe der Naturparke in den europäischen Staaten ein. Im Mittel besitzen europäische Naturparke ca. 5 bis 10 Mitarbeiter im Management , in einzelnen Staaten sind es mit bis zu 30 Mitarbeitern pro Naturpark deutlich mehr.“ Mit dem Ziel, mindestens 3 Mitarbeiter/innen je Naturpark in Brandenburg zu etablieren, liegen die Brandenburgischen Naturparke über dem deutschen Durchschnitt. Frage 73: Wie ist die Personalausstattung der Brandenburger Naturparke in Bezug auf Flächengröße und Aufgabenstellung im Vergleich mit dem Nationalpark und den Biosphärenreservaten in Brandenburg zu bewerten? Zu Frage 73: Die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Nationalparks Unteres Odertal, der drei UNESCO-Biosphärenreservate und der 11 Naturparke unterscheiden sich. Ein organisatorischer Vergleich der unterschiedlichen Gebietskategorien sowie eine Gewichtung der Personalausstattung, auch bzgl. der Flächengrößen, sind daher nicht aussagekräftig. Frage 74: Sieht die Landesregierung die Personalausstattung der Naturparke für die ordentliche Erfüllung der Aufgaben jeweils als ausreichend an? Wenn nein, wo sieht sie Aufstockungsbedarf ? Zu Frage 74: Ja. Die Pflichtaufgaben der Naturparkverwaltungen werden mit jeweils 3 Mitarbeiter /innen erfüllt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Anlage 1 zu Frage 37: BR Spreewald: Schutz- und Entwicklungsziele gem. § 3 der Biosphärenreservatsverordnung (i .d. Fassung vom 12.09.1990): Die Festsetzung des Biosphärenreservates bezweckt: 1. den Schutz der in Europa einmaligen Niederungslandschaft des Spreewaldes mit seinem fein strukturierten Fließgewässersystem, artenreichen Feuchtbiotopen, Wiesen und Niederungswäldern, 2. die Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Wasserregimes mit periodischen Überstauungen als Grundlage der Tier- und Pflanzenwelt in ihren durch Wasser bestimmten Lebensräumen, 3. die Bewahrung traditioneller Bewirtschaftungsformen wie Horstäcker, Streuwiesen und das dadurch hervor-gebrachte kleinflächige Mosaik der Landnutzung, 4. die Bestandspflege und -förderung gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten in ihren Biotopen, 5. die Regenerierung ökologisch degradierter Meliorationsflächen und Fließgewässer zu weiträumig vernetzten, ökologischen stabilen Lebensräumen, 6. die Entwicklung zukunftsfähiger ökologischer Landnutzungsmodelle zur Existenzsicherung der Spreewaldbauern als Pfleger und Gestalter dieser Landschaft, verbunden mit der Wiedergeburt traditionellen Handwerks, 7. Erkenntnisgewinn aus Naturbeobachtung durch einen umweltverträglichen und gelenkten Fremdenverkehr, der sich vor allem auf Wasserwegen vollzieht, 8. die Vermittlung breiten Umweltbewußtseins bei der ansässigen Bevölkerung und den Spreewaldbesuchern durch Erleben funktionierender Ökosysteme, 9. eine kontinuierliche ökologische Grundlagenforschung, die insbesondere dazu dient, eine ganzheitliche Sicht der Beziehung zwischen Mensch und Biosphäre zu finden. BR Schorfheide-Chorin Schutz- und Entwicklungsziele gem.§ 4 der Biosphärenreservatsverordnung (i.d.Fassung vom 19.Mai 2014): (1) Die Unterschutzstellung dient dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer in Mitteleuropa einzigartigen Kulturlandschaft. (2) Das Landschaftsschutzgebiet wird geschützt: 1. zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und 3. wegen der besonderen Bedeutung dieses Gebietes für die Erholung. (3) Die nachstehend näher beschriebenen Gebiete werden als Naturschutzgebiete oder Totalreservate zur Erhaltung Herstellung oder Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes wegen der jeweils angegebenen besonderen Eigenschaften unter Schutz gestellt. Im einzelnen werden folgende Gebiete als Naturschutzgebiete (NSG) oder Totalreservate geschützt: 1. NSG Nr. I "Bollwinwiesen/Großer Gollinsee" • zur Erhaltung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten und der otigotroph-alkalischen Seenkette und den Torfmoosmooren, • wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. 2. NSG Nr. 2 "Buchheide" • - zur Erhaltung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der teilweise vernäßten, kalkreichen Grundmoränenlandschaft. 3. NSG Nr. 3 "Endmoränenlandschaft bei Ringenwalde" • zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, vor allem der naturnahen Waldgesellschaften in der besonders typisch ausgebildeten Endmoränenlandschaft, • aus landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen. 4. NSG Nr. 4 "Krinertseen" • zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der mesotroph-alkalischen Seen und der oligotrophen Verlandungsmoore • wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes. 5. Totalreservat Nr. 4 "Winertseen". Es umfaßt den kleinen Krinertsee mit dem angrenzenden Verlandungsmoor. Diese Flächen sollen - nach Wiederherstellung ihres natürlichen Wasserhaushalts - sich selbst überlassen bleiben, um die Entwicklung zu beobachten. 6. NSG Nr. 5 "Winkel", südwestlich Ringenwalde • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der sollreichen, vernäßten Grundmoränenlandschaft. 7. NSG/Totalreservat Nr. 6 "Reiersdorf" Es enthält den Reiersdorfer See mit den umliegenden Moorbereichen und westlich angrenzenden Kiefernbeständen verschiedener Altersstufen auf Sanderstandorten der Weichselkaltzeit. Die forstlich unbeeinflusste Entwicklung der Kiefernforsten zu standortgerechten Waldökosystemen unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflussten Großklimas und des Nährkraftgehaltes des pommerschen Stadiums soll untersucht werden. Schutzziel des Reiersdorfer Sees mit seinen Moorbereichen ist die Erhaltung als Lebensraum für akut bedrohte Tier- und Pflanzenarten. 8. NSG Nr. 7 "Poratzer Moränenlandschaft" • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der seen- und moorreichen Moränenlandschaft, • aus geowissenschaftlichen Gründen. 9. Totalreservat Nr. 7 a Es enthält überwiegend naturnahe Buchenbestände. Schutzziel ist die Untersuchung der Buchenwaldökosysteme unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflussten Großklimas hinsichtlich ihrer Entwicklung ohne forstwirtschaftliche Beeinflussung. 10. Totalreservat Nr. 7 b Es handelt sich um ein oligotrophes Torfmoosmoor mit Kolkbildungen. Die Fläche soll sich selbst überlassen bleiben. 11. NSG Nr. 8 "Arnimswalde" • zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten der stark kuppierten Moränenlandschaft mit den vielfältigen Landschaftselementen, insbesondere der Pflanzengesellschaften der Trockenrasen und der Moore inmitten der Mischwaldgebiete. 12. Totalreservat Nr. 8 Nach Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes • sollen die Moore ihrer Eigendynamik überlassen werden. Außerdem soll unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas die Entwicklung der Mischwaldbestände hinsichtlich ihrer Artenzusammensetzung ohne forstliche Beeinflussung untersucht werden. 13. NSG Nr. 9 "Labüskewiesen" • zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der orchideenreichen Moorwiesen. 14. NSG Nr. 10 "Großer Briesensee" • zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten . 15. NSG Nr. 11 "Suckower Haussee" • zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der Quellmoore, Feuchtwiesen und Trockenrasen. 16. NSG Nr. 12 "Melzower Forst" • zur Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der stark kuppierten, wasserflächenreichen Moränenlandschaft , • aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen. 17. Totalreservat Nr. 12a Es handelt sich um naturnahe Buchen- und Eichenbestände auf grund- und stauwasserfreien Moränenstandorten, die auch zahlreiche Sölle enthalten. Unter den Bedingungen eines kontinental beeinflußten Großklimas soll die Entwicklung der Laubwälder zu standortgerechten Waldökosystemen beobachtet werden. 18. Totalreservat Nr. 12 b Es handelt sich um naturnahe Laubwaldbestände auf Moränenhügeln mit kalkhaltigen Hangquellmooren. Die Laubwaldbestände sollen unter den Bedingungen eines kontinental beeinflußten Großklimas hinsichtlich ihrer Entwicklung zu standortgerechten Waldökosystemen untersucht werden. 19. NSG Nr. 13 "Eulenberge" • zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der kalkreichen Moränenlandschaft mit einem Randverschneidungsrelief zur Ückeraue, insbesondere durch Lebensgemeinschaften der Trockenrasen mit Wiesensteppenpflanzen charakterisiert. 20. Totalreservat Nr. 13 Es handelt sich um die Kiefernbestände der Eulenberge auf Sandrendzinen einschließlich der darin befindlichen Bachläufe. Unter den vielfältigen meso- und großklimatischen Bedingungen soll die Entwicklung in Richtung standortgerechter Pflanzengesellschaften beobachtet werden. 21. NSG Nr. 14 "Breitenteichische Mühle" • zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten einer Sandinsel im Welsequellbereich. 22. NSG Nr. 15 "Hintenteiche bei Biesenbrow" • zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, • wegen der besonderen Schönheit des Gebietes. 23. NSG Nr. 16 "Torfbruch bei Polßen" • zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der feuchten Orchideenwiesen. 24. NSG Nr. 17 "Großer Plötzsee" Es handelt sich um die Seenfläche des Großen Plötzsees mit einer 100 m breiten Schutzzone entlang des Ufers. Die westliche Grenze des Gebietes ist die östliche Seite des Bahndammes. Schutzziel des Großen Plötzsees ist die Erhaltung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten. 25. NSG Nr. 18 "Fischteiche Blumberger Mühle" • zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auch als Nahrungs- und Rastgebiet bedrohter Wasservögel. 26. NSG Nr. 19 "Kienhorst/Köllnseen/Eichheide" • zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Kiefernwald- und Seen-komplexe, insbesondere der Lebensgemeinschaften der mesotrophen Seen und der Moore, • wegen der besonderen Eigenart des Gebietes. 27. Totalreservat Nr. 19 a Es handelt sich um die beiden südlichen Köllnseen als mesotrophe Sanderseen mit spezifischer Ufer- und Unterwasser vegetation und den Verlandungszonen, sowie den angrenzenden Kiefernbeständen im Sander der Weichselkaltzeit. Die Entwicklung der Kiefer unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas und des Nährstoffgehaltes des Brandenburger Stadiums in Richtung Klimaxgesellschaft soll untersucht werden. Die Seen mit ihren Verlandungszonen sollen sich selbst überlassen bleiben. 28. Totalreservat Nr. 19 b Es handelt sich um das Moorgebiet der Pinnowseen als Lebensraum bedrohter Tierund Pflanzenarten. Das Gebiet soll sich selbst überlassen bleiben. 29. Totalreservat Nr. 19 c Es handelt sieh vorwiegend um Kiefernbaumhölzer auf Altdünen der Weichselkaltzeit . Die Entwicklung der Kiefer unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflußten Großklimas und des Nährkraftgehaltes holozän umgelagerter Sande des Brandenburger Stadiums in Richtung Klimaxgesellschaft soll untersucht werden. 30. NSG Nr. 20 "Rarangseen" • zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten insbesondere der Lebensgemeinschaften der Seen und Moore sowie der Moosflora. 31. NSG Nr. 21 "Großer Lubowsee" • zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten des Lubowsees und der Bruchgebiete. 32. NSG Nr. 22 "Wacholderjagen" • zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten. 33. NSG Nr. 23 "Grumsiner Forst/Redernswalde" • zur Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten. 34. Totalreservat Nr. 23 a Es umfasst eines der größten Verlandungsmoore eines ehemaligen Sees. Diese Flächen sollen - nach Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushalts - sich selbst überlassen bleiben. 35. Totalreservat Nr. 23 b Es handelt sich um den Zentralbereich eines stark kupierten Geländes, u. a. mit niederschlagswassergespeisten Seen und Söllen und den unterschiedlichsten Mooren. Außerdem befinden sich dort Altbuchenbestände auf Geschiebelehm Sandmosaiken des Pommerschen Stadiums der Weichselkaltzeit. Die Entwicklung der Buchen- und Eichenbestände unter den Bedingungen eines schwächer maritim beeinflussten Großklimas soll in Richtung Klimaxgesellschaft untersucht werden. 36. NSG Nr. 24 "Tiefer See" • zur Erhaltung des Lebensraumes bedrohter Tier- und Pflanzenarten des mesotrophalkalischen Klarwassersees. 37. Totalreservat Nr. 25 "Breitefenn" • zur Erhaltung und natürlichen Entwicklung des Eichenaltholzbestandes. Die Entwicklung der Eiche soll unter den Bedingungen eines kontinental beeinflussten Großklimas in Richtung Klimaxgesellschaften weiter untersucht werden. 38. Totalreservat Nr. 26 "Pimpinellenberg" • zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten , insbesondere Pflanzen extrazonaler, steppenähnlicher, kontinentaler Trockenrasen, • aus naturwissenschaftlichen Gründen. 39. NSG Nr. 27 "Plagefenn" • zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften unterschiedlicher wertvoller Moortypen, Gewässer und Waldgesellschaften. 40. Totalreservat Nr. 27 a Es umfasst den Großen und Kleinen Plagesee mit seinen Verlandungszonen und unterschiedlichen Moortypen. Die natürliche Entwicklung dieses Gebietes soll untersucht werden. 41. NSG Nr. 28 "Niederoderbruch" • zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten der vielfältig mit unterschiedlichen Landschaftselementen ausgestatteten Niedermoorgebiete des Urstromtals. 42. NSG Nr. 29 "Kanonen- und Schloßberg, Schäfergrund" • zur Erhaltung und Förderung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten , insbesondere der Lebensgemeinschaften der Trockenrasen in den zwei Gebieten. 43. NSG Nr. 30 "Fettseemoor" • zur Erhaltung von Lebensstätten bedrohter Tier- und Pflanzenarten in einem funktionsfähigen mesotrophen Moorkomplex. 44. NSG Nr. 31 "Tongruben Neuenhagen" • zur Erhaltung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Lebensgemeinschaften der ehemaligen Tongruben. BR Flusslandschaft Elbe-Brandenburg: Schutz- und Entwicklungsziele gem. II der Erklärung zum Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ vom 18. Mai 1999 Zweck der Ausweisung des Biosphärenreservats ist die Bewahrung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaften landschaftsverträglichen, nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung gemäß dem MAB-Programm der UNESCO. Es findet eine länderübergreifende Zusammenarbeit der am Biosphärenreservat “Flusslandschaft Elbe” beteiligten Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Brandenburg statt. Das Biosphärenreservat “Flusslandschaft Elbe - Brandenburg” dient daher insbesondere 1. der Erhaltung eines der letzten naturnahen Stromtäler in Mitteleuropa; 2. der Bewahrung, der Wiederherstellung und der Entwicklung einer repräsentativen mitteleuropäischen Flusslandschaft einschließlich des Urstromtals mit ihren abiotischen Elementen und Faktoren, ihren vielfältigen und miteinander vernetzten Biotopen und Habitaten, ihrem Reichtum an Pflanzen- und Tierarten und Lebensgemeinschaften und ihrer naturbedingten Eigenart und Schönheit; 3. der Erhaltung und Wiederherstellung stromtypischer Ökosysteme mit ausgeprägter Flussauendynamik sowie der Entwicklung eines Netzes weitgehend naturnaher Lebensräume, insbesondere von Waldflächen; 4. der Erhaltung und Entwicklung eines internationalen Zugvogelkorridores für westpaläarktische Vogelarten; 5. der Erhaltung und Entwicklung einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft, ihrem reichen Natur- und Kultur-erbe, ihrer Nutzungsvielfalt und dem sich daraus ergebenden Nutzungspotential als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum der Menschen; 6. der Entwicklung einer länderübergreifenden und regionalen Planung; 7. der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, einschließlich der Förderung einer umwelt- und sozialverträglichen sowie nachhaltigen Landnutzung; 8. der Förderung der angewandten Forschung, der Umweltbeobachtung als Datenbasis für ein nationales und internationales Monitoringsystem sowie der Umweltbildung 9. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Anlage 2 zu Frage 63: Naturpark „Märkische Schweiz“ (Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“ vom 12. September 1990) Ziele des Naturparks „Märkische Schweiz“ sind: 1. die Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen, 2. Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen. 3. Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen, 4. Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer, 5. Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft. 6. Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes 7. Erhalt, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume insbesondere für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems. Naturpark Schlaubetal (Bekanntmachung vom 5. Dezember 1995): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Hier sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung eines ungestörten Naturerlebens und der naturverträglichen Erholung sowie die Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften. Die Ausweisung dient daher insbesondere 1. der Bewahrung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Schlaubetals mit seinen naturnah ausgebildeten Gewässern und Mischwäldern sowie weiterer kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvoller und vielgestaltiger Landschaftsstrukturen, 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten sowie der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener, miteinander vernetzter Biotope, 3. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr, 4. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung und 5. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft (Bekanntmachung vom 9. Mai 1996): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Es sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung eines ungestörten Naturlebens und der naturverträglichen Erholung sowie die Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften . Bergbaufolgelandschaften sollen für den Naturschutz und die Erholungsnutzung zurückgewonnen werden. Die Bekanntmachung des Naturparkes dient daher insbesondere 1. der Bewahrung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der Niederlausitzer Heidelandschaft mit ihren großflächigen Wald- und Heidegebieten, Niederungen, Niedermooren, Altmoränenlandschaften und Bergbaufolgelandschaften mit ihren natürlichen Sukzessionsstadien, ihrer Weiträumigkeit und vielfältigen Oberflächengestalt sowie weiterer kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvoller und vielseitiger Landschaftsstrukturen; 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit dem ihnen eigenen Reichtum an Tier- und Pflanzenarten; 3. der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener miteinander vernetzter Biotope; 4. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr; 5. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung und 6. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Uckermärkische Seen (Bekanntmachung vom 10. Januar 1997): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Es sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung vielfältiger Lebensräume und der naturverträglichen Erholung sowie die Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitlich geprägten Kulturlandschaft. Die Bekanntmachung des Naturparkes dient daher insbesondere 1. der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit einer reich strukturierten, weitgehend harmonischen Kulturlandschaft mit einer Vielzahl unterschiedlicher, stark miteinander verzahnter Landschaftselemente, vor allem Seen, Kleingewässer, Moore, Heiden, Offenlandschaften und ausgedehnter Kiefern-,Laubmischwälder, Mittelwaldreste, Streunutzungswiesen, sowie weiteren kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen; 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit dem ihnen eigenen Reichtum an Tier- und Pflanzenarten; 3. der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener miteinander vernetzter Biotope; 4. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr; 5. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung und 6. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Niederlausitzer Landrücken (Bekanntmachung vom 9. September 1997): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Hier sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung eines ungestörten Naturerlebens und der naturverträglichen Erholung sowie der Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften. Die Bekanntmachung des Naturparkes dient daher insbesondere 1. der Bewahrung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Niederlausitzer Landrückens und seines Vorlandes mit seinen teilweise naturnah ausgeprägten Landschaftsstrukturen; 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten sowie der Erhaltung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener, miteinander vernetzter Biotope; 3. der gezielten Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft zu einem naturnahen Landschaftsraum mit überregionaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie als Erlebnisraum für die naturnahe Erholung; 4. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr; 5. der Förderung von Umweltbildung und Umwelterziehung und 6. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Hoher Fläming (Bekanntmachung vom 28. November 1997): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Hier sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung vielfältiger Lebensräume und der naturverträglichen Erholung sowie die Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitlich geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Die Bekanntmachung des Naturparkes dient daher insbesondere 1. der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit a. des Hohen Flämings mit einer Vielzahl unterschiedlicher, stark miteinander verzahnter Landschaftselemente, vor allem ausgedehnter Wälder, Acker- und Grünlandflächen, Quellgebiete, Bachläufe, Sölle, Feuchtwiesen, Rummeln, Heideund Trockenrasenflächen, Findlinge und Lesesteinhaufen, b. der Belziger Landschaftswiesen als großräumige und unzerschnittene Wiesen- und Weidelandschaft im Baruther Urstromtal sowie c. weiterer kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvoller und vielgestaltiger Landschaftsstrukturen, vor allem typischer Dorfbilder und Alleen; 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten; 3. der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener miteinander vernetzter Biotope; 4. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft, Jagd sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr; 5. der Förderung von Umweltbildung und Umwelterziehung; 6. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Westhavelland (Bekanntmachung vom 15. Mai 1998): Zweck der Ausweisung des Naturparks ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Hier sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebiets für die Erhaltung und Förderung vielfältiger Lebensräume und der naturverträglichen Erholung sowie die Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitlich geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Die Bekanntmachung des Naturparks dient daher insbesondere 1. der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit einer reich strukturierten, weitgehend harmonischen Kulturlandschaft mit einer Vielzahl unterschiedlicher, stark miteinander verzahnter Landschaftselemente, vor allem a. der unteren Havelniederung und ihrer Randniederungen als größtes zusammenhängendes Feuchtgebiet im Binnenland Mitteleuropas mit herausragender nationaler und internationaler Bedeutung, b. der Vielfalt von Strukturen aus glazial geformten Grund-, End- und Stauchmoränen sowie postglazial sedimentierten Talsand- und Elbauenlehmflächen, Dünen äolischer Herkunft und überwiegend in historischer Zeit gewachsener Niedermoore, c. der unzersiedelt gebliebenen ländlichen Räume, d. der Havel, ihrer Nebenflüsse, Seen und zahlreichen Stillgewässer, e. der überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Ländchen, f. weiterer kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvoller und vielgestaltiger Landschaftsstrukturen, vor allem Dorfbilder und Alleen; 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypischer ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten; 3. der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener miteinander vernetzter Biotope; 4. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr; 5. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung und 6. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Dahme-Heideseen (Bekanntmachung vom 24. Juli 1998): Zweck der Ausweisung des Naturparks ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Hier sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung vielfältiger Lebensräume und der naturverträglichen Erholung. Die Bekanntmachung des Naturparks dient daher insbesondere 1. der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart der eiszeitlich entstandenen und durch menschliche Nutzung geprägten Landschaft, insbesondere a. eines typischen Ausschnittes der südlichen Jungmoränenlandschaft innerhalb des Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebietes mit ihrem Mosaik aus Seen, Fließgewässern, Mooren, Talsandebenen, Dünen, Hügeln der End- und Grundmoränen sowie den weiträumigen Waldgebieten, b. der historisch geprägten und weitgehend offenen, reichgegliederten Kulturlandschaft mit ihren teilweise kleinräumigen und strukturreichen Landschaftselementen , wie Wiesen, Weiden und Obstanpflanzungen, Äckern, Heiden, Kopfweiden, Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen und Lesesteinhaufen, c. der historisch geprägten, weiträumig angelegten Siedlungsstrukturen mit Alleen; 2. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten, vor allem a. der Rinnen-, Becken- und Kesselseen sowie Fließgewässer und Quellen mit ihren Wasserpflanzen-, Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften, b. der an nährstoffarme Standortverhältnisse angepassten Kessel- und Verlandungsmoore, der Trockenrasen, Zwergstrauchheiden und Binnendünen, c. der naturnah ausgebildeten Wälder, insbesondere der Bruchwälder und grundwassernahen Niederungswälder sowie der Eichenmischwälder und Kiefernwälder, d. der Lebensräume der kleinräumig und extensiv genutzten Kulturlandschaft, wie Feucht- und Frischwiesen, Bauern-Kiefernwälder; 3. der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundes, insbesondere der zusammenhängenden Fließgewässersysteme; 4. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft und Jagd sowie Erholungswesen und Fremdenverkehr; 5. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung und 6. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Barnim (Bekanntmachung vom 24. September 1998): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des gemeinsamen Naturund Kulturerbes der Länder Berlin und Brandenburg. Hier sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen länderübergreifend praktiziert werden. Das gesamte Gebiet soll einheitlich gepflegt und entwickelt werden mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung vielfältiger Lebensräume, der Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitlich geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft sowie der Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung. Die Einrichtung eines Naturparkes dient daher insbesondere 1. der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit a. des Barnim mit einer Vielzahl unterschiedlicher, stark miteinander verzahnter Landschaftselemente, vor allem ausgedehnter Wälder, Acker- und Grünlandflächen, Hecken, Streuobstbestände, Quellgebiete, Seen, Klein- und Fließgewässer, Heideund Trockenrasenflächen, Findlinge und Lesesteinhaufen sowie b. weiterer kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvoller und vielgestaltiger Landschaftsstrukturen, vor allem typischer Dorfbilder und Alleen; 2. der Pflege und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten; 3. der Bewahrung und Entwicklung eines Biotop-Verbund-systems Berlin- Brandenburg; 4. dem Erhalt traditionell umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen und deren Förderung in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie im Erholungswesen und im Fremdenverkehr; 5. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung; 6. der länderübergreifenden Entwicklung des Barnim als wichtiges Gebiet für die naturnahe Erholung am Rande des Ballungsraumes Berlin. Naturpark Nuthe-Nieplitz (Bekanntmachung vom 25. Mai 1999): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Zum Erhalt einer eiszeitlich geprägten Kulturlandschaft und zur Förderung vielfältiger Lebensräume sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen im Einklang mit den Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die Entwicklung und Förderung einer naturverträglichen und mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmten Nutzung durch Erholungswesen und Fremdenverkehr. Die Bekanntmachung des Naturparkes dient daher insbesondere a. der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit einer reich strukturierten, weitgehend harmonischen Kulturlandschaft mit einer Vielzahl unterschiedlicher, stark miteinander verzahnter Landschaftselemente, vor allem Seen, Kleingewässer, Moore, Heiden, Offenlandschaften und ausgedehnter Kiefernwälder, Laubmischwälder und Bruchwälder sowie weiterer kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvoller und vielgestaltiger Landschaftsstrukturen; b. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit dem ihnen eigenen Reichtum an Tier- und Pflanzenarten; c. der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener miteinander vernetzter Biotope, insbesondere der zusammenhängenden Fließgewässersysteme ; d. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft; e. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung und f. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Naturpark Stechlin-Ruppiner Land (Bekanntmachung vom 13.Juni 2001): Zweck der Ausweisung des Naturparkes ist die Bewahrung des brandenburgischen Natur- und Kulturerbes. Es sollen beispielhaft umweltverträgliche Nutzungsformen, insbesondere auch eine Erholungsnutzung in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen praktiziert werden. Zweck ist weiterhin die einheitliche Pflege und Entwicklung des Gebietes für die Erhaltung und Förderung vielfältiger Lebensräume sowie die Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitlich geprägten Landschaft. Die Bekanntmachung des Naturparkes dient daher insbesondere a. der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit einer reich strukturierten, weitgehend harmonischen Kulturlandschaft mit einer Vielzahl unterschiedlicher, stark miteinander verzahnter Landschaftselemente, vor allem Klarwasserseen, Fließgewässern, ausgedehnten Buchenwäldern, Laubmischwäldern und Bruchwäldern, Mooren, Moorseen und Moorwäldern, Heiden, Rodungsinseln, Alleen sowie weiteren kulturhistorisch und landschaftsästhetisch wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen, b. dem Schutz und der Entwicklung naturraumtypisch ausgebildeter, vielfältiger Lebensräume mit dem ihnen eigenen Reichtum an Tier- und Pflanzenarten, c. der Ergänzung und dem Aufbau eines Verbundsystems verschiedener miteinander vernetzter Biotope, d. der Entwicklung und Förderung einer naturverträglichen und mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmten Nutzung durch Erholungswesen und Fremdenverkehr, e. dem Erhalt traditioneller und der Förderung umweltverträglicher, nachhaltiger Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei- und Wasserwirtschaft sowie der historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen, f. der Förderung der Umweltbildung und Umwelterziehung, g. der Förderung der kulturellen Angebote und regionalen Traditionen durch die Verknüpfung von Kultur, Natur und Landschaft zur Ausprägung des besonderen Charakters der Region und h. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.