Landtag Brandenburg Drucksache 6/9149 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.07.2018 / Ausgegeben: 11.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3620 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8910 Ist „Dirty diaries“ in Zukunft für Brandenburg das Aushängeschild für sozial und demokratisch? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Land Brandenburg der Inhalt des am 02.06.2018 in Berlin angenommenen Antrags: -Antrag WV60/II/2017, Jusos LDK- bekannt? (siehe Anlage 2) zu Frage 1: Der Landesregierung ist der o.g. Antrag bekannt. Frage 2: Wie wird durch das Land Brandenburg der Inhalt der Zeilen 52-57 Seite 1, 59 Seite 1-4 Seite 2, 6-23 Seite 2 und insbesondere der Zeilen 25-27 Seite 2 und 29-31 Seite 2 gewertet? zu Frage 2: Aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität nimmt die Landesregierung grundsätzlich nicht zur politischen Willensbildung in Parteien Stellung. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit. Dass Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit schützt, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 (2 BvE 1/16 = NVwZ 7/2018 S 485ff.), in dem es um einen Rechtsstreit zwischen der Bundesregierung und der AfD ging, erneut bestätigt. Dies gilt auch hinsichtlich der Willensbildung von Parteien in Berlin. Es gibt für die Landesregierung Brandenburg daher keinerlei Anlass, Anträge auf Parteitagen in Berlin rechtlich und politisch zu bewerten und zu prüfen. Frage 3: Wird durch das Land Brandenburg im Vorfeld auf etwaige Anträge diesbezüglich eine rechtliche Prüfung des dort festgeschriebenen Inhaltes, unter Berücksichtigung des Jugendschutzes, der landesinternen Schulgesetzgebung und insbesondere der Strafbarkeit des § 184 Verbreitung pornographischer Schriften Abs. 1, Nr. 1,2, 3, 5, 6 und 8 StGB, zeitnah veranlasst und vorgenommen? (siehe Anlage 1) Frage 10: Wer entscheidet im Land Brandenburg über die mit Landesmitteln zu fördernden Filmprojekte? (Bitte unter Nennung aller beteiligten Gliederungseinheiten bis zum Stellenzeichen des Sachbearbeiters.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9149 - 2 - zu den Fragen 3 und 10: In den Ländern Brandenburg und Berlin ist die Filmförderung unter dem Gesichtspunkt der Kunstfreiheit staatsfern organisiert und wird für beide Länder durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH abgewickelt. Grundlage für die Förderentscheidungen ist die Förderrichtlinie der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH. Gemäß dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Projekten (einschließlich Filmprojekte) mit pornografischem Inhalt ausgeschlossen: „Gefördert werden nur Projekte, die den Förderzielen des Medienboard entsprechen. Nicht gefördert werden Projekte, die ein Werk erwarten lassen, das gegen die Verfassung oder die Gesetze verstößt, das Persönlichkeitsrechte , das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder dessen Inhalt pornografisch, gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend i. S. d. §§ 131, 184 StGB ist.“ (Förderrichtlinie Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH, Allgemeine Voraussetzungen, Seite 9) Frage 4: Welche Filmprojekte wurden in den letzten 5 Jahren durch das Land Brandenburg mit Mitteln des Landeshaushaltes gefördert? (Bitte auflisten nach Jahren und unter Angabe der Fördersummen, der geförderten Unternehmen, Antragstellern der Förderung und je einer kurzen Inhaltsangabe.) zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Die Filmförderentscheidungen der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH unter Angabe der Fördersummen, der geförderten Unternehmen , Antragsteller der Förderung und kurze Inhaltsangaben sind auf der Internetseite der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH für die Jahre 2014 bis 2018 transparent einsehbar https://www.medienboard.de/foerderung/film/. Auch in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH sind die Ausgaben für die Filmprojekte in den jeweiligen Jahren aufgeführt (https://www.medienboard.de/infothek/publikationen/taetigkeitsberichte/). Eine Trennung nach Berliner und Brandenburger Projekten und Ausgaben erfolgt nicht, da Berlin und Brandenburg eine einheitliche Medienregion bilden. Frage 5: In welchen Haushaltstiteln/Kapiteln des Land Brandenburg wurden/werden seit 2005 die Fördergelder für Filmförderung eingestellt? (Bitte Auflisten nach Jahren.) zu Frage 5: Fördergelder für die Filmförderung wurden und werden im Haushaltsplan des Landes Brandenburg nicht separat eingestellt. Die Ausgaben für den Förderfonds der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH wurden und werden im Einzelplan 08, Kapitel 08 50, wie folgt eingestellt: 2005 bis 2007: Titel 683 10 - Zuschüsse zur Förderung des Films in Brandenburg 2008 ff: Titel 683 66 - Zuschüsse zur Förderung audiovisueller und digitaler Medien in der Region Berlin-Brandenburg. Frage 6: Wie hoch waren in den letzten 5 Jahren die durch das Land Brandenburg zur Verfügung gestellten Fördermittel für Filmprojekte? (bitte auflisten nach Jahren und Haushaltstitel /Kapitel.) zu Frage 6: Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4. Die durch das Land Brandenburg für den Förderfonds der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH zur Verfügung gestellten Ausgaben können der folgenden Tabelle (Auszug aus dem Haushaltsplan 2017/2018, EP 08, Kapitel 08 050, Titel 683 66) entnommen werden. Förderfonds Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (Angaben in T€): Landtag Brandenburg Drucksache 6/9149 - 3 - Mittelherkunft 2014 Ist 2015 Ist vorläufig 2016 Soll 2017 Soll 2018 Soll Liquide Mittel am Jahresanfang 12.428 17.158 14.172 10.154 8.811 Mittel Berlin 10.706 10.531 12.199 12.318 12.318 Mittel Brandenburg 7.038 7.458 7.611 7.611 7.611 Mittel gemäß Sendervereinbarung 6.579 6.899 3.442 5.998 5.998 Darlehenstilgungen 4.254 3.254 2.700 2.700 2.700 Zinseinnahmen aus der Zwischenanlage 29 15 30 30 30 Fondseinnahmen gesamt 28.606 28.157 25.982 28.657 28.657 verfügbare Mittel gesamt 41.034 45.315 40.154 38.811 37.468 Frage 7: Wie viele Anträge auf Fördermittel für Filmprojekte aus dem Landeshaushalt wurden in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg gestellt? (Bitte auflisten nach Jahren unter Angabe der Antragsteller der Förderung und einer kurzen Inhaltsangabe.) Frage 8: Wie viele Anträge auf Fördermittel für Filmprojekte aus dem Landeshaushalt wurden in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg bewilligt? (Bitte auflisten nach Jahren unter Angabe der Antragsteller der Förderung und einer kurzen Inhaltsangabe.) zu den Fragen 7 und 8: Die Anträge auf Fördermittel für Filmprojekte werden grundsätzlich bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH gestellt (siehe auch Antwort zu Frage 4). Frage 9: Wie hoch ist im Land Brandenburg die in den aktuellen Haushalt eingestellte Summe für Filmförderungen? (Bitte unter Angabe der Gesamtsumme und auflisten nach Haushaltstitel/Kapitel.) zu Frage 9: Siehe Antwort zu Frage 6 (Tabelle Förderfonds der Medienboard Berlin- Brandenburg GmbH). Frage 11: Wo sind die Anforderungen/Förderrichtlinien des Land Brandenburg an die zu fördernden Filmprojekte dokumentiert und einsehbar? (Bitte unter ausführlicher Nennung der Quellen.) zu Frage 11: Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 10. Die Förderrichtlinie der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH, die auch die Filmförderung einschließt, ist unter folgender Internetadresse zu finden: https://www.medienboard.de/fileadmin/user_upload/pdf/Richtlinien- Merkblaetter/FOERDERRICHTLINIEN_mit_AEnderungshinweisen_2015.pdf Frage 12: Werden durch das Land Brandenburg die geförderten Projekte nach Fertigstellung hinsichtlich des Inhaltes und der Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft? Wenn ja, durch wen? (Bitte unter Nennung aller beteiligten Gliederungseinheiten bis zum Stellenzeichen des Sachbearbeiters.) Wenn nein, warum nicht? zu Frage 12: Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 10. Eine inhaltliche nachträgliche Bewertung der geförderten Filme durch die Landesregierung findet aus Gründen der Kunstfreiheit nicht statt. Die Verwendungsnachweisprüfung der geförderten Filme erfolgt durch den Landtag Brandenburg Drucksache 6/9149 - 4 - Geschäftsbesorger der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Frage 13: Sind dem Land Brandenburg durch Bundesfördermittel und/oder EU- Fördermittel unterstützte und/oder in der Antragsbearbeitung befindliche Filmprojekte in Brandenburg bekannt? (Bitte auflisten nach Projekt und Herkunft der Förderung.) zu Frage 13: Die Förderungen des Bundes und der EU erfolgen eigenständig ohne Beteiligung und Einflussnahme der jeweiligen Bundesländer. Die Entscheidungen des Bundes werden nicht nach Bundesländern veröffentlicht, da es sich um eine nationale Förderung handelt. Die Förderentscheidungen der Filmförderungsanstalt des Bundes finden sich unter https://www.ffa.de/foerderentscheidungen.html, http://dfffffa .de/index.php?foerderzusagen. Die EU-Förderentscheidungen im Rahmen CREATIVE EUROPE MEDIA finden sich unter http://www.creative-europe-desk.de/foerderung.php. Auch hier erfolgt keine Zuordnung der Förderentscheidungen zu den einzelnen Bundesländern .