Datum des Eingangs: 17.03.2015 / Ausgegeben: 23.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/915 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 309 der Abgeordneten Henryk Wichmann, Sven Petke und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/670 Schwimmunterricht in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 309 vom 20.02.2015 Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) hat in einer vom Hambur- ger Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid durchgeführten Studie herausgefunden, dass ein Viertel der Bevölkerung gar nicht oder nur schlecht schwimmen könne. Die DLRG führt dies wesentlich auf Bäderschließungen und fehlenden Schwimmunter- richt zurück. Das Land Brandenburg zeichnet sich durch seine reichhaltige Seen- landschaft aus. Zugleich erklärt aber die DLRG, dass Binnenseen – mehr noch als die Küsten – die Hauptgefahrenquelle für schlechte Schwimmer oder Nichtschwim- mer darstellten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert hat der Schwimmunterricht an Brandenburger Schulen? 2. Wie hoch ist der Anteil an Brandenburger Schulen, die Schwimmunterricht anbieten? (bitte nach Landkreise/kreisfreien Städten aufschlüsseln) 3. Wie hoch ist der Anteil an Brandenburger Schulen, in denen Schwimmunter- richt verpflichtend ist? (bitte nach Landkreise/kreisfreien Städten aufschlüs- seln) 4. Wie hoch ist der Anteil an Brandenburger Schülerinnen und Schülern, die mindestens das Jugendschwimmabzeichen Bronze haben – laut DLRG die Mindestvoraus-setzung, um als sicherer Schwimmer zu gelten? 5. Wie gewährleistet die Landesregierung den allgemeinen Zugang zu Schwimmbädern in Brandenburg? (bitte besonders auf die ländlichen Regio- nen eingehen) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stellenwert hat der Schwimmunterricht an Brandenburger Schulen? Zu Frage 1: Die Erteilung des Schwimmunterrichts ist verbindlicher Inhalt im Lehrplan der Grund- schule und der Sekundarstufe 1. In der gymnasialen Oberstufe gehört „Bewegen im Wasser“ zu den zur Auswahl stehenden Bewegungsfeldern, von denen zwei verbind- lich zu unterrichten sind. Frage 2: Wie hoch ist der Anteil an Brandenburger Schulen, die Schwimmunterricht anbieten? (bitte nach Landkreise/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 2: Der Anteil der brandenburgischen Schulen, die bis zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 Schwimmunterricht durchgeführt haben, beträgt 93,66 Prozent. Es wurden die Schu- len gezählt, die für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in einem der bisher absolvierten Schuljahre oder in den Ferien Schwimmunterricht durchführten, einschließlich Grundschulen an Gesamt- und Oberschulen, ohne Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ und ohne Schulen mit Leistungs- und Begabungsklassen. Statistische Daten zum Schwimmunterricht in späteren Jahrgangsstufen werden nicht erhoben. Tabelle 1: Schwimmunterricht an Schulen bis Jahrgangsstufe 5 Landkreis /kreisfreie Stadt Anteil der Schulen mit Schwimmunterricht (in %) Potsdam-Mittelmark 91,84 Teltow-Fläming 88,57 Dahme-Spreewald 100,00 Elbe-Elster 96,77 Oberspreewald-Lausitz 96,30 Spree-Neiße 100,00 Barnim 90,63 Märkisch-Oderland 95,12 Oder-Spree 97,44 Uckermark 92,11 Havelland 93,33 Oberhavel 97,62 Ostprignitz-Ruppin 88,89 Prignitz 95,65 Brandenburg an der Havel 92,31 Potsdam 85,71 Cottbus 94,12 Frankfurt (Oder) 80,00 Gesamt 93,66 Quelle: Schuldatenerhebung, Schuljahr 2014/15, Stichtag 06.10.2014 Frage 3: Wie hoch ist der Anteil an Brandenburger Schulen, in denen Schwimmunterricht ver- pflichtend ist? (bitte nach Landkreise/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 3: Schwimmunterricht als verbindlicher Bestandteil des Sportunterrichts muss von allen Grundschulen sowie allen Schulen in der Sekundarstufe 1 angeboten werden. Frage 4: Wie hoch ist der Anteil an Brandenburger Schülerinnen und Schülern, die mindes- tens das Jugendschwimmabzeichen Bronze haben – laut DLRG die Mindestvoraus- setzung, um als sicherer Schwimmer zu gelten? Zu Frage 4: Der Erwerb der Fähigkeiten zur Erlangung des Jugendschwimmabzeichens im Schwimmunterricht wird statistisch nicht erfasst. Statistisch erhoben werden die Nichtschwimmer der Schülerinnen und Schüler an brandenburgischen Schulen zu Beginn der Jahrgangsstufe 5, die also nicht wenigstens 25 m zurücklegen können. Zum Stichtag 06.10.2014 lag dieser Wert bei 7,61 %. Frage 5: Wie gewährleistet die Landesregierung den allgemeinen Zugang zu Schwimmbädern in Brandenburg? (bitte besonders auf die ländlichen Regionen eingehen) Zu Frage 5: Träger von Grundschulen sind nach §100 des Brandenburgischen Schulgesetzes die Gemeinden oder Gemeindeverbände mit Ausnahme der Landkreise. Die Schulträger sind für die Bereitstellung von Sachbedarf und Sachkosten zuständig. Dazu zählt auch die Bereitstellung von geeigneten Unterrichts-/ Schulanlagen.