Landtag Brandenburg Drucksache 6/9151 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.07.2018 / Ausgegeben: 11.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3575 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8799 Wahlbekanntmachungen im Prozess der Vorbereitung der Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Gegenwärtig beschäftigt sich der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden mit der Evaluierung der ersten Direktwahl des Rates im Frühjahr 2015. In der Sitzung des Rates am 27. Februar 2018 wurde von den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern und ehrenamtlichen Mitgliedern des Wahlausschusses zur Ratswahl als eine der problematischen Fragen genannt, dass der Landesgesetzgeber keine Verpflichtung der Gemeinden zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Ratswahl in den Amtsblättern der Kommunen festgeschrieben hat. In der Folge beschränkten sich entsprechende Veröffentlichungen vor allem auf die Niederlausitz und einige Gemeinden im berlinnahen Raum. Ein Großteil der potentiellen Wählerinnen und Wähler in anderen Landesteilen wurde hingegen nicht offiziell über die Möglichkeit der Teilnahme an der Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag informiert. Vorbemerkungen der Landesregierung: Nach der Wahlordnung zum Sorben/Wenden- Gesetz (WO-SWG) sind die Wahlbekanntmachungen mindestens im Amtsblatt für Brandenburg und in einer im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden verbreiteten Tageszeitung zu veröffentlichen (§ 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 2 WO-SWG). Ergänzend zu dem Wortlaut der Regelung stellt die Begründung zu der im September 2014 von dem damaligen Minister des Innern einvernehmlich mit dem Hauptausschuss des Landtages und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden erlassenen Wahlordnung klar, dass es allein im Ermessen der mit der Vorbereitung und Durchführung der Direktwahl des Rates betrauten Wahlverantwortlichen liegt, ob sie ihre Bekanntmachungen in weiteren mehrmals im Jahr erscheinenden Druckwerken mit einer erheblichen sorbischen /wendischen Leserschaft veröffentlichen sowie im Internet einstellen, um auf diese Weise eine hinreichende Information der wahlberechtigten Sorben/Wenden zu gewährleisten . Die geltenden Bestimmungen eröffnen mithin den sorbischen/wendischen Wahlverantwortlichen einen großen Spielraum, für eine umfängliche Verbreitung ihrer Wahlbekanntmachungen Sorge zu tragen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9151 - 2 - Frage 1: Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, Gemeinden landesweit dazu zu verpflichten , Wahlbekanntmachungen aus Anlass der Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden in den Amtsblättern zu veröffentlichen? Frage 2: Wo müsste dies geregelt werden? Wie könnte eine entsprechende Regelung aussehen? zu den Fragen 1 und 2: Es wäre grundsätzlich zwar denkbar, alle Gemeinden des Landes zu verpflichten, die Wahlbekanntmachungen für die Direktwahl des Rates für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden in ortsüblicher Form - d. h. im Regelfall im jeweiligen gemeindlichen Verkündungsblatt - zu veröffentlichen. Allerdings hätte dies zur Folge, dass die Wahlbekanntmachungen auch in den Gemeinden, in denen keine Sorben/Wenden leben , entsprechend zu veröffentlichen wären. Mit Blick auf die Verpflichtung des Landes und seiner Kommunen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. § 7 der Landeshaushaltsordnung ) bestehen deshalb erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine entsprechende Verpflichtung sämtlicher Gemeinden. Frage 3: Würde in dem betreffenden Fall die Konnexität greifen? zu Frage 3: Ja.