Landtag Brandenburg Drucksache 6/9171 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.07.2018 / Ausgegeben: 16.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3625 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8917 Erneuerbare Energien – Sinnvoll genutzt oder sinnlos produziert Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Land Brandenburg gilt in Deutschland als der viert größte Produzent von erneuerbaren Energien. Der Begriff „Erneuerbare Energien“ impliziert den Eindruck, dass die Bereitschaft besteht neue Wege zu gehen und Dinge anders und vor allem besser und nachhaltiger umzusetzen. Frage 1: Gibt es im Land Brandenburg Großfamilienstromtarife die diese Familien entlasten ? (Bitte auflisten nach Stromanbietern und genauer Zielgruppe: a) Familien mit 3 Kindern, b) Familien mit 4 Kindern, c) Familien mit 5 und mehr als 5 Kindern.) zu Frage 1: Es gibt im Land Brandenburg Stromtarife, die Familien entlasten. Die Stadtwerke Potsdam GmbH bietet mehrere Produkte an: - „EWP-Baby Bonus“: Es können für die Geburt eines Babys 500 Frei-kWh gewährt werden. Dieses Angebot gilt für Neukunden oder Bestandskunden, die innerhalb von drei Monaten nach Geburt ihres Kindes einen Zweijahresvertrag neu abschließen. - Der „EWP KinderBonus 3+“ kann für Mehrkindfamilien erhalten werden, wenn in dem Haushalt drei oder mehr Kinder leben und ein Zweijahresvertrag „EWP Ström fix24“ oder „EWP PotsdamStrom fix24“ abgeschlossen wird. Das Angebot gilt für Neu- als auch für Bestandskunden. Zusätzlich werden Gutscheine für den Bereich blu familie des Sport- und Freizeitbades mit dem Kauf einer Familienkarte gewährt. Der Rabatt wird wie folgt gewährt: a) Familie mit 3 Kindern 300 kWh b) Familie mit 4 Kindern 400 kWh c) Familie mit 5 Kindern 500 kWh. - Für alleinerziehende Mütter oder Väter wird ein „EWP AlleinerzieherBonus“ als Stromgutschrift - verteilt auf zwei Jahre beim Neuabschluss eines Zweijahresvertrages angeboten . Singles mit einem Kind erhalten eine Gutschrift von 300 Kilowattstunden. Pro weiterem Kind wird um jeweils 100 kWh erhöht. Die Genossenschaft M4Energy eG hat ebenfalls einen Familientarif im Angebot. Für das erste Kind wird ein Bonus von 100 kWh pro Jahr gewährt. Für jedes weitere Kind jeweils 50 kWh pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für Genossenschaftsmitglieder und Nicht-Mitglieder. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9171 - 2 - Frage 2: Wie viele Anträge auf Befreiung der EEG-Umlage wurden in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg gestellt? (Bitte auflisten nach Jahren.) Frage 3: Wie viele Anträge auf Befreiung der EEG-Umlage wurden durch das Land Brandenburg in den letzten 5 Jahren bewilligt? (Bitte auflisten nach Jahren unter Nennung des Bewilligungszeitraumes.) zu den Fragen 2 und 3: Im Land Brandenburg werden keine Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt. Durch die Besondere Ausgleichsregelung kann ein stromkostenintensives Unternehmen bzw. ein Schienenbahnunternehmen nach den §§ 63 ff. Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) 2017 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung (Reduktion) der EEG-Umlage stellen. Dieser Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) zu stellen und wird dort beschieden. Frage 4: Wie viele Unternehmen im Land Brandenburg nehmen/nahmen in den letzten 5 Jahren Förderungen durch die Befreiung der EEG-Umlage in Anspruch, um damit ihre Stromkosten zu senken? (Bitte auflisten nach Jahren, unter Nennung der Firma, sowie der Branchenzugehörigkeit und Höhe des Stromverbrauches der Unternehmen.) zu Frage 4: Das BAFA veröffentlicht die durch die Besondere Ausgleichsregelung begünstigten Abnahmestellen auch getrennt nach Bundesländern. Die Liste für 2017 kann auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden: http://www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/besondere_ausgleichsreg elung_node.html Listen für vorangegangene Jahre sind dort nicht verfügbar. Die Höhe des Stromverbrauchs der einzelnen Unternehmen wird dort nicht ausgewiesen. Frage 5: Wurden in den letzten 5 Jahren durch das Land Brandenburg, nach der Bewilligung der Befreiung von der EEG-Umlage, in regelmäßigen Abständen die Erfüllungen der Anspruchsvoraussetzungen, in den Firmen überprüft? Wenn ja, bitte Auflisten der Überprüfungen nach Jahren unter Nennung der geförderten Firmen und der prüfenden Institution . zu Frage 5: Das Land Brandenburg bescheidet keine Anträge und überprüft daher auch nicht die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen. Frage 6: Wie viel Strom wird im Land Brandenburg jährlich, insbesondere aus erneuerbarer Energien, produziert und aus welchen? (Bitte für die letzten 5 Jahre nach Quartalen auflisten, gesplittet nach: a. Energiegewinnung gesamt b. Energiegewinnung aus Biogas c. Energiegewinnung aus Windkraft d. Energiegewinnung aus Gas e. Energiegewinnung aus Solaranlagen f. Energiegewinnung aus Kohle g. Energiegewinnung aus Wasserkraft.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9171 - 3 - zu Frage 6: Angaben zur quartalsweisen Bruttostromerzeugung und zur Splittung nach Erzeugungsarten liegen der Landeregierung nicht vor. Gemäß dem aktuellen statistischen Bericht „Energie- und CO2-Bilanz im Land Brandenburg 2015 (Amt für Statistik Berlin- Brandenburg, Januar 2018) stellt sich die Bruttostromerzeugung nach Energieträgern für den aktuell verfügbaren Fünfjahreszeitraum wie folgt dar: Bruttostromerzeugung nach Energieträgern 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Braunkohle [GWh] 32.971,0 34.114,0 35.429,0 35.193,0 33.892,0 33.673,0 Mineralöle/Mineralölprodukte [GWh] 33,6 Gas [GWh] 1.676,9 1.493,0 1.497,0 1.382,6 1.391,7 1.525,9 Erneuerbare* [GWh] 9.790,0 12.118,0 12.725,0 13.214,0 14.421,0 16.165,0 andere Energieträger [GWh] 4.805,5 4.780,0 5.106,0 4.564,4 4.648,3 4.094,1 Insgesamt [GWh] 49.277,0 52.505,0 54.757,0 54.354,0 54.353,0 55.458,0 * beinhaltet alle erneuerbaren Energieträger (Wind-, Solar- und Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie etc.) Frage 7: Wie viel Strom wurde in den letzten 5 Jahren im Land Brandenburg tatsächlich benötigt und verbraucht? (Bitte auflisten nach Quartalen und gesplittet in a) Gesamtverbrauch b) Privathaushalte, c) Industrie d) Landwirtschaft e) Öffentliche Träger f) Nicht produzierendes Gewerbe.) zu Frage 7: Angaben zum quartalsweisen Stromverbrauch liegen der Landeregierung nicht vor. Daten zur erfragten Splittung sind nur bedingt verfügbar. Gemäß dem aktuellen statistischen Bericht „Energie- und CO2-Bilanz im Land Brandenburg 2015 (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Januar 2018) stellt sich der Stromverbrauch nach Sektoren für den aktuell verfügbaren Fünfjahreszeitraum wie folgt dar: Stromverbrauch nach Sektoren 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Private Haushalte [GWh] 3.364,7 3.210,6 3.677,5 3.640,6 3.952,8 4.138,1 Gewerbe/Handel/Dienstleistungen* [GWh] 3.256,9 4.191,4 4.430,3 4.159,2 4.624,7 4.604,2 Industrie [GWh] 6.398,1 7.118,3 7.041,1 7.047,5 7.081,9 7.171,9 Verkehr [GWh] 661,1 672,5 721,4 620,8 629,4 527,2 Insgesamt [GWh] 13.680,8 15.192,8 15.870,3 15.468,1 16.288,9 16.441,4 * beinhaltet auch Landwirtschaft, öffentliche Träger und nicht produzierendes Gewerbe Frage 8: Gibt es im Land Brandenburg ansässige Firmen, die in der Lage sind Windkrafträder und Solaranlagen zu recyclen? Wenn ja, welche? Bitte getrennt auflisten nach Windkrafträdern und Solaranlagen.) zu Frage 8: Windkrafträder Hier muss unterschieden werden in die verschiedenen Komponenten: Rotorblätter (GFK), Turm (Stahl) und elektrische Komponenten (Generator, Kabel, Leitungen). Für letztere gibt Landtag Brandenburg Drucksache 6/9171 - 4 - es die bekannten Recyclingverfahren und -wege, Stahlschrott wird in den Stahlwerken zur Wiederverwendung eingeschmolzen. Für Rotorblattrecycling ist bisher kein Brandenburger Unternehmen bekannt. Momentan laufen an der BTU Cottbus und an der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) Forschungsvorhaben zu dieser Thematik, teilweise unter Beteiligung Brandenburger Firmen. Solaranlagen Hier muss unterschieden werden zwischen thermischen Solaranlagen und Photovoltaikmodulen . Thermische Kollektoren bestehen in erster Linie aus Metall und Glas, bei Flachkollektoren in gewissem Umfang auch Dämmstoffe. Diese Materialien werden über die bekannten Pfade einer Wiederverwendung zugeführt. Photovoltaikmodule unterliegen der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) der EU. Damit sind alle Produzenten zur Rücknahme und Entsorgung ausgedienter Photovoltaik Module verpflichtet, wobei der Begriff "Produzent" sehr weit gefasst ist und nicht nur die Hersteller einschließt. Europäische Hersteller haben sich in dem Verband PV Cycle zusammengeschlossen, der das Recycling alter Photovoltaik Module in der gesamten EU übernehmen soll. Module werden über die Wertstoffhöfe gesammelt. Firmen, die Sizilizium-basierte Module recyclen sind aus Brandenburg nicht bekannt. First Solar hat in Frankfurt/Oder eine Aufbereitungsanlage für Module aus eigener Herstellung geschaffen. Frage 9: Wie hoch waren in den letzten 5 Jahren die Kosten für das Land Brandenburg, die dadurch entstanden sind, dass die überschüssig produzierte Energie im Land Brandenburg nicht in das deutsche Stromnetz eingespeist werden konnte und somit, für durchschnittlich 26,47 Euro je MWh in 2017, an ausländische Abnehmer verkauft werden musste ? (Bitte auflisten nach Strommengen und Kosten je Quartal, bekanntgewordenes Abnehmerland .) zu Frage 9: Dem Land Brandenburg entstehen keine Kosten für Strom der in Zeiten der Überproduktion in das Ausland exportiert wird. Strom wird auf dem Großhandelsmarkt verkauft . Dieser Verkauf kann innerhalb eines Landes, aber auch über Grenzen hinweg geschehen . Das europäische Verbundnetz ermöglicht es, die Märkte zu einem europäischen Strombinnenmarkt zu koppeln. Dabei geben Stromanbieter und -nachfrager ihre Gebote in ihrer jeweiligen Zone ab. Das Land Brandenburg beteiligt sich nicht am Stromhandel.