Landtag Brandenburg Drucksache 6/9172 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.07.2018 / Ausgegeben: 16.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3617 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8907 Umsiedlungssituation Bereiche Stadt Welzow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Stadt Welzow ist durch die bergbauliche Tätigkeit des Unternehmens LEAG in besonderem Maße betroffen. Neben den nicht zu leugnenden positiven Einflüssen auf die Entwicklung der Stadt Welzow ist die Ungewissheit in Bezug auf eine mögliche Umsiedlung des Ortsteiles Proschim und des Welzower Wohngebietes V und Teilen des Liesker Weges für die dortigen Bewohner ein Zustand, der im Sinne der Betroffenen nicht länger hinnehmbar ist. Teilweise sind die Einwohner der betroffenen Siedlungsgebiete schon seit mehr als 30 Jahren der Möglichkeit einer Umsiedlung ausgesetzt . Eine Laufzeitverlängerung des Tagbaues Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, führt auch nicht zu einer Beschleunigung der Entscheidung zu möglichen bergbaubedingten Umsiedlungen. Es ist zwingend eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen, ob im Zuge der Weiterführung des Tagebaues Welzow-Süd Teilabschnitt II Umsiedlungen erforderlich sind. Die Einwohner in den betroffenen Siedlungsgebieten können, schon allein von der Altersstruktur her, nicht auf eine Entscheidung im Jahr 2020 wie vom Bergbaubetreiber LEAG kommuniziert, warten. Hinzukommt, dass diese Entscheidung aufgrund der Laufzeitverlängerung des räumlichen Teilabschnittes I des Tagebaues Welzow-Süd nicht zwingend zu erwarten ist. Die dort wohnenden Bürger haben ein Recht, kurzfristig eine zeitnahe Aussage zur Perspektive ihrer Lebensgestaltung zu erhalten. Durch die ungeklärte Dimension der Weiterführung des Tagebaues Welzow-Süd im Teilabschnitt II sowie der nicht geklärten Frage der bergbaubedingten Umsiedlungen ist es für die Stadt Welzow sehr schwer, Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Gewerbe in den dafür geschaffenen Gewerbegebieten zu generieren. Hierzu ist zu erwähnen, dass diese Investition durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg zu fast 100% gefördert wurde und die Maßnahme maßgeblich auf Betreiben des damaligen Bergbautreibers Vattenfall begonnen wurde. 1. Welche Möglichkeiten bestehen seitens des Landes Brandenburg, auf eine zeitnahe Terminaussage einzuwirken? 2. Welche Möglichkeiten werden noch gesehen, den Bewohnern der in Rede stehenden Gebiete eine verlässliche Zukunftsaussage zu geben? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9172 - 2 - zu Fragen 1 und 2: Das Bergbauunternehmen Lausitz Energie Bergbau AG hat bei der Vorstellung ihres neuen Revierkonzeptes im Jahr 2017 verkündet, dass die abschließende unternehmerische Investitionsentscheidung über die Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd in den räumlichen Teilabschnitt II bis spätestens 2020 getroffen wird. Diese Entscheidung ist von verschiedenen Einflussfaktoren, insbesondere von den energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Nur das Unternehmen kann die Investitionsentscheidung treffen, das gilt auch für den Zeitraum, wann das Ergebnis der Öffentlichkeit vorgestellt wird. 3. An Immobilien in den betroffenen Gebieten sind immer wieder notwendige Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die oft auch auf einem hohen Niveau durchgeführt werden, d. h. keine Minimalreparaturen. Wer übernimmt diese Kosten, falls es doch relativ überraschend zu einer Inanspruchnahme dieser Gebiete durch die LEAG kommt und sich diese somit als nutzlose Aufwendung erweisen? zu Frage 3: Eigentümer von Immobilien innerhalb eines optionalen Umsiedlungsbereiches unterliegen keinerlei Beschränkungen im Hinblick auf Maßnahmen der Instandsetzung ihrer Grundstücke und Gebäude. Für die vom Bergbauunternehmen LEAG im Falle einer notwendigen bergbaubedingten Inanspruchnahme der Immobilie zu gewährenden Leistungen (Ersatzimmobilie oder Schadensersatz) bildet ein zu erstellendes Verkehrswertgutachten die Grundlage. 4. Der umgekehrte Fall zu Frage 3. wäre, dass die Immobilienbesitzer aufgrund der Ungewissheit ihre Anwesen nicht mehr pflegen. Falls es generell nicht mehr zu einer Inanspruchnahme dieser Flächen kommt, wer kommt dann für den Wertverlust der Immobilien aufgrund mangelnder Instandhaltung auf? zu Frage 4: Das wirtschaftliche Risiko für ausgesetzte oder unterlassene Instandhaltung /Pflege liegt ausschließlich beim Eigentümer. 5. Wie soll sich die getätigte Investition von mehr als 4 Mio. Euro für die Ertüchtigung der Gewerbegebiete amortisieren, wenn aufgrund der unklaren Gesamtsituation kaum Ansiedlungsinteresse besteht? zu Frage 5: Das Vorhaben zur Wiederherstellung des Industrie- und Gewerbeparks Ost in Welzow wurde mit Mitteln zur Entwicklung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur aus dem Bund-Länder-Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW (GRW-I) bezuschusst. Im Zuge der Bewilligungsentscheidung im Jahr 2012 wurden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Zuwendungsgeber die Voraussetzungen für die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes hinsichtlich der bestehenden Ansiedlungsinteressen geprüft. Ein hinlängliches Interesse von Unternehmen entsprechend der landesseitigen Vorgaben wurde durch die Stadt Welzow zu diesem Zeitpunkt dokumentiert.