Landtag Brandenburg Drucksache 6/9174 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.07.2018 / Ausgegeben: 16.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3626 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8918 Potentiale der Landesgartenschauen für die Entwicklung ländlicher Räume besser ausnutzen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Landesgartenschauen sind überregional bedeutsame Großereignisse. Unterstützt von großem bürgerschaftlichem Engagement nutzen viele Mittel- und Kleinstädte das Instrument der Landesgartenschau, um langfristige Entwicklungsimpulse zu setzen - denn Landesgartenschauen dienen mittlerweile gestalterischen, sozialen und ökonomischen Zielen der Stadtentwicklung. Zudem können sie den Tourismus fördern, die Lebensqualität erhöhen, das Image verbessern, das Investitionsklima fördern, neue Arbeitsplätze schaffen und Innovationen unterstützen. Sie sind somit integraler Bestandteil der kommunalen Entwicklungspolitik1. Ländliche Räume müssen zudem, um die Attraktivität als Wirtschaftsstandort zu verbessern und um für Zuzug attraktiv zu werden, im Strandortmarketing die Vorzüge der Region herausstellen. Dies empfiehlt auch ein Gutachten des Landtages zum Thema Wertschöpfung , Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik in den ländlichen Regionen Brandenburgs , das im Rahmen der Enquete-Kommission 6/1 im Frühjahr 2018 vorgelegt wurde. Um die positiven Entwicklungsimpulse von Landesgartenschauen auf die ländlichen Regionen langfristig noch besser nutzen zu können und um die Wirksamkeit der im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Gartenschauen realisierten Infrastrukturprojekte zu erhöhen , frage ich die Landesregierung: Vorbemerkung der Landesregierung: Mit der Grundsatzentscheidung der Landesregierung zur Durchführung von Landesgartenschauen wurde von Anfang an konsequent das Ziel verfolgt, nachhaltige Impulse für die Entwicklung der durchführenden Stadt und der jeweiligen Region zu erreichen. Dies wird bei den Entscheidungen zur Vergabe und bei der Begleitung der Vorbereitung berücksichtigt. Frage 1: Damit sich die Ausrichterkommune entsprechend profilieren kann und um nachhaltige , langfristige Entwicklungsimpulse zu generieren (bspw. als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort im ländlichen Raum) sind ein modernes Tourismusmarketing und eine einheitliche Werbung notwendig. 1 Vgl. Fördergesellschaft Landesgartenschau Niedersachsen 2018 & Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein Landtag Brandenburg Drucksache 6/9174 - 2 - a) Welche Erfahrungen hat die Landesregierung in der Vergangenheit mit dem Tourismusmarketing in Zusammenhang mit Landesgartenschauen gemacht? b) Welche Art von Projekten war hinsichtlich der langfristigen Belebung der Orte in den ländlichen Regionen und im Rahmen der Wirtschaftsförderung erfolgreich und könnte auf zukünftige Landesgartenschauen in den ländlichen Regionen im Land Brandenburg übertragen werden? zu Frage 1: Durch die Kommunen, die Ausrichter der Landesgartenschauen in Brandenburg waren bzw. die Landesgartenschauen vorbereiten, wurde bzw. wird eine intensive Zusammenarbeit mit den regionalen Verbänden des Tourismus und mit der Tourismus- Marketing Brandenburg GmbH gepflegt. Durch diese Zusammenarbeit wurde ein wirkungsvoller Beitrag im Bereich des Marketings erreicht. Mit der Durchführung von Landesgartenschauen werden nachhaltige Impulse für die Entwicklung in den jeweiligen Städten und Regionen gegeben. Überall, wo Gartenschauen durchgeführt wurden, hat es Investitionen und eine Vielzahl von Aktivitäten gegeben, die zur Stärkung der Kommune beigetragen haben und mit denen sich die Menschen identifizieren . Die Park- und Schlossberggestaltung in Luckau, der Familiengarten in Eberswalde, der Optikpark in Rathenow, die Neugestaltung des Schlossparkes in Oranienburg sowie die Neugestaltung von Stadt- und Seepark in Prenzlau belegen, welch nachhaltige Spuren Gartenschauen hinterlassen. Gartenschauen sind in gewisser Weise auch Katalysatoren der Stadt- und Regionalentwicklung . So wurden Projekte umgesetzt, deren Realisierung ohne Gartenschau erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt oder zugunsten anderer Vorhaben ggf. gar nicht möglich gewesen wäre. Beispielhaft zu nennen sind die Schlossbrücke in Oranienburg, der neugestaltete Rathausplatz in Prenzlau oder die umfangreiche Sanierung des Bahnhofsareals in Wittstock. Bewährt hat sich die langfristige ressortübergreifende Begleitung der Vorbereitung der Landesgartenschauen durch eine Interministerielle Arbeitsgruppe. Frage 2: Welche Bewerbungs- und Auswahlverfahren führt die Landesregierung durch, um die Ausrichterkommunen auszuwählen (Bekanntmachung, Jury, Bewertungskriterien, Auflagen und Anforderungskatalog an die Kommunen im Zuge der Zuschlagserteilung)? (Bitte jeweils anhand der letzten zwei Landesgartenschauen und wenn möglich schon für die Landesgartenschauen in 2019 und 2022 darstellen.) zu Frage 2: In den Jahren 2009 und 2013 erfolgte ein offener Wettbewerb (im Amtsblatt veröffentlichte Ausschreibung) zur Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau (LAGA). Interessierte Städte konnten sich mit einem Bewerbungskonzept um die Ausrichtung der LAGA bewerben. Zur Erarbeitung eines Auswahlvorschlages wurden die Bewerbungskonzepte von einer Jury (Vertreter aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE), Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF), Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kultur (MWFK), Verein zur Förderung von Gartenschauen im Land Brandenburg e.V. und Städte- und Gemeindebund) unter Vorsitz des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) bewertet und die Bewerberstädte bereist. Hier erfolgte eine Präsentation der Konzepte mit Rückfragemöglichkeiten . Landtag Brandenburg Drucksache 6/9174 - 3 - Kernpunkte der Bewertung waren u.a.: - Eignung des Standortes / Effekte für die Stadt und Region / Nachhaltigkeit, - städtebaulicher Entwicklungsstand, - Gestaltungsziele / Leitthema / gärtnerische Grundidee, - Haushaltssituation der Stadt, - Investitionsbedarf / Förderbedarf / Folgekosten. Die Auswahl der Ausrichterstadt für die LAGA 2019 erfolgte nach Durchführung eines zweistufigen Verfahrens (Stufe 1: Interessenbekundung, Stufe 2: Qualifizierte Bewerbung). Kernpunkte der Bewertung der Interessenbekundung waren u.a.: - infrastrukturelle Voraussetzungen und Eignung des Standortes, - Entwicklungspotential und Investitionen, - Nachhaltigkeit. Drei Bewerberstädte wurden nach Auswertung der Interessenbekundung zur Abgabe einer qualifizierten Bewerbung aufgefordert. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Bewerbung sind in der „Bewerbungsleitlinie für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen“ festgeschrieben. (vgl.: https://mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Bewerbungsleitlinie_Gartenschauen.pdf) Zur Auswahl der Ausrichterstadt für die LAGA 2022 wurde den Finalisten des Wettbewerbes für die LAGA 2019 angetragen, eine neuerliche qualifizierte Bewerbung abzugeben. Die Bewertung der Bewerbungen und die Vorbereitung des Vergabevorschlages erfolgten analog dem Verfahren 2019. Frage 3: Das MLUL hat den beschränkten Wettbewerb für die Vergabe der Landesgartenschau 2022 mit der Laufzeit der aktuellen EU-Förderperiode begründet. Welche Förderprogramme und Eigenmittel (EU, Land, Kommune, Privat) in welcher Höhe wurden und werden von den Kommunen bzw. vom Land für die Ausrichtung der Landesgartenschauen in Prenzlau 2013, Wittstock 2019 und Beelitz 2022 und der in diesem Zusammenhang stehenden Projekte verwendet? (Bitte jeweils für 2013, 2019 und 2022 aufschlüsseln, welche Projekte konkret mit welcher finanziellen Höhe aus welchen jeweiligen EU-Fonds, Bundes- oder Eigenmitteln des Landes oder der Kommune gefördert bzw. finanziert wurden bzw. werden.) zu Frage 3: Die Finanzierung der LAGA ist Aufgabe der ausrichtenden Stadt. Das Land Brandenburg unterstützt die ausrichtende Stadt bei der Vorbereitung der Landesgartenschau im Rahmen der den Ressorts zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes. Für in Vorbereitung der LAGA in Prenzlau 2013 getätigte Investitionen wurden rd. 4,9 Mio. € aus ELER-Mitteln bewilligt und rd. 13,2 Mio. € Stadtentwicklungsmittel (EFRE und Bund- Länder-Programme) eingesetzt. Die genannten Förderbeträge wurden zur Unterstützung von nachhaltig wirkenden Investitionsvorhaben eingesetzt, z. B. Neugestaltung von Stadtpark und Seepark, Freiflächengestaltung des neu bebauten Marktberges, Umgestaltung des Tores zum Uckersee, die Sanierung der Stadtmauer und der Umbau des ehemaligen Waschhauses zum Kunst- und Kulturzentrum und des ehemaligen WIGA-Gebäudes für das Gymnasium. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9174 - 4 - In Wittstock werden neben der Umgestaltung der LAGA-Kernflächen (Friedrich-Ebert- Park, Bleichwall) die Sanierung des Bahnhofsareals und die Neugestaltung des historischen Amtshofes der ehemaligen Bischofsburg die zentralen Projekte sein. Auch diese werden mit Hilfe von Mitteln der Stadtentwicklung und von LEADER unterstützt. Über den endgültigen Umfang der Förderung von Investitionen in Vorbereitung der Landesgartenschauen in Wittstock 2019 und in Beelitz 2022 kann erst nach Abschluss der Gartenschauen Auskunft gegeben werden. Die Höhe der Eigenmittel richtet sich nach den jeweils in Anspruch genommenen Förderrichtlinien. Frage 4: Welche Vergabe- und/oder Wettbewerbsverfahren für die Leistungen (Planung, Bau, Ausstattung, Betrieb) zur Durchführung der Landesgartenschau wurden und werden von den Kommunen Prenzlau, Wittstock und Beelitz bzw. vom Land durchgeführt (Bekanntmachung , Jury, Bewertungskriterien, Auflagen und Anforderungskatalog an die Kommunen im Zuge der Zuschlagserteilung - Bitte jeweils für die einzelnen Gartenschauen aufschlüsseln.)? zu Frage 4: Die Vergabe von Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Landesgartenschauen obliegt den jeweiligen Kommunen und Projektträgern und hat unter Berücksichtigung der dafür bestehenden Regelungen zu erfolgen. Frage 5: In Sachsen-Anhalt hat das Land die diesjährige Landesgartenschau in Burg zum Anlass genommen und Fördermittel für die Belebung des dortigen Bahnhofes vergeben. Damit soll der Bahnhof wieder zu einem lebendigen Ort inmitten der Stadt werden und gleichzeitig für eine optimale Kombination von öffentlichem Nahverkehr und Gartenschau sorgen. Besucher, die mit dem ÖPNV zur Landesgartenschau nach Burg reisen, profitieren u.a. von einem reduzierten Eintrittspreis. Welche Verkehrskonzepte und Anreize unterstützt die Landesregierung im Hinblick auf die nächste Landesgartenschau 2019 in Wittstock und 2022 in Beelitz? zu Frage 5: Die Konzepte der jeweiligen Landesgartenschauen, die in Verantwortung der jeweiligen Stadt liegen, berücksichtigen die vor Ort bestehenden Bedingungen und den Entwicklungsbedarf für die durchführende Kommune. Auch in Wittstock werden im Zuge der Vorbereitung der LAGA die Bedingungen für die Mobilität in einer ländlich geprägten Region deutlich verbessert: Die Bahnhofsgebäude und der Bahnhofsvorplatz werden modern gestaltet. Das wird auch Auswirkungen auf die Verbesserung der Situation des ÖPNV in Wittstock und der Region haben. Durch die im Zuge der Vorbereitung der LAGA gebündelten Aktivitäten wird das gesamte Bahnhofsareal umgestaltet. Für die Wittstockerinnen und Wittstocker sowie die Gäste der Stadt entstehen zeitgemäße Einrichtungen der Mobilität und der Dienstleistung in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Tourismus sowie die bürgernahe Verwaltung.