Datum des Eingangs: 19.03.2015 / Ausgegeben: 24.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/918 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 306 der Abgeordneten Anja Heinrich und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/667 Schulfahrten in die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Wortlaut der Kleinen Anfrage 306 vom 20.02.2015: Im Jahre 2003 schloss der damalige Bildungsminister Steffen Reiche ein Kooperationsabkommen mit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Laut Presseberichten klagen Brandenburger Schüler aber über fehlendes Wissen über die DDR (vlg. Märkische Allgemeine Zeitung, „Kaum Geschichtswissen zur deutschen Teilung“, 07./08.11.2014). Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Kooperationsabkommens? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um Fahrten in die Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen zu fördern? 3. Wie viele Brandenburger Schüler / Klassen haben seit Inkrafttreten des Kooperationsabkommens die Gedenkstätte besucht? 4. In welcher Höhe standen Brandenburger Schulen grundsätzlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um Schulfahrten (mit Bezug zum Unterricht) zu fördern? (bitte jährlich seit 2003 aufschlüsseln) 5. In welcher Höhe wurden Fahrten in die Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen gefördert? (bitte jährlich seit 2003 aufschlüsseln) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Vergangenheit gab es Presseberichte, in denen der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, den Rückgang von Besucherzahlen brandenburgischer Schulklassen beklagte. In diesem Zusammenhang wurde auch auf mangelnde Kenntnisse brandenburgischer Schülerinnen und Schüler zur DDRGeschichte verwiesen, was empirisch nicht überzeugend belegt ist. Besucherzahlen sind ein wichtiges Element zur Begründung der Existenzberechtigung eines Gedenkortes. Während Hohenschönhausen für die letzten Jahre einen Rückgang von rd. 2000 Schülerinnen und Schülern jährlich aus dem Land Brandenburg feststellt, verzeichnen Gedenkorte zur selben Thematik im Land Brandenburg Zuwächse in ähnlicher Größenordnung (z. B. Lindenstraße Potsdam). Dies spricht vor allem für die gestiegene Qualität der Angebote im Land Brandenburg. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Kooperationsabkommens? Zu Frage 1: Das Kooperationsabkommen war ein wichtiger Schritt in der Verständigung über die Nutzung von Bildungsangeboten durch Schülergruppen. Im Kern ging es darum, dass gedenkstättenpädagogische Angebote allen Schülergruppen, egal ob sie aus Berlin oder Brandenburg kommen, zugänglich gemacht werden sollten. Ähnliche Absprachen wurden auch mit anderen Gedenkstättenträgern getroffen. Der Landesregierung sind keine Schwierigkeiten bei der Nutzung gedenkstättenpädagogischer Angebote durch brandenburgischer Schulklassen, speziell in Hohenschönhausen und auch nicht von anderen Berliner Gedenkorten, bekannt. In den vergangenen Jahren hat die Zahl Berliner Schülergruppen, die gedenkstättenpädagogische Angebote im Land Brandenburg in Anspruch genommen haben, zugenommen. Dies trifft beispielsweise zu auf die „Gedenkstätte Lindenstraße für die Opfer politischer Gewalt im 20. Jahrhundert“ in Potsdam, die sich demselben Thema widmet wie die Gedenkstätte Hohenschönhausen in Berlin. In diesem Sinne war das Kooperationsabkommen mit der Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen vor zwölf Jahren ein sinnvolles Element, das zur gegenseitigen Öffnung der gedenkstättenpädagogischen Angebote für Berliner und Brandenburger Schülerinnen und Schüler in beiden Ländern beigetragen hat. Frage 2: Was unternimmt die Landesregierung, um Fahrten in die Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen zu fördern? Zu Frage 2: Über das Bildungsangebot der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wird auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg unter den Stichworten „Außerschulische Lernorte“ und „Gedenkstätten“ informiert. Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist – wie bereits ausgeführt – nicht der einzige Anbieter in diesem Themenfeld. Auch im Land Brandenburg gibt es zahlreiche Gedenkorte, die attraktive Lernangebote für Schülergruppen zur Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur bereithalten und gut nachgefragt werden. Die SED-Diktatur war nicht auf Orte wie Hohenschönhausen begrenzt. In der schulischen Auseinandersetzung mit dem Thema sollte bewusst werden, dass die SED-Diktatur im ganzen Land bestand und dies im lokalen und regionalen Umfeld fast aller Schulen bis heute erkennbar ist. Die Gedenkstättenlehrkräfte des Landes Brandenburg unterstützen die Schulen bei der Erschließung und Aufarbeitung der deutschen Diktaturgeschichte vor Ort und in der Region. Die Entscheidung, welche außerschulischen Lernorte besucht werden, liegt bei den Schulen. Frage 3: Wie viele Brandenburger Schüler / Klassen haben seit Inkrafttreten des Kooperationsabkommens die Gedenkstätte besucht? Zu Frage 3: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport führt keine Erhebungen zu Exkursionen brandenburgischer Schülergruppen zu außerschulischen Lernorten in anderen Bundesländern durch. Frage 4: In welcher Höhe standen Brandenburger Schulen grundsätzlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um Schulfahrten (mit Bezug zum Unterricht) zu fördern? (bitte jährlich seit 2003 aufschlüsseln) Frage 5: In welcher Höhe wurden Fahrten in die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gefördert? (bitte jährlich seit 2003 aufschlüsseln) Zu den Fragen 4 und 5: Für die Erstattung von Fahrkosten, die im Zusammenhang mit Gedenkstättenfahrten von Schulen anfallen, wurden und werden im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Mittel vorgesehen. Die Förderung von Schulfahrten ist Angelegenheit der Schulträger. Inwieweit diese in der Vergangenheit Mittel bereitgestellt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt.