Landtag Brandenburg Drucksache 6/9182 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.07.2018 / Ausgegeben: 16.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3590 der Abgeordneten Björn Lüttmann (SPD-Fraktion) und Ina Muhß (SPD-Fraktion) Drucksache 6/8861 Frauenhäuser Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU ist zu entnehmen: „Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions -, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen.“ Damit auf Landesebene diese Bemühungen entsprechend unterstützt werden können, brauchen wir eine Bestandsaufnahme unserer Frauenhäuser. Diese soll Grundlage sein, um auf das in die Tat umzusetzende Bundesprogramm vorbereitet zu sein. Wir brauchen Gewissheit darüber, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im Land Brandenburg leisten seit vielen Jahren engagierte Hilfe für Frauen und Kinder die unter häuslicher Gewalt leiden. Dazu zählt beispielsweise der Frauennotruf 24/7 oder die ambulanten bzw. pro-aktiven Beratungsangebote außerhalb der Frauenhäuser . Diese immense Arbeit war oft nicht ausreichend finanziert und die Gebäude in denen sie stattfindet, warten zum Teil seit langem auf eine Sanierung. Die Finanzierung erfolgt durch Landesmittel, einen Eigenanteil der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte, Eigenmittel der Trägervereine, Nutzungsentgelte der Bewohnerinnen, SGB II-Mittel und Spenden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wo und wie viele Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauenschutzwohnungen gibt es im Land Brandenburg aktuell? (tabellarische Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 1: Es wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9182 - 2 - Einrichtung FH = Frauenhaus FSW = Frauenschutzwohnung FB = Frauenberatung Landkreis/ Kreisfreie Stadt FH Brandenburg BRB FH Cottbus Cb FH Eberswalde BAR FH Eisenhüttenstadt LOS FH Finsterwalde EE FH Frankfurt/O. FFO FH Fürstenwalde LOS FSW Forst SPN FH Guben SPN FH Bestensee LDS FH Lauchhammer OSL FH Luckenwalde TF FH Ludwigsfelde TF FH Neuruppin OPR FH Oberhavel Oranienburg OHV FB Oberhavel OHV FH Potsdam P FB Potsdam P FB Prenzlau UM FH Rathenow HVL FH Schwedt UM FSW Spremberg SPN FSW Strausberg MOL FH Wittenberge PR Anti-Gewalt-Koordinierung Frauen Brandenburg P Hinweis: Der Landkreis PM hält kein eigenes Frauenhaus vor. Er gibt seinen Landesanteil der Finanzierung hälftig an Potsdam und Brandenburg/Havel ab. 2. Wie aktuell sind die Fördergrundsätze für die Gewährung von Landesmittel für Frauenhäuser ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9182 - 3 - a. Wird die Höhe der Landesmittel als ausreichend erachtet in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen? Ist ein finanzielles Engagement des Bundes angemessen und notwendig? Zu Fragen 2 und 2a: Jährlich erhalten Landkreise/Kreisfreie Städte je 62.500 € Landesmittel für Frauenhäuser. Das Land Brandenburg gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuwendungen zur Förderung von Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Die Zuwendung des Landes ist bestimmt für notwendige und angemessene Personal- und Sachausgaben von Zufluchts- und Beratungsangeboten (Zufluchtswohnungen, Frauenhäuser , ambulante Beratungsangebote). Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Erstempfänger im Sinne der kommunalen Daseinsfürsorge die erforderliche Gesamtfinanzierung der Zufluchts- und Beratungsangebote sicherstellen, wobei der Eigenanteil der Erstempfänger an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 40 Prozent betragen soll. Um den aktuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen wurde mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2015/2016 der Haushaltsansatz um 12.500 Euro je Landkreis und kreisfreier Stadt erhöht. Zuvor betrug der Zuweisungsbetrag jeweils 50.000 Euro. Die Landesregierung erachtet diesen Betrag als ausreichende Beteiligung des Landes. Auf die erhöhte Nachfrage seit 2015 durch geflüchtete Frauen haben sich die Frauenhäuser mittlerweile eingestellt. Es gilt dennoch Fragen nach der Absicherung des Eigenanteils für den Frauenhausaufenthalt, zur Sprachmittlung für die Beratung, zu aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten, zu Unterstützungsmöglichkeiten bei Traumatisierung etc. zu klären. Mit diesen Herausforderungen waren und sind landesweit alle Frauenschutzeinrichtungen konfrontiert. Deshalb hat die Landesregierung 2016 eine übergreifende Stelle eingerichtet und weiterentwickelt. Im März 2017 hat nunmehr die landesweite Koordinierungsstelle „Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“ in Trägerschaft des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg ihre Arbeit aufgenommen. Hier erhalten geflüchtete Frauen, Schutzeinrichtungen, Träger und Behörden konkrete Hilfen. Die Landesförderung beträgt 2018 50.000 Euro. Die Koordinierungsstelle hilft der Vernetzung der geflüchteten Frauen und dem Empowerment u.a. mit der neu eingerichteten AG Beschwerdemanagement . Zudem erhält die Koordinierungsstelle des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. in 2018 110.400 Euro. Diese wurde jüngst eingerichtet, um die Arbeit der Zufluchts - und Beratungsangebote zu optimieren. Es werden Qualitätsstandards, Know How und Vernetzung der Frauenhäuser ausgebaut. Die derzeit geltenden Fördergrundsätze wurden letztmalig in 2015 aktualisiert. Derzeit werden diese geprüft und anschließend überarbeitet. So sollen die Förderziele konkretisiert und Aspekte einer optimierten Steuerung durch das Land aufgegriffen werden. In diesem Zuge sollen die Überlegungen auf Seiten der Bundesregierung an einer Kostenbeteiligung des Bundes an diesen Schutzstrukturen sowie die landesrechtliche Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011) einfließen. Bislang fehlt ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt , damit Frauen und deren Kinder adäquate Unterstützung bei geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten. Mangels (spezial-)gesetzlicher Regelungen von Seiten der Länder bzw. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9182 - 4 - des Bundes handelt es sich folglich um eine Aufgabe der örtlichen Daseinsvorsorge, die in der Hauptverantwortung den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wird. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem es bisher eine landeseinheitliche gesetzliche Regelung gibt. Seit langem besteht die Forderung, dies als staatliche Aufgabe in einem Bundesgesetz zu regeln und von Bund, Ländern und Kommunen umzusetzen. Inwieweit den Aussagen des geltenden Koalitionsvertrages der Bundesregierung in der Umsetzung Rechnung getragen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Falle begrüßt die Landesregierung die diesbezüglichen Vorhaben der Bundesregierung. In der maßgeblichen Passage heißt es: „Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen." (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 7. Februar 2018, Zeilen 1034 ff.). Das Ergebnis des Prüfauftrages für eine bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft im Frauenhaus analog des Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Höhe der für die kommenden Haushaltsjahre zur Verfügung gestellten Bundesmittel, um die eingangs erwähnten Investitions- und Hilfsprogramme umzusetzen, bleiben abzuwarten . 3. Gibt es Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die den Eigenanteil nicht aufbringen können oder wollen, um die vom Land entsprechende Zuwendung zu bekommen? a. Wenn ja, welche Landkreise bzw. kreisfreien Städte können den Eigenanteil nicht aufbringen? (tabellarische Auflistung) b. Welcher dieser Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die den Eigenanteil nicht aufbringen können, befinden sich in einem Haushaltssicherungskonzept? (tabellarische Auflistung) Zu Fragen 3a und 3b: Die Finanzierungsanteile sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen : Finanzierungsanteile 2018 Landkreis/ kreisfreie Stadt Haushaltssicherungskonzept Kommunaler Anteil SPN nein 39,4 % UM nein 38,9 % MOL nein 33,8 % FFO ja 15,9 % (Ausnahmegenehmigung MdF) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9182 - 5 - c. Welche Bestrebungen seitens des Landes gab es, passende Lösungen zu finden, um alle Frauenhäuser in Funktion zu erhalten? Zu Frage 3c: Der Landesregierung liegen keine Informationen über eine fehlende Funktion eines Frauenhauses vor. 4. Wie schätzt das Land die aktuelle Situation ein in den Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen a. Bezüglich der Bausubstanz? Zu Frage 4a: Bezüglich der Bausubstanz der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen liegen keine detaillierten Informationen vor. Viele der brandenburgischen Frauenhäuser sind in eher älteren Gebäuden untergebracht. Sowohl die Trägerschaften als auch die Eigentumsverhältnisse der genutzten Häuser sind unterschiedlich (Privater Vermieter, Erbbaupacht u.a.). Nach Kenntnis der Landesregierung sind vier Einrichtungen in den letzten Jahren in moderne Objekte umgezogen. b. In Hinsicht auf bauliche, sprachliche und innere Barrierefreiheit? Zu Frage 4b: 2017 haben 16 Gewaltschutzeinrichtungen an einer Umfrage zur Behindertengerechtigkeit teilgenommen. Sechs der befragten Häuser sind teilweise rollstuhlgerecht , d.h. sie verfügen über rollstuhlgerechte Räume. Fünf der Einrichtungen haben auch behindertengerechte Sanitäranlagen. In einem Frauenhaus ist ein Blindenleitsystem in Planung. Drei der Einrichtungen haben Informationen in Leichter Sprache auf ihrer Homepage , fünf haben gedruckte Informationen in Leichter Sprache. Neun Einrichtungen haben angegeben, eine Gebärdensprachdolmetschung organisieren zu können. c. Erfolgte die 2015 geplante Erstellung von Informationenmaterialien in leichter Sprache für alle Frauenhäuser im Land Brandenburg? Zu Frage 4c: 2016 wurde die Broschüre „Rosa-Rot. Ein Begleit-Heft in Leichter Sprache“ veröffentlicht. Das Begleitheft enthält Informationen gegen häusliche Gewalt. Es informiert über die rosaROTe Ausstellung, aber auch allgemein über Gewalt und Unterstützungsmöglichkeiten . Die rosaROTe Kampagne basiert auf einer Wanderausstellung des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. die aus Landesmitteln des MASGF gefördert wurde. Weitere Informationsmaterialien in Leichter Sprache sind in Planung. d. Welche Maßnahmen hat das Land bereits ergriffen, zur Unterstützung der Kommunen bei baulichen Investitionen und um den schrittweisen Abbau von Barrieren, sowohl baulicher als auch sprachlicher und innerer Natur voranzutreiben? e. Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant? Zu Fragen 4d und e: Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Kabinettsitzung am 17. April 2018 die Verwendung der PMO-Mittel (Vermögen der Partei- und Massenorganisationen der DDR) u.a. in Höhe von 445.000 € für die Gewährleistung von Barrierefreiheit in vier Brandenburger Frauenhäusern beschlossen. Es ist beabsichtigt, diese für die Frauenhäuser Lauchhammer, Eisenhüttenstadt, Oranienburg und Neuruppin zu verwenden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9182 - 6 - 5. Ist die Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung, der in Frauenhäusern untergebrachten Kinder, in den finanziellen Zuwendungen vom Land insofern berücksichtigt worden, dass in den Frauenhäusern eigens dafür Stellenanteile vorgehalten werden können? a. Wenn ja, in welchem Umfang? b. Wenn nicht, welche Bestrebungen gibt es, seitens des Landes, im kommenden Haushalt finanzielle Mittel für derartige Stellenanteile einzuplanen? Zu Fragen 5a und b: Es sind hierfür keine finanziellen Mittel im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 veranschlagt. c. Ein Vorhaben des MASGF war es, die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Wie ist diesbezüglich der Sachstand? d. Konnte eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Frauenhäusern erreicht werden? Zu Fragen 5c und d: Die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Frauenhäusern ist ein wichtiges Anliegen. Sie stützt sich aus Kooperationen vor Ort und der Mitwirkung vom MASGF und MBJS im Begleitgremium zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. 1. Wo und wie viele Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauenschutzwohnungen gibt es im Land Brandenburg aktuell? (tabellarische Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 1: Es wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen: Hinweis: Der Landkreis PM hält kein eigenes Frauenhaus vor. Er gibt seinen Landesanteil der Finanzierung hälftig an Potsdam und Brandenburg/Havel ab. 2. Wie aktuell sind die Fördergrundsätze für die Gewährung von Landesmittel für Frauenhäuser? a. Wird die Höhe der Landesmittel als ausreichend erachtet in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen? Ist ein finanzielles Engagement des Bundes angemessen und notwendig? Zu Fragen 2 und 2a: Jährlich erhalten Landkreise/Kreisfreie Städte je 62.500 € Landesmittel für Frauenhäuser. Das Land Brandenburg gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 ... Die derzeit geltenden Fördergrundsätze wurden letztmalig in 2015 aktualisiert. Derzeit werden diese geprüft und anschließend überarbeitet. So sollen die Förderziele konkretisiert und Aspekte einer optimierten Steuerung durch das Land aufgegriffen werd... In diesem Zuge sollen die Überlegungen auf Seiten der Bundesregierung an einer Kostenbeteiligung des Bundes an diesen Schutzstrukturen sowie die landesrechtliche Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates (Übereinkommen des Europarats zur Verhü... Inwieweit den Aussagen des geltenden Koalitionsvertrages der Bundesregierung in der Umsetzung Rechnung getragen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Falle begrüßt die Landesregierung die diesbezüglichen Vorhaben der Bundesregierung. In der maßgeblichen P... Das Ergebnis des Prüfauftrages für eine bundesgesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft im Frauenhaus analog des Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Höhe der für die kommenden Haushaltsjahre zur Verfügung gestellten Bundesmittel, um... 3. Gibt es Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die den Eigenanteil nicht aufbringen können oder wollen, um die vom Land entsprechende Zuwendung zu bekommen? a. Wenn ja, welche Landkreise bzw. kreisfreien Städte können den Eigenanteil nicht aufbringen? (tabellarische Auflistung) b. Welcher dieser Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die den Eigenanteil nicht aufbringen können, befinden sich in einem Haushaltssicherungskonzept? (tabellarische Auflistung) Zu Fragen 3a und 3b: Die Finanzierungsanteile sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen: Finanzierungsanteile 2018 c. Welche Bestrebungen seitens des Landes gab es, passende Lösungen zu finden, um alle Frauenhäuser in Funktion zu erhalten? Zu Frage 3c: Der Landesregierung liegen keine Informationen über eine fehlende Funktion eines Frauenhauses vor. 4. Wie schätzt das Land die aktuelle Situation ein in den Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen a. Bezüglich der Bausubstanz? Zu Frage 4a: Bezüglich der Bausubstanz der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen liegen keine detaillierten Informationen vor. Viele der brandenburgischen Frauenhäuser sind in eher älteren Gebäuden untergebracht. Sowohl die Trägerschaften als auch di... b. In Hinsicht auf bauliche, sprachliche und innere Barrierefreiheit? Zu Frage 4b: 2017 haben 16 Gewaltschutzeinrichtungen an einer Umfrage zur Behindertengerechtigkeit teilgenommen. Sechs der befragten Häuser sind teilweise rollstuhlgerecht, d.h. sie verfügen über rollstuhlgerechte Räume. Fünf der Einrichtungen haben a... c. Erfolgte die 2015 geplante Erstellung von Informationenmaterialien in leichter Sprache für alle Frauenhäuser im Land Brandenburg? Zu Frage 4c: 2016 wurde die Broschüre „Rosa-Rot. Ein Begleit-Heft in Leichter Sprache“ veröffentlicht. Das Begleitheft enthält Informationen gegen häusliche Gewalt. Es informiert über die rosaROTe Ausstellung, aber auch allgemein über Gewalt und Unter... d. Welche Maßnahmen hat das Land bereits ergriffen, zur Unterstützung der Kommunen bei baulichen Investitionen und um den schrittweisen Abbau von Barrieren, sowohl baulicher als auch sprachlicher und innerer Natur voranzutreiben? e. Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant? Zu Fragen 4d und e: Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Kabinettsitzung am 17. April 2018 die Verwendung der PMO-Mittel (Vermögen der Partei- und Massenorganisationen der DDR) u.a. in Höhe von 445.000 € für die Gewährleistung von Barrierefre... 5. Ist die Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung, der in Frauenhäusern untergebrachten Kinder, in den finanziellen Zuwendungen vom Land insofern berücksichtigt worden, dass in den Frauenhäusern eigens dafür Stellenanteile vorgehalten werden ... a. Wenn ja, in welchem Umfang? b. Wenn nicht, welche Bestrebungen gibt es, seitens des Landes, im kommenden Haushalt finanzielle Mittel für derartige Stellenanteile einzuplanen?