Landtag Brandenburg Drucksache 6/9183 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.07.2018 / Ausgegeben: 16.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3627 des Abgeordneten Dr. Knut Große (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8919 Umgang mit ehemaligen DDR-Bürgermeisterdeponien im Landkreis Potsdam- Mittelmark Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt es nach wie vor sogenannte DDR-Bürgermeister-deponien, so z.B. in den Gemeinden Altbensdorf, Rogäsen, Zitz, Wollin oder Schlamau. Diese wurden bis 1990 genutzt. Anschließend bestand das Ziel, diese Flächen zu rekultivieren. Aufgrund krimineller Aktivitäten der beauftragten Firma des Müllpaten B. R. kam es nie zur Beräumung und Rekultivierung der ehemaligen DDR-Bürgermeisterkippen. Anstatt dessen wurde geschredderter Abfall auf die Deponien illegal verbracht. Die Bürgermeister und Ortsvorsteher der betroffenen Gemeinden sind trotz der Überwachungszuständigkeit durch den Landkreis Potsdam- Mittelmark unzufrieden, dass außer der Altdeponie in Mörz bislang keine Beräumungen und Rekultivierungen der weiteren Deponiestandorte erfolgten. Die bislang ausgebliebenen Rekultivierungen stellen nicht nur eine Umweltgefährdung dar, sondern behindern auch die gemeindliche Entwicklung, z.B. hinsichtlich der Ausweisung und Nutzung der Flächen zur Energieerzeugung. Frage 1: Wie viele Tonnen Altabfälle und wie viele Tonnen illegaler Abfälle lagern in den Deponien in Altbensdorf, Rogäsen, Zitz, Wollin und Schlamau? zu Frage 1: An den Standorten wurde die jeweilige Menge in m³ gutachterlich ermittelt: Altabfälle (bis 1990) Illegale Abfälle Altbensdorf ca. 19.500 m³ ca. 19.700 m³ Zitz ca. 85.000 m³ ca. 57.000 m³ Rogäsen ca. 28.000 m³ ca. 26.000 m³ Wollin ca. 20.000 m³ ca. 10.000 m³ Schlamau ca. 16.000 m³ ca. 7.000 m³ Frage 2: Welche konkrete Umweltgefährdung geht von den in Frage 1) genannten Deponien auf die Schutzgüter Boden, Luft und Wasser im Einzelnen aus? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9183 - 2 - zu Frage 2: Feststoff- und Eluatuntersuchungen ergaben, dass durch die illegal abgelagerten Abfälle ein erhebliches Schadstoffpotenzial besteht. Es ist von einer fortlaufenden Verlagerung von Schadstoffen in das Schutzgut Boden in der Basis der Ablagerungen auszugehen . Das Schutzgut Grundwasser ist durch die illegalen Abfälle deutlich bis stark belastet. Schadstoffnachweise liegen für Schwermetalle und Kohlenwasserstoffe vor. Die Nachweise korrespondieren mit den Ergebnissen aus den Abfalluntersuchungen. Aufgrund der Zersetzungsprozesse des hohen organischen Anteils der illegal abgelagerten Abfälle wurde Deponiegas nachgewiesen. An Standorten in Waldgebieten wurden Schädigungen von Bäumen festgestellt. Diese Erkenntnisse basieren auf umfangreichen Begutachtungen der Deponiestandorte Altbensdorf, Zitz, Rogäsen, Wollin und Schlamau, die im Auftrag des Landkreises Potsdam -Mittelmark erfolgten. Des Weiteren führt der Landkreis Potsdam-Mittelmark in regelmäßigen Abständen Grundwasseruntersuchungen durch. Frage 3: Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Landesregierung bislang unternommen , um mit der Rekultivierung der in Frage 1) genannten Deponien zu beginnen? zu Frage 3: Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat folgende Schritte veranlasst: - Untersuchungen der illegalen Abfallentsorgung für jeden Standort und Gefährdungsbeurteilungen , - Durchführung von Grundwasser-Monitorings sowie Erstellen von Grundwassermessstellen , - Erarbeiten von Sanierungskonzepten und Kostenabschätzungen. Frage 4: Wer ist für die Rekultivierung der in Frage 1) genannten Deponien zuständig? zu Frage 4: Die betroffenen Gemeinden sind für die Rekultivierung zuständig. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark (UAWB) hat gegen alle betroffenen Gemeinden Bescheide erlassen, die die Gemeinden zur Sanierung und Rekultivierung der Deponien verpflichten. Die Bescheide sind rechtskräftig. Frage 5: Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die jeweiligen Entsorgungsund Rekultivierungskosten an den in Frage 1) genannten Deponien? zu Frage 5: Deponie Altbensdorf - 3.410.000,- € Deponie Zitz - 10.310.000,- € Deponie Rogäsen - 4.600.000,- € Deponie Wollin - 1.800.000,- € Deponie Schlamau - 1.350.000,- € Sämtlich Beträge sind in brutto angegeben, basierend auf einer Kostenschätzung zum 01.01.2018, welche durch die UAWB des Landkreises Potsdam-Mittelmark erstellt wurde. Frage 6: Welche Möglichkeiten, auch finanziell, sieht die Landesregierung, um die Rekultivierung der in Frage 1) genannten Deponien zu unterstützen, sollte nicht das Land gemäß Abfallzuständigkeitsverordnung für diese Deponien zuständig sein? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9183 - 3 - zu Frage 6: Die Zuständigkeit für die Überwachung der genannten Altdeponien liegt bei der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Potsdam- Mittelmark. Die Sanierung und Rekultivierung obliegt den jeweiligen Gemeinden. Im Fall der Altdeponie Mörz wurde das Amt Niemegk durch Mittel aus dem Fonds für notleidende Städte und Gemeinden des Innenministeriums unterstützt.