Landtag Brandenburg Drucksache 6/9187 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.07.2018 / Ausgegeben: 16.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3644 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion), Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8954 Zentrales Internetportal des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Seit dem 13. Mai 2017 ist die Neufassung des § 4a Abs. 4 BauGB in Kraft. Danach soll neben der Veröffentlichung der Bebauungspläne sowie dessen Auslegungsunterlagen auf der Gemeindehomepage eine Veröffentlichung auf einem zentralen Internetportal des Landes erfolgen (vgl. auch Art. 6 Abs. 5 der EU Richtlinie zur UVP). 1. Ist die Veröffentlichung auf dem zentralen Internetportal des Landes möglich? zu Frage 1: Die originäre Pflicht zur Einstellung von Unterlagen in das Internet obliegt dem Träger der Planungshoheit, also den Gemeinden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen neben der Einstellung in das Internet über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Die Bereitstellung eines Zugangs zu diesen gemeindlichen Informationen und Unterlagen geschieht im Land Brandenburg über eine Verlinkung unter den Web-Adressen: http://blp.brandenburg.de oder http://bauleitplanung.brandenburg.de. Eine gesetzliche Pflicht zur Einstellung der Unterlagen (im Zuge der Veröffentlichung) im Landesportal selbst ergibt sich aus dem Wortlaut des § 4a Absatz 4 BauGB nicht. 2. Wenn ja, seit wann und wie wurden die Kommunen darüber informiert 3. Wenn nein, warum ist das Internetportal des Landes Brandenburg noch nicht online? 4. Wenn nein, verstößt das Land Brandenburg momentan gegen § 4a Abs. 4 BauGB? (Wenn ja, welche Konsequenzen hat der Verstoß für das Land?) 5. Wenn nein, bis wann soll das Internetportal des Landes Brandenburg online gehen? 6. Wenn nein, in welchen Datenformaten sind die Unterlagen dem Land Brandenburg durch die Kommunen zur Verfügung zu stellen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9187 - 2 - 7. Wenn nein, wann werden die Kommunen diesbezüglich in Kenntnis gesetzt, um die technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen zu können? 8. Wer ist/war für die Implementierung des Internetportals zuständig? zu Fragen 2 bis 8: Die Gemeinden, Ämter und Landkreise wurden mit Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 23 - Städtebau- und Wohnungsrecht, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, vom 21.06.2018 über die Freischaltung des Landesportals informiert. 1. Ist die Veröffentlichung auf dem zentralen Internetportal des Landes möglich? zu Frage 1: Die originäre Pflicht zur Einstellung von Unterlagen in das Internet obliegt dem Träger der Planungshoheit, also den Gemeinden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die ... Die Bereitstellung eines Zugangs zu diesen gemeindlichen Informationen und Unterlagen geschieht im Land Brandenburg über eine Verlinkung unter den Web-Adressen: http://blp.brandenburg.de oder http://bauleitplanung.brandenburg.de. Eine gesetzliche Pfli... 2. Wenn ja, seit wann und wie wurden die Kommunen darüber informiert 3. Wenn nein, warum ist das Internetportal des Landes Brandenburg noch nicht online? 4. Wenn nein, verstößt das Land Brandenburg momentan gegen § 4a Abs. 4 BauGB? (Wenn ja, welche Konsequenzen hat der Verstoß für das Land?) 5. Wenn nein, bis wann soll das Internetportal des Landes Brandenburg online gehen? 6. Wenn nein, in welchen Datenformaten sind die Unterlagen dem Land Brandenburg durch die Kommunen zur Verfügung zu stellen? 7. Wenn nein, wann werden die Kommunen diesbezüglich in Kenntnis gesetzt, um die technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen zu können? 8. Wer ist/war für die Implementierung des Internetportals zuständig? zu Fragen 2 bis 8: Die Gemeinden, Ämter und Landkreise wurden mit Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 23 - Städtebau- und Wohnungsrecht, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, vom...