Landtag Brandenburg Drucksache 6/9198 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2018 / Ausgegeben: 17.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3631 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8931 Festlegung von Stauzielen im Rathenower Stadtwald Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Stauhaltung im Rathenower Stadtwald sorgt immer wieder für Verärgerung. Wie der Westhavelländer am 6. Juni 2018 berichtete, erhöhte der Nabu-Regionalverband auf Weisung des Umweltministeriums die Stauhöhen im Riesenbruchgraben , wodurch die Stauziele um 20 bis 40 Zentimeter über denen des Vorjahres lagen. In der Folge der Entscheidung des Umweltministeriums konnten Teile des Stadtwaldes in Rathenow wegen Vernässungen nicht bewirtschaftet werden. Hierdurch entstand auch ein wirtschaftlicher Schaden. Zudem erfolgte dem Pressebericht zufolge keine Abstimmung mit der Stadt Rathenow. Frage 1: Wer ist für die Festlegung der jeweiligen Staumarken zuständig und wie erfolgt die Festlegung der Stauziele? zu Frage 1: Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers, dazu gehört das Aufstauen und Absenken von Oberflächengewässern, ist nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Untere Wasserbehörde. Im vorliegenden Fall wurden die Stauhöhen, die Grundlage der wasserrechtlichen Entscheidung waren, durch den Bescheid vom 4.10.1994 sowie durch den Änderungsbescheid vom 3.12.1996 im Zusammenhang mit der Genehmigung des Golfplatzes Semlin durch das damalige Umweltministerium festgelegt. Frage 2: Welche Beteiligten müssen bei der Festlegung der Stauziele einbezogen werden ? zu Frage 2: Bei einem Verfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden durch die Untere Wasserbehörde die Untere Naturschutzbehörde, die Landwirtschaftsbehörde , der Wasser- und Bodenverband, die Gemeinde und optional das Landesamt für Umwelt und die Landesfortverwaltung beteiligt. Frage 3: Aus welchen Gründen erhöhte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Stauziele für das Jahr 2018? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9198 - 2 - zu Frage 3: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hat die Stauziele für das Jahr 2018 nicht erhöht. Den bisher geltenden Stauzielvorgaben liegt eine oberflächengleiche Wasserhaltung von 27,00 m üNHN bis zum 15. Mai des laufenden Jahres und ab Mitte Juni von 26,50 m üNHN zugrunde. Nach den ab 2018 geltenden Vorgaben beträgt die maximale Stauhöhe bis 10. Mai 26,90 m üNHN, also 0,10 m üNHN unter der bisherigen Vorgabe. Ab dem 11. Juni beträgt die Stauhöhe wie bisher 26,50 m üNHN. Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung tiefer liegender Nutzflächen kann im Einzelfall ab dem 30. Juni bis zum Abschluss der letzten Nutzung eine Absenkung auf 20,30 m üNHN erfolgen. Frage 4: Wurde die Stadt Rathenow bei der Festlegung der neuen, höheren Stauziele einbezogen ? Wenn ja, wann und in welcher Form erfolgte die Beteiligung/Einbeziehung der Stadt Rathenow? Wenn nein, warum wurde die Stadt Rathenow nicht einbezogen? zu Frage 4: Die Stauziele für den Riesenbruchgraben wurden nicht erhöht. Die Stadt Rathenow wurde vom Landkreis Havelland am 15.2.2018 über die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis informiert. Frage 5: Wie und durch wen werden die mit der Anhebung der Stauziele entstandenen wirtschaftlichen Schäden finanziell ausgeglichen? zu Frage 5: Die Stauziele wurden nicht angehoben. Der Landesregierung sind keine eventuell durch Stauhaltungen entstandenen wirtschaftlichen Schäden bekannt. Frage 6: Welche Maßnahmen wird das Umweltministerium ergreifen, um künftig Vernässungen im Rathenower Stadtwald durch angepasste Stauziele im Riesenbruchgraben zu vermeiden? zu Frage 6: Mit Unterstützung des MLUL wird im Rahmen des Förderprogramms Landschaftswasserhaushalt derzeit in Trägerschaft des Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel, Brandenburger Havel, Havelseen eine Machbarkeitsstudie zum Stauregime im Riesenbruchgraben durchgeführt. Schwerpunkt wird die Ermittlung bzw. Abschätzung von Auswirkungen auf umliegende Nutzungen sein. Im Ergebnis der Untersuchung soll ein tragfähiger Vorschlag zur Neugestaltung des Stausystems (Anordnung der Stauanlagen, Staubereiche, Stauziele) vorliegen.