Landtag Brandenburg Drucksache 6/9200 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2018 / Ausgegeben: 17.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3629 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8928 Errichtung von WLAN-Hotspots Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Wirtschaftsministerium will landesweit bis zu 1.500 öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots einrichten lassen. Darüber hat Wirtschaftsminister Albrecht Gerber die Bürgermeister aller märkischen Kommunen in einem Brief informiert. Die WLAN-Hotspots „sollen einen Zugangspunkt darstellen, der es Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen des Landes Brandenburg ermöglicht, mit mobilen Endgeräten kostenfrei auf das Internet zuzugreifen“, heißt es in dem Schreiben. Mit Planung, Bau und Betrieb der öffentlichen WLAN-Punkte will das Wirtschaftsministerium ein Telekommunikationsunternehmen beauftragen und hat dazu nun ein europaweites Vergabeverfahren gestartet . Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Fristen ist damit zu rechnen, dass das Verfahren im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden kann. Danach kann sukzessive mit der Einrichtung der WLAN-Hotspots begonnen werden. Diese soll bis zum Sommer 2019 abgeschlossen sein. Frage 1: Sind an den zur Errichtung des WLAN-Hotspots vorgesehenen Orten die entsprechenden technischen Voraussetzungen vorhanden (50 bis 100 Mbit- Anschluss erforderlich)? Frage 2: Wenn 50 bis 100 Mbit erforderlich sind, wie vereinbart sich dies mit den bisherigen Ausschreibungen, in denen nur bis 50 Mbit angefordert werden? zu den Fragen 1 und 2: Bei der WLAN-Ausschreibung des MWE wird verlangt, dass den Nutzern die Möglichkeit gegeben werden soll, mit mobilen Endgeräten kostenlos auf das Internet zuzugreifen. Von der WLAN-Infrastruktur wird ein rechtskonformer, komfortabler und schneller Zugang zum Internet, ohne eigene Mobilfunknetze nutzen zu müssen, verlangt . Für die WLAN Hotspots muss immer die bestmögliche Verfügbarkeit (Bandbreite) am Standort nach den vorhandenen technologischen Möglichkeiten verwendet werden. Außerdem gilt die Technologieneutralität. Frage 3: Wie soll die anspruchsvolle Zeitplanung zur Errichtung der Hotspots realisiert werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9200 - 2 - zu Frage 3: Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Zeitplanung und Vorgehensweise obliegt dem ausführenden Unternehmen. Einwände gegen die vorgegebene Zeitplanung in der Ausschreibung seitens der Bieter sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 4: Wie werden regionale Akteure eingebunden, die bereits Hotspots errichtet haben, um Doppelförderungen/Doppelstandorte zu vermeiden? zu Frage 4: Die Landesregierung verfügt in jeden Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Brandenburgs über eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner für Breitbandangelegenheiten mit der/dem laufend ein Austausch stattfindet. Frage 5: Wie wurde bei dem europarechtlichen Vergabeverfahren sichergestellt, dass sich auch kleine Brandenburger Unternehmen an der Ausschreibung beteiligen konnten? zu Frage 5: Zur Berücksichtigung der mittelständischen Interessen hat die Vergabestelle das Ausbaugebiet in zwei unterschiedlich große Lose eingeteilt.