Landtag Brandenburg Drucksache 6/9202 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2018 / Ausgegeben: 17.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3641 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8951 Vergabehandbuch des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Mit der Änderungsverordnung zu § 30 KomHKV, die zum 01.05.2018 in Kraft getreten ist, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit einigen Ausnahmen zu einzelnen Bestimmungen im kommunalen öffentlichen Auftragswesen verpflichtend eingeführt. Die UVgO ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A). Daraus ergibt sich für die Kommunen folgende Problematik: Das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg (VHB-VOL) wurde durch einen Einführungserlass des Ministeriums für Finanzen des Landes Brandenburg für die Landesverwaltung zum 01.01.2000 verbindlich gemacht und bei Bedarf aktualisiert. Es wurde darüber hinaus bisher von vielen Gemeinden des Landes Brandenburg verwendet, um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten. Ergänzungen oder formale Änderungen waren entsprechend den Besonderheiten des Beschaffungsvorgangs natürlich notwendig. Mit der Einführung der UVgO entsprechen die v. g. Vordrucke etc. nicht mehr dem aktuellen Stand, da hier Bezug auf die VOL/A genommen wird. In vielen Kommunen herrscht nun Unsicherheit. 1. Ist der Landesregierung die aktuelle Unsicherheit der Gemeinden bei aktuellen Vergabeverfahren bekannt? (Wenn ja, seit wann?) zu Frage 1: Die Landesregierung erreichten bislang nur vereinzelte Anfragen von Kommunen , die den Zeitpunkt der Anpassung des Vergabehandbuches betrafen. 2. Warum ist die Aktualisierung des Vergabehandbuchs des Landes Brandenburg nicht bis zum 01.05.2018 erfolgt? 3. Bis wann soll das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg überarbeitet werden? zu den Fragen 2 und 3: Auf Landesebene findet im Unterschwellenbereich gemäß 2.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO unverändert die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL Teil A, Abschnitt 1 Anwendung. Die aktuelle VOL Teil A Abschnitt 1 ist vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom Dezember 2009). Insoweit können in diesem Bereich die entsprechenden Informationen und Formulare weiter verwendet werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9202 - 2 - Die vom Bund am 2. Februar 2017 veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll für die Landesverwaltung Brandenburg übernommen werden. Die für die Übernahme erforderliche Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO ist noch nicht erfolgt. Das Vergabehandbuch Brandenburg, welches nur für die Landesverwaltung verbindlich zur Anwendung vorgeschrieben ist, wird nach entsprechender Implementierung auf Landesebene insgesamt an die neue Rechtslage angepasst werden (können). 4. Wer ist für die Überarbeitung zuständig? zu Frage 4: Für die Überarbeitung des Vergabehandbuches, das ausschließlich die Rechtslage auf Landesebene berücksichtigt, ist das Ministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. 5. Wie sollen sich die Kommunen bei aktuellen Vergabeverfahren verhalten? zu Frage 5: Die Formulare des Vergabehandbuches wurden für Auftragsvergaben oberhalb der europäischen Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) aufgrund der mit der umfassenden Reform des Vergaberechts einhergehenden Rechtsänderungen im Jahr 2016 bereits überarbeitet. Da die UVgO weitgehend die bestehenden Regelungen im Oberschwellenbereich nachzeichnet, können die bereits überarbeiteten Formulare auch für kommunale Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich als Orientierung herangezogen werden. 6. Wie werden die Kommunen bei aktuellen Vergabeverfahren beraten? zu Frage 6: Bei aktuellen Vergabeverfahren werden Kommunen anlassbezogen und im jeweiligen Einzelfall durch die zuständigen Kommunalaufsichten im MIK und in den Landkreisen zu auftretenden Rechtsfragen beraten. 7. Welche Unterstützungsangebote (z. B. Internetportale des Landes; Anlaufstellen usw.) gibt es für die Kommunen? zu Frage 7: Die Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) und die Kommunalaufsichten in den Landkreisen unterstützen die Kommunen in Form von Beratungen im konkreten Einzelfall. Das MIK aktualisiert darüber hinaus derzeit das Rundschreiben zum kommunalen Auftragswesen und hat den Kommunen mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung zu § 30 KomHKV u. a. die durch den Bund erarbeiteten Hinweise zur UVgO zur Verfügung gestellt. Auch die Auftragsberatungsstelle des Landes Brandenburg bietet öffentlichen Auftraggebern Unterstützung bei der Umsetzung von Beschaffungsvorhaben sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen zum Thema UVgO an. Die Brandenburgische Kommunalakademie, das Niederlausitzer Studieninstitut und das Kommunale Bildungswerk e. V. bieten ebenfalls Seminare zum Vergaberecht und hierbei auch zur neuen UVgO an. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9202 - 3 - Auf den Seiten des Vergabeportals der Landesregierung www.vergabe.brandenburg.de erhalten Kommunen ebenfalls allgemeine Informationen zum öffentlichen Auftragswesen mit weiterführenden Links zu weiteren Landes- und Bundesbehörden. Wegen der noch nicht erfolgten Implementierung der UVgO auf Landesebene kann das Vergabeportal in diesem Bereich noch nicht überarbeitet werden. Sobald dies entschieden ist, sollen zunächst die Formulare des Vergabehandbuchs angepasst werden und anschließend die Grundversion des Vergabeportals erarbeitet und freigeschaltet werden.