Landtag Brandenburg Drucksache 6/9203 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2018 / Ausgegeben: 17.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3645 der Abgeordneten Raik Nowka (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8955 Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für politische Parität Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat im April 2018 ein „Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für politische Parität im Land Brandenburg “ veröffentlicht. Die gedruckten Broschüren wurden in einer Auflage von 1000 Stück hergestellt und verteilt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind für die Erstellung des Gutachtens, des Drucks und die Verteilung der Broschüre angefallen? Zu Frage 1: Es entstanden Kosten von insgesamt 5.686,25 Euro. 2. Welche Qualifikation und/oder berufliche Erfahrung ist nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich für die Erstellung eines rechtlichen Gutachtens erforderlich? Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache. 6/4322) zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 1635 der Abgeordneten Franz Josef Wiese und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion (Drucksache. 6/3951) verwiesen. Die Anforderungen an die Qualifikation und/ oder berufliche Erfahrung richten sich grundsätzlich nach den Inhalten der Auftragsvergabe. 3. Über welche Qualifikation verfügen die Gutachterinnen? Zu Frage 3: Die Autorin D. D. ist Studentin der Rechtswissenschaft (Abschluss des ersten Staatsexamens: März 2017) und zur Zeit der Gutachtenverfassung Mitarbeiterin des Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam. Die Autorin F. D. ist Studentin der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam und Mitarbeiterin des Koordinationsbüros für Chancengleichheit der Universität Potsdam. Beide wurden durch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität und Leiterin des Koordinationsbüros für Chancengleichheit, Franka Bierwagen, sowie die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der juristischen Fakultät und ihrer Stellvertreterin beraten und unterstützt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9203 - 2 - Juniorprofessor Dr. Lutz Lammers, Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht und zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens Vorsitzender des Wahlausschusses der Universität Potsdam, stand den beiden Studentinnen ebenfalls mit seiner Expertise beratend zur Seite. 4. Die Erstellung dieses Gutachtens erfolgte über das Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam. Gehört die Erstellung von Rechtsgutachten zu den Aufgaben dieses Büros? Zu Frage 4: Es wurde ein Gutachten erstellt, kein Rechtsgutachten. Es ist darauf hinzuweisen , dass das Wort „Rechtsgutachten“ kein geschützter Begriff ist und lediglich als eine Feststellung von geltendem und anwendbarem Recht beschrieben wird. Das Koordinationsbüro und die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (ZGBA), die dem Koordinationsbüro organisatorisch vorsteht, erfüllen nach §§ 7, 68 BbgHG ihren Auftrag der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die ZGBA und das Koordinationsbüro weisungsfrei (§ 68 Abs. 9 BbgHG). Sie können die geeigneten Handlungsformen dementsprechend überwiegend im eigenen Ermessen auswählen. Grundsätzlich können sie dabei auch durch die Erstellung von Gutachten oder fachwissenschaftlichen Stellungnahmen im Hochschulbereich tätig werden. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass nicht - wie die Frage zu unterstellen scheint - das Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam das Gutachten erstellt hat. Autorinnen sind - wie bereits in der Antwort auf Frage 3 dargestellt - Frau D. und Frau D., die bei ihrer Arbeit durch Prof. Dr. Lammers und die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Frau Bierwagen beratend unterstützt worden sind. 5. Wie definiert die Landesregierung Gutachten, gutachterliche Stellungnahme sowie Analyse und welche wissenschaftlichen Vorgehensweisen und Anforderungen sind hiermit jeweils verknüpft? Zu Frage 5: Unter einem Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige zu verstehen. Ein Gutachten muss den Qualitätsanforderungen, die der Auftragsvergabe zugrunde liegen, genügen . Es muss sich somit um eine vertragsgerechte Leistung handeln. 6. Entspricht das „Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für politische Parität im Land Brandenburg“ diesen Definitionen? Zu Frage 6: Ja. 7. Gibt es innerhalb der Landesregierung geschriebene/ ungeschriebene Kriterien zur Auswahl von Gutachtern? Zu Frage 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Inwiefern sieht die Landesregierung die beauftragen Analysen in dem Gutachten beantwortet ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9203 - 3 - Zu Frage 8: Das Gutachten sollte Aufschluss über den Einfluss der Brandenburger Wahlgesetze auf die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen geben. Im Fokus stand die Frage, wie die bestehenden wahlrechtlichen Regelungen im Land Brandenburg den geschlechtergerechten Zugang zu Wahlämtern und Mandaten gewährleisten, ob also die Brandenburger Wahlgesetze gleichstellungspolitisch ausgerichtet sind und ob durch die bestehenden Regelungen Parität befördert oder verhindert wird. Zudem sollte die Frage beleuchtet werden, ob es konkreter Gesetzesänderungen bedarf. Das Gutachten sollte damit eine Sachstandsanalyse der bestehenden Wahlgesetze in Brandenburg beinhalten und somit Grundlage für eine Einschätzung von rechtlichen Handlungsbedarfen liefern. Aus Sicht der Landesregierung sind diese Fragen durch das Gutachten beantwortet worden . 9. Inwiefern ist von den Erstellerinnen eine rechtlich neutrale Betrachtung des Sachverhalts zu erwarten, auch unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit bei dem Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam? Zu Frage 9: Von den Auftragnehmenden wurde die Vorlage eines rechtlich fundierten Gutachtens mit einer gleichstellungspolitischen rechtlichen Analyse der Brandenburger Wahlgesetze erwartet. Um diesen Erwartungen entsprechen zu können, wurden in der Leistungsbeschreibung als Anforderungen eine fachliche Expertise in den Rechtswissenschaften sowie frauen- und gleichstellungspolitische Kenntnisse formuliert. Diese Voraussetzungen haben die Gutachterinnen ebenso erfüllt, wie die Anforderungen an das von ihnen erstellte Gutachten. Anhaltspunkte dafür, dass die Gutachterinnen bei der Erfüllung des Auftrags nicht neutral vorgegangen sein könnten, liegen der Landesregierung nicht vor. 10. Deckt sich das Fazit des Gutachtens mit der Position der Landesregierung? 11. In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf „Inklusives Parité-Gesetz“ (DS 6/8210) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der zuständige Minister erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an diesem Gesetz und Forderungen zur politischen Parität geäußert. Inwiefern gehen Gutachten und diese Position einher? 12. Welche rechtlichen Vorschläge zur politischen Parität stehen innerhalb der Landesregierung momentan zur Diskussion? Zu Fragen 10-12: Die Fragen 10 bis 12 werden zusammen beantwortet. Die politische Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu den Fragen der Geschlechterparität in der Politik ist noch nicht abgeschlossen. Der Landtag hat am 8. März 2018 im Rahmen seines Beschlusses „100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland: Geschlechterparität in der Politik herstellen“ die Landesregierung aufgefordert, bis Ende September 2018 einen Vorschlag zu Parité-Regelungen in den Brandenburger Wahlgesetzen zu unterbreiten, der (u.a.) auch die Erfahrungen mit Soll- Regelungen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen sowie die Verfassungskonformität von Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbeachtung der Quotierung berücksichtigen soll. Diesem Bericht der Landesregierung soll nicht vorgegriffen werden. 1. Welche Kosten sind für die Erstellung des Gutachtens, des Drucks und die Verteilung der Broschüre angefallen? Zu Frage 1: Es entstanden Kosten von insgesamt 5.686,25 Euro. 2. Welche Qualifikation und/oder berufliche Erfahrung ist nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich für die Erstellung eines rechtlichen Gutachtens erforderlich? Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache. 6/4322) zur Frage 5 der Kleinen Anfrage 1635 der Abgeordneten Franz Josef Wiese und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion (Drucksache. 6/3951) verwiesen. Die Anforderungen an die Qualifi... 3. Über welche Qualifikation verfügen die Gutachterinnen? Zu Frage 3: Die Autorin D. D. ist Studentin der Rechtswissenschaft (Abschluss des ersten Staatsexamens: März 2017) und zur Zeit der Gutachtenverfassung Mitarbeiterin des Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam. 4. Die Erstellung dieses Gutachtens erfolgte über das Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam. Gehört die Erstellung von Rechtsgutachten zu den Aufgaben dieses Büros? Zu Frage 4: Es wurde ein Gutachten erstellt, kein Rechtsgutachten. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Wort „Rechtsgutachten“ kein geschützter Begriff ist und lediglich als eine Feststellung von geltendem und anwendbarem Recht beschrieben wird. 5. Wie definiert die Landesregierung Gutachten, gutachterliche Stellungnahme sowie Analyse und welche wissenschaftlichen Vorgehensweisen und Anforderungen sind hiermit jeweils verknüpft? Zu Frage 5: Unter einem Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige zu verstehen. Ein G... 6. Entspricht das „Gutachten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für politische Parität im Land Brandenburg“ diesen Definitionen? Zu Frage 6: Ja. 7. Gibt es innerhalb der Landesregierung geschriebene/ ungeschriebene Kriterien zur Auswahl von Gutachtern? Zu Frage 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Inwiefern sieht die Landesregierung die beauftragen Analysen in dem Gutachten beantwortet? 9. Inwiefern ist von den Erstellerinnen eine rechtlich neutrale Betrachtung des Sachverhalts zu erwarten, auch unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit bei dem Koordinationsbüro für Chancengleichheit der Universität Potsdam? 10. Deckt sich das Fazit des Gutachtens mit der Position der Landesregierung? 11. In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf „Inklusives Parité-Gesetz“ (DS 6/8210) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der zuständige Minister erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an diesem Gesetz und Forderungen zur politischen Parität geäußer... 12. Welche rechtlichen Vorschläge zur politischen Parität stehen innerhalb der Landesregierung momentan zur Diskussion?