Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2018 / Ausgegeben: 17.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3642 des Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8952 Tschetschenische Straftäter im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In den vergangenen Jahren kamen zumeist aus der Russischen Föderation und über die Republik Polen viele Tschetschenen nach Brandenburg . Es häufen sich die Hinweise, dass sich auch in Brandenburg tschetschenische Clanstrukturen gebildet haben und dass das islamistische Potential gerade in dieser Bevölkerungsgruppe zunimmt. Tschetschenen sollen Brandenburgs islamistische Szene übernommen haben. Außerdem soll es zu Vorfällen mit körperlicher Gewalt gekommen sein. 1. a) Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation sind insgesamt in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 nach Brandenburg (woher) eingereist bzw. hinzugezogen ? b) Wie viele davon wurden als Tschetschenen identifiziert? c) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 2. a) Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation sind insgesamt in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 aus Brandenburg (wohin) ausgereist bzw. wegzugezogen ? b) Wie viele davon wurden als Tschetschenen identifiziert? c) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu den Fragen 1 und 2: Es wird auf nachfolgende Auswertung der Wanderungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg verwiesen. Für das Jahr 2017 liegen Daten mit Stichtag 31.10.2017 vor, ansonsten ist Stichtag der 31.12. des jeweiligen Jahres. Zur Wahrung des Datenschutzes wurden Zusammenfassungen von Herkunfts- und Zielgebieten durchgeführt. Gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 4 sowie § 5 Absatz 1 Satz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes ist die Staatsangehörigkeit das relevante Erhebungsmerkmal in den Wanderungsstatistiken. Informationen zur Regions- oder Volkszugehörigkeit werden nicht erhoben. Insofern werden in den Bevölkerungsstatistiken Tschetschenen nicht gesondert ausgewiesen, sondern unter die russische Staatsangehörigkeit eingeordnet, sofern sie die russische Staatsangehörigkeit besitzen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 2 - Wanderungen von Personen russischer Staatsangehörigkeit über die Landesgrenze Brandenburg nach Herkunfts- bzw. Zielgebieten: 2013 2014 2015 2016 2017 Stand 31.10. Zuzug Fortzug Zuzug Fortzug Zuzug Fortzug Zuzug Fortzug Zuzug Fortzug Ausland 2.066 759 1.248 735 1.803 504 3.036 1.200 803 911 alte Bundesländer 53 90 77 75 93 86 77 66 105 50 neue Bundesländer 26 48 24 26 23 28 36 23 37 16 Berlin 124 126 117 126 146 112 122 136 107 90 insgesamt 2.269 1.023 1.466 962 2.065 730 3.271 1.425 1.052 1.067 3. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind (wohin) abgeschoben bzw. überstellt worden? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu Frage 3: Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) hat für die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende folgende statistische Daten zu Personen aus der Russischen Föderation erfasst, die freiwillig mitgeteilt haben, dass sie tschetschenischer Volkszugehörigkeit sind. Zielstaat Jahr der Abschiebung/Überstellung Gesamtergebnis 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (Stand 31.05.) Finnland 2 2 Kasachstan 1 1 Polen 16 101 59 8 184 Russische Föderation 1 1 5 7 Tschechische Republik 1 1 Gesamtergebnis 16 1 0 103 67 8 195 Darüber hinaus liegen aufgrund der Meldungen der Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der ZABH folgende Daten zu Abschiebungen/Dublin-Überstellungen von Personen aus der Russischen Föderation vor. Dabei ist bis zum Jahr 2017 keine Differenzierung nach Abschiebung und Dublin-Überstellung möglich. 2013: 54 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2014: 45 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2015: 93 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2016: 358 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2017: 245 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2018 (Stand 31.05.): insgesamt 21 Abschiebungen in die Russische Föderation und 25 Dublin-Überstellungen (21 Überstellungen nach Polen, drei Überstellungen nach Belgien, eine Überstellung in die Tschechische Republik) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 3 - 4. a) Wie bewertet die Landesregierung die Überstellung von Tschetschenen an die Republik Polen? zu Frage 4a: Überstellungen haben im Falle unzulässiger Asylanträge entsprechend § 29 Asylgesetz zu erfolgen. Für die ZABH wird mitgeteilt, dass die Durchführung der Überstellungen nach Polen in den allermeisten Fällen reibungslos verläuft. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZABH, der Bundespolizei und der polnischen Polizei arbeiten in operativer Hinsicht problemlos zusammen. Die Anzahl sofortiger Wiedereinreisen scheint etwas abgenommen zu haben. Zuverlässiges Datenmaterial hierzu liegt nicht vor. b) Wie viele Fälle der Rückeinreise nach Brandenburg aus der Republik Polen wurden in den jeweiligen Jahren 2013 bis einschließlich 2018 festgestellt? zu Frage 4b: Daten zur Wiedereinreise aus der Republik Polen werden nicht registriert. 5. Wie ist die Sicherheitslage für Tschetschenen aus Sicht der Landesregierung im Herkunftsstaat Russische Föderation und insbesondere in Tschetschenien zu bewerten? zu Frage 5: Die Sicherheitslage in den Ländern der Welt wird vom Auswärtigen Amt bewertet . Die Frage geht damit über die Zuständigkeit der Landesregierung hinaus. 6. Wie lange haben im Durchschnitt die Verfahren innerhalb der Erstaufnahme hinsichtlich eingereister Tschetschenen jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 gedauert ? zu Frage 6: Die ZABH erfasst jede Person in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Verteilung. Der Zeitraum verlängert sich für einzelne Personen, wenn diese zwischenzeitlich unbekannt verzogen sind oder abgeschoben waren und dann wieder in der Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen wurden. Durch diese Unterbrechungen des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung kann damit der Zeitraum von der Registrierung bis zur Verteilung von der Höchstaufenthaltsdauer entsprechend § 47 Asylgesetz abweichen. Für Personen aus der Russischen Föderation, die freiwillig angegeben haben, tschetschenischer Volkszugehörigkeit zu sein, betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung von der Registrierung bis zur Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte: Jahr der Verteilung 2013 74 Tage 2014 80 Tage 2015 38 Tage 2016 92 Tage 2017 198 Tage 2018 (Stand 31.05.) 177 Tage 7. Wie gestalten sich die Abschiebungen von Tschetschenen in die Russische Föderation und welche Probleme gibt es? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 4 - zu Frage 7: Die ZABH hat in den letzten beiden Jahren relativ wenige Abschiebungen tschetschenischer Volkszugehöriger in die Russische Föderation durchgeführt. Der überwiegende Teil der Tschetschenen reist über europäische Mitgliedstaaten nach Deutschland ein. Folglich sind diese auch im Dublin-Verfahren an die europäischen Mitgliedstaaten (überwiegend Polen) zu überstellen. Der Erfolg von unbegleiteten Abschiebungen und Überstellungen tschetschenischer Volkszugehöriger auf dem Luftweg hängt von der Flugund Reisewilligkeit der rückzuführenden Ausländerinnen und Ausländer ab. Wird bei unbegleiteten Abschiebungen/Überstellungen die Flugunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht , ist die Ausreise nicht möglich (fehlende Bereitschaft zur Übernahme durch die Bundespolizei oder Verweigerung der Beförderung durch den Flugkapitän) und muss ggf. beim nächsten Versuch begleitet erfolgen. Die seitens der ZABH koordinierte Durchführung begleiteter Abschiebungen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten heraus hat zuletzt zur erfolgreichen Belegung fast aller gebuchten Plätze bei einer Sammel-Charter-Maßnahme geführt . Bei den Dublin-Überstellungen auf dem Landweg wurde bisher überwiegend die Grenzstelle Frankfurt (Oder) genutzt. Dabei kommt es häufig vor, dass zu überstellende Familienverbände unvollständig sind (häufig Fehlen von Kindern). Weiterhin scheitern Abschiebungen und Überstellungen am plötzlichen Erkranken oder am Untertauchen der ausreisepflichtigen Personen. Der größte Teil der in die Russische Föderation ausreisepflichtigen Tschetschenen befindet sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten und wird von dort in eigener Zuständigkeit abgeschoben. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tschetschenen wurden jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 auf die Kommunen verteilt? zu Frage 8: Der ZABH liegen folgende statistische Daten zu Personen aus der Russischen Föderation vor, die freiwillig angegeben haben, tschetschenischer Volkszugehörigkeit zu sein: Jahr der Verteilung Verteilungen in die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg 2013 1.164 2014 585 2015 1.317 2016 1.292 2017 869 2018 (Stand 31.05.) 104 9. Wie viele Tschetschenen wurden jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 während des Asylverfahrens ohne einen aufenthaltsrechtlichen Titel auf die Kommunen verteilt? zu Frage 9: Die landesinterne Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus erfolgt entsprechend § 50 Asylgesetz. Eine Verteilung erfolgt ohne aufenthaltsrechtlichen Titel, da Personen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt gestattet wird (§ 55 Asylgesetz). Eine Aufenthaltsgestattung ist kein Titel. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 5 - Der ZABH liegen folgende statistische Daten zu Personen aus der Russischen Föderation vor, die freiwillig angegeben haben, tschetschenischer Volkszugehörigkeit zu sein. Die Personen hatten regelmäßig zum Zeitpunkt der Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte weder eine Anerkennung als Flüchtling noch subsidiären Schutz per Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten und es war kein Abschiebungshindernis festgestellt worden. Jahr der Verteilung Verteilungen in die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg 2013 1.164 2014 585 2015 1.317 2016 1.286 2017 869 2018 (Stand 31.05.) 104 Im Jahr 2016 hatten sechs Personen zum Zeitpunkt der Verteilung per Bescheid subsidiären Schutz erhalten. 10. a) Wie viele Tschetschenen leben derzeit in Gemeinschaftsunterkünften? b) Wie viele von diesen haben keinen Aufenthaltstitel? zu Frage 10: Die Zahl der aktuell in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg lebenden Tschetschenen wird landesrechtlich nicht gesondert erfasst. Daher liegen der Landesregierung diesbezüglich keine Informationen vor. 11. a) Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation haben aktuell einen Wohnsitz oder den Ort ihres persönlichen Aufenthalts in Brandenburg (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele davon wurden als Tschetschenen identifiziert? zu Frage 11: Laut Ausländerzentralregister des BAMF lebte zum Stichtag 31.05.2018 folgende Anzahl von Personen aus der Russischen Föderation im Land Brandenburg (Aufschlüsselung nach zuständiger Ausländerbehörde). Für den Landkreis Spree-Neiße ist die Ausländerbehörde Cottbus zuständig. Da die Daten für die Stadt Cottbus und den Landkreis gemeinsam erfasst werden, ist keine Aufschlüsselung für die beiden Gebietskörperschaften möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 6 - Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Barnim 647 Personen Brandenburg an der Havel 291 Personen Cottbus 847 Personen Dahme-Spreewald 764 Personen Elbe-Elster 186 Personen Frankfurt (Oder) 309 Personen Havelland 486 Personen Märkisch-Oderland 639 Personen Oberhavel 544 Personen Oberspreewald-Lausitz 254 Personen Oder-Spree 697 Personen Ostprignitz-Ruppin 402 Personen Potsdam 1.327 Personen Potsdam-Mittelmark 672 Personen Prignitz 284 Personen Schwedt/Oder 211 Personen Teltow-Fläming 525 Personen Uckermark 308 Personen insgesamt 9.393 Personen Über evtl. freiwillige Angaben zur Regions- bzw. Volkszugehörigkeit zu Tschetschenien liegen der Landesregierung in diesem Zusammenhang keine statistischen Daten vor. 12. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem islamistischen Spektrum zuzuordnen? zu Frage 12a: Derzeit liegen Erkenntnisse zu 130 islamistischen Extremisten in Brandenburg vor. 45 % davon stammen aktuell aus dem Nordkaukasus. b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu Frage 12b: Jahr Anzahl der Islamisten Anteil Personen aus dem Nordkaukasus 2013 30 keine statistische Erhebung 2014 40 keine statistische Erhebung 2015 70 keine statistische Erhebung 2016 100 50 % 2017 130 45 % 2018 Zahlen liegen noch nicht vor 13. a) Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem islamistischen Spektrum zuzuordnen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 7 - 15. Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem gewaltbereiten islamistischen Spektrum zuzuordnen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu den Fragen 13a und 15: Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen ist aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich. Eine derartige Beantwortung kann aus Sicht der Landesregierung unter Berücksichtigung des vorliegenden überwiegenden Geheimhaltungsinteresses der Arbeit des Verfassungsschutzes gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse nicht erfolgen. Die zwingende Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes ergibt sich daraus, dass durch eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand des Nachrichtendienstes im Hinblick auf die Fragestellung dessen Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung erheblich gefährdet wird. Die Landesregierung äußert sich zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes grundsätzlich nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages. 13. b) Wie viele dieser Personen waren nach der Erkenntnis der Landesregierung in Kriegsgebiete beispielsweise Syrien und den Irak gereist? Wie viele von diesen haben nach der Erkenntnis der Landesregierung Kampferfahrung gesammelt? zu Frage 13b: Die Zahl der islamistischen Tschetschenen, die Brandenburg mit dem Ziel verlassen haben, um in Krisengebieten jihadistische Kriegsparteien zu unterstützen, liegt im einstelligen Bereich. Es kann erfahrungsgemäß nur in seltensten Fällen eine Teilnahme am Kriegsgeschehen konkret und gerichtsfest belegt werden. 14. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem gewaltbereiten islamistischen Spektrum zuzuordnen? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu Frage 14: Ca. 50 % der islamistischen Tschetschenen gelten hier als gewaltbereit. Der Prozentsatz ist in den letzten Jahren bis einschließlich 2017 gleich geblieben. Zu 2018 liegen noch keine Zahlen vor. 16. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren als Gefährder oder relevante Personen eingestuft? zu Frage 16a: Durch die Polizei des Landes Brandenburg wurde eine niedrige zweistellige Anzahl von Personen des islamistischen/salafistischen Spektrums als Gefährder und eine hohe einstellige Anzahl als Relevante Person eingestuft. Rund drei Viertel dieser Personen sind russische Staatsbürger nordkaukasischer Volkszugehörigkeit. Eine regionale Schwerpunktbildung liegt diesbezüglich nicht vor, vielmehr erstreckt sich die räumliche Dislozierung auf das gesamte Bundesland. b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 8 - 17. Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren als Gefährder oder relevante Personen eingestuft (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu den Fragen 16b und 17: Die Einstufung von Personen bzw. Relevanten Personen des islamistischen Spektrums ist, in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den laufenden Ermittlungen , ein stetiger Prozess. Hierbei steht eine Betrachtung der konkreten Einzelperson im Schwerpunkt der Arbeit des Polizeipräsidiums. Konkrete Rückschlüsse, die eine valide Prognosebasis für zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich liefern könnten, lassen sich aus dieser Summe der Einzelfälle nicht erzielen. Aufgrund dieser Fokussierung in der Bearbeitung derartiger Fälle verbietet sich aus polizeitaktischer Sicht eine Aufschlüsselung der Betroffenen, da dies unmittelbare Rückschlüsse auf konkrete Zahlen oder gar einzelne Individuen zuließe und somit in letzter Konsequenz den Erfolg eigener Maßnahmen gefährden würde. 18. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren Clanstrukturen bzw. der organisierten Kriminalität zuzuordnen? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 19. Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren Clanstrukturen bzw. der organisierten Kriminalität zuzuordnen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 20. a) Wie viele tschetschenischen Clans bzw. Komplexe der organisierten Kriminalität gibt es in Brandenburg? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 21. a) In welchen Kriminalitätsbereichen sind oder waren die tschetschenischen Clans bzw. Komplexe der organisierten Kriminalität tätig? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu den Fragen 18 bis 21: Im Land Brandenburg sind bislang keine OK-Strukturen (Organisierte Kriminalität) mit Beteiligung von Tschetschenen bzw. entsprechende kriminelle Clanstrukturen festgestellt worden. 22. a) Wie stellt sich die Fallentwicklung nach der Polizeilichen Kriminalstatistik bei den durch Tschetschenen begangenen Straftaten (bitte auch nach den jeweiligen Delikten aufschlüsseln) jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 in Brandenburg insgesamt und aufgeschlüsselt jeweils nach den jeweiligen Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen , Polizeirevieren, Landkreisen, Gemeinden, Städten und Ämtern dar? b) Wie stellen sich die Aufklärungsquoten dar? c) Wie hoch sind die Schadenssummen? d) Wie viele und welche der Straftaten fanden in welchen Gemeinschaftsunterkünften statt? zu den Fragen 22a bis 22d: Die Beantwortung derartiger Fragestellungen erfolgt auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine so genannte Ausgangsstatistik, welche bundeseinheitlich durch die PKS-Richtlinien geregelt wird. Es werden hier keine Anzeigen, sondern nur hinreichend konkretisierte Delikte Landtag Brandenburg Drucksache 6/9205 - 9 - mit PKS-Relevanz (Fall) registriert. Für die Beantwortung können nur die der Polizei bekannt gewordenen Fälle als Grundlage genommen werden. Eine Aufgliederung der nichtdeutschen Tatverdächtigen wird gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der PKS nach den Staatsangehörigkeiten vorgenommen. Die Tschetschenen sind eine Bevölkerungsgruppe im Nordkaukasus. Die größte Volksgruppe lebt in der russischen Teilrepublik Tschetschenien. Tschetschenen werden mit der Staatsangehörigkeit Russische Föderation erfasst. Sie bilden demzufolge nur einen Anteil der Bürger mit russischer Staatsangehörigkeit ab. Eine spezifische Analyse zur Darstellung von tschetschenischen Tatverdächtigen ist mit den Mitteln der PKS nicht möglich. e) Wie viele der Straftaten wurden in wie vielen Strafverfahren angeklagt? f) Zu wie vielen Verurteilungen kam es in diesen Strafverfahren? zu den Fragen 22e und 22f: Ermittlungsverfahren, die von Tschetschenen begangene Straftaten zum Gegenstand haben, werden nicht gesondert statistisch erfasst. Soweit die Strafverfolgungsstatistik nach der Staatsangehörigkeit von Verurteilten differenziert , sind die Daten nur für bestimmte Staaten gesondert ausgewiesen, zu denen Tschetschenien nicht gehört, schon weil eine eigenständige tschetschenische Staatsangehörigkeit nicht existiert. g) Wie viele und welche der Straftaten werden tschetschenischen Clans bzw. Komplexen der organisierten Kriminalität zugeordnet? h) Wie viele Strafverfahren wurden jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 in Brandenburg gegen tschetschenische Clans bzw. Komplexe der organisierten Kriminalität geführt? zu den Fragen 22g und 22 h: Im Polizeipräsidium wurden bislang keine Verfahrenskomplexe der Organisierten Kriminalität zu Tschetschenen bzw. sogenannten tschetschenischen Clans bearbeitet. Für den Bereich der Justiz wird auf die Antwort zu den Fragen 22e und 22f verwiesen. 1. a) Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation sind insgesamt in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 nach Brandenburg (woher) eingereist bzw. hinzugezogen? b) Wie viele davon wurden als Tschetschenen identifiziert? c) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 2. a) Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation sind insgesamt in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 aus Brandenburg (wohin) ausgereist bzw. wegzugezogen? b) Wie viele davon wurden als Tschetschenen identifiziert? c) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu den Fragen 1 und 2: Es wird auf nachfolgende Auswertung der Wanderungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg verwiesen. Für das Jahr 2017 liegen Daten mit Stichtag 31.10.2017 vor, ansonsten ist Stichtag der 31.12. des jeweiligen Jahre... Gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 4 sowie § 5 Absatz 1 Satz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes ist die Staatsangehörigkeit das relevante Erhebungsmerkmal in den Wanderungsstatistiken. Informationen zur Regions- oder Volkszugehörigkeit werden nicht erhoben. Inso... Wanderungen von Personen russischer Staatsangehörigkeit über die Landesgrenze Brandenburg nach Herkunfts- bzw. Zielgebieten: 3. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind (wohin) abgeschoben bzw. überstellt worden? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu Frage 3: Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) hat für die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende folgende statistische Daten zu Personen aus der Russischen Föderation erfasst, die freiwillig mitgeteilt haben, dass sie tsche... Darüber hinaus liegen aufgrund der Meldungen der Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der ZABH folgende Daten zu Abschiebungen/Dublin-Über-stellungen von Personen aus der Russischen Föderation vor. Dabei ist bis zum Jahr 2017 ... 2013: 54 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2014: 45 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2015: 93 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2016: 358 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2017: 245 Abschiebungen/Dublin-Überstellungen 2018 (Stand 31.05.): insgesamt 21 Abschiebungen in die Russische Föderation und 25 Dublin-Überstellungen (21 Überstellungen nach Polen, drei Überstellungen nach Belgien, eine Überstellung in die Tschechische Republik) 4. a) Wie bewertet die Landesregierung die Überstellung von Tschetschenen an die Republik Polen? zu Frage 4a: Überstellungen haben im Falle unzulässiger Asylanträge entsprechend § 29 Asylgesetz zu erfolgen. Für die ZABH wird mitgeteilt, dass die Durchführung der Überstellungen nach Polen in den allermeisten Fällen reibungslos verläuft. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZABH, der Bundespolizei und der polnischen Polizei arbeiten in oper... b) Wie viele Fälle der Rückeinreise nach Brandenburg aus der Republik Polen wurden in den jeweiligen Jahren 2013 bis einschließlich 2018 festgestellt? zu Frage 4b: Daten zur Wiedereinreise aus der Republik Polen werden nicht registriert. 5. Wie ist die Sicherheitslage für Tschetschenen aus Sicht der Landesregierung im Herkunftsstaat Russische Föderation und insbesondere in Tschetschenien zu bewerten? zu Frage 5: Die Sicherheitslage in den Ländern der Welt wird vom Auswärtigen Amt bewertet. Die Frage geht damit über die Zuständigkeit der Landesregierung hinaus. 6. Wie lange haben im Durchschnitt die Verfahren innerhalb der Erstaufnahme hinsichtlich eingereister Tschetschenen jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 gedauert? zu Frage 6: Die ZABH erfasst jede Person in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Verteilung. Der Zeitraum verlängert sich für einzelne Personen, wenn diese zwischenzeitlich unbekannt verzogen sind oder abgeschoben... Für Personen aus der Russischen Föderation, die freiwillig angegeben haben, tschetschenischer Volkszugehörigkeit zu sein, betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung von der Registrierung bis zur Verteilung in die Land... 7. Wie gestalten sich die Abschiebungen von Tschetschenen in die Russische Föderation und welche Probleme gibt es? zu Frage 7: Die ZABH hat in den letzten beiden Jahren relativ wenige Abschiebungen tschetschenischer Volkszugehöriger in die Russische Föderation durchgeführt. Der überwiegende Teil der Tschetschenen reist über europäische Mitgliedstaaten nach Deutsch... 8. Wie viele Tschetschenen wurden jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 auf die Kommunen verteilt? zu Frage 8: Der ZABH liegen folgende statistische Daten zu Personen aus der Russischen Föderation vor, die freiwillig angegeben haben, tschetschenischer Volkszugehörigkeit zu sein: 9. Wie viele Tschetschenen wurden jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 während des Asylverfahrens ohne einen aufenthaltsrechtlichen Titel auf die Kommunen verteilt? zu Frage 9: Die landesinterne Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus erfolgt entsprechend § 50 Asylgesetz. Eine Verteilung erfolgt ohne aufenthaltsrechtlichen Titel, da Personen zur Durchführung des A... Der ZABH liegen folgende statistische Daten zu Personen aus der Russischen Föderation vor, die freiwillig angegeben haben, tschetschenischer Volkszugehörigkeit zu sein. Die Personen hatten regelmäßig zum Zeitpunkt der Verteilung in die Landkreise und ... Im Jahr 2016 hatten sechs Personen zum Zeitpunkt der Verteilung per Bescheid subsidiären Schutz erhalten. 10. a) Wie viele Tschetschenen leben derzeit in Gemeinschaftsunterkünften? b) Wie viele von diesen haben keinen Aufenthaltstitel? zu Frage 10: Die Zahl der aktuell in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg lebenden Tschetschenen wird landesrechtlich nicht gesondert erfasst. Daher liegen der Landesregierung diesbezüglich keine I... 11. a) Wie viele Staatsangehörige der Russischen Föderation haben aktuell einen Wohnsitz oder den Ort ihres persönlichen Aufenthalts in Brandenburg (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele davon wurden als Tschetschenen identifiziert? zu Frage 11: Laut Ausländerzentralregister des BAMF lebte zum Stichtag 31.05.2018 folgende Anzahl von Personen aus der Russischen Föderation im Land Brandenburg (Aufschlüsselung nach zuständiger Ausländerbehörde). Für den Landkreis Spree-Neiße ist die Ausländerbehörde Cottbus zuständig. Da die Daten für die Stadt Cottbus und den Landkreis gemeinsam erfasst werden, ist keine Aufschlüsselung für die beiden Gebietskörperschaften möglich. Über evtl. freiwillige Angaben zur Regions- bzw. Volkszugehörigkeit zu Tschetschenien liegen der Landesregierung in diesem Zusammenhang keine statistischen Daten vor. 12. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem islamistischen Spektrum zuzuordnen? zu Frage 12a: Derzeit liegen Erkenntnisse zu 130 islamistischen Extremisten in Brandenburg vor. 45 % davon stammen aktuell aus dem Nordkaukasus. b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu Frage 12b: 13. a) Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem islamistischen Spektrum zuzuordnen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 15. Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem gewaltbereiten islamistischen Spektrum zuzuordnen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu den Fragen 13a und 15: Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen ist aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich. Eine derartige Beantwortung kann aus Sicht der Landesregierung unter Berücksichtigung des ... 13. b) Wie viele dieser Personen waren nach der Erkenntnis der Landesregierung in Kriegsgebiete beispielsweise Syrien und den Irak gereist? Wie viele von diesen haben nach der Erkenntnis der Landesregierung Kampferfahrung gesammelt? zu Frage 13b: Die Zahl der islamistischen Tschetschenen, die Brandenburg mit dem Ziel verlassen haben, um in Krisengebieten jihadistische Kriegsparteien zu unterstützen, liegt im einstelligen Bereich. Es kann erfahrungsgemäß nur in seltensten Fällen e... 14. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren dem gewaltbereiten islamistischen Spektrum zuzuordnen? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu Frage 14: Ca. 50 % der islamistischen Tschetschenen gelten hier als gewaltbereit. Der Prozentsatz ist in den letzten Jahren bis einschließlich 2017 gleich geblieben. Zu 2018 liegen noch keine Zahlen vor. 16. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren als Gefährder oder relevante Personen eingestuft? zu Frage 16a: Durch die Polizei des Landes Brandenburg wurde eine niedrige zweistellige Anzahl von Personen des islamistischen/salafistischen Spektrums als Gefährder und eine hohe einstellige Anzahl als Relevante Person eingestuft. Rund drei Viertel d... b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 17. Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren als Gefährder oder relevante Personen eingestuft (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu den Fragen 16b und 17: Die Einstufung von Personen bzw. Relevanten Personen des islamistischen Spektrums ist, in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den laufenden Ermittlungen, ein stetiger Prozess. Hierbei steht eine Betrachtung der konkreten Einzelpe... 18. a) Wie viele der nach Nummer 1 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren Clanstrukturen bzw. der organisierten Kriminalität zuzuordnen? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 19. Wie viele der nach Nummer 11 b) identifizierten Tschetschenen sind oder waren Clanstrukturen bzw. der organisierten Kriminalität zuzuordnen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 20. a) Wie viele tschetschenischen Clans bzw. Komplexe der organisierten Kriminalität gibt es in Brandenburg? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? 21. a) In welchen Kriminalitätsbereichen sind oder waren die tschetschenischen Clans bzw. Komplexe der organisierten Kriminalität tätig? b) Wie schlüsselt sich dies für die jeweiligen Jahre 2013 bis einschließlich 2018 auf? zu den Fragen 18 bis 21: Im Land Brandenburg sind bislang keine OK-Strukturen (Organisierte Kriminalität) mit Beteiligung von Tschetschenen bzw. entsprechende kriminelle Clanstrukturen festgestellt worden. 22. a) Wie stellt sich die Fallentwicklung nach der Polizeilichen Kriminalstatistik bei den durch Tschetschenen begangenen Straftaten (bitte auch nach den jeweiligen Delikten aufschlüsseln) jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 in Branden... b) Wie stellen sich die Aufklärungsquoten dar? c) Wie hoch sind die Schadenssummen? d) Wie viele und welche der Straftaten fanden in welchen Gemeinschaftsunterkünften statt? zu den Fragen 22a bis 22d: Die Beantwortung derartiger Fragestellungen erfolgt auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Bei der PKS handelt es sich um eine so genannte Ausgangsstatistik, welche bundeseinheitlich durch die PKS-Richtlini... e) Wie viele der Straftaten wurden in wie vielen Strafverfahren angeklagt? f) Zu wie vielen Verurteilungen kam es in diesen Strafverfahren? zu den Fragen 22e und 22f: Ermittlungsverfahren, die von Tschetschenen begangene Straftaten zum Gegenstand haben, werden nicht gesondert statistisch erfasst. Soweit die Strafverfolgungsstatistik nach der Staatsangehörigkeit von Verurteilten differenziert, sind die Daten nur für bestimmte Staaten gesondert ausgewiesen, zu denen Tschetschenien nicht gehört, schon weil eine eigenständige tschetschenische Staa... g) Wie viele und welche der Straftaten werden tschetschenischen Clans bzw. Komplexen der organisierten Kriminalität zugeordnet? h) Wie viele Strafverfahren wurden jeweils in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 in Brandenburg gegen tschetschenische Clans bzw. Komplexe der organisierten Kriminalität geführt? zu den Fragen 22g und 22 h: Im Polizeipräsidium wurden bislang keine Verfahrenskomplexe der Organisierten Kriminalität zu Tschetschenen bzw. sogenannten tschetschenischen Clans bearbeitet. Für den Bereich der Justiz wird auf die Antwort zu den Fragen 22e und 22f verwiesen.