Landtag Brandenburg Drucksache 6/9207 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2018 / Ausgegeben: 17.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3650 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/8980 Rückerstattung von Altanschließer-Beiträgen - Anträge auf Schadensersatz I Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der Antwort Drucksache 6/5822 zur Kleinen Anfrage 2322, Drucksache 6/5604, konnten zu diversen Fragen noch keine konkreten Antworten gegeben werden. Zum einen waren zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht alle Ansprüche angetragen, zum anderen haben sich bis heute auch Änderungen im Umgang mit den Altanschließern ergeben. 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung aus heutiger Sicht die Erstattungssumme für Altanschließer, die für alle nicht bestandskräftigen Bescheide aufgewendet werden muss? 2. Welche zusätzliche Erstattungssumme ergibt sich, wenn alle bestandskräftigen Bescheide ebenfalls erstattet würden? zu den Fragen 1 und 2: Die kommunalen Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft haben gegenüber der Landesregierung weder eine Anzeigepflicht in Bezug auf die Höhe der nicht bestandskräftigen Bescheide noch hinsichtlich der Erstattungssumme aller bestandskräftigen Bescheide. Die Landesregierung hat daher keine Kenntnis über die Höhe der Erstattungssummen und kann insoweit dazu keine Schätzungen vornehmen. 3. Wie viele Anträge von Verbänden auf Schadensersatz und in welcher Höhe wurden an das Land Brandenburg gestellt? (Bitte einzeln auflisten) zu Frage 3: Es wird auf die der Landtagsdrucksache 6/6632 beigefügte Tabelle verwiesen. Zwischenzeitlich haben auch die Wasser- und Abwasserverbände Elsterwerda und Westniederlausitz Anträge (unbeziffert) gestellt. 4. Wie hat das Land Brandenburg über diese Anträge beschieden? zu Frage 4: Diese Anträge wurden abschlägig beschieden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9207 - 2 - 5. Welche Verbände haben Mittel und in welcher Höhe aus dem Hilfsprogramm des Landes Brandenburg beantragt? (Bitte einzeln auflisten) 6. Wer hat wieviel Geld aus dem Hilfsprogramm erhalten? (Bitte einzeln und getrennt nach der Summe der zinslosen Darlehen (200 Mio. Euro der ILB) und der Zuwendung des Landes (50 Mio. Euro) auflisten) zu den Fragen 5 und 6: Siehe Anlage 1. 7. Wie weit sind diese Hilfsprogramme bisher ausgeschöpft und wie lange bzw. bis zu welchem Termin können Anträge gestellt werden? zu Frage 7: Darlehensprogramm Das Darlehensprogramm der ILB beinhaltet Mittel in Höhe von 200 Mio. EUR und sieht keine Antragsfrist vor. Bei der ILB können Anträge zum Darlehensprogramm auch über den 31.12.2018 hinaus gestellt werden. Mit Stand vom 19.06.2018 liegen der ILB 7 Anträge in einem Gesamtvolumen von 39.676.723,90 EUR vor. Davon sind 5 Anträge bewilligt und ausgezahlt. 2 Anträge sind bewilligt und in Abstimmung mit dem jeweiligen Aufgabenträger teilausgezahlt. Für die Darlehen wurden bisher von 9 Mio. EUR zur Verfügung stehender Landesmittel Zinsverbilligungen in Höhe von 3.703.084,84 EUR bewilligt. Bedarfszuwendungen Für die Bedarfszuwendungen stehen Landesmittel in Höhe von 20 Mio. EUR zur Verfügung . Die Antragsfrist für die Gewährung von Bedarfszuwendungen ist am 31.03.2018 abgelaufen. Mit Stand vom 19.06.2018 liegen der ILB 6 Anträge in einem Gesamtvolumen von 5.392.905,58 EUR vor. Die Anträge werden derzeit durch die ILB geprüft. Verwaltungskostenerstattung Für Verwaltungskostenerstattungen stehen Landesmittel in Höhe von 10 Mio. EUR zur Verfügung. Die Zuwendungsrichtlinie sieht keine Antragsfrist vor, daher können bis zum Auslaufen der Richtlinie zum 31.12.2018 noch Anträge bei der ILB gestellt werden. Mit Stand vom 19.06.2018 liegen der ILB 27 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 4.396.142,99 € EUR vor, von denen 25 Anträge bewilligt und ausgezahlt sind und 2 Anträge durch die ILB geprüft werden. Investitionszuschüsse Die Investitionszuschüsse werden auf Grundlage der geltenden Richtlinie Trinkwasser /Abwasser des MLUL gewährt. Für Investitionszuschüsse für die Richtlinie stehen für die Jahre 2017/2018 Landesmittel von insgesamt 10 Mio. EUR zur Verfügung. Bis zum 28.02.2018 konnten Anträge über die Richtlinie Abwasser/Trinkwasser bei der ILB gestellt werden. Da die Anträge der ILB derzeit zur Prüfung vorliegen, können keine abschließenden Angaben über die Ausschöpfung der Mittel gemacht werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9207 - 3 - 8. Ist es geplant, wenn weiterer Bedarf besteht, diese beiden Programme zu erweitern? zu Frage 8: Das Hilfsprogramm wird im Jahr 2018 evaluiert, um die Umsetzung und Verwendung der Haushaltsmittel zu überprüfen. Eine Erweiterung der durch das Hilfsprogramm geförderten Tatbestände ist nicht vorgesehen. 9. Welche Verbände haben ablehnende Bescheide bekommen und mit welcher Begründung ? zu Frage 9: Im Bereich des Darlehensprogrammes wurden keine Darlehensanträge abgelehnt . Auch bei den Bedarfszuwendungen und den Verwaltungskosten ergingen keine ablehnenden Bescheide. Im Bereich der Investitionszuschüsse des MLUL mussten die Anträge über Investitionshilfen des Abwasserzweckverbandes „Teupitzsee“, des Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben" sowie des Wasser- und Abwasserzweckverband „Ziesar“ abgelehnt werden, weil die Gegenstände gemäß der geltenden Richtlinie Abwasser/Trinkwasser nicht förderfähig waren. Einem Antrag der Stadt Cottbus konnte aufgrund beihilferechtlicher Bedenken nicht stattgegeben werden. 10. Welche konkreten, beratenden Hilfen unterbreitete das Land Brandenburg den Verbänden ? Wie und in welchen Fällen wurden diese angenommen? zu Frage 10: Zu den Richtlinien zur Verwaltungskostenerstattung und den Bedarfszuwendungen wurden Anwendungshinweise auf der Internetseite des MIK und der ILB veröffentlicht . Darüber hinaus wurden die Aufgabenträger - neben der kommunalaufsichtlichen Beratung - umfangreich durch die ILB als Zuwendungsbehörde zum Hilfsprogramm beraten. Eine Statistik über die Inanspruchnahme dieser Beratungen wird nicht geführt. Anlage/n: 1. Anlage ! "#$# ! " # ! $ "% & ' $ (( ) ! " # ! * + ) , , - . /0 ! % 1 2 ( ) 1 * "% ( ) 3 " # ! $ + 4 & $ ( ) . / 5 - . - . ,, - * 36 7& % ) ., - , , - # ! 3 " # ! 8 9 89( / . - . - ! " # ! :& ! ; < / , - . - . /0 /, /5 - . ,0 "% "% ! * ! " # ! 9 " - . - . /0 5 55 - . ,0 "% "% ! * ! # ! 9 1 . ,/, - . - . /0 5 - . ,0 "% "% ! 3 " # ! = " < "% # ! ! % 3= ( , - 5 5 - ! # ! " . - . ,0 "% "% ! ! " # ! $ "% & ' $ ( . - . .5/> - 3 " # ! # ! ;& . - . # . ? 36 ( * ! # ! = ! "% @ * 6=@( . - # ! ! 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