Datum des Eingangs: 19.03.2015 / Ausgegeben: 24.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/921 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 315 der Abgeordneten Diana Bader der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/682 Komplexe Frühförderung Wortlaut der Kleinen Anfrage 315 vom 24.02.2015: 1. Welche der vorgesehenen Teilnehmer nahmen tatsächlich an den Sitzungen der Facharbeitsgruppe teil? 2. Wie oft traf sich die Facharbeitsgruppe? 3. Welche Themenkomplexe standen im Mittelpunkt der Arbeit der Facharbeitsgruppe? 4. Zu welchen Ergebnissen kam die Arbeitsgruppe und welche bereits erarbeiteten Materialien wurden diesen zugrunde gelegt? 5. Gibt es einen Abschlussbericht, wenn ja mit welchen Empfehlungen? 6. Fanden regionale Einzelverhandlungen zwischen bspw. Krankenkassenverbänden, kommunalen Sozialhilfeträgern und Trägern der Frühförder- und Beratungsstellen statt und in wieweit wurden deren Ergebnisse mit in die Arbeit der Facharbeitsgruppe einbezogen? 7. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen, um bestehende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen? 8. Welche weiteren Schritte wird die Landesregierung gehen, um Frühförderung als Komplexleistung im Land Brandenburg umzusetzen (bspw. Begleitstudie, Erarbeitung einer Handreichung/von Handlungsempfehlungen bzw. eine Brandenburger Rahmenkonzeption zur Qualitätsgestaltung und Organisation von Frühförder- und Beratungsstellen)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der vorgesehenen Teilnehmer nahmen tatsächlich an den Sitzungen der Facharbeitsgruppe teil? zu Frage 1: Zu den jeweiligen Sitzungen der Facharbeitsgruppe werden alle Mitglieder der Arbeitsgruppe Komplexleistung Frühförderung eingeladen. Die Entscheidung über die Teilnahme an den Sitzungen treffen die Mitglieder individuell. Frage 2: Wie oft traf sich die Facharbeitsgruppe? zu Frage 2: Die Facharbeitsgruppe traf sich insgesamt fünf Mal. Eine FacharbeitsgruppenSitzung wurde in Form eines moderierten Workshops gestaltet. Frage 3: Welche Themenkomplexe standen im Mittelpunkt der Arbeit der Facharbeitsgruppe ? zu Frage 3: Im Mittelpunkt der Arbeit der Facharbeitsgruppe stehen folgende Themenkomplexe:  Verständigung über Zugangswege und Verfahrensabläufe  Umsetzung des interdisziplinären Förder- und Behandlungsplans entsprechend der rechtlichen Vorgaben  Verständigung zur Umsetzung von interdisziplinärer Diagnostik  Verständigung über Qualitätsstandards  Verständigung über Übergänge und Schnittstellen zwischen den Leistungs- und Hilfesystemen  Einschätzung der Versorgungslage, Versorgungsqualität Frage 4: Zu welchen Ergebnissen kam die Arbeitsgruppe und welche bereits erarbeiteten Materialien wurden diesen zugrunde gelegt? zu Frage 4: Im Ergebnis der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen konnten die Positionen und Ziele der Mitglieder der Facharbeitsgruppe sowie eine Problemanalyse herausgearbeitet werden. Zur inhaltlichen Strukturierung der Problemanalyse erarbeitete die Facharbeitsgruppe ein „Diskussionspapier“, das die streitigen Punkte wie auch die Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis beschreibt und systematisiert. Zu den Themenkomplexen „Verständigung über Zugangswege und Verfahrensabläufe“ und „Umsetzung des interdisziplinären Förder- und Behandlungsplans entsprechend der rechtlichen Vorgaben“ sind in einem Workshop an praktischen Beispielen Lösungsansätze vorgestellt und erörtert worden. Frage 5: Gibt es einen Abschlussbericht, wenn ja mit welchen Empfehlungen? zu Frage 5: Nein. Ein Abschlussbericht erfolgt nach Abschluss der Arbeit der Facharbeitsgruppe. Frage 6: Fanden regionale Einzelverhandlungen zwischen bspw. Krankenkassenverbänden , kommunalen Sozialhilfeträgern und Trägern der Frühförder- und Beratungsstellen statt und in wieweit wurden deren Ergebnisse mit in die Arbeit der Facharbeitsgruppe einbezogen? zu Frage 6: In einzelnen Landkreisen finden Gespräche zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern statt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Facharbeitsgruppe kein den Entgeltverhandlungen vorgelagertes Gremium ist, das Maßstäbe für die Vertragsverhandlungen setzen kann. Die Facharbeitsgruppe erörtert, welche Hindernisse einer Umsetzung der Frühförderung als Komplexleistung entgegenstehen und sucht Lösungsansätze. Die konkrete Umsetzung wird jedoch individuell durch die Vertragspartner verhandelt. Frage 7: Welche Aktivitäten hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen , um bestehende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen? zu Frage 7: Aus Sicht der Landesregierung kann die notwendige Rechtssicherheit und -klarheit nur durch eine verbindliche gesetzliche Klarstellung erreicht werden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als das für die Frühförderung zuständige Ressort der Landesregierung brachte sich in die Bund-Länder-Initiative zur Optimierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Frühförderung als Komplexleistung aktiv ein und erarbeitete gemeinsam mit weiteren Bundesländern einen Vorschlag für die Änderung des SGB IX und der Frühförderverordnung. Die ASMK hat in der 91. Sitzung am 26./27. November 2014 die Bundesregierung aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zur Optimierung der §§ 30 und 32 SGB IX und zur Frühförderverordnung dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen und dabei die landesspezifischen Erfahrungen auszuwerten. Frage 8: Welche weiteren Schritte wird die Landesregierung gehen, um Frühförderung als Komplexleistung im Land Brandenburg umzusetzen (bspw. Begleitstudie, Erarbeitung einer Handreichung/von Handlungsempfehlungen bzw. eine Brandenburger Rahmenkonzeption zur Qualitätsgestaltung und Organisation von Frühförderund Beratungsstellen)? zu Frage 8 Der Entscheidungsprozess, welche weiteren Schritte - neben der vorgenannten Initiative der ASMK und dem Diskurs um gangbare Lösungsansätze für die erarbeitete Problemanalyse - zielführend sein könnten, ist zwischen den Mitgliedern der Facharbeitsgruppe noch nicht abgeschlossen.