Landtag Brandenburg Drucksache 6/9213 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.07.2018 / Ausgegeben: 18.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3636 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8937 Befristung von Arbeitsplätzen in Bereichen der Landesregierung Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Befristete Beschäftigungen nehmen leider bundesweit immer mehr zu. Inzwischen haben 3,2 Millionen Menschen in Deutschland ein befristetes Arbeitsverhältnis mit zunehmender Tendenz. Inzwischen sind schon 42 % aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge befristet. Befristungen erhöhen nicht immer die Motivation der davon Betroffenen und erzeugen auch eine gewisse soziale Unsicherheit. Daher sollten Arbeitgeber aus dem öffentlichen Bereich und auch die Landesregierung vorbildhaft vorangehen und Befristungen auf das Erforderliche beschränken. 1. Wie viel befristete Arbeitsverträge wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bis 31.05.2018) mit den Arbeitnehmern für die Staatskanzlei des Landes Brandenburg abgeschlossen? zu Frage 1: Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, wie viele befristete Verträge in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in der Staatskanzlei abgeschlossen wurden: Jahr Befristete Arbeitsverträge 2016 6 2017 11 2018 (bis 31.05.2018) 3 2. Wie viele davon wurden danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt? zu Frage 2: Von den unter Frage 1 dargestellten befristeten Arbeitsverträgen wurde ein Arbeitsverhältnis (nach erfolgter externer Ausschreibung) in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt. 3. Wie viele dieser befristeten Arbeitsverträge wurden nochmals befristet abgeschlossen ? zu Frage 3: Von den unter Frage 1 dargestellten befristeten Arbeitsverträgen wurde ein Arbeitsvertrag nochmals befristet abgeschlossen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9213 - 2 - 4. Wie viele befristete Arbeitsverträge wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bis 31.05.2018) mit den Arbeitnehmern für das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgeschlossen? zu Frage 4: Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, wie viele befristete Verträge in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Ministerium des Innern und für Kommunales abgeschlossen wurden:. Jahr Befristete Arbeitsverträge 2016 25 2017 9 2018 (bis 31.05.2018) 10 5. Wie viele dieser befristeten Arbeitsverträge wurden nochmals befristet abgeschlossen ? zu Frage 5: Von den unter Frage 4 dargestellten befristeten Arbeitsverträgen wurden keine Arbeitsverträge nochmals befristet abgeschlossen (keine befristeten Anschlussverträge). 6. Wie viele davon wurden danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt? zu Frage 6: Von den unter Frage 4 dargestellten befristeten Arbeitsverträgen wurden keine Arbeitsverträge danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt. Während des noch laufenden Zeitvertrages konnte 6 Beschäftigten ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden. 1. Wie viel befristete Arbeitsverträge wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bis 31.05.2018) mit den Arbeitnehmern für die Staatskanzlei des Landes Brandenburg abgeschlossen? zu Frage 1: Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, wie viele befristete Verträge in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in der Staatskanzlei abgeschlossen wurden: 2. Wie viele davon wurden danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt? 3. Wie viele dieser befristeten Arbeitsverträge wurden nochmals befristet abgeschlossen? 4. Wie viele befristete Arbeitsverträge wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bis 31.05.2018) mit den Arbeitnehmern für das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgeschlossen? zu Frage 4: Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, wie viele befristete Verträge in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Ministerium des Innern und für Kommunales abgeschlossen wurden:. 5. Wie viele dieser befristeten Arbeitsverträge wurden nochmals befristet abgeschlossen? zu Frage 5: Von den unter Frage 4 dargestellten befristeten Arbeitsverträgen wurden keine Arbeitsverträge nochmals befristet abgeschlossen (keine befristeten Anschlussverträge). 6. Wie viele davon wurden danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt?