Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.07.2018 / Ausgegeben: 18.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3563 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8756 Situation der freien Musiker in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Im Juli 2017 wurde im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Situation der freien Musiker und Vokalsolisten in Brandenburg erörtert. Daraufhin ist seitens der Landesregierung nichts weiter geschehen und die Situation der Musiker hat sich nicht verbessert . Noch immer werden von behördlichen Stellen und landeseigenen Betrieben Arbeitsverträge mit Künstlern geschlossen, die für die Vertragspartner Konditionen unterhalb des Mindestlohnes ergeben. Nach Angaben der Künstlersozialkasse liegt der Durchschnittsverdienst von freiberuflichen Musikern bei ca. € 1.100,- brutto monatlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der monatliche Durchschnittsverdienst von freien Musikern und Vokalsolisten in Brandenburg, wie hoch ist deren Medianeinkommen? Zu Frage 1: Der monatliche Durchschnittsverdienst von freien Musikern und Vokalsolisten in Brandenburg, sowie deren Medianeinkommen wird staatlicherseits nicht erfasst. Freie Musiker, soweit sie überregional und international tätig sind, die in Konzerten in Brandenburg als Solisten auftreten, werden in der Regel durch entsprechende Agenturen vertreten, über Honorarhöhen wird Stillschweigen gewahrt. Für freie Musiker, die in Konzerten in Brandenburg als sogenannte Aushilfen für z.B. erkrankte bzw. beurlaubte Musiker zum Einsatz kommen, gibt es Regelsätze. Dabei ist es übliche Praxis, Orchesteraushilfen nicht aus freien Musikern zu rekrutieren, sondern sie aus benachbarten TVK-Orchestern zu berufen, da bei ihnen entsprechende Kenntnisse des Orchesterrepertoires vorausgesetzt werden können. Freie Musiker, die hingegen in befristeten Anstellungsverhältnissen vorübergehend in Orchestern beschäftigt werden und zum allgemeinen Orchesterdienst verpflichtet sind, werden entsprechend der in Antwort 5 ausführlich dargestellten tarifrechtlichen Reglungen vergütet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 - 2 - 2. Wie viele Mittel wurden durch dem Land Brandenburg zuzurechnende Institutionen (öffentliche Hand) für Aufführungsverträge freier Musiker in den letzten 5 Jahren ausgegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren und Untergliederung)? Zu Frage 2: Dem Land zuzurechnende Institutionen sind das Landespolizeiorchester Brandenburg, das Staatstheater Cottbus in der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus Frankfurt (O) und die Musikkultur Rheinsberg gGmbH. Die Tabellen zeigen die Ausgaben für Musikerhonorare: Landespolizeiorchester Brandenburg Staatstheater Cottbus Jahr Ausgaben für Musikerhonorare in Euro 2014 8.300,00 2015 7.410,96 2016 12.120,11 2017 10.973,06 2018* 5.287,37 *Stand 31.05.2018 Spielzeit Ausgaben für Musikerhonorare in Euro 2013/2014 119.693,00 2014/2015 49.742,00 2015/2016 144.794,00 2016/2017 238.862,00 2017/2018 132.600,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 - 3 - Musikkultur Rheinsberg gGmbH 3. Wie viele Aufführungsverträge/Honorarverträge wurden durch dem Land Brandenburg zuzurechnende Institutionen (öffentliche Hand) mit freiberuflichen Musikern in den letzten 5 Jahren geschlossen und mit wie vielen verschiedenen Musikern wurden die Verträge geschlossen (Aufschlüsselung nach Institution/Anlass und Jahr)? Zu Frage 3: Dem Land Brandenburg zuzurechnende Institutionen sind Landespolizeiorchester Brandenburg, das Staatstheater Cottbus in der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus Frankfurt (O) und die Musikkultur Rheinsberg gGmbH. Nachfolgend Tabellen zu den Institutionen: Landespolizeiorchester Brandenburg Jahr Ausgaben für Musikerhonorare in Euro 2014 147.075,00 2015 175.988,00 2016 151.885,00 2017 228.392,00 2018* 250.000,00 * für 2018 eine Hochrechnung, da die Festivalsaison noch nicht begonnen hat Jahr Verträge Zahl der Musiker Anlass 2014 90 20 Konzert 2015 99 21 Konzert 2016 66 24 Konzert 2017 82 26 Konzert 2018 28 6 Konzert Polizeiorchester des Landes Brandenburg Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 - 4 - Staatstheater Cottbus Musikkultur Rheinsberg gGmbH 4. Wie viele Dienste (bzw. Stunden) umfassen die in 3. genannten Verträge im Durchschnitt ? Zu Frage 4: Es ist davon auszugehen, dass die Dienste zu den in 3. genannten Verträgen den üblichen Orchesterdiensten für Proben und Aufführung entsprechen (siehe Antwort zu 6.). Für die Konzerte des Polizeiorchesters des Landes Brandenburg werden zwei Zeitstunden und für die erforderlichen Proben eine Zeitstunde als Dienst zugrunde gelegt. Spielzeit Verträge Zahl der Musiker Anlässe 2013/2014 395 131 2014/2015 380 126 2015/2016 401 130 2016/2017 375 123 2017/2018 409 137 Philharmonisches Orchester des Staatstheaters Cottbus Verstärkung der Instrumente Urlaub Krankheit Unbesetzte Stellen Elternzeit Jahr Verträge Zahl der Musiker Anlass 2014 149 207 2015 130 165 2016 79 158 2017 180 332 2018* 150 300 * für 2018 eine Hochrechnung, da die Festivalsaison noch nicht begonnen hat Musikkultur Rheinsberg gGmbH Konzerte und Abendveranstaltungen Sparte Musikakademie im Schlosstheater, Akademiehof, Seebühne, Foyer Theater, Spiegelsaal// Kammeroperfestival Open-Air, Schlosstheater, Spiegelsaal und Schiff Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 - 5 - 5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gehälter von angestellten Musikern in aus öffentlicher Hand geförderten oder gesteuerten Orchestern/Klangköpern pro Monat? Zu Frage 5: Für das Landespolizeiorchester gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder in der jeweils geltenden Fassung. Für die Musiker aller anderen Kulturorchester in Brandenburg gilt in der Regel der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchester in der Fassung vom 31. Oktober 2009 (TVK). Dort ist das Entgelt für die Musiker im Abschnitt IV, §§ 15 - 26 detailliert geregelt. Danach werden - die Orchester in Deutschland in die Vergütungsgruppen A (BSOF), B (PhOSth Cottbus ), C (Brandenburger Symphoniker), und D eingruppiert (das Deutsche Filmorchester Babelsberg liegt noch unter diesen Vergütungsgruppen). Die Eingruppierung in die Vergütungsgruppen A-C richtet sich nach der Größe des Orchesters - die einmal erreichten Vergütungsgruppen werden bei einer späteren eventuellen Verkleinerung des betreffenden Orchester zwingend beibehalten bzw. nur durch gesonderten Tarifvertrag herabgestuft - neben der sogenannten Grundvergütung werden Tätigkeitszulagen unter anderem für Tätigkeiten als Konzertmeister, Stimmführer, Vorspieler, Solo-Flötist, Oboist, Posaunist usw. (in allen Instrumentengruppen) sowie deren Stellvertreter, aber auch für das Spielen von Nebeninstrumenten (z.B. Piccoloflöte, Englischhorn, Bassklarinette, Kontrafagott usw.) gezahlt - Vergütungsgruppe A in Abhängigkeit vom Dienstalter des Musikers reicht die monatliche Grundvergütung von 3.161,90 € bis zu 4.450,62 €, monatliche Tätigkeitszulagen werden in Höhe von 184,03 € bis zu 736,11 € gezahlt (dies betrifft das BSOF) - Vergütungsgruppe B in Abhängigkeit vom Dienstalter des Musikers betragen die monatlichen Grundvergütungen von 2.675,15 € bis zu 3.689,32 €, monatliche Tätigkeitszulagen werden von 145,37 € bis zu 581,46 € gezahlt (das Philharmonisches Orchester am Staatstheater Cottbus mit 78 Musikern gehört in die sogenannte Vergütungsgruppe „B Fußnote“, was bedeutet, dass jeder Musiker zusätzlich eine monatliche Zulage von 166,03 € erhält) - Vergütungsgruppe C in Abhängigkeit vom Dienstalter des Musikers reicht die monatliche Grundvergütung von 2582,55 € bis zu 3.586,77 €, monatliche Tätigkeitszulagen werden in Höhe von 140,24 € bis zu 569,98 € gezahlt - als weitere Bestandteile der Vergütung von Orchestermusikern werden zusätzlich eine jährliche Zuwendung (in der Regel 72 % der monatlichen Vergütung) sowie Aufwandsentschädigungen als sogenanntes Instrumentengeld und als sogenanntes Frack -und Kleidergeld gezahlt, die von Zeit zu Zeit durch Tarifvertrag und je Instrumentengruppe angepasst werden - aktuell als Instrumentengeld werden für z.B. einen Posaunisten/in monatlich 22,10 € (niedrigster Betrag) und für eine Harfenisten/in 135,30 € (höchster Betrag), als sogenanntes Kleidergeld mindestens 151,00 € und höchstens 450,30 € im Jahr gezahlt 6. Wie viele Stunden umfasst der Arbeitsvertrag festangestellter Musiker in Orchestern /Klangkörpern der öffentlichen Hand im Durchschnitt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 - 6 - Zu Frage 6: Entsprechend des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder umfasst der Arbeitsvertrag für das Landespolizeiorchester Brandenburg 40 Stunden wöchentlich. Im Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern in der Fassung vom 31. Oktober 2009 (TVK) ist die Arbeitszeit im Abschnitt III, §§ 12 -14 detailliert geregelt. Danach ist - der Musiker in einer Kalenderwoche zu nicht mehr als 10 Diensten, nach einer 10-Dienste Woche, aber nur noch zu 9 Diensten in der darauf folgenden Woche verpflichtet , - der Musiker verpflichtet, in einem Ausgleichszeitraum von 24 Wochen höchstens 183 Dienste zu leisten, - ist es für die Orchesterleitung möglich, innerhalb einer Spielzeit 9 Dienste auf einen anderen Ausgleichszeitraum derselben Spielzeit zu übertragen, - bei einer Reisezeit zu einem auswärtigen Gastspiel von über vier Stunden (Hinreise + Rückreise) diese Zeit als ein Dienst anzurechnen, - möglich, dem Musiker wöchentlich ein dienstfreier Tag zu gewähren, - der Musiker verpflichtet, sich spätestens 10 Minuten vor Beginn seines Dienstes an der Aufführungsstätte einzufinden und spätestens 5 Minuten vorher seinen Platz im Orchester einzunehmen. 7. Wie viele Auftritte haben die Angestellten der aus öffentlicher Hand geförderten oder gesteuerten Orchester/Klangkörper durchschnittlich im Monat? Zu Frage 7: Hierzu wird keine amtliche Statistik geführt. Von den drei TVK-gebundenen Orchester (Brandenburg Symphoniker, Staatsorchester Frankfurt (Oder), Philharmonisches Orchester des Staatstheaters Cottbus) wurden laut aktueller Statistik des Deutschen Bühnenvereins (DBV) in der Spielzeit 2015/ 2016 insgesamt 270 Veranstaltungen in Oper, Operette, Musical und Konzert angeboten - rechnet man einen Urlaubsmonat ab, so ergibt sich ein Monatsdurchschnitt von 26 Veranstaltungen bzw. Auftritten. Die durchschnittliche monatliche Aufführungszahl des Landespolizeiorchesters Brandenburg betrug im Jahr 2015 11 Aufführungen und im Jahr 2016 13 Aufführungen. 8. Wie viele verschiedene Haustarifverträge gibt es in von der öffentlichen Hand Brandenburgs geförderten oder gesteuerten Orchestern/Klangkörpern? Zu Frage 8: Haustarifverträge liegen bei dem Brandenburgischen Staatsorchester (TVK- A), den Brandenburger Symphonikern (TVK-C), dem Orchester des Staatstheaters in Cottbus (TVK-B) und dem Deutschen Filmorchester Babelsberg (TVK-unter D, in der Statistik des DBV nicht erfasst) vor. Für das Landespolizeiorchester liegt kein Haustarifvertrag vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 9. Welche Institutionen der öffentlichen Hand sind in Brandenburg für die Förderung musikalischer Aufführungen zuständig (bitte inkl. Anschriften auflisten)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9215 - 7 - Zu Frage 9: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (Minister Herr Karl-Heinz Schröter, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam) Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (Ministerin Frau Dr. Martina Münch, Dortustr. 36, 14467 Potsdam) Kommunale Orchesterträger: o Stadt Brandenburg (Oberbürgermeister Steffen Scheller, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel) o Stadt Frankfurt (Oder) (Oberbürgermeister René Wilke, Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) als freiwillige bzw. durch Vertrag verpflichtete Förderer: o Stadt Potsdam (Oberbürgermeister Jann Jakobs, Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81,14469 Potsdam) o Stadt Cottbus (Oberbürgermeister Holger Kelch, Neumarkt 5, 03046 Cottbus) o Landkreis Uckermark (Landrätin Karina Dörk, Kreisverwaltung Uckermark, Karl- Marx- Straße 1, 17291 Prenzlau) o Barnim (Landrat Bodo Ihrke, Landkreis Barnim, Haus A, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde)