Landtag Brandenburg Drucksache 6/9237 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.07.2018 / Ausgegeben: 23.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3678 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion), Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9071 Freie Fahrt für Uniformträger – Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In Berlin dürfen Polizeibeamte sowie Tarifbeschäftigte im Objektschutz, Gefangenenbewachungsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst und der Feuerwehr das Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe kostenfrei nutzen. Mit der Gewährung von Freifahrten der aufgeführten Personengruppen soll die Präsenz uniformierter Personen in den Verkehrsmitteln und Bahnhöfen des Berliner ÖPNV erhöht werden, was zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Fahrgäste beitragen kann. 1. Welche Personengruppen können das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im sonstigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landes Brandenburg derzeit kostenfrei nutzen (beispielsweise in Uniform)? 2. Auf welcher Grundlage wurden diese Personengruppen ausgewählt? zu Fragen 1 und 2: Auf Grundlage der Tarifbestimmungen des Verkehrsverbunds Berlin- Brandenburg (VBB) sowie der „Vereinbarung über die Freifahrt von Polizeibeamten/-innen in Uniform in den Zügen der Deutschen Bahn AG zwischen dem Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg und der DB Reise &Touristik AG“ vom 10. Juni 2003 (in Kraft seit 01. Juli 2003) werden Polizeivollzugsbeamte und Vollzugsbeamte der Bundespolizei, wenn sie Uniform tragen und ihre Legitimation durch einen Dienstausweis nachweisen können, unentgeltlich in allen Verkehrsmitteln der im VBB zusammengeschlossenen Unternehmen (im Eisenbahnregionalverkehr in der 2. Klasse) befördert. Ebenfalls auf Grundlage der VBB-Tarifbestimmungen können Kinder unter 6 Jahren, in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrausweis, im Verbundgebiet kostenlos bzw. unentgeltlich fahren. Als weitere Personengruppe können schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes eine unentgeltliche Beförderung im SPNV und übrigen ÖPNV in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür ist das Schwerbehindertenrecht im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), welches bundesweit gilt.