Landtag Brandenburg Drucksache 6/9239 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.07.2018 / Ausgegeben: 23.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3649 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8979 Bahnhof Wustermark im Landesnahverkehrsplan Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat mit einem Antwortschreiben vom 4. Juni 2018 an den Bürgermeister von Wustermark und die Bürgerinitiative auf die Forderungen der Bürgerinitiative Wustermark zum Erhalt der Linienführung der RB 21 am Bahnhof Wustermark reagiert und die künftigen Planungen im Landesnahverkehrsplan erläutert. Daraus haben sich noch weitere Fragen ergeben. 1. Es ist die Erweiterung des Bahnhofs Elstal vorgesehen. Insbesondere wird daraus resultierend die Erweiterung des P-R-Platz in der Gemeinde als notwendig angesehen. Wer wird für die Investitionskosten in die Erweiterung des P-R-Platzes Elstal und für das zusätzliche Busangebot vom Bahnhof Wustermark nach Elstal aufkommen? zu Frage 1: Für die Erweiterung des P&R-Platzes kann die Kommune beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg Fördermittel nach der Richtlinie ÖPNV Invest beantragen. Das Land unterstützt den für das Busangebot zuständigen Landkreis Havelland finanziell auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes. 2. Aktuell ist die Kapazitätserweiterung des RB 13 von Vorteil. Welche Angebote sollen den Wegfall des RB 13 ab 2022 kompensieren? zu Frage 2: Die RB 13 soll ab 2022 durch die neue Streckenführung der RB 21 mit verstärkter Sitzplatzkapazität und ganztägigem Stundentakt - dies auch Samstag und Sonntag - ersetzt werden. 3. Wenn sich, wie im Brief zugesagt, für den Bahnhof Wustermark bis 2022 keine Veränderungen ergeben sollen, welche Rückschlüsse für den Fahrplan des RB 21 bedeutet diese Maßgabe? zu Frage 3: Da sich bis 2022 für den Bahnhof Wustermark keine Veränderungen ergeben, sind auch keine Rückschlüsse auf den Fahrplan der REB 21 erforderlich. 4. Gibt es Überlegungen, den Bahnhof Outlet-Center besser als zusätzliches Angebot auf dieser Strecke einzubinden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9239 - 2 - zu Frage 4: Nein, diese Variante ist mit der Entscheidung Elstal obsolet geworden. 5. Welche weiteren Maßnahmen seitens der Landesregierung zur Unterstützung der Gemeinde Wustermark im weiteren Umgestaltungsprozess sind geplant? zu Frage 5: Die Gemeinde Wustermark wird durch ein Standortentwicklungsverfahren der Wirtschaftsförderung Brandenburg unterstützt. Der Kommunale Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis) wird durch den VBB beraten. Darüber hinaus werden die Gespräche zwischen MIL, VBB und der Bürgerinitiative fortgesetzt. 6. Wie und mit welchen Ergebnissen setzt sich die Landesregierung für den Ausbau der Lehrter Stammstrecke ein? zu Frage 6: Nach der Aufnahme der Maßnahme ABS Hannover - Berlin (Lehrter Stammbahn ) in den vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes hat der Bund nunmehr einer umgehenden Umsetzung der durchgehenden Elektrifizierung, Geschwindigkeitserhöhung und Lückenschlussmaßnahme zugestimmt. Damit wurde für die DB AG der notwendige Rahmen zur Umsetzung geschaffen. Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben deshalb die DB AG aufgefordert, unverzüglich mit den erforderlichen Umsetzungsschritten zu beginnen und mit einem ambitionierten Projektplan den Planungs - und Realisierungszeitraum zu untersetzen. Die Länder wollen den Planungs- und Realisierungsprozess aktiv begleiten. Aus Sicht der Landesregierungen ist im Hinblick auf einen zu erwartenden deutlichen Anstieg des Verkehrs, insbesondere auch des Güterverkehrs eine bedarfsgerechte Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeit erforderlich.