Landtag Brandenburg Drucksache 6/9249 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.07.2018 / Ausgegeben: 24.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3671 der Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU- Fraktion) Drucksache 6/9040 Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Streifwagenpräsenz und Interventionszeiten in Brandenburg (Drucksache 6/8888) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Interventionszeiten geben Hinweise darüber, wie gut die Brandenburger Polizei in der Fläche des Landes vertreten ist. Vorbemerkungen der Landesregierung: In der Polizei des Landes Brandenburg werden die Interventionszeit „Gesamt“ und die Interventionszeit „Dringlichkeit“ erhoben. Unter dem Begriff Interventionszeit wird die Zeit von der Einsatzeröffnung im Einsatz-Leitsystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (ELBOS) bis zum ersten Eintreffen der Einsatzkräfte am Ereignisort verstanden. Die Einsatzeröffnung findet in dem Moment statt, in welchem eine einsatzrelevante Mitteilung eingeht. In die Berechnung der Interventionszeiten fließen alle eröffneten Einsätze mit entsprechender polizeilicher Relevanz ein, wobei der Mitteilungseingang über den Notruf 110 aber auch in jeder Polizeiinspektion telefonisch sowie durch den Bürger persönlich erfolgen kann. Eine Erhebung von Interventionszeiten , welche ausschließlich über den Polizeinotruf eingehen, erfolgt nicht. 2. Aus welchen Gründen ist die durchschnittliche Interventionszeit der Polizei in den berlinnahen Polizeiinspektionen (Potsdam-Mittelmark, Brandenburg an der Havel, Barnim und Märkisch-Oderland) erheblich höher als in den berlinfernen Polizeiinspektionen? zu Frage 1: Die statistische Auswertung lässt keinen Rückschluss auf spezielle Ursachen der Unterschiedlichkeit der durchschnittlichen Interventionszeit erkennen. Allgemein können verschiedene Ursachen Anteil an dieser Entwicklung haben. Dazu gehören unter anderem Art und Umfang des Gesprächs, die Auftragserteilung und die Dauer der Anfahrt zum Einsatzort, aber auch die Anzahl der abzuarbeitenden Einsätze. Allgemein ist die Belastung in den bevölkerungsstarken Kreisen höher. Daher wird dort der Schwerpunkt zunächst auf die Abarbeitung der Einsätze gelegt, bei denen höchste Eile besteht, um Menschenleben zu retten, gesundheitliche Schäden oder andere Gefahren abzuwenden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9249 - 2 - 2. Wie sind die durchschnittlichen Interventionszeiten bei 110-Notrufen jeweils in den Jahren 2012 bis 2018 im Polizeipräsidium sowie in den jeweiligen Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen gewesen (bitte für das Jahr 2018 auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten)? 3. Wie sind die durchschnittlichen Interventionszeiten bei Einsatzanlässen ‚Täter am Ort‘ jeweils in den Jahren 2012 bis 2018 im Polizeipräsidium sowie in den jeweiligen Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen gewesen (bitte für das Jahr 2018 auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten)? 4. Wie sind die durchschnittlichen Interventionszeiten bei Verkehrsunfällen mit bzw. ohne gemeldetem Personenschaden jeweils in den Jahren 2012 bis 2018 im Polizeipräsidium sowie in den jeweiligen Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen gewesen (bitte für das Jahr 2018 auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten)? zu den Fragen 2, 3 und 4: Interventionszeiten im Sinne der Fragestellungen werden nicht erhoben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.