Landtag Brandenburg Drucksache 6/9250 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.07.2018 / Ausgegeben: 24.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3674 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9045 Justizfachangestellte und Justizwachtmeister Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In vielen Gerichten des Landes fehlen nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Justizfachangestellte und Justizwachtmeister. Durch diesen Personalmangel kommt es zu längeren Verfahrenslaufzeiten in allen Gerichtsbarkeiten . Frage 1: Wie viele externe Stellen für Justizfachangestellte und -wachtmeister wurden jeweils für das Jahr 2018 bewilligt? zu Frage 1: Die Frage 1 wird im Gesamtkontext der Anfrage dahingehend verstanden, dass nach der externen Besetzung von freien Stellen in diesem Jahr gefragt wird. Die Anzahl der möglichen externen Einstellungen wird durch die aktuelle Personalsituation (Ist- Besetzung, freie Stellen, Personalüberhänge, Altersabgänge, sonstige Fluktuation), maßgeblich aber auch durch die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung bestimmt. Im Jahr 2018 sind den Gerichten (ohne Soziale Dienste) für das laufende Haushaltsjahr insgesamt 75 externe Einstellungsmöglichkeiten für die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes und 16 Einstellungsmöglichkeiten im Justizwachtmeisterdienst zugewiesen worden. Die Einstellungsmöglichkeiten im mittleren Dienst sind nicht ausschließlich für Justizfachangestellte in den Serviceeinheiten der Gerichte bestimmt, sondern enthalten auch Einstellungsmöglichkeiten (9) für den Gerichtsvollzieherdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Den einzelnen Gerichtsbarkeiten wurden folgende Einstellungsmöglichkeiten im mittleren und einfachen Justizdienst zugewiesen: Kapitel Geschäftsbereich mittlerer Dienst* einfacher Dienst 04 040 Ordentliche Gerichtsbarkeit 56 15 04 090 Verwaltungsgerichte (ohne OVG) 4 1 04 100 Finanzgericht 2 0 04 110 Arbeitsgerichte (ohne LAG) 0 0 04 120 Sozialgerichte 8 0 04 121 Landessozialgericht 5 0 Gesamt 75 16 *einschließlich Gerichtsvollzieher Landtag Brandenburg Drucksache 6/9250 - 2 - Frage 2: Wie viele dieser Stellen wurden bereits ausgeschrieben (bitte aufschlüsseln nach Gerichtsstandort)? zu Frage 2: Die Anzahl der bisher ausgeschriebenen Stellen für Justizfachangestellte in den Serviceeinheiten der Gerichte ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: In den externen Einstellungsmöglichkeiten für den mittleren Dienst ist die Übernahme der Auszubildenden für den Beruf der/des Justizfachangestellten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gemäß § 19 TVA-L BBiG berücksichtigt. Die dafür vorgesehenen Stellen werden nicht ausgeschrieben. In Einzelfällen werden für die externe Besetzung freigegebene Stellen mit Versetzungsbewerbern aus anderen Geschäftsbereichen innerhalb der Justiz besetzt; die in diesem Fall nicht genutzte Einstellungsmöglichkeit kann Ausschreibungen für die Besetzung von Stellen in den Serviceeinheiten der Gerichte Gericht Standort Anzahl Ausschreibung von-bis Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburg a. d. Havel 3 22.05.2018 21.06.2018 Landgericht Cottbus 1 22.05.2018 21.06.2018 Landgericht Potsdam 3 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Bernau 2 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel 2 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Cottbus 1 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Eberswalde 1 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Frankfurt (Oder) 1 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Königs Wusterhausen 4 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Neuruppin 1 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Perleberg 1 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Potsdam 7 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Prenzlau 2 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Strausberg 3 22.05.2018 21.06.2018 Amtsgericht Zossen 2 22.05.2018 21.06.2018 Landgericht Neuruppin 1 16.06.2018 15.07.2018 Amtsgericht Nauen 1 16.06.2018 15.07.2018 Amtsgericht Königs Wusterhausen 1 02.07.2018 31.07.2018 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Potsdam 5 05.01.2018 28.01.2018 Sozialgericht Potsdam 2 16.04.2018 11.05.2018 Sozialgericht Cottbus 2 30.04.2018 30.05.2018 Sozialgericht Neuruppin 2 29.03.2018 09.04.2018 Verwaltungsgericht Potsdam 2 12.03.2018 23.03.2018 Ordentliche Gerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Landtag Brandenburg Drucksache 6/9250 - 3 - dann in der Regel von dem abgebenden Geschäftsbereich genutzt werden. Für die Besetzung von Stellen im Justizwachtmeisterdienst sind bisher folgende Ausschreibungen erfolgt : Frage 3: Werden die Stellen, die bis Ende 2018 nicht besetzt werden können, 2019 erneut (und zusätzlich zu etwaigen neuen Stellen) ausgeschrieben werden? Wenn nein, was passiert mit diesen Planstellen? zu Frage 3: Ziel ist es, die aufgezeigten Einstellungsmöglichkeiten im Jahr 2018 in ihrer Gesamtheit durch tatsächliche Einstellungen zu nutzen. Ob die jeweils durchzuführenden Besetzungsverfahren im laufenden Jahr tatsächlich abgeschlossen werden können, ist von verschiedenen Gegebenheiten abhängig. Daher kann derzeit nicht eingeschätzt werden , wie viele Einstellungen bis zum 31. Dezember 2018 tatsächlich vorgenommen werden . Ein Teil der Einstellungsmöglichkeiten ist zudem für die Übernahme von Auszubildenden für den Beruf der/des Justizfachangestellten nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung reserviert. Auch hier ist nicht absehbar, ob alle Kandidaten die Prüfungen erfolgreich bestehen. Nach Erhebung der aktuellen Personalsituation zum 1. Januar 2019 wird unter Berücksichtigung der im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Planstellen und Stellen, der haushaltsrechtlichen Vorgaben und der Personalbedarfsplanung 2022 die Anzahl der externen Einstellungsmöglichkeiten für das Jahr 2019 ermittelt. Zielsetzung wird auch im nächsten Jahr sein, alle zur Verfügung stehenden Stellen vorbehaltlich der Auskömmlichkeit des Personalbudgets unbefristet zu besetzen. Frage 4: Mit welchen haushaltsrechtlichen Mitteln werden diese Stellenausschreibungen finanziert ? zu Frage 4: Aufwände bei der Ausschreibung von Stellen (Anzeigen etc.) werden aus Mitteln für sächliche Verwaltungsausgaben bezahlt. Die Besetzung von Stellen ist im Rahmen Ausschreibungen für die Besetzung von Stellen im Justizwachtmeisterdienst der Gerichte Gericht Standort Anzahl Ausschreibung von-bis Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburg a. d. Havel 1 01.05.2018 31.05.2018 Landgericht Cottbus 1 01.05.2018 31.05.2018 Landgericht Potsdam 1 01.05.2018 31.05.2018 Landgericht Frankfurt (Oder) 1 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Potsdam 1 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Cottbus 1 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Prenzlau 1 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Eberswalde 1 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Fürstenwalde 1 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Königs Wusterhausen 2 01.05.2018 31.05.2018 Amtsgericht Senftenberg 1 01.05.2018 31.05.2018 Verwaltungsgericht Potsdam 1 12.03.2018 23.03.2018 Ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Landtag Brandenburg Drucksache 6/9250 - 4 - des den Dienststellen zur Bewirtschaftung zugewiesenen Personalbudgets möglich. Die Ausgaben für Bezüge bzw. Entgelte werden aus den Titeln 422 xx (Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter) bzw. 428 xx (Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Kapitel der jeweiligen Gerichtsbarkeit geleistet. Frage 5: In der Stellenausschreibung wird darauf hingewiesen, dass sie unter dem Vorbehalt stünde, dass zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben seien. Wie wird das OLG (finanziell) unterstützt, um eine Besetzung sämtlicher gewährter externer Stellen zu gewährleisten? zu Frage 5: Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts kann die Besetzung der Stellen im Rahmen des ihm zur Bewirtschaftung zugewiesenen Personalbudgets vornehmen. Frage 6: Wie viele Justizfachangestellte haben oder werden im Jahr 2018 ihre Ausbildung abschließen und werden von der Brandenburger Justiz übernommen (werden)? zu Frage 6: In diesem Jahr werden insgesamt 16 Auszubildende die Ausbildung abschließen , darunter eine Auszubildende des vorherigen Ausbildungslehrgangs, die die Abschlussprüfung wiederholt. 13 Auszubildenden ist ein Beschäftigungsangebot gemäß § 19 TVA-L BBiG unterbreitet worden und sie werden - vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung - in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in einem Verwaltungsgericht ihre Tätigkeit aufnehmen. Eine Auszubildende hat ein Angebot nach § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von 2 Jahren erhalten. Zwei Auszubildenden konnte aufgrund mangelnder Leistungen in der Ausbildung eine Übernahme in den Justizdienst nicht angeboten werden.