Landtag Brandenburg Drucksache 6/9255 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.07.2018 / Ausgegeben: 25.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3682 des Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9076 L 73 Ortsdurchfahrt Stücken Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Zurzeit werden der Radweg und die Landesstraße L73 zwischen den Ortslagen Fresdorf und Stücken ausgebaut. Da die Ortsdurchfahrt Stücken sich in einem sehr schlechten Zustand befindet, würde die neu ausgebaute L 73 von Zauchwitz am Ortseingang enden, über schlechte Straßenverhältnisse durch Stücken führen und im Anschluss neu ausgebaut nach Fresdorf weiterführen. 1. Wann ist der Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken geplant? 2. Unter welchen Bedingungen kann ein Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken mit Kostenbeteiligung der Gemeinde Michendorf durchgeführt werden? 3. Wie hoch wäre die Kostenbeteiligung der Gemeinde Michendorf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken einzuschätzen? zu Frage 1: Die L 73 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt Stücken aufgrund ihrer Netzfunktion und der damit verbundenen, im Vergleich mit anderen Landesstraßen in Brandenburg geringen , Verkehrsbelastung dem sogenannten Grünen Netz zugeordnet. Das bedeutet, dass sich gegenwärtig die baulichen Aktivitäten im Wesentlichen auf Unterhaltungsarbeiten beschränken und die Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesichert wird. Da dies langfristig keine Lösung sein kann, wird von der Straßenbauverwaltung gegenwärtig ein Konzept zum Umgang mit den verschiedenen Netzbestandteilen erarbeitet. Darin regelt die Landesregierung die Zuordnung der Landesstraßen des Grünen Netzes neu. So soll ein Teil dieser Straßen, der keine Landesstraßenfunktion mehr hat, an die Landkreise abgegeben werden, der andere Teil verbleibt beim Land. Eine Aussage, wann eine Umsetzung des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt Stücken möglich ist, kann derzeit noch nicht getroffen werden. Hier bleibt das Ergebnis der Neuzuordnung abzuwarten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9255 - 2 - zu Fragen 2 und 3: Ob und inwieweit der Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Michendorf erfolgen wird, ist erst mit Beginn der Planung möglich. Der Zeitpunkt des Planungsbeginns ist abhängig von der Einordnung der Maßnahme in die Planungs- und Bauprogramme. Zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde wird dann entschieden, ob die Ortsdurchfahrt als Gemeinschaftsmaßnahme mit Errichtung der in der jeweiligen Baulast liegenden Anlagen erfolgen soll. Die Höhe der Kostenbeteiligung regelt sich nach der Ortsdurchfahrtenrichtlinie. 1. Wann ist der Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken geplant? 2. Unter welchen Bedingungen kann ein Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken mit Kostenbeteiligung der Gemeinde Michendorf durchgeführt werden? 3. Wie hoch wäre die Kostenbeteiligung der Gemeinde Michendorf für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken einzuschätzen? zu Frage 1: Die L 73 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt Stücken aufgrund ihrer Netzfunktion und der damit verbundenen, im Vergleich mit anderen Landesstraßen in Brandenburg geringen, Verkehrsbelastung dem sogenannten Grünen Netz zugeordnet. Das bedeute... zu Fragen 2 und 3: Ob und inwieweit der Ausbau der Ortsdurchfahrt Stücken mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Michendorf erfolgen wird, ist erst mit Beginn der Planung möglich. Der Zeitpunkt des Planungsbeginns ist abhängig von der Einordnung der... Zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde wird dann entschieden, ob die Ortsdurchfahrt als Gemeinschaftsmaßnahme mit Errichtung der in der jeweiligen Baulast liegenden Anlagen erfolgen soll. Die Höhe der Kostenbeteiligung regelt sich na...