Landtag Brandenburg Drucksache 6/9256 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.07.2018 / Ausgegeben: 25.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3654 der Abgeordneten Bettina Fortunato (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9000 Kinderbetreuung Erwerbsloser Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Gemäß § 1 KitaG haben erwerbslose Eltern und Alleinerziehende ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Beim alljährlichen Treffen der Frauen- und Familienpolitischen Sprecherinnen mit den Familienverbänden des Landes Brandenburg am 16. Mai 2018 ging es auch um die teilweise schwierige Versorgungslage mit Kita-Plätzen im berlinnahen Raum. Es wurde berichtet, dass beispielsweise in Königs Wusterhausen Kinder von erwerbslosen Eltern bzw. Alleinerziehenden keinen Kita-Platz mehr bekommen, weil Berufstätige bevorzugt werden. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage zum Thema schreibt die Landesregierung, dass ihr keine derartigen Kenntnisse vorliegen. Frage 1: Bezogen auf die Situation im Landkreis Dahme-Spree: a) Wie viele Kinder gehen in die Kita? b) Wie viele davon sind Kinder mit Behinderungen? c) Wie hoch ist der Anteil von Kindern erwerbsloser Eltern bzw. Alleinerziehenden und wie hoch ist der Anteil von Kindern erwerbstätiger Eltern bzw. Alleinerziehender? d) Wie hoch ist der Anteil von Kindern behinderter Eltern bzw. Alleinerziehender? e) Sind Unterschiede erkennbar zwischen berlinnahem und berlinfernem Raum? f) Wie lange warten erwerbstätige bzw. erwerbslose Eltern und Alleinerziehende im Durchschnitt auf einen Kita-Platz? g) Wie lange warten Eltern bzw. Alleinerziehende von Kindern mit Behinderungen bzw. behinderte Eltern und Alleinerziehende im Durchschnitt auf einen Kita-Platz? Zu Frage 1a: Im Landkreis Dahme-Spreewald wurden zum Stichtag 01.03.2017 11.789 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut. Zu Frage 1b: Von den zu Frage 1a) aufgeführten Kindern erhielten 129 Kinder wegen mindestens einer Behinderung Eingliederungshilfe nach SGB XII/SGB VIII (Stichtag 01.03.2017). Zu den Fragen 1c bis 1g: Es liegen keine statistischen Angaben und keine Erkenntnisse dazu vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9256 - 2 - Frage 2: Bezogen auf die Situation in Königs Wusterhausen: a) Wie viele Kinder gehen in die Kita? b) Wie viele davon sind Kinder mit Behinderungen? c) Wie hoch ist der Anteil von Kindern erwerbsloser Eltern bzw. Alleinerziehenden und wie hoch ist der Anteil von Kindern erwerbstätiger Eltern bzw. Alleinerziehender? d) Wie hoch ist der Anteil von Kindern behinderter Eltern bzw. Alleinerziehender? e) Welche Gründe gibt es, dass Kinder erwerbsloser Eltern bzw. Alleinerziehender nicht in die Kita gehen? f) Welche Gründe gibt es, dass Kinder behinderter Eltern bzw. Alleinerziehender oder Kinder mit Behinderungen nicht in die Kita gehen? g) Wie lange warten Eltern bzw. Alleinerziehende im Durchschnitt auf einen Kita-Platz? h) Wie lange warten Kinder behinderter Eltern bzw. Alleinerziehender oder Kinder mit Behinderungen auf einen Kita-Platz? Zu den Fragen 2a - 2h: Die Bundesjugendstatistik, die für die Beantwortung der Fragen 1a) und 1b) herangezogen wurde, liefert Angaben auf Kreisebene - nicht jedoch auf Gemeindeebene . Die Fragen zu 2. können nicht beantwortet werden. Frage 3: Wie stellt sich die Situation bezüglich der Punkte a. bis h. der Frage 2. in den anderen berlinnahen Landkreisen in der Tendenz dar? Zu Frage 3: Die Zahl der zum Stichtag 01.03.2017 in Kindertagesstätten betreuten Kinder in berlinnahen Landkreisen neben Dahme-Spreewald sowie die Untermenge der Kinder, die Eingliederungshilfe nach SGB XII/SGB VIII wegen mindestens einer Behinderung erhielten , können der folgenden Tabelle entnommen werden: Landkreis Kinder in Kindertagesstätten darunter Eingliederungshilfe nach SGB XII/SGB VIII wegen mindestens einer Behinderung Barnim 13.393 198 Havelland 10.983 64 Märkisch-Oderland 13.936 160 Oberhavel 14.417 187 Oder-Spree 12.610 213 Potsdam-Mittelmark 16.940 155 Teltow-Fläming 10.325 94 Zu den Punkten vergleichbar 2c) bis h) können mangels Daten keine Aussagen getroffen werden.