Landtag Brandenburg Drucksache 6/9265 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.07.2018 / Ausgegeben: 30.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3667 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9019 Überprüfung der Wasserqualität im Stausee Sadenbeck Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Stausee Sadenbeck, der in den 1980er Jahren ursprünglich zur Bewässerung angrenzender Gemüseanbauflächen errichtet wurde, dient den Menschen in der Region heute als Naherholungsgebiet und wichtiges Angelgewässer. Seit einigen Jahren ist das Land nach Abschluss eines Bodenneuordnungsverfahrens auch Eigentümer des Gewässers. Derzeit kämpfen die Anwohner der Region um den Erhalt ihres Sees, auch weil das Land derzeit Überlegungen vorantreibt, die Staumauer zurückzubauen , anstatt sie zu sanieren. Würde dies umgesetzt, wäre das Gewässer für die Menschen und die Region verloren. Von daher ist der Erhalt des Stausees Sadenbeck für die gewässerarme Prignitz von besonderer Bedeutung, um dieses wichtige Naherholungsgebiet , Angelgewässer und möglicherweise Badegewässer zu erhalten. Frage 1: Wann und wie oft hat das Land Brandenburg als Eigentümer des Gewässers die Wasserqualität gemessen und analysiert? (bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 1: Untersuchungen der Wasserqualität von Oberflächengewässern sind nicht von der Eigentümerschaft des betreffenden Gewässers abhängig, sondern von gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der Stausee Sadenbeck wurde ausschließlich für die landwirtschaftliche Bewässerung geschaffen und ist ein künstliches Gewässer kleiner 50 ha. Der Stausee ist kein berichtspflichtiges Gewässer gemäß WRRL. Demzufolge wurden/werden dort keine Messungen der Wasserqualität seitens des Landes vorgenommen. Frage 2: Wie sind die Ergebnisse der Messungen zur Wasserqualität und wie haben sich die gemessenen Werte im Zeitverlauf entwickelt? Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Belastung des Stausees mit Cyanobakterien? zu Frage 2 und 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Aufgrund nicht vorhandener Messungen liegen auch keine Ergebnisse zur Wasserqualität oder deren zeitlichen Entwicklung sowie Kenntnisse zur Belastung mit Cyanobakterien vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9265 - 2 - Frage 4: Ist der Stausee Sadenbeck als Badegewässer ausgewiesen? Wenn nein, wer ist für die Ausweisung eines Oberflächengewässers als Badegewässer zuständig? zu Frage 4: Der für Badegewässer zuständigen obersten Landesbehörde (Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz) ist keine Ausweisung des Stausees als Badegewässer durch den für die Ausweisung zuständigen Landkreis Prignitz (Gesundheitsamt ) bekannt. Frage 5: Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls nötig und möglich, um im Stausee Sadenbeck eine Badegewässerqualität herzustellen, und welche Kosten würden nach Kenntnis der Landesregierung dafür schätzungsweise anfallen? zu Frage 5: Aufgrund fehlender Kenntnis über den aktuellen Zustand des Stausees Sadenbeck im Sinne der Eignung zum Baden ist eine Einschätzung gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen und Kosten zur Herstellung einer Badegewässerqualität nicht möglich.