Landtag Brandenburg Drucksache 6/9266 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.07.2018 / Ausgegeben: 30.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3684 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9086 Waffenamnestie Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Gemäß § 58 Absatz 8 Satz 1 WaffG wird, wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes , unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Art unerlaubt besessener Waffen und Munition wurden bis zum Stichtag abgegeben? Zu Frage 1: Die Erfassung der im Zuge der Amnestie abgegebenen, unerlaubt besessenen Waffen und Munition erfolgte auf der Grundlage einer Statistikanforderung des BMI. Sie ist nachfolgend dargestellt: Langwaffen gesamt 14 Vollautomatische Waffe 1 Halbautomatische Waffe 0 Repetierwaffe 7 Einzelladerwaffe 2 Wesentliche Teile 0 Sonstige Langwaffen 4 Kurzwaffen gesamt 24 Pistolen 21 Revolver 2 Wesentliche Teile 0 Sonstige 1 Lang-/Kurzwaffen gesamt 38 Munition 1.509 Geschosse nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.2 und 1.5.4 Waffengesetz 397 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9266 - 2 - Sonstige Waffen, z.B. Hieb und Stichwaffen 6 Kriegswaffen gem. Kriegswaffenkontrollgesetz 0 2. Wie verteilen sich diese Waffen und Munition auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg? In Brandenburg gibt es nur eine Waffenbehörde, die bei der Polizei angesiedelt ist. Eine statistische Erfassung nach Landkreisen erfolgt insoweit nicht. 1. Wie viele und welche Art unerlaubt besessener Waffen und Munition wurden bis zum Stichtag abgegeben? Zu Frage 1: Die Erfassung der im Zuge der Amnestie abgegebenen, unerlaubt besessenen Waffen und Munition erfolgte auf der Grundlage einer Statistikanforderung des BMI. Sie ist nachfolgend dargestellt: 2. Wie verteilen sich diese Waffen und Munition auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg?