Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.07.2018 / Ausgegeben: 30.07.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3585 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion), Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8824 Die Situation von Honorarlehrkräften in Brandenburg mit besonderem Fokus auf die Dozierenden in den Volkshochschulen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellenden: Freiberufliche Honorarlehrkräfte an den Brandenburger Volkshochschulen leisten unverzichtbare Arbeit in der Erwachsenen- und Weiterbildung . Insbesondere im Deutsch-als-Fremdsprache- bzw. Deutsch-als-Zweitsprachen- Bereich, und in den Integrationskursen stemmen die Dozierenden die interkulturelle Bildungs - und Integrationsarbeit für Asylsuchende, die für eine erfolgreiche Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsmarkt unerlässlich ist. Immer mehr berufsbildende Maßnahmen werden an die Weiterbildung weitergegeben und von den Volkshochschulen (VHS) durch freiberufliche Honorarkräften abgedeckt, so auch die Grundbildung, die nach der Leolevel -one-Studie 2010/2011 einen neuen Stellenwert für die gesellschaftliche Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt von Menschen mit Grundbildungsdefiziten erfahren hat. Trotz der gesellschaftlich relevanten Arbeit befinden sich viele freiberufliche Honorardozent Innen in prekären Lebenssituationen, denn die geringverdienenden Honorarlehrkräfte der VHS (und Hochschulen) müssen die Sozialversicherungsbeiträge sowie Krankenkassenbeiträge alleine tragen, sind bei Krankheitsfall sozial nicht abgesichert, bekommen kein Urlaubsgeld. Die Krankenkassenbeiträge werden nicht nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt, sondern von einem fiktiven Einkommen, einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze , berechnet. Viele DozentInnen sind in einer prekären finanziellen Lage, haben hohe Beitragsschulden und müssen trotz jahrelanger arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung (über 15 Wochenstunden) als gut ausgebildete Honorarkraft Altersarmut befürchten. In dieser gesellschaftlich und wirtschaftlich so relevanten Berufssparte arbeiten hauptsächlich Frauen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden um Zuarbeit zur Beantwortung der Fragen 3 bis 19 sowie 21 und 22 der Kleinen Anfrage gebeten . Die Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte Schwedt und Müncheberg sind einschließlich entsprechender Daten in die Beantwortung der Fragen eingeflossen. In der Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz sind neben den 20 Volkshochschulen auch 33 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sowie 5 anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung und 4 Heimbildungs- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 2 - stätten aktiv. Diese wurden um Zuarbeit zur Beantwortung der Fragen 5, 7, 8 sowie 14 bis 16 und 19 bis 22 gebeten. Rückmeldungen liegen von 15 freien Trägern vor. Aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl der Rückmeldungen der freien Träger lassen sich hieraus keine repräsentativen Aussagen ableiten. Frage 1: Wie viel gibt das Land Brandenburg für Bildung (von der Kita bis zur Hochschule) aus (bitte nach Haushaltsplänen und ggf. nach Haushaltskapiteln bzw. -titeln aufschlüsseln ) Zu Frage 1: Die Ausgaben für Bildung werden zusammenfassend regelmäßig im durch das Statistische Bundesamt erstellten Bildungsfinanzbericht dargestellt (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/Bild ungKulturfinanzen/BildungKulturfinanzen.html#Tabellen). Dem Bericht liegt eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Definition der „Bildungsausgaben“ zugrunde. Die Daten werden anhand der Funktionskennziffern aus der Haushaltsansatzstatistik des statistischen Bundesamtes entnommen. Der Bildungsfinanzbericht enthält auch länderscharfe Angaben, differenziert nach Körperschaftsgruppen und nach Bildungsbereichen. Eine Aufschlüsselung nach Einzelplänen und Kapiteln/Titeln wird im Bildungsfinanzbericht nicht vorgenommen. Insofern wird auf die Haushaltspläne der Ressorts verwiesen, in denen anhand der Funktionskennziffern die einzelnen, dem Bildungsbereich zuzuordnenden Positionen identifiziert werden können. Im aktuellen Bildungsfinanzbericht (Bildungsfinanzbericht 2017) sind neben (z. T. vorläufigen ) Ist-Daten bis zum Jahr 2016 auch die Soll-Daten der Haushaltsjahre 2016 und 2017 aufgeführt. Für das Jahr 2016 (vorläufiges Ist) betragen die Bildungsausgaben des Landes rd. 1,927 Mrd. Euro. Frage 2: Wie viel gibt das Land Brandenburg für die Weiterbildung aus, und welchem prozentualen Anteil an den gesamten unter Frage 1 erfragten Bildungsausgaben entspricht dies? Zu Frage 2: Im Bildungsfinanzbericht werden u. a. der Umfang des Bereichs „Sonstiges Bildungswesen“ (Volkshochschulen, Sonstige Weiterbildung, Ausbildung der Lehrkräfte und Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte) und dessen Anteil an den Bildungsausgaben aufgeführt (vgl. Tabellen 4.8-1 und 4.8-2 aus dem Bildungsfinanzbericht 2017). Zum Bereich „Sonstiges Bildungswesen“ gehören u. a. die Ausgaben nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, die im Kapitel 05 070 Titelgruppe 60 veranschlagt sind. Hier sind im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro aufgekommen, das sind ca. 0,2 v. H. der Gesamtausgaben für Bildung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 3 - Frage 3: Wie viele Honorarlehrkräfte lehren an Brandenburger Volkshochschulen? Zu Frage 3: Die Gesamtzahl der Honorarlehrkräfte an Volkshochschulen im Land lässt sich aus der Tabelle nicht durch Addition ableiten, da eine unbekannte Anzahl von Honorarlehrkräften an verschiedenen Volkshochschulen parallel tätig ist. Die Erhebung der exakten Gesamtzahl der Honorarlehrkräfte hätte somit eine namentliche Abfrage der Honorarkräfte erfordert , die einen im Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn unverhältnismäßigen Aufwand vorausgesetzt hätte, insbesondere in Hinblick auf den Datenschutz. Frage 4: Wie hoch ist dabei der Anteil an weiblichen Dozierenden? (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Landkreisen/kreisfreien Städten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 4 - Zu Frage 4: Eine Ausweisung nach Altersgruppen ist nur teilweise möglich, da die Volkshochschulen das Alter nicht vollständig in der gleichen Systematik erfassen. Einige Volkshochschulen erfassen das Alter ihrer Honorarlehrkräfte grundsätzlich nicht. In der Tabelle 2 werden die vorliegenden Daten in der Systematik dargestellt, die von der überwiegenden Zahl von Volkshochschulen genutzt wird. Frage 5: Wie viele Dozentinnen und Dozenten sind als „freie“ bzw. freiberuflich Tätige und wie viele als „nicht freie“ bzw. in vertraglicher Voll- oder Teilzeit beschäftigt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 5 - Zu Frage 5: Nahezu alle Dozentinnen und Dozenten an den brandenburgischen Volkshochschulen sind Honorarlehrkräfte und damit nicht als Festangestellte für die Volkshochschulen tätig. Ausnahmen bilden die VHS Teltow-Fläming sowie die VHS Schwedt. An der VHS Teltow-Fläming sind neben 144 Honorarlehrkräften auch 5 festangestellte hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterinnen teilweise lehrend tätig. An der VHS Schwedt sind zwei von 35 Dozierenden festangestellt. Es liegen keine Angaben dazu vor, ob es sich dabei um Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit handelt. Anhand der Rückmeldungen von anerkannten Einrichtungen in freier Trägerschaft ist erkennbar , dass die überwiegende Mehrheit der Dozentinnen und Dozenten dort ebenfalls auf Honorarbasis tätig ist. In wenigen Einzelfällen sind hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch unterrichtend tätig. Frage 6: Wie viele Kurse werden an den VHS unterrichtet, welche Fachbereiche werden dort besonders nachgefragt? (bitte nach den VHS des Landes für die Jahre 2016/17 aufschlüsseln ) Zu Frage 6: Die Darstellung der Fachbereiche erfolgt analog zur Volkshochschul-Statistik Folge 55, Arbeitsjahr 2016, herausgegeben vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE). Besonders nachgefragt waren im Jahr 2016 laut Volkshochschul-Statistik bei den Teilnehmenden an den Volkshochschulen die Fachbereiche Sprachen (42 Prozent der Belegun- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 6 - gen), Gesundheit (30 Prozent der Belegungen) sowie Kunst/Gestalten (12 Prozent der Belegungen). Die Volkshochschul-Statistik des DIE für das Arbeitsjahr 2017 ist noch nicht veröffentlicht. Frage 7: Wie viele Sprach- und Integrationskurse werden a) mit Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), b) mit Landesmitteln und c) mit anderen Mittel finanziert ? Zu Frage 7: Die Sprach- und Integrationskurse bei anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft werden ebenfalls aus den in a) bis c) genannten Quellen finanziert. Eine tabellarische Darstellung wäre aufgrund der wenigen Rückmeldungen nicht aussagekräftig. Für Integrationskurse insgesamt, auch außerhalb der Volkshochschulen, gilt: Die Integrationskurse werden finanziert gemäß § 43 ff Aufenthaltsgesetz. Damit besteht für die berechtigten und verpflichteten Teilnehmenden ein Rechtsanspruch. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind durch den Bund bereitzustellen. Eine genaue Auflistung der auf das Land Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 7 - Brandenburg entfallenden Mittel ist den BAMF-Statistiken zu den Integrationskursen nicht zu entnehmen. Gemäß BAMF-Statistik wurden 2016 412 Kurse durchgeführt und 2017 315 Kurse. Für das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ (DfF) werden im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt 11,3 Millionen aus ESF-Mitteln aufgewendet. Für die ESF- Berichterstattung werden keine Kurse gezählt, sondern Teilnehmende. Da die Besonderheit des DfF-Programms ist, dass Teilnehmende unabhängig davon, ob vom BAMF oder Land finanziert, denselben Kurs besuchen können, wäre die separate Ausweisung der Anzahl der Kurse insofern auch nicht aussagekräftig. Frage 8: Wie viele Teilnehmer wurden durch BAMF-Mittel seit 2014 unterstützt bzw. bezuschusst und wie viele Teilnehmer zahlten die Kursgebühren in den BAMF-geförderten Kursen selbst? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) Zu Frage 8: BAMF-geförderte Kurse an den brandenburgischen Volkshochschulen sind zum Beispiel Integrationskurse, Alphabetisierungskurse oder berufsbezogene Sprachkurse. An sechs Volkshochschulen fanden im genannten Zeitraum keine BAMF-geförderten Kurse statt. Für eine Volkshochschule liegt nur eine Angabe zur Anzahl der Teilnehmenden über die gesamten 4 Jahre vor (2014 - 2017: 821 Teilnehmende in Integrationskursen). Für Integrationskurse im Land Brandenburg an Volkshochschulen und bei allen anderen Integrationsträgern im Land Brandenburg insgesamt gilt Nachfolgendes: 2014 694 Eintritte 2015 1.724 Eintritte 2016 7.536 Eintritte 2017 5.043 Eintritte. Über die Zahl der Selbstzahler in Integrationskursen außerhalb der Volkshochschulen liegen keine Informationen vor. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs schließt aus, dass es sich um Selbstzahler handelt. Die Zahl der Berechtigten (ohne Verpflichtungen ) betrug 2017 240 Personen. Darunter fallen verschiedene Personengruppen, z. B. EU-Bürger, Drittstaatsangehörige, die über einen Familiennachzug nach Deutschland gekommen sind. Je nach ökonomischer Situation ist darunter ein Anteil Selbstzahlender. Frage 9: In welcher Höhe geben die VHS Teile der a) BAMF-Mittel, b) Landes- bzw. kommunalen Mittel und c) anderen Mittel für Verwaltung aus, und welchem Anteil an den jeweiligen Mitteln entspricht dies? (bitte Verwaltungsmittel aufschlüsseln) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 8 - Zu Frage 9: Zu dieser Frage liegen trotz Abfrage bei den Kreisen und kreisfreien Städten keine aussagekräftigen Daten vor, da durch die Volkshochschulen keine Zuordnung der Aufwendungen aufgeschlüsselt nach Verwaltungskosten und anderen Fachbereichen erfolgt , sondern andere Systematiken genutzt werden. Es gilt: Integrationskurse bei Volkshochschulen und anderen Integrationskursträgern werden durch das BAMF auf der Basis eines pauschalierten, teilnehmerbezogenen Stundensatzes abgerechnet. Damit sind alle mit der Durchführung verbundenen Kosten, also auch die Verwaltungskosten, abgedeckt. Ein Kostenbestandteil für Verwaltungskosten wird somit nicht vorgegeben oder erhoben. Zum 01.07.2016 wurde der Stundensatz von 3,10 € auf 3,90 € erhöht. Gleichzeitig wurde die Vorgabe zur Vergütung für Honorarlehrkräfte von 23 €/Ustd. auf 35 €/Ustd. angehoben. Für das DfF-Programm gelten für die mit der Durchführung berechtigten Integrationskursträger grundsätzlich die gleichen Bedingungen. 2016 wurde die Landesrichtlinie an die BAMF-Kostensätze angepasst. Frage 10: Welche und wie viele Stellen werden aus den Verwaltungsmitteln finanziert? (bitte nach den drei in Frage 9 genannten Quellen aufschlüsseln) Zu Frage 10: Zu dieser Frage liegen aus der Abfrage bei den Weiterbildungseinrichtungen bzw. ihrer Träger keine aussagekräftigen Daten vor (siehe Antwort zu Frage 9). Die Volkshochschulen im Land Brandenburg weisen laut Volkshochschul-Statistik Folge 55, Arbeitsjahr 2016 (herausgegeben vom DIE) im Jahr 2016 insgesamt folgende Stellen aus: Hauptberufliche VHS-Leitung 18,5 Stellen Hauptberufliches pädagogisches Personal 48,9 Stellen Hauptberufliches Verwaltungspersonal 51,6 Stellen. Frage 11: Entsprechen neu geschaffene Stellen für Lehrkräfte (z.B. an der VHS Potsdam) dem sich aus dem VHS-Programm der letzten 3 Jahre ergebenden Bedarf? Zu Frage 11: Eine große Mehrheit der Volkshochschulen im Land Brandenburg beschäftigt keine festangestellten Lehrkräfte. Dementsprechend wurden auch keine neuen Stellen für Lehrkräfte geschaffen, bis auf zwei neue Stellen im Bereich Integration an einer Volkshochschule . Demgegenüber stehen laut Angaben einzelner Volkshochschulen ein erweitertes Angebot und die zunehmende Arbeitsverdichtung. Die Entscheidung über die Schaffung von festen Stellen für Lehrkräfte liegt bei den Weiterbildungseinrichtungen . Seitens des Landes bestehen keine Vorgaben für die Art und Weise der Personalbindung bei den Weiterbildungseinrichtungen. Im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz werden keine Regelungen zu Arbeitsbedingungen (hier: Arbeitsoder Honorarvertrag) der Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen formuliert. Das Land fördert die Grundversorgung der Weiterbildung, die in Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte liegt. Die Förderung der Grundversorgung bezieht sich allgemein auf eine anteilige Erstattung der Personal- und Sachkosten. Es liegt in Verantwortung der Weiterbildungseinrichtungen , die Entscheidungen zu den Arbeitsbedingungen zu treffen. Diese Zuständigkeit leitet sich in Bezug auf Volkshochschulen aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ab. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 9 - Frage 12: Welche Qualifikation haben die Honorardozentinnen in den DaF/DaZ sowie in anderen Sprachkursen oder Fachkursen? Wie viele haben einen Studienabschluss? Wie viele sind ohne Studienabschluss beschäftigt (z.B. Studierende, Rentner ohne Lehrbefähigung )? Zu Frage 12: Aus den Angaben der Kreise und kreisfreien Städte geht Folgendes hervor: Von den in DaF/DaZ-Kursen sowie weiteren Sprachkursen eingesetzten Lehrkräften verfügt die überwiegende Mehrheit der Dozentinnen und Dozenten über einen Hochschulabschluss . Für durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Sprachkurse erfolgt eine Zulassung von Dozierenden ohne einschlägigen Hochschulabschluss nur in Ausnahmefällen, wenn ein sprachlicher Berufsabschluss sowie umfangreiche Zusatzqualifikationen und Unterrichtserfahrungen vorliegen. In anderen Fachkursen verfügt die Mehrheit der Lehrkräfte über einen Hochschulabschluss . Hier ist der Anteil der Lehrkräfte ohne Hochschulabschluss – abhängig auch von Art und Thema des Kurses – etwas höher. Soweit angegeben, sind nur vereinzelt Rentner ohne Hochschulabschluss oder Studierende als Honorarlehrkraft an brandenburgischen Volkshochschulen tätig. Nicht aus allen Kreisen und kreisfreien Städten liegen aussagekräftige Daten vor. Zu berücksichtigen ist, dass eine unbekannte Anzahl von Honorarlehrkräften an verschiedenen Volkshochschulen parallel tätig ist. Die Rückmeldungen von freien Trägern lassen darauf schließen, dass die dort in der Weiterbildung eingesetzten Honorarlehrkräfte ebenfalls mehrheitlich über einen Hochschulabschluss verfügen. Frage 13: Wie viele Muttersprachler „Deutsch“ (C2-Niveau) unterrichten in den Deutschsprachkursen bzw. in den Integrationskursen an den Volkshochschulen? Wie viele sind Nicht-Muttersprachlerinnen „Deutsch“ oder haben keinen C2-Niveaunachweis? Zu Frage 13: An den Volkshochschulen im Land Brandenburg, die Deutschsprachkurse bzw. Integrationskurse durchführen, unterrichten 144 Deutsch-Muttersprachler bzw. Lehrkräfte mit Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). 10 Lehrkräfte verfügen nicht über Deutschkenntnisse auf C2-Niveau. Die Zulassungskriterien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sehen für die Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 vor. Für drei Volkshochschulen liegen keine aussagekräftigen Daten vor. Die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Potsdam verweisen auf die Zulassungskriterien des BAMF. An den Volkshochschulen beider Städte verfügen alle Lehrkräfte, die Deutschsprachkurse oder Integrationskurse durchführen, über die BAMF-Zulassung. Frage 14: Wie wird die Qualität der Sprach- und Integrationskurse sowie der berufsbildenden Kurse oder Fachsprachenkurse (z.B. Deutsch für Pflege oder Medizin) geprüft und gesichert? Zu Frage 14: Die Zuständigkeit für Maßnahmen der Qualitätssicherung in durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Sprach- und Integrationskursen liegt beim BAMF. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 10 - Von den Kreisen und kreisfreien Städten werden folgende Maßnahmen durchgeführt: - Qualitätsmanagementsystem mit externer Zertifizierung (in der Regel LQW - Lernorientierte Qualitätstestierung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung) - Evaluationsverfahren (insbesondere schriftliche Teilnehmerbefragungen) sowie Hospitationen durch Leitungen und hauptamtliche pädagogische Mitarbeitende - Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften und Fortbildung - Beratung und Begleitung der Lehrkräfte untereinander und durch die Mitarbeitenden - standardisierte Curricula bzw. standardisierte Verfahren zur Lernstandsermittlung. Frage 15: Wie viel verdient eine Lehrkraft in der Weiterbildung/in den Sprachkursen an Mindesthonorar pro Unterrichtsstunde? Wie wird der Stundensatz begründet? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Frage 16: Richtet sich der Stundensatz an vergleichbaren Berufsgruppen aus (z.B. Tarifverträge für Lehrkräfte)? Zu den Fragen 15 und 16: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 11 - Das Honorar wird in der Regel auf Basis der Honorarordnungen der Volkshochschulen festgelegt. Einige Volkshochschulen geben an, dass eine Staffelung der Honorare in Abhängigkeit von Qualifikation und Aufgabe erfolgt. Das Honorar wird nicht am Stundensatz vergleichbarer Berufsgruppen ausgerichtet. Aus den Rückmeldungen anerkannter Weiterbildungseinrichtungen, Landesorganisationen und Heimbildungsstätten in freier Trägerschaft ist ein niedrigstes Mindesthonorar von 15 Euro je Unterrichtsstunde erkennbar. In Einzelfällen werden höhere Honorare zwischen 80 und 110 Euro je Unterrichtsstunde gezahlt (dies betrifft insbesondere die Landesorganisationen und Heimbildungsstätten). Frage 17: Wie viele selbstständig tätige künstlerische Lehrkräfte arbeiten an den Volkshochschulen ? Zu Frage 17: Die Gesamtzahl der künstlerischen Lehrkräfte an Volkshochschulen im Land Brandenburg lässt sich aus diesen Daten nicht durch Addition ableiten, da wahrscheinlich eine unbekannte Anzahl von künstlerischen Lehrkräften an verschiedenen Volkshochschulen parallel tätig ist. Frage 18: Inwieweit sind die Volkshochschulen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) als abgabepflichtige Verwerter an der sozialen Sicherung dieser Personengruppe beteiligt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 12 - Zu Frage 18: Die Volkshochschulen sind in der Regel unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz ) zu Beträgen zur Künstlersozialkasse verpflichtet. 17 Brandenburger Volkshochschulen geben an, entsprechende Beiträge zu leisten, drei Volkshochschulen machen dazu keine Angaben. Frage 19: Wie viele Fortbildungen werden im Jahr für die Dozierenden angeboten und bezahlt ? Müssen die Dozierenden die Fortbildungen selber bezahlen? Zu Frage 19: Circa zehn Volkshochschulen bieten jährlich jeweils eine bis sechs Veranstaltungen für ihre Dozierenden an. Alle Volkshochschulen werben unter ihren Dozierenden für die Fortbildungsangebote des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin- Brandenburg und des Brandenburgischen Volkshochschulverbandes. Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2017 22 Fortbildungsveranstaltungen für Dozierende in der Brandenburger Erwachsenenbildung ohne Erhebung von Teilnehmerbeiträgen angeboten. Der Brandenburgische Volkshochschulverband hat im Jahr 2017 14 landesweite Fortbildungen für Dozentinnen und Dozenten angeboten, darunter der Sprachentag, der 17 Workshops zu verschiedenen Themen umfasste. Die Dozentinnen und Dozenten tragen die Kosten in der Regel selber. Frage 20: Wie oft wurde in den vergangenen fünf Jahren die Bildungsfreistellung in Anspruch genommen? Zu Frage 20: Bildungsfreistellung wurde in den Jahren 2013 bis 2017 von Brandenburger Beschäftigten für 18.745 Veranstaltungen in Anspruch genommen. Die entsprechende Statistik basiert auf Meldung der Veranstalter, die nicht vollständig vorliegen. Die tatsächlichen Zahlen können daher höher liegen (2017: 4.041, 2016: 4.225, 2015: 3.651, 2014: 3.375, 2013: 3.453). Frage 21: Wie ist die Lehrkraft abgesichert, wenn unverschuldet Unterrichtsstunden entfallen (z.B. bei einer Bombenentschärfung)? Zu Frage 21: Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz trifft keine Regelungen für die Vergütung von Lehrkräften bei Ausfall von Unterricht in der Grundversorgung. Die Grundversorgung der Weiterbildung liegt in Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte, das Land fördert die Grundversorgung. Es liegt in Verantwortung der Weiterbildungseinrichtungen , die Entscheidungen zu den konkreten Arbeitsbedingungen zu treffen. Circa zehn Volkshochschulen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Honorar an Lehrkräfte, wenn Stunden ausfallen. In der Regel streben die Volkshochschulen die Organisation eines Nachholtermins an, auch um den Erwartungen der Teilnehmenden gerecht werden zu können. Frage 22: Warum kommt das „Berliner Modell“ (Zuschusszahlungen zu den Sozialbeiträgen und Urlaubsentgelt durch das Land) in Brandenburg nicht zur Anwendung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9267 - 13 - Zu Frage 22: In Berlin können Volkshochschul-Dozentinnen und Dozenten, die von der Volkshochschule wirtschaftlich abhängig sind, auf Antrag als arbeitnehmerähnlich anerkannt werden. Sie erhalten dann entsprechende Zusatzleistungen. Unter den Status der Arbeitnehmerähnlichkeit fällt, wer durchschnittlich mindestens 13 UE pro Woche an der Volkshochschule unterrichtet oder mehr als die Hälfte seines Einkommens bei der Volkshochschule verdient. Für das Land Brandenburg liegen keine Daten vor, wie viele in der Grundversorgung gemäß Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz tätige Dozentinnen und Dozenten in vergleichbarem Umfang an den Volkshochschulen tätig sind. Seitens des Landes bestehen keine Vorgaben für die Art und Weise der Personalbindung bei den Weiterbildungseinrichtungen. Es sind keine Volkshochschulen im Land Brandenburg bekannt, die Regelungen entsprechend dem „Berliner Modell“ umsetzen. Die Entscheidung über die Schaffung von festen Stellen für Lehrkräfte liegt bei den Weiterbildungseinrichtungen. Seitens des Landes bestehen keine Vorgaben für die Art und Weise der Personalbindung bei den Weiterbildungseinrichtungen. Im Brandenburgis... Frage 12: Welche Qualifikation haben die Honorardozentinnen in den DaF/DaZ sowie in anderen Sprachkursen oder Fachkursen? Wie viele haben einen Studienabschluss? Wie viele sind ohne Studienabschluss beschäftigt (z.B. Studierende, Rentner ohne Lehrbefä... Zu Frage 17: Die Gesamtzahl der künstlerischen Lehrkräfte an Volkshochschulen im Land Brandenburg lässt sich aus diesen Daten nicht durch Addition ableiten, da wahrscheinlich eine unbekannte Anzahl von künstlerischen Lehrkräften an verschiedenen Volkshochschulen p... Frage 18: Inwieweit sind die Volkshochschulen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) als abgabepflichtige Verwerter an der sozialen Sicherung dieser Personengruppe beteiligt? Zu Frage 18: Die Volkshochschulen sind in der Regel unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) zu Beträgen zur Künstlersozialkasse verpflichtet. 17 Bra... Frage 19: Wie viele Fortbildungen werden im Jahr für die Dozierenden angeboten und bezahlt? Müssen die Dozierenden die Fortbildungen selber bezahlen? Zu Frage 19: Circa zehn Volkshochschulen bieten jährlich jeweils eine bis sechs Veranstaltungen für ihre Dozierenden an. Alle Volkshochschulen werben unter ihren Dozierenden für die Fortbildungsangebote des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin... Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2017 22 Fortbildungsveranstaltungen für Dozierende in der Brandenburger Erwachsenenbildung ohne Erhebung von Teilnehmerbeiträgen angeboten. Der Brandenburgische Volkshochschulverband hat im Jahr 2017 14 landesweite Fortbildungen für Dozentinnen und Dozenten angeboten, darunter der Sprachentag, der 17 Workshops zu verschiedenen Themen umfasste. Die Dozentinnen und Dozenten tragen die Koste... Frage 20: Wie oft wurde in den vergangenen fünf Jahren die Bildungsfreistellung in Anspruch genommen? Zu Frage 20: Bildungsfreistellung wurde in den Jahren 2013 bis 2017 von Brandenburger Beschäftigten für 18.745 Veranstaltungen in Anspruch genommen. Die entsprechende Statistik basiert auf Meldung der Veranstalter, die nicht vollständig vorliegen. Die... Frage 21: Wie ist die Lehrkraft abgesichert, wenn unverschuldet Unterrichtsstunden entfallen (z.B. bei einer Bombenentschärfung)? Zu Frage 21: Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz trifft keine Regelungen für die Vergütung von Lehrkräften bei Ausfall von Unterricht in der Grundversorgung. Die Grundversorgung der Weiterbildung liegt in Verantwortung der Kreise und kreisfreien... Frage 22: Warum kommt das „Berliner Modell“ (Zuschusszahlungen zu den Sozialbeiträgen und Urlaubsentgelt durch das Land) in Brandenburg nicht zur Anwendung? Zu Frage 22: In Berlin können Volkshochschul-Dozentinnen und Dozenten, die von der Volkshochschule wirtschaftlich abhängig sind, auf Antrag als arbeitnehmerähnlich anerkannt werden. Sie erhalten dann entsprechende Zusatzleistungen. Unter den Status de... Seitens des Landes bestehen keine Vorgaben für die Art und Weise der Personalbindung bei den Weiterbildungseinrichtungen. Es sind keine Volkshochschulen im Land Brandenburg bekannt, die Regelungen entsprechend dem „Berliner Modell“ umsetzen.