Landtag Brandenburg Drucksache 6/9294 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.07.2018 / Ausgegeben: 01.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3672 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Henryk Wichmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9043 Zugänglichkeit historischer Parkanlagen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Brandenburg wird seit Jahrhunderten nicht nur durch Schlösser und Herrenhäuser sondern auch durch wunderschöne Gärten und Parks geprägt, von denen einige inzwischen sogar zum UNESCO Welterbe zählen. Landschaftsplaner wie Peter Joseph Lenné oder Hermann Fürst von Pückler-Muskau und moderne Gartenkünstler wie Hermann Göritz haben zum Garten- und Parkerbe Brandenburgs beigetragen, insgesamt werden mehr als 500 Schlösser- und Herrenhaus-, Kloster- und Pfarrgärten sowie Schauanlagen gezählt, wobei die unzähligen Privatgärten dabei noch nicht einmal berücksichtigt sind. Die öffentlichen Gärten und Parks sind dabei kein Luxus und erfüllen auch nicht nur kulturelle und ökologische Funktionen, sondern spielen auch eine wichtige Rolle für das Gemeindeleben in den Brandenburger Kommunen und bieten der Bevölkerung Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten . Leider kommt es immer wieder vor, wie beispielsweise beim Schloßpark Wulkow bei Booßen , dass die öffentlichen Anlagen geschlossen werden ohne einen Termin für die Wiedereröffnung konkret benennen zu können. So wurde beispielsweise der Schloßpark Wulkow bei Booßen wegen Sturmschäden und daraus folgender mangelhafter Verkehrssicherheit geschlossen, was erhebliche Konsequenzen für die Wulkower hat. Bis heute wurde keine Perspektive aufgezeigt, wann die nötigen Arbeiten zur Wiederherstellung beginnen sollen und für wann eine Wiedereröffnung angedacht ist. Starke Sturmschäden wurden auch im Park Wollup (Letschin, Märkisch-Oderland) verzeichnet. Dem Einsatz von vor allem Anwohnern ist es zu verdanken, dass die Parkanlage wieder betreten werden kann nach den Aufräumaktionen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Gärten und Parks die Teil von Schloss-, Gutspark- oder Herrenhausanlagen waren, sind heute noch in Brandenburg zu besichtigen? Zu Frage 1: Die Zugänglichkeit der genannten Liegenschaften obliegt der Entscheidung der jeweiligen Eigentümer. Der Landesregierung liegt daher keine Statistik zur Zugänglichkeit von Schloss-, Gutspark- oder Herrenhausanlagen im Land Brandenburg vor. 2. In wessen Besitz sind die Parkanlagen (Kommune, BVVG, privat)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9294 - 2 - Zu Frage 2: Hierzu wird keine Statistik geführt. Zwar ermitteln die unteren Denkmalschutzbehörden im Zusammenhang mit der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung und denkmalrechtlichen Verfahren die Eigentümer der jeweiligen Objekte. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, Eigentümerwechsel anzuzeigen. 3. Welche Parkanlagen zählen zur Stiftung Preußische Schlösser und Gärten? Zu Frage 3: Zu den im Land Brandenburg gelegenen Parkanlagen der SPSG zählen Park Sanssouci in Potsdam, Park Babelsberg in Potsdam, Neuer Garten in Potsdam, Park Sacrow in Potsdam, Lustgarten Rheinsberg, Schlosspark Caputh, Schlossgarten Königs Wusterhausen und Schlosspark Paretz (im Übrigen siehe www.spsg.de). 4. Welche Parks und Gärten sind der Landesregierung bekannt, die in den vergangenen fünf Jahren nach Sturmschäden oder aus anderen Gründen geschlossen werden mussten? Zu Frage 4.: Ein umfassender Überblick über Sturmschäden und sonstige Schäden in Parkanlagen liegt der Landesregierung nicht vor. Nach Sturmereignissen werden unregelmäßig einzelne Schäden den Unteren Denkmalschutzbehörden gemeldet. Diese Meldungen spiegeln aber nicht das vollständige Ausmaß an Schäden wider. Nach Informationen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) führten die Herbststürme 2017 insbesondere in der Nordhälfte Brandenburgs zu sehr schweren Schäden. Daraufhin wurden auch Parkbereiche in bedeutenden Gartendenkmalen gesperrt, wie z.B. in Schwedt (Monplaisir), Criewen (Gutspark), Rheinsberg (Lustgarten, Boberow-Kabeln und Boberow-Park) und Werder/Havel (Gutspark Petzow), Potsdam (Park Sanssouci, Neuer Garten und Park Babelsberg, Park Sacrow), Königs Wusterhausen (Schlossgarten) und in Caputh (Schlosspark). 5. Gibt es seitens der Landesregierung Unterstützungen zur Restauration der beschädigten Parks und Gärten? Zu Frage 5: Ein Förderprogramm des Landes, das zur Restaurierung der beschädigten Parkanlagen herangezogen werden kann, besteht nicht. 6. Ist der Landesregierung die Situation um den Schloßpark Wulkow bei Booßen bekannt und wie bewertet sie die Situation? Zu Frage 6: Die Situation im Schlosspark Wulkow bei Booßen ist dem BLDAM bekannt. Die erforderlichen Schritte zur Gefahrenabwehr und Beseitigung der Sturmschäden wurden gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Märkisch- Oderland abgestimmt. Im Ergebnis der Erfassung der Schäden und der Ableitung von Maßnahmen für die Verkehrssicherung sind nach Angabe des Amtes Lebus weitere Gutachten sowie einzelne Baumpflegemaßnahmen in Auftrag gegeben worden. Die Gutachten liegen dem BLDAM bisher nicht vor. Zudem ist ein Teil des Schlossparks baurechtlich gesperrt, weil das ruinöse, in Privateigentum befindliche Herrenhaus einsturzgefährdet ist und die zugehörige Parkfläche infolge der Einsturzgefahr gesperrt werden musste. Hier hat der Eigentümer seit dem Erwerb des Grundstücks keine Sicherungsmaßnahmen am Gebäude und in dessen Umfeld vorgenommen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9294 - 3 - 7. Ist der Landesregierung bekannt, wann der Schloßpark Wulkow bei Booßen wieder eröffnet werden soll? zu 7: Nein. 8. Ist der Landesregierung die Situation der Parkanlage Wollup im Letschiner Ortsteil bekannt? Zu Frage 8: Die Situation im Gutspark Wollup ist dem BLDAM bekannt. Der Park war wegen einsturzgefährdeter Brücken bereits vor dem Sturm im Herbst 2017 nicht mehr zugänglich . Im Herbst 2017 kamen noch die Sturmschäden hinzu. Im Jahr 2018 wurde daraufhin im Auftrag der Gemeinde Letschin ein Parkkonzept erstellt, das als Grundlage der künftigen Sanierung des Parks dienen soll. 9. Sind der Landesregierung neben dem Schloßpark Wulkow bei Booßen weitere öffentliche Gärten und Parks bekannt, die derzeit aus ähnlichen Gründen für die Öffentlichkeit geschlossen sind? (Wenn ja, bitte aufführen welche, was die Gründe für die Schließung sind und für wann die Wiedereröffnung angedacht ist.) Zu Frage 9: Im Schlosspark Criewen waren 2017 und 2018 wegen aus "Altersgründen“ erforderlicher Baumsanierungen, Biber- und Sturmschäden zeitweilige und teilweise Schließungen bzw. Einschränkungen der Betretungsmöglichkeiten unvermeidbar. Darüber hinaus sind beispielhaft nachfolgend aufgeführte Gartendenkmale bekannt, in denen wegen baulicher Mängel oder aus Gründen der Gefährdung durch Sturmschäden Sperrmaßnahmen ergriffen werden mussten. Schwedt, Park Monplaisir, Landkreis Uckermark, Sperrung auf Grund von Sturmschäden in den Bosketts, Görlsdorf, Gutspark, Landkreis Uckermark, Sperrung von Teilflächen auf Grund von Sturmschäden, Rheinsberg, Lustgarten, Boberow-Kabeln und Boberow-Park, Landkreis Ostprignitz- Ruppin, Sperrung auf Grund von Sturmschäden, Hoppenrade, Gutspark, Landkreis Prignitz, Unzugänglichkeit auf Grund von Überflutungen und Folgeschäden durch Aktivitäten des Bibers. Nähere Informationen zur Beseitigung der Schäden und Wiedereröffnungen liegen der Landesregierung nicht vor. 10. Wie viele Parks und Gartenanlagen im Land Brandenburg werden derzeit durch die BVVG verwaltet? Ist der Landesregierung bekannt wie viele von diesen derzeit für die Öffentlichkeit gesperrt sind? Wenn ja bitte um Nennung des Grundes. Zu Frage 10: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.