Landtag Brandenburg Drucksache 6/9305 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.08.2018 / Ausgegeben: 06.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3715 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9147 Brücke nach Kostrzyn und Belastung auf der B1 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Grenzbrücke über die Oder, die das deutsche Küstrin mit dem polnischen Kostrzyn verbindet, ist schon jetzt eine wichtige Trasse zwischen den Nachbarländern. Dass die marode Brücke einer grundlegenden Erneuerung bedarf, ist seit Jahren bekannt. Durch den Zustand der Brücke ist es derzeit nicht zulässig, dass Schwerlasttransporte oder auch Reisebusse diese Brücke nutzen, da eine Begrenzung auf 7,5 Tonnen gesetzt werden musste. Aktuell wurden sowohl der nun beginnende Brückenneubau der Autobrücke als auch die Pläne für die Bahnbrücke diskutiert. 1. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Landesregierung zu den Plänen der polnischen Regierung zum Brückenneubau? Hat das Planungsverfahren begonnen? Wann ist damit zu rechnen? Inwieweit sind die Landesregierung Brandenburg und der Landkreis MOL darin involviert? Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung eine Verkehrsfreigabe erfolgen? zu Frage 1: Gemäß dem Gesetz zu dem Abkommen vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Erhaltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landesstraßen an der deutsch-polnischen Grenze („Brückenabkommen 1995“) obliegt der Republik Polen die Erhaltung der o.g. Straßengrenzbrücke. Die Brücke befindet sich in einem schlechten Bauzustand, daher sind zurzeit Personen- und Warenverkehr nur bis 7,5 t zugelassen. Über den Rückbau der bestehenden Grenzbrücke und den Neubau einer Brücke besteht Einigkeit zwischen dem polnischen Infrastrukturministerium und dem deutschem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Daher wurde in vergangenen Jahren ein entsprechendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen verhandelt und am 22.09.2017 paraphiert. Danach wird eine Fertigstellung der neuen Brücke bis Ende 2025 angestrebt. Die Landesregierung Brandenburg ist regelmäßige Teilnehmerin der deutsch-polnischen Grenzkommission. Der Landkreis Märkisch-Oderland ist als Träger öffentlicher Belange an dem Planungsprozess beteiligt. 2. Gibt es eine Verkehrsschätzung wie viele Schwerlasttransporte über die Brücke von Kostrzyn dann direkt den Weg nach Berlin nutzen würden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9305 - 2 - zu Frage 2: Derzeit liegen prognostizierte Verkehrsbelastungen für die B 1 aus der zurzeit noch gültigen Landesprognose 2025 aus dem Jahr 2011 vor. Die Prognose geht von einer nicht tonnagebeschränkten Grenzbrücke aus, berücksichtigt jedoch nicht die Bemautung von LKWs auf Bundesstraßen sowie die in den letzten Jahren erfolgten infrastrukturellen Entwicklungen im polnischen Straßennetz. Im weiteren Planungsprozess der Grenzbrücke wird die Projektprognose überarbeitet. 3. Welche Daten zur Verkehrszählung auf der B1 liegen vor? Ist eine Aktualisierung der Zählung geplant? zu Frage 3: Die Zählwerte sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Statistik/Verkehrsdaten/2015/Bundestrassen- 2015.pdf) einsehbar. Die nächste Zählung erfolgt 2020. 4. Ist der Zustand der B1 insbesondere am direkten Grenzbereich (Küstrin Kietz/Manschnow) für den zu erwartenden Schwerlasttransport geeignet? zu Frage 4: Ja. 5. Welche Pläne zur Instandsetzung der B1 gibt es, um dem zu erwartenden steigenden Schwerlastverkehr gerecht zu werden? zu Frage 5: Der Ausbauzustand der B1 ist grundsätzlich geeignet, entsprechenden Schwerlastverkehr aufzunehmen. 6. Für welche Gemeinden, bei denen die B1 mitten durch den Ort führt, sind derzeit Umgehungsstraßen geplant? Wie ist jeweils der aktuelle Planungsstand und Realisierungszeitraum ? zu Frage 6: Grundlage für die Planung und den Bau von Ortsumgehungen von Bundesstraßen ist der derzeit gültige Bedarfsplan (BPL) 2016 (Anlage des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016). Im Zuge der B 1 ist die Maßnahme OU Tasdorf im BPL enthalten; mit der Planung wurde noch nicht begonnen. 7. Ist die B1 als besonders gefährliche Straße bekannt? Wie viele Unfälle haben sich dort in den vergangenen Jahren ereignet? Wie viele schwer Verletzte und Todesfälle waren zu verzeichnen? zu Frage 7: Die B 1 hat im Land Brandenburg eine Streckenlänge von ca. 143 km. Zwischen der Bundesgrenze zur Republik Polen und der Landesgrenze zu Berlin sind es ca. 75 km. Auf diesem Teilstück der B 1 im Land Brandenburg haben sich in den vergangenen Jahren folgende Unfälle ereignet: JAHR UNFÄLLE GETÖTETE SCHWERVERLETZTE LEICHTVERLETZTE 2013 433 3 26 68 2014 422 2 25 62 2015 445 6 23 53 2016 472 1 25 90 2017 458 4 34 79 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9305 - 3 - 2018 bis April 122 0 6 30 8. Regt die Landesregierung verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Strecke an? Falls ja: welche? Falls nein: warum nicht? zu Frage 8: Sollten sich Unfallhäufungsstellen bilden, wird die Verkehrsunfallkommission des Landkreises Märkisch-Oderland in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei entsprechende Maßnahmen beschließen. 9. Inwieweit wurde seitens der Landesregierung das Gespräch mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren zur Situation an der B1 gesucht (Amtsbereich Golzow, Amt Seelow Land, Stadt Seelow, Stadt Müncheberg, Gemeinde Rüdersdorf, Gemeinde Fredersdorf- Vogelsdorf, Gemeinde Hoppegarten)? zu Frage 9: Bei der Planung der Grenzbrücke richtet sich der Landesbetrieb Straßenwesen nach dem „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Eine Bürgerversammlung mit Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften zum Thema erfolgte am 15.03.2018 in der Gemeinde Küstriner Vorland. Eine Teilnahme des Landesbetriebs Straßenwesen musste leider kurzfristig krankheitsbedingt abgesagt werden. Dem Amtsdirektor des Amtes Golzow wurde jedoch die Zusage gegeben, bei Bedarf an weiteren Bürgerversammlungen teilzunehmen. Für den konkreten Ersatzneubau der Straßengrenzbrücke über die Oder soll eine deutschpolnische Projektgruppe gebildet werden, welche sich aus einer deutschen und einer polnischen Arbeitsgruppe zusammensetzt. Zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und dem Amtsdirektor des Amtes Golzow gab es Abstimmungen zur Einbeziehung des Amtes in die deutsche Arbeitsgruppe. 10. Wie ist der Planungsstand zur Eisenbahnbrücke am Übergang Küstrin/Kostrzyn? 11. Wurden seitens der Landesregierung bislang Bürgerversammlungen mit den betroffenen Gemeinden durchgeführt? Falls ja, wann? Sind in Zukunft solche Veranstaltungen geplant? 12. Welche Gespräche mit der polnischen Seite, dem Landkreis MOL und den betroffenen Ämtern und Gemeinden fanden seitens der Landesregierung zum Thema Eisenbahnbrücke bislang statt? zu Fragen 10 bis 12: Die DB Netz AG, als Infrastrukturbetreiber und Bauherr, hat im Dezember 2017 beim zuständigen Eisenbahnbundesamt die Genehmigungsplanung zur Erlangung des Baurechts eingereicht. Die Planung ist zwischen den Infrastrukturbetreibern DB Netz AG und PKP PLK S.A. abgestimmt. Da sich das Brückenbauwerk der DB Netz AG anteilig auf polnischem Territorium befindet, ist für diesen Teil die polnische Genehmigungsbehörde zuständig. Da es sich um keine Infrastrukturmaßnahme der Landesregierung handelt, wurden durch die Landesregierung keine Bürgerversammlungen durchgeführt oder Gespräche mit institutionellen Vertretern geführt.