Landtag Brandenburg Drucksache 6/9317 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.08.2018 / Ausgegeben: 07.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3718 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9153 Beseitigung der Straßenschäden durch Starkregen im Juni 2017 im Landkreis Oberhavel Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Ende Juni 2017 zog ein Unwetter mit Starkregen über Brandenburg hinweg. Dabei war der Landkreis Oberhavel besonders betroffen. Mehrere Bundes- und Landesstraßen wurden dabei stark in Mitleidenschaft gezogen. Wie kürzlich bekannt wurde, dauert die Sanierung einiger Abschnitte bis ins Jahr 2019. 1. Welche Straßen im Landkreis Oberhavel wurden bei dem genannten Starkregenereignis beschädigt? Welche Schäden sind dabei im konkreten Einzelfall jeweils aufgetreten? zu Frage 1: Zu Böschungsschäden ist es im Zuge der B 96 OU Oranienburg an der Anschlussstelle (AS) Zentrum-Süd östliche Auffahrtrampe, an der B 96 im Bereich der Brücke über den Ruppiner Kanal, an der Anschlussstelle Oranienburg Zentrum westliche Auffahrtrampe und an der L 191 im Bereich der AS Oranienburg-Nord gekommen. 2. Welche Maßnahmen (Sperrung, Einengung der Fahrspur, etc.) wurden jeweils ergriffen? Wie lange haben diese Maßnahmen angedauert, bzw. seit wann dauern diese Maßnahmen an? zu Frage 2: Um ein weiteres Abrutschen der Böschung zu vermeiden, wurden durch den Betriebsdienst in den genannten Bereichen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Im Bereich der AS Zentrum-Süd und Zentrum erfolgte die Einengung einer Fahrspur, im Bereich der B 96 Bereich Ruppiner Kanal die Einziehung einer Fahrspur je Fahrtrichtung und an der L 191 eine einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage. Die Maßnahmen wurden nach Schadenseintritt angeordnet und bleiben bis zur Beseitigung der Schäden bestehen. 3. Die Nutzung welcher Straßen ist immer noch eingeschränkt? Aus welchen Gründen ist dies jeweils der Fall? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Die Verkehrssicherheit an den böschungsseitigen Fahrbahnen ist in diesen Bereichen nicht mehr vollumfänglich gewährleistet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9317 - 2 - 4. An welchen Straßen wurden bereits Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt und wo sind Instandsetzungsmaßnahmen geplant? zu Frage 4: Sicherungsmaßnahmen wurden an der B 96, der L 191 und der B 273 vorgenommen . Instandsetzungsmaßnahmen sollen im Herbst 2018 beginnen. 5. Wann sollen die noch ausstehenden Instandsetzungsmaßnahmen jeweils durchgeführt werden? zu Frage 5: Die Ausführung der Maßnahmen soll im Herbst 2018 beginnen und 2019 abgeschlossen werden. 6. Ist es in Anbetracht der Gefahrensituation weiterer Unwetter, die die beschädigten Straßen komplett zerstören können, möglich, auf ein normales Ausschreibungsverfahren zu verzichten? Wenn ja, wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? zu Frage 6: Um Havariemaßnahmen durchzuführen, kann auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Im Fall der durch den Betriebsdienst erfolgten Sicherungsmaßnahmen wurde so verfahren, um kurzfristig weitere Schädigungen zu vermeiden und eine komplette Sperrung zu verhindern. Für die eigentliche Instandsetzung und Wiederherstellung des ursprünglichen Straßenzustandes waren umfangreiche Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Diese sind jetzt abgeschlossen. Das Vergabeverfahren beginnt im August 2018. 7. Ab welchem Zeitpunkt sind/werden alle geschädigten Straßen jeweils wieder uneingeschränkt nutzbar? zu Frage 7: Alle genannten Straßen sollen nach Abschluss der Arbeiten im ersten Halbjahr 2019 wieder uneingeschränkt nutzbar sein.