Landtag Brandenburg Drucksache 6/9319 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.08.2018 / Ausgegeben: 07.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3701 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9114 Hydraulischer Umbau der Müggelspree und des Grabensystems II. Ordnung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Vergangenheit wurde eine Reihe von wasserbaulichen Maßnahmen an und in der Müggelspree durchgeführt. So wurden z.B. Buhnen zurück- und Sohlschwellen eingebaut, Altarme wieder angeschlossen und Schöpfwerke zurückgebaut. Auch Rigolen wurden in der Müggelspreeniederung durch den WLV angelegt . Die Maßnahmen führten in der Folge auch zu veränderten hydrologischen Verhältnissen in der Müggelspree. Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen wurden über die Beantwortung der Fragen 1, 3 und 4 in der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/5495 hinaus im Zeitraum 1996 bis 2002 sowie ab 2016 bis heute im Einzugsgebiet der Spree zwischen Fürstenwalde und Erkner auf welcher Grundlage wann durchgeführt, aus welchen Förderprogrammen bzw. mit welchen finanziellen Mitteln wurden diese Maßnahmen jeweils finanziert und in welcher Höhe wurden finanzielle Mittel für die genannten Maßnahmen jeweils auf gewendet? (bitte tabellarisch aufgelistet) zu Frage 1: Zu Maßnahmen, die im Zeitraum vor 2002 durchgeführt wurden, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Maßnahmen, die nach 2016 durchgeführt wurden, enthält die folgende Tabelle. Übersicht wasserbauliche Maßnahmen Müggelspree seit 2016 Lfd. Nr. Jahr Maßnahme Grundlage Finanzierungsquelle Kosten 1 2017 Abfuhr /Entsorgung der Sedimente der Engstelle Hartmannsdorf, linkes Ufer Planung Gewässerunterhaltung Landesmittel (Gewässerunterhaltung ) 47.600 € 2 2017 Entfernung der Engstelle Hangelsberg Planung Gewässerunterhaltung Landesmittel (Gewässerunterhaltung ) 13.400 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/9319 - 2 - Frage 2: Für welche einzelnen Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Gewässern II. Ordnung hat der WLV seit 1996 bis heute finanzielle Mittel des Landes aus welchen Förderprogrammen erhalten und wie hoch waren die vom Land genehmigten Fördermittel für jede Einzelmaßnahme? (bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 2: Über Maßnahmen, die im Zeitraum vor 2002 durchgeführt wurden, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Nach Auskunft der Bewilligungsbehörden (bis 2015 Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), ab 2016 Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)) hat der Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree seit 2002 für die in der untenstehenden Tabelle aufgelisteten Maßnahmen finanzielle Mittel zum Um- und Ausbau von Gewässern II. Ordnung erhalten. Bis 2016 erfolgte die Förderung über die „Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes“ (Richtlinie LWH). Ab 2016 wurden die Maßnahmen über die „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RiLi GewEntw/ LWH)“ gefördert. Maßnahme Förderprogramm Höhe der Fördermittel Rückbau Schöpfwerk Wulkower Bogen Richtlinie LWH 40.104,47 € Umgehungsgerinne “Große Tränke“ Richtlinie LWH 226.179,69 € Rückbau Graben Spree 06 - Mönchwinkel /Spreewerder Richtlinie LWH 54.941,01 € Bepflanzung der Spreegräben in der Gemarkung Hartmannsdorf sowie Abriss Schöpfwerk Hartmannsdorf Richtlinie LWH 33.226,81 € Rekonstruktion und Neubau von Kleinstauen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes Richtlinie LWH 92.505,32 € Verbesserung Wasserrückhalt im Einzugsgebiet Charlottenhofer Graben RiLi GewEntw/ LWH 306.795,14 € Frage 3: Wurde bei den in der Antwort auf Frage 1) sowie den in der Drucksache 6/5495 genannten Maßnahmen geprüft, ob diese hochwasserneutral sind? Wenn ja, wie erfolgte die Prüfung hinsichtlich der Hochwasserneutralität? Wenn nein, welche Konsequenzen würden sich ergeben, falls einerseits die einzelnen Maßnahmen des Gewässeraus- bzw. - umbaus und andererseits die Maßnahmen in Summe nicht hochwasserneutral gewesen sind? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 in der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/5495 verwiesen: „Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wurden durch den Maßnahmenträger alle erforderlichen hydraulischen Nachweise erbracht. Ziel war es dabei immer, die Hochwasserneutralität der Maßnahmen sicherzustellen. Die hydraulischen Nachweise sind durch die Bauprüfstelle des LfU geprüft worden. Die Hochwasserneutralität der Maßnahmen konnte dabei immer bestätigt werden. Die Planungsunterlagen können beim Maßnahmenträger (WLV Untere Spree) eingesehen werden.“ Diese hat auch für alle nachfolgenden Maßnahmen Gültigkeit. Die in obiger Tabelle (s. Antwort zu Frage 1) aufgeführten Maßnahmen haben entweder keinerlei Einfluss auf das Abflussgeschehen (Nr. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9319 - 3 - 1) oder wirken ausschließlich positiv in Hinblick auf eine größere Leistungsfähigkeit (Nr. 2), da der Fließquerschnitt durch diese Engstellenbeseitigung (Sedimententnahmen) deutlich vergrößert wird.