Landtag Brandenburg Drucksache 6/9346 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2018 / Ausgegeben: 13.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3749 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9221 Abschaffung der Preiskategorie „Mitarbeiter“ in den Mensen des Studentenwerks Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Am 06. September 2017 wurde eine neue Zielvereinbarung zwischen Studentenwerk Potsdam und MWFK getroffen. Diese Vereinbarung legte auch die Abschaffung der Preiskategorie „Mitarbeiter“ in den Mensen des Studentenwerks fest. Damit wurde dem Landesrechnungshof gefolgt, der im Prüfungsbericht 2015 die Einführung von Essenspreisen nur noch für Studierende und Nichtstudierende empfahl. Der Landesrechnungshof mahnte an, dass die Versorgung von Nichtstudierenden kostendeckend erfolgen müsse und nicht durch Landesmittel unterstützt werden dürfe. Dies geschehe mit der Preiskategorie „Mitarbeiter “. Mit der Billigung durch den Haushaltskontrollausschuss des Landes Brandenburg wurde diese Empfehlung verpflichtend. Damit zahlen Mitarbeiter der Universitätsstandorte nun den gleichen Preis wie Gäste, was zu einer Preissteigerung für diese Personengruppe geführt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Wegfall der Preiskategorie „Mitarbeiter“ in den Mensen des Studentenwerkes Potsdam? Zu Frage 1: Wie in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage zutreffend geschildert, handelt es sich bei der Anpassung des Essenspreises für die Hochschulbediensteten in den Mensen des Studentenwerkes Potsdam an den „Gästepreis“ um eine Empfehlung des Landesrechnungshofes . Der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Landtages hat die Empfehlung übernommen, wodurch die Umsetzung für das MWFK bindend wurde. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Signalwirkung einer solchen Maßnahme an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitäten und Fachhochschulen ein, auch in Hinblick auf den drohenden Fachkräftemangel und eine Konkurrenz um die besten Köpfe, gerade im Wissenschaftsbereich? Zu Frage 2: Den Bediensteten der Hochschulen stehen die Mensen auch nach Einführung eines zweistufigen Preissystems mit einem Essenspreis für Studierende und einem einheitlichen Essenspreises für nicht Studierende offen. Da diese Essensteilnehmer nicht von Landtag Brandenburg Drucksache 6/9346 - 2 - der Nutzung der Mensen ausgeschlossen sind, sieht die Landesregierung in der Umgestaltung der Essenspreise keine negative Signalwirkung an die Hochschulbediensteten. Ferner geht die Landesregierung davon aus, dass die Entscheidung wissenschaftlicher wie nichtwissenschaftlicher Fachkräfte für die Aufnahme einer Tätigkeit an den Hochschulund Forschungseinrichtungen des Landes nicht von den Essenspreisen in den Mensen der Studentenwerke determiniert ist, sondern dass hierfür andere Faktoren, insbesondere die Leistungsfähigkeit und das Profil der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung von Relevanz sind. 3. In ähnlichen Einrichtungen, bspw. der Kantine im Justizzentrum Potsdam und anderen Kantinen im Umfeld von Landeseinrichtungen gibt es nach wie vor eine Preiskategorie für Mitarbeiter. Wie ist dies im Vergleich zu den Mensen des Studentenwerks Potsdam zu begründen ? Zu Frage 3: Der gesetzliche Versorgungsauftrag der Studentenwerke bezieht sich nach den Vorgaben des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ausschließlich auf die Verpflegung der Studierenden. Daher handelt es sich bei den Mensen des Studentenwerkes Potsdam - anders als bspw. bei der Kantine im Justizzentrum Potsdam und bei anderen Kantinen im Umfeld von Landeseinrichtungen - auch nicht um Landeskantinen, welche - anders als die Mensen der Studentenwerke - den Kernauftrag der Versorgung der Landesbediensteten zu erfüllen haben. 4. Das Studentenwerk Potsdam widerspricht nach eigenen Aussagen der Ansicht des Landesrechnungshofes und damit dem Vorliegen einer Subventionierung der Mitarbeiter. Wie beurteilt die Landesregierung diese Argumentation? Zu Frage 4: Das MWFK hat dem Landesrechnungshof gegenüber die Auffassung des Studentenwerkes vorgetragen. Im Ergebnis ist allerdings weder der Landesrechnungshof noch der Ausschuss für Haushaltskontrolle des Landtages dieser Argumentation gefolgt.