Landtag Brandenburg Drucksache 6/9347 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2018 / Ausgegeben: 13.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3693 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9106 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) – April 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im April 2018 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung einer Kriminellen Vereinigung und sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat April 2018 (Stand: 09.07.2018) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) 145 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle April 2018 Gewaltdelikte 17 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9347 - 2 - Sonstige Straftaten 127 Gesamt 145 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden siebzehn politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Eine Gewaltstraftat wurde als nicht extremistisch bewertet (siehe Anlage 1 - lfd. Nr. 12), da die Handlung durch einen Täter im Kindesalter begangen wurde. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen . 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Der Landesregierung wurden im Monat April 2018 keine terroristischen Straftaten gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. 4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für April 2018 wurden der Landesregierung keine Straftaten gemäß § 168 StGB -Störung der Totenruhe- gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. 5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landes-regierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften , Parteien o.ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen im Phänomenbereich PMK -rechts- Erkenntnisse zu einem Fall im Zusammenhang mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Land Brandenburg für den Monat April 2018 vor. Um nicht den Erfolg der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu gefährden, können keine weiteren Angaben dazu getätigt werden. 6. Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im April 2018? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung Landtag Brandenburg Drucksache 6/9347 - 3 - der Frage 1 aufgeführten 127 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 86 Volksverhetzung § 130 StGB 10 Beleidigung § 185 StGB 18 Nötigung § 240 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 9 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 1 Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 127 7. Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. April für das Jahr 2018? zu Frage 7: Der Landesregierung wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für die Monate Januar bis März 2018 insgesamt 44 Straftaten nachgemeldet. 8. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in sechs Fällen um Gewaltstraftaten. Zu vier Fällen wurde bereits berichtet (KA Nr. 3426, Anlage 2 - Drs. 6/8618 und KA Nr. 3505, Anlage 2 - Drs. 6/8829). Eine dezidierte Aufstellung zu den übrigen Punkten der Fragestellung für die weiteren zwei Fälle, die als extremistisch bewertet wurden, ist der Anlage 2 dieser Anfrage zu entnehmen. Darüber hinaus wird eine Gewaltstraftat (KA Nr. 3359, Anlage 1, lfd. Nr. 1 - Drs. 6/8431) statistisch nicht mehr berücksichtigt, da sich ein politisch motivierter Tathintergrund nicht bestätigt hat. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand 09.07.2018 Anlage 1 KA 3693 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 06.04.2018 § 223 StGB Cottbus Cottbus Fremdenfeindlich; Rassismus 1 0 unbekannt 2 07.04.2018 § 224 StGB Cottbus Cottbus gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 0 1 Afghanistan 3 08.04.2018 § 113 StGB Hennigsdorf Oberhavel Reichsbürger/Selbstverwalter; gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole; Polizei 1 0 4 09.04.2018 § 223 StGB Senftenberg Oberspreewald-Lausitz gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 1 1 Syrien 5 10.04.2018 § 223 StGB Templin Uckermark Verherrlichung / Propaganda; Fremdenfeindlich; Rassismus; gegen sonstige politische Gegner 2 2 Deutschland 6 14.04.2018 § 224 StGB Wittstock/Dosse Ostprignitz-Ruppin gegen links 2 1 Deutschland Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand 09.07.2018 Anlage 1 KA 3693 7 17.04.2018 § 223 StGB Cottbus Cottbus Fremdenfeindlich; Rassismus 1 1 Dominikanische Republik 8 21.04.2018 § 223 StGB Cottbus Cottbus gegen Asylbewerber/Flüchtlinge; Antisemitisch; Fremdenfeindlich; Islamfeindlich 0 2 Irak 9 21.04.2018 § 223 StGB Fürstenberg/Havel Oberhavel Fremdenfeindlich; gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 0 1 Eritrea 10 23.04.2018 § 224 StGB Luckau Dahme-Spreewald gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Rassismus; Fremdenfeindlich 3 4 Syrien, Iran, Libyen, Afghanistan 11 25.04.2018 § 223 StGB Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) gegen Asylbewerber/Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 0 1 Syrien 12 26.04.2018 § 223 StGB Königs Wusterhausen Dahme-Spreewald gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich; Rassismus 1 1 Somalia 13 26.04.2018 § 223 StGB Hennigsdorf Oberhavel gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 1 1 Türkei Stand 09.07.2018 Anlage 1 KA 3693 14 28.04.2018 § 223 StGB Cottbus Cottbus gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 2 1 Afghanistan 15 29.04.2018 § 224 StGB Cottbus Cottbus gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Rassismus; Fremdenfeindlich 4 1 Tunesien 16 29.04.2018 § 224 StGB Schwedt/Oder Uckermark gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 0 1 Pakistan 17 30.04.2018 § 224 StGB Bernau bei Berlin Barnim gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 1 1 Somalia Stand: 09.07.2018 Anlage 2 KA 3693 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 05.01.2018 224 Oranienburg Oberhavel Verherrlichung / Propaganda 3 3 Deutschland 2 26.03.2018 223 Senftenberg Oberspreewald-Lausitz gegen Asylbewerber / Flüchtlinge; Fremdenfeindlich 1 1 Syrien Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts-