Landtag Brandenburg Drucksache 6/9348 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2018 / Ausgegeben: 13.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3724 des Abgeordneten Erik Stohn (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9159 Stand der Sanierung in Hohengörsdorf (B 102) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die B 102 wird aktuell an vielen Abschnitten im Land Brandenburg ausgebaut und saniert - so auch im Landkreis Teltow-Fläming. Als Querverbindung zwischen dem Havelland und dem Spreewald hat die B 102 eine hohe Bedeutung , sowohl wirtschaftlich als auch für Pendler. 1. Wie ist der Planungsstand der Sanierung B 102 in der Ortslage Hohengörsdorf (TF)? 2. Wann ist eine Komplettsanierung der Ortslage geplant? zu Fragen 1 und 2: Im 2. Halbjahr 2017 wurde mit der Entwurfsplanung für den Ausbau der gesamten Ortslage Hohengörsdorf begonnen. Der Ausbau erfolgt in Abhängigkeit von der Baurechtschaffung. Für das "Teilprojekt Ostkurve" erfolgt gegenwärtig die Ausführungsplanung . 3. Sollen vorab Maßnahmen an den Kurven im Ort durchgeführt werden? 3.1. Wenn ja, welche, in welchen Zeitraum und zu welchen Kosten? zu Frage 3.1.: Ja, die Ausführung der Bauleistungen für das „Teilprojekt Ostkurve“ soll vorgezogen werden. Diese Baumaßnahme soll ca. vier Wochen andauern. Die Kosten werden auf ca.100.000 € geschätzt. Archäologische Begleitmaßnahmen sind vom Vorhabenträger zu berücksichtigen. Ein genauer Termin wird festgelegt, sobald alle Voraussetzungen geschaffen sind. 3.2. Wenn ja, worin liegt der Grund für diese Maßnahmen? zu Frage 3.2.: Aufgrund der engen Kurvensituation ist der uneingeschränkte Begegnungsverkehr zwischen LKWs ohne Mitbenutzung der Seitenräume nicht möglich. Durch den Ausbau wird die Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt verbessert. 3.3. Wenn ja, ist dadurch sichergestellt, dass der LKW-Parallelverkehr durch die Maßnahme ermöglicht wird? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9348 - 2 - zu Frage 3.3.: Der Begegnungsverkehr zwischen LKWs (Lastzug-Lastzug) bzw. von vergleichbaren Fahrzeuggrößen wird ohne Mitbenutzung der angrenzenden Seitenräume möglich sein. 4. Welche Kosten können dabei auf die Anwohner zukommen? zu Frage 4: Im Rahmen der Umsetzung des Teilprojektes zur Kurvenverbesserung werden keine Kosten auf die Anwohner zukommen. Die im geringfügigen Umfang durchgeführte Gehwegerneuerung (Deckschichtaustauschmaterial) wird bei der Erhaltungsmaßnahme durch die Kommune getragen. Anpassungen der betroffenen Zufahrten in Lage und Höhe werden durch den Vorhabenträger getragen. 5. Gab es Ende der 90er/Anfang der 2000er Jahre bereits Pläne für eine Ortsumfahrung von Hohengörsdorf? 5.1. Wenn ja, welche Argumente sprachen für die Ortsumfahrung? 5.2. Wie hoch wären die Kosten für eine Ortsumfahrung? 5.3. Ist der Bau einer Ortsumfahrung noch realistisch? zu Fragen 5.1. bis 5.3.:Für den Bau einer Ortsumgehung ist es Voraussetzung, dass die im Rahmen einer Analyse festgestellten, netzrelavanten Schwachstellen nur durch eine Ortsumgehung beseitigt werden können. Da dies hier nicht der Fall war/ist, war/ist die Ortsumgehung Hohengörsdorf nicht Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung. Überlegungen zur Teilverlegung der Ortsdurchfahrt Hohengörsdorf Ende der 1990er Jahre wurden daher nicht weiter verfolgt. Aufgrund fehlender Planungen können keine Aussagen zu möglichen Kosten getroffen werden. Die Aufnahme einer Ortsumgehung Hohengörsdorf in einen künftigen Bundesverkehrswegeplan ist unrealistisch. Die prognostizierte Verkehrsstärke für das Jahr 2025 beträgt im relevanten Netzabschnitt der B 102 nur 2.000 Kfz/d bei einem Schwerverkehrsanteil von 15 % und liegt damit weit unter der durchschnittlichen Verkehrsbelastung von Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen.