Landtag Brandenburg Drucksache 6/9350 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.08.2018 / Ausgegeben: 13.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3713 der Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9145 Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen – Ausstehende Zahlungen der Zulagen für die Bereitschaftspolizei im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im November 2017 hat die Landesregierung eine Reihe von Vereinbarungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bzw. ihren Spitzenorganisationen getroffen. Dabei wurde zur besseren Besoldung bei Polizei ein Maßnahmenpaket vereinbart, das auch eine Erschwerniszulage von mindesten 60 Euro pro Monat für Bereitschaftspolizisten ab 2018 beinhaltet. Dieses Versprechen wurde bisher nicht eingelöst. Frage 1: Gilt das Versprechen der Landesregierung noch, dass mindestens 60 Euro Erschwerniszulage pro Monat an die Bereitschaftspolizisten ab 2018 gezahlt werden und warum wurde es bisher nicht eingelöst? zu Frage 1: Die Landesregierung steht zu der Vereinbarung mit den Gewerkschaften vom 21. November 2017. Eine Zahlung der Erschwerniszulage an die Bediensteten der Bereitschaftspolizei ist nur deshalb noch nicht erfolgt, weil zur Umsetzung dieser Vereinbarung eine Änderung der Brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung erforderlich ist. Das diesbezügliche Verordnungsverfahren ist bereits eingeleitet und befindet sich zurzeit in der zweiten Abstimmungsrunde mit den Ressorts, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände sowie den kommunalen Spitzenverbänden. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium der Finanzen am 20. Juni 2018 dem Landtag auch den Verordnungsentwurf gemäß Artikel 94 der Landesverfassung zugeleitet. Frage 2: Ab wann wird die Erschwerniszulage gezahlt und gilt dies auch rückwirkend ab dem 01.01.2018? Falls nicht, aus welchem Grund? zu Frage 2: Die Erschwerniszulage für die Bereitschaftspolizei in Höhe von 60 Euro monatlich wird entsprechend der Vereinbarung mit den Gewerkschaften vom 21. November 2017 zum 01. Januar 2018 - und damit rückwirkend - eingeführt. Die Zahlungen an die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten erfolgen damit ebenfalls rückwirkend zum 01. Januar 2018. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9350 - 2 - Frage 3: Wie hoch die Nachzahlungen (Stand Juli 2018), wenn das Land den Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei seit dem 1. Januar dieses Jahres wie versprochen 60 Euro monatliche Erschwerniszulage gezahlt hätte? zu Frage 3: Die Nachzahlung der Erschwerniszulage beträgt pro Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamten mit Stand Juli 2018 420 Euro (60 Euro x 7 Monate). Bei rund 600 Bediensteten der Bereitschaftspolizei ergibt sich damit insgesamt eine Nachzahlung von rund 252.000 Euro.