Landtag Brandenburg Drucksache 6/9362 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.08.2018 / Ausgegeben: 15.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3721 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9156 Rettungshunde in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Rettungshunde (auch Suchhunde genannt) sind darauf trainiert, Personen in verschiedenen Gebieten auch unter schwierigsten Bedingungen zu suchen und zu finden. Ein Rettungshund arbeitet immer mit seiner Hundeführerin bzw. -führer zusammen im Team. Eine Einheit von mehreren Teams wird als Rettungshundestaffel oder Rettungshundezug bezeichnet . Ausgebildet und geprüft werden die Teams von verschiedenen Hilfs- und Rettungsorganisationen . Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Freiwillige Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Ortsverbände des THW haben in Brandenburg Rettungshunde? zu Frage 1: Im Land Brandenburg waren mit Stand 31. Dezember 2017 bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft insgesamt zehn Helfer, beim Deutschen Roten Kreuz insgesamt 53 Helfer und bei der Johanniter-Unfall-Hilfe insgesamt 30 Helfer bei Rettungshundestaffeln tätig. Weitere statistische Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie viele geprüfte Rettungshunde stehen im Land Brandenburg zurzeit zur Verfügung? Bitte nach Flächensuchhunden und Trümmersuchhunden unterteilen. zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 3. Zu wie vielen Einsätzen wurden Rettungshunde der unter Frage 1 genannten Organisationen von der Polizei 2017 angefordert? zu Frage 3: Polizeiliche Einsätze, die zu einer Anforderung bzw. zum Einsatz von Rettungshunden führen, werden statistisch nicht erfasst. 4. Welche finanzielle Unterstützung erhalten Rettungshundeführerinnen und -führer in Brandenburg? zu Frage 4: Die Hilfsorganisationen erhalten jährlich einen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz. Von diesem Landes- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9362 - 2 - zuschuss sind solche Ausgaben, die den Hilfsorganisation für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz entstehen, umfasst. Ferner wurden die Rettungshundestaffeln wie folgt unterstützt : Aus der Konzessionsabgabe Lotto 2016 gewährte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde e.V. 9.900,00 € für die Beschaffung eines Transportanhängers für Rettungshunde . Der Anteil der Staatskanzlei betrug dabei 4.950,00 €. Aus der Konzessionsabgabe Lotto 2018 gewährte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming, 13.392,00 € für Anschaffungen zur Verbesserung der Ausbildung, der Arbeit zur Nachwuchsgewinnung und der Öffentlichkeitsarbeit für ehrenamtliche Tätigkeit im ländlichen Raum der Rettungshundestaffel. 5. Welche Kosten würden dem Land Brandenburg entstehen, wenn die Rettungssuche mit eigenem Personal und eigenen Hunden durchgeführt würde? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. 6. Welche Kosten entstehen dem Land derzeitig für die Inanspruchnahme von Rettungshunden der unter Frage 1 genannten Organisationen? zu Frage 6: Der Polizei Brandenburg entstehen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Rettungshunden gegenwärtig keine Kosten.