Landtag Brandenburg Drucksache 6/9363 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.08.2018 / Ausgegeben: 15.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3716 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9148 Bedarfshalte auf der Regionalbahnlinie RB 60 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Regionalbahn RB 60 zwischen Frankfurt (Oder) und Eberswalde ist eine wichtige Verkehrslinie des Schienenpersonennahverkehrs im Osten Brandenburgs. Zahlreiche Gemeinden im Oderbruch profitieren von den Haltepunkten. Einige Bahnhöfe entlang der Strecke sind allerdings auch saisonal nicht mehr Haltepunkt. 1. Welche Haltepunkte und Bahnhöfe gibt es auf der Strecke RB60 zwischen Frankfurt (Oder) und Eberswalde? zu Frage 1: An der Linie RB 60 zwischen Frankfurt (Oder) und Eberswalde liegen die nachstehenden Stationen: Eberswalde Hbf, Niederfinow, Falkenberg, Bad Freienwalde, Altranft, Wriezen, Neutrebbin, Letschin, Werbig, Seelow (Mark) Schönfließ Dorf und Frankfurt (Oder). 2. Welche existierenden ehemaligen Bahnhöfe oder Haltepunkte passiert die RB 60 ohne regulären Halt? Seit wann werden diese Stationen jeweils nicht mehr regulär angefahren? zu Frage 2: Ehemals existierende Bahnhöfe oder Haltepunkte (Auflassungsjahr in Klammern ) sind die Stationen Sietzing (Mai 1994), Dolgelin (Mai 1995), Libbenchen (Mai 1994), Carzig (Mai 1994), Booßen (Mai 1995), Frankfurt (Oder)-Klingetal (Mai 1995) sowie die seit 1945 nicht mehr bedienten Stationen Simonsmühle und Paulinenhof in Frankfurt (Oder ). 3. An welchen ehemaligen Bahnhöfen oder Haltepunkten auf der Strecke ist die Einrichtung eines Bedarfshaltes geplant? zu Frage 3: An keinem der ehemaligen Bahnhöfe oder Haltepunkte auf der Strecke ist die Einrichtung eines Bedarfshaltes geplant. 4. Ist der Haltepunkt Sietzing als Bedarfshalt geplant? Falls ja: ab wann? Falls nein: Warum nicht? (An wen wurde das Bahnhofsgelände verkauft?) zu Frage 4: Der Haltepunkt Sietzing ist nicht als Bedarfshalt geplant. Im Vordergrund der derzeitigen Planungen steht die Stärkung der Linie RB 60 durch Verbesserung der An- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9363 - 2 - schlüsse im SPNV. Aktuell unternimmt die Streckenbetreiberin DB Netz AG auf Veranlassung des Landes Anstrengungen, die Fahrzeit zwischen Eberswalde und Frankfurt (Oder) so zu optimieren, dass an beiden Linienenden der Anschlussknoten erreicht wird. Ein zusätzlicher Halt würde dem entgegenwirken. Fahrzeitverlängerungen, die zum Anschlussverlust führen, reduzieren die Attraktivität und sind geeignet, die aktuell noch unbefriedigende Auslastung der Linie weiter zu verringern. Über einen Verkauf des Bahnhofsgeländes liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 5. Welche Kosten würden durch einen zusätzlichen Bedarfshalt in Sietzing entstehen? zu Frage 5: Da keine Planung vorliegt, liegen keine Kostenschätzungen vor. 6. Wie viele Fahrgäste haben in 2017 die Strecke zwischen Frankfurt (oder) und Eberswalde genutzt? Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den vergangenen Jahren entwickelt ? zu Frage 6: Die abschnittsweise Auswertung der Fahrgastnachfrage erfolgt in den Abschnitten Eberswalde - Werbig sowie Werbig - Frankfurt (Oder). Die Auswertung für 2017 liegt noch nicht validiert vor. Die durchschnittlichen Belegungszahlen pro Tag aus dem Jahr 2016 ergeben, dass die Strecke zwischen Eberswalde und Werbig von täglich 389 Reisenden sowie zwischen Werbig und Frankfurt (Oder) von 226 Reisende täglich (Durchschnitt Mo - So) genutzt wird. Die Fahrgastzahlen stagnieren in den vergangenen Jahren in beiden Abschnitten, nach Auffassung der Landesregierung durch verschlechterte Anschlüsse in Frankfurt/O. 7. Erfolgte eine Fahrplanabstimmung mit den Schulen und damit verbunden Schulschlusszeiten auf der Strecke? zu Frage 7: Ja. Für die Organisation eines bedarfsgerechten Schülerverkehrs ist der jeweilige Landkreis, entlang der Linie RB 60 also die Landkreise Barnim, Märkisch Oderland und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), zuständig. Grundsätzliche Abstimmungen zwischen dem Land als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs und den Landkreisen erfolgen im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Landesnahverkehrsplanes sowie der Nahverkehrspläne der Landkreise unter Einbeziehung der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH als Regieebene des Landesverkehrsministeriums. Fahrplanjährliche Abstimmungen erfolgen zwischen den kommunalen ÖPNV-Aufgaben-trägern und Schulträgern , den Verkehrsunternehmen und der VBB GmbH.