Landtag Brandenburg Drucksache 6/9373 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.08.2018 / Ausgegeben: 20.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3738 des Abgeordneten Ingo Senftleben (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9191 Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Cosel der Gemeinde Schwepnitz (Freistaat Sachsen) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Am 10. Juli 1018 fand eine Einwohnerversammlung im Ortsteil Cosel der Gemeinde Schwepnitz (Freistaat Sachsen) statt. Die Bürger wurden dabei über die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Cosel, in unmittelbarer Nähe zur brandenburgischen Gemeinde Grünewald/Sella, informiert. Dabei haben die Vertreter des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien auf Nachfrage von Bürgern aus dem Gemeindeteil Sella der Gemeinde Grünewald mitgeteilt, dass im Jahr 2015 das Land Brandenburg in o.a. Angelegenheit um Abgabe einer Stellungnahme gebeten und diese in der vorgegebenen Frist eingereicht wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Behörde des Landes Brandenburg hat die o.a. Stellungnahme erstellt bzw. dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien übermittelt? Zu Frage 1: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) hat die Stellungnahme erarbeitet und unter dem 10.11.2015 an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien gesendet. 2. Welche öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg wurden bei der Erstellung der Stellungnahme mit einbezogen? Zu Frage 2: Das MLUL wurde von sächsischer Seite als oberste Bodenordnungs-, Naturund Umweltschutzbehörde beteiligt und hat für seinen Zuständigkeitsbereich Stellung genommen . Andere Behörden waren seitens des MLUL nicht zu beteiligen. 3. Wann und wie wurden das Amt Ruhland bzw. die Gemeinde Grünewald und die Gemeinde Hermsdorf in die Erarbeitung der Stellungnahme mit einbezogen? 4. Wurde in der Stellungnahme die unmittelbare Nähe zur Ortslage des Gemeindeteils Sella der Gemeinde Grünewald und des Gemeindeteils Lipsa der Gemeinde Hermsdorf (Amt Ruhland) berücksichtigt? Wenn ja, mit welchen konkreten Hinweisen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9373 - 2 - Zu Frage 3 und 4: Das MLUL wurde vom Regionalen Planungsverband Oberlausitz- Niederschlesien direkt als oberste Bodenordnungs-, Natur- und Umweltschutzbehörde des Nachbarlandes angeschrieben und hatte zu diesen Themengebieten Stellung zu nehmen. Ob seitens des Planungsträgers die betroffenen Kommunen in das Verfahren einbezogen wurden, ist hier nicht bekannt. 5. Wurde in der Stellungnahme der Schutz der Natur und Umwelt, insbesondere in Bezug auf das FFH-Gebiet "Ruhlander Schwarzwasser" und das Landschaftsschutzgebiet "Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide" berücksichtigt? Wenn ja, mit welchen konkreten Hinweisen? Zu Frage 5: Es wurden fünf FFH-Gebiete, ein Europäisches Vogelschutzgebiet, sechs Naturschutzgebiete , und drei Landschaftsschutzgebiete, darunter auch die in der Frage ausdrücklich erwähnten Schutzgebiete in der Stellungnahme aufgeführt. Die Stellungnahme beinhaltet die Hinweise, dass diese Gebiete ggf. einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, damit dem Schutzzweck dieser Schutzgebiete Genüge geleistet wird. Ferner sollte eine Darstellung dieser Gebiete im Regionalplan erfolgen. 6. Welche Inhalte der Stellungnahme des Landes Brandenburg sind bei der entsprechenden Abwägung für die geplante Errichtung der Windkraftanlagen in der Gemarkung Cosel mit eingeflossen? Zu Frage 6: Die Abwägung erfolgt im Planungsverfahren durch den Planungsträger, im Genehmigungsverfahren durch den Vorhabenträger und die Genehmigungsbehörde. Da es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen handelt, hat die Landesregierung keine Kenntnisse über die Berücksichtigung der in der Stellungnahme vorgetragenen Hinweise. 7. Kann die Stellungnahme des Landes Brandenburg den Gemeinden Grünewald und Hermsdorf zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 7: Die Stellungnahme des MLUL vom 10. November 2015 ist Bestandteil der Verfahrensunterlagen und kann beim Planungsträger „Regionaler Planungsverband Oberlausitz -Niederschlesien“ abgefordert werden.