Landtag Brandenburg Drucksache 6/9375 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.08.2018 / Ausgegeben: 20.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3754 der Abgeordneten Inka Gossmann-Reetz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9226 Neubau von Feuerwehrhäusern durch Mittel aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg (KIP) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Kommunale Infrastrukturprogramm (KIP) wird seit dem Jahr 2016 zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur eingesetzt. Für den Bereich der Feuerwehrinfrastruktur sind insgesamt 15 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert wird neben Erweiterung, Ausbau und Umbau auch der Neubau von Feuerwehrhäusern. Vorbemerkungen der Landesregierung: In der Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogramms 2016 - 2019 (KIP- Richtlinie) regelt die Anlage 3 die Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren. Im Landeshaushalt waren zunächst 15 Millionen Euro zur Unterstützung der „Feuerwehrinfrastruktur“ etatisiert (KIP 1). Auf Grund der hohen Nachfrage des Förderprogramms seitens der kommunalen Aufgabenträger wurden in den Nachtragshaushalt 2018/2019 weitere 20 Millionen Euro für die Förderung der Feuerwehrinfrastruktur eingestellt (KIP 2). Frage 1: Wie viele Maßnahmen im Bereich Feuerwehr wurden oder werden aktuell aus Mitteln des KIP gefördert? zu Frage 1: Aufgrund der Zuweisung von Haushaltsmitteln im Rahmen „KIP 1“ können 23 Maßnahmen zur baulichen Verbesserung der Feuerwehrinfrastruktur gefördert werden. Im Zusammenhang mit der Zuweisung von Haushaltsmitteln aus dem Nachtragshaushalt 2018/2019 (KIP 2) wurden 68 Maßnahmen zur Stärkung der Feuerwehrinfrastruktur mit Förderaussicht festgestellt. Frage 2: Wie viele Neubauten von Feuerwehrhäusern wurden oder werden aktuell aus Mitteln des KIP gefördert? zu Frage 2: Unter den 23 Maßnahmen KIP 1 befinden sich 17 Neubauten. Im Rahmen der Förderung KIP 2 sind 30 der 68 zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen als Neubauvorhaben ausgewiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9375 - 2 - Frage 3: Müssen Neubauten bestimmte Standards erfüllen, damit diese förderungswürdig sind? zu Frage 3: Bei der Planung und Ausführung des Baus von Feuerwehrgerätehäusern sind die technischen Baubestimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die in der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ (Teil 1, 3 und 7) enthaltenen Festlegungen zur Sicherheit zu beachten. Für die Planung wird zudem empfohlen, die übrigen fachlichen Inhalte der DIN 14092 Teil 1, 3 und 7 zugrunde zu legen. Frage 4: Falls ja, wird die Einhaltung dieser Standards durch die Landesregierung beaufsichtigt ? zu Frage 4: Die Prüfung der Einhaltung dieser Standards ist ein wesentlicher Teil der fachlichen Prüfung und Stellungnahme zu dem jeweiligen Vorhaben. Diese Bewertung wird auf Grundlage der vorgelegten Planungsunterlagen von Vertretern des Ministeriums des Innern und für Kommunales, dem Landesbranddirektor und dem Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.V. erstellt. Eine Stellungnahme der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg zum jeweiligen Bauvorhaben ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Eine baufachliche Prüfung zu dem jeweiligen Projekt erfolgt durch die zuständige Behörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.