Landtag Brandenburg Drucksache 6/9379 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.08.2018 / Ausgegeben: 20.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3732 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9168 Erneute Nachfrage zum Reifenlager Ölsig Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Antwort DS 6/8786 wird auf meine Anfrage zur Beräumung des Reifenlagers mitgeteilt, dass nach Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde abzuprüfen ist, ob Anfangsverdachte artenschutzrechtlicher Belange bestehen. Die Erfassungsarbeiten sollen bis Mai 2019 andauern. Nach Abschluss der Arbeiten kann ein konkreter Zeitplan für die Beräumung festgestellt werden. Anfang Juli 2018, einige Wochen nach meiner Anfrage, erhielt der Abgeordnete Raschke in einer KA Mitteilungen, dass für das ehemalige Reifenlager Ölsig eine Gutachterliche Planung und Begleitung der Beräumungsmaßnahmen in 2018 ; Kosten 2082,50 € Brutto eingesetzt wurden und das 2018 nochmals für das gleiche Reifenlager in Ölsig gutachterliche Planung und Begleitung der Beräumungsarbeiten in 2018; Kosten 3034,50 € Brutto geplant sind. Durch die Jagdpächter sind inzwischen im Jagdjahr 2018/2019 inzwischen 17 Waschbären an dieser Deponie erlegt worden. Weitere Tiere wurden überfahren und von den Jagdpächtern beräumt . Seit einiger Zeit entwickelt sich dieser Platz als besondere Brutstätte für Neozoen. Die Bürger der angrenzenden Orte beschweren sich zunehmend über die stark zunehmende Zahl der Waschbären, die nicht nur den Vögeln und Kleintieren in der freien Natur nachstellen und fressen, sondern auch sich alle Arten Futter aus den Gehöften holen. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie ist zu erklären, dass der Abgeordnete Raschke ganz andere Informationen zum Reifenlager Ölsig bekommt als ich? Wie oft gab es zwischen den zuständig Handelnden in den entsprechenden Ressorts Abstimmungen und wann? zu Frage 1: Die Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 3603 ist darauf gerichtet, in welchem Umfang und für welche Maßnahmen die vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2017/2018 bereits eingesetzt bzw. noch geplant sind. Die Angaben zum ehemaligen Reifenlager Oelsig beziehen sich insoweit nicht auf den Beginn der Beräumungsarbeiten , sondern lediglich auf die gutachterliche Ermittlung der für die Beräumung erforderlichen Maßnahmen und der Kosten im Vorfeld der öffentlichen Ausschreibung der Leistungen. Sie wurden dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft im Juni 2018 zugearbeitet, da diesem Ressort für das dem Land im Wege der Fiskalerbschaft zugefallene Reifenlager Oelsig keine eigenen Erkenntnisse vorlagen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9379 - 2 - Frage 2: Zwischenzeitlich nimmt die Müllablagerung, besonders von der Seite der Kreisstraße , zu. Ist zu erwarten, dass bei weiteren Verzögerungen wieder ein erneutes Gutachten erstellt werden muss? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die abfallrechtliche Überwachungszuständigkeit liegt beim Landkreis Elbe-Elster. Frage 3: Seit über 20 Jahren bemüht sich die Gemeinde um die Beräumung des Reifenlagers , nun entwickelt es sich durch die weitere Zeitverzögerung zusätzlich zur illegalen Müllhalde, da es keine Absperrungen, Zäune oder andere Hindernisse gibt. Welche Ursachen haben die Untere Naturschutzbehörde veranlasst, einen Anfangsverdacht für artenschutzrechtliche Belange zu äußern? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Durchführung des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz obliegt dem Landkreis Elbe-Elster als Untere Naturschutzbehörde. Nach der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 17. Mai 2018 sollen auf der Liegenschaft vor allem wertgebende Brutvogelarten, wie Gebüsch- und Nischenbrüter, sowie Reptilien, wie die streng geschützte Zauneidechse und die Glattnatter, zu erwarten sein. Frage 4: Bezieht sich der Verdacht auf das ganze Gelände oder nur auf das Gebäude? zu Frage 4: Der Verdacht bezieht sich auf das gesamte Gelände. Frage 5: Es ist augenscheinlich, dass das Problem der Entsorgung anwächst und die Kosten für die Entsorgung weiter steigen. Wird nach Kompromisslösungen unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde gesucht, um die weiteren Müllentsorgungen zu unterbinden , die Waschbär- und Nerzpopulationen zu begrenzen und den Umweltschaden Reifenlager doch im Jahr 2018 zu beräumen, wie es in der Antwort an Abgeordneten Raschke anklingt? zu Frage 5: Die Landesregierung steht Kompromissen grundsätzlich offen gegenüber, ist jedoch an die naturschutzfachlichen Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde gebunden . Nach diesen Vorgaben ist vor Beginn der Beräumungsarbeiten eine Verifizierung der Anfangsverdachte durch ein Fachbüro zu erstellen, das Grundlage für einen Artenschutzbeitrag im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ist. Die entsprechenden Erfassungsarbeiten werden nach derzeitigen Erkenntnissen voraussichtlich bis Mai 2019 andauern. Im Übrigen obliegt die Aufgabe der Gefahrenabwehr nach der Abfall- und Bodenschutz- Zuständigkeitsverordnung dem Landkreis Elbe-Elster als der für den Vollzug des Abfallund Kreislaufwirtschaftsrechts zuständigen Behörde. Dieser Landkreis hat durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass illegale Müllablagerungen in seinem Hoheitsgebiet vermieden werden.