Landtag Brandenburg Drucksache 6/9382 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.08.2018 / Ausgegeben: 20.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3728 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9163 Einsatz der Wasserwerferstaffel der Brandenburger Polizei im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine Wasserwerferstaffel für die Brandenburger Polizei angeschafft. Nachdem die Wasserwerfer im Jahr 2012 aus Kostengründen an den Bund zurückgegeben worden waren, wurde im vergangenen Jahr entschieden, dieses Einsatzmittel auch wieder in Brandenburg vorhalten zu wollen. Mittlerweile ist die Wasserwerferstaffel aufgebaut. Vorbemerkungen der Landesregierung: Im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3007 (Landtagsdrucksache 6/7339) der Abgeordneten Andrea Johlige berichtete die Landesregierung zu einzelnen Fragestellungen bereits ausführlich. 1. Aus welchen Fahrzeugen besteht aktuell die Wasserwerferstaffel? Sind im 2. Halbjahr 2017 oder im 1. Halbjahr 2018 zusätzliche Fahrzeuge bzw. weitere technische Ausstattung angeschafft worden? Welche Kosten sind dafür entstanden und durch wen wurden diese aus welchem Haushaltstitel bestritten? zu Frage 1: Der Fahrzeugbestand als auch die technische Ausstattung der Wasserwerferstaffel (WaWe-Staffel) hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleine Anfrage 3007 (Landtagsdrucksache 6/7339) verwiesen . 2. Bei wie vielen Lagen in Brandenburg wurden im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 die Brandenburger Wasserwerfer vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum , Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! Welche Lageeinschätzungen lagen dem jeweils zugrunde? zu Frage 2: Übersicht zu den Einsatzlagen der WaWe-Staffel im Land Brandenburg im 2. Halbjahr 2017: Datum Ort Veranstaltung Teilnehmer 1 23.06.2017 Schönefeld Musikveranstaltung „Second Horizon Festival“ 2.000 2 09.09.2017 Potsdam Versammlung der AfD und Gegenversammlun- 450 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9382 - 2 - gen 3 15.10.2017 Cottbus Fußballspiel Regionalliga 1. FC Energie Cottbus gegen SV Babelsberg 03 7.100 4 25.11.2017 Potsdam Fußballspiel Regionalliga SV Babelsberg 03 - BFC Dynamo 2.660 Übersicht zu den Einsatzlagen der WaWe-Staffel im Land Brandenburg im 1. Halbjahr 2018: Datum Ort Veranstaltung Teilnehmer 1 03.02.2018 Cottbus Versammlung „Zukunft Heimat“ 3.850 2 18.03.2018 Potsdam Versammlung „Aktionstag Freiheit für politische Gefangene“ 1.050 3 21.05.2018 Potsdam Fußballspiel 1. FC Energie Cottbus gegen SV Babelsberg 03 9.000 4 16./17.06.20 18 Cottbus Veranstaltung 27. Stadtfest 30.000 - 70.000 Die o. g. Teilnehmerzahlen sind grobe Schätzungen der Polizei oder basieren auf Angaben des jeweiligen Veranstalters. Für das reine „Vorhalten“ eines Wasserwerfers im polizeilichen Einsatz ist keine besonders erhöhte Gefahrenprognose erforderlich. Der Wasserwerfer zeichnet sich dadurch aus, dass technische Vorkehrungen getroffen wurden, als mildeste Maßnahme eines Grundrechtseingriffs Störer über Lautsprecher anzusprechen, unübersichtliche Einsatzräume auszuleuchten und damit kommunikativ-taktisch die Gewaltbereitschaft bei Störern zu minimieren. Taktisch hat eine Wasserwerferstaffel lageabhängig den Einsatzwert einer geschlossenen Einheit. Das Vorhalten und der lageangepasste Einsatz von Wasserwerfern ist insofern zwingend erforderlich, um die im Land Brandenburg vorgehaltenen Einsatzhundertschaften wirksam zu unterstützen, Einsätze größeren Ausmaßes möglichst nur mit einem Mindestmaß an Fremdkräften zu bewältigen bzw. regelmäßig an Wochenenden vorliegenden Parallellagen ressourcenschonend zu begegnen . Insbesondere der Wasserwerfer 10 ist ein modernes und in der Konzeption grundrechtsfreundliches Einsatzmittel. In den o. g. Einsatzlagen wurde kein Wasserwerfer gezielt gegen Personen eingesetzt. 3. Bei wie vielen Lagen außerhalb Brandenburgs wurde im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 die Brandenburger Wasserwerferstaffel vorgehalten und/oder eingesetzt? Bitte nach Datum, Ort, Veranstaltungen (mit Titel/Motto und TeilnehmerInnenzahl) und Vorhalten bzw. Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! zu Frage 3: Übersicht zu den Einsatzlagen der WaWe-Staffel außerhalb des Landes Brandenburg im 2. Halbjahr 2017: Datum Ort Veranstaltung 1 03.-09.07.2017 Hamburg Veranstaltungslage i. Z. m dem G20-Gipfel 2 14./15.08.2017 Rostock Fußball DFB Pokalspiel 3 01-03.12.2017 Hannover Veranstaltung „Bundesparteitag der AfD“ 4 07.-08.12.2017 Leipzig Innenministerkonferenz Übersicht zu den Einsatzlagen der WaWe-Staffel außerhalb des Landes Brandenburg im 1. Halbjahr 2018: Datum Ort Veranstaltung Landtag Brandenburg Drucksache 6/9382 - 3 - 1 07.04.2018 Magdeburg Fußballspiel 3. Liga 2 09.06.2018 Berlin Versammlungslagen zum „Al Quds Tag“ Eine statistische Erhebung zu den Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen liegt der Landesregierung nicht vor. 4. In wie vielen Fällen wurden im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 Wasserwerfer von Dritten (bspw. anderen Bundesländern) in Brandenburg eingesetzt? Von wem wurden diese gestellt? Bitte nach Jahren, Veranstaltungen (mit Titel/Motto) und Vorhalten bzw. tatsächlichem Einsatz von Wasserwerfern aufschlüsseln! zu Frage 4: 2. Halbjahr 2017 Das Land Nordrhein Westfalen unterstützte das Land Brandenburg am 09.09.2017 anlässlich einer AfD-Versammlung und mehrerer Gegenversammlungen in Potsdam mit einem Wasserwerfer 10. Im Rahmen des Einsatzes erfolgte keine gezielte Wasserabgabe gegen Personen. 1.Halbjahr 2018 kein Einsatz. 5. Wurden die Brandenburger Wasserwerfer mit Reizstoffen befüllt? Wenn ja, bei welchen Lagen? Kamen diese Reizstoffe zu, Einsatz? Welche Lageeinschätzung lag diesen Einsätzen zugrunde? zu Frage 5: Nein. 6. Sind durch den Einsatz von Brandenburger Wasserwerfern bei Veranstaltungslagen Personen verletzt worden und traten weitere bzw. andere Gesundheitsschäden auf? Wenn ja, bitte nach Datum, Ort, Personenzahl, Art der Verletzung bzw. der Gesundheitsschäden aufschlüsseln! zu Frage 6: Nein. 7. Welche Kosten verursachte die Wasserwerferstaffel Brandenburgs im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018? Bitte nach Halbjahr, Veranstaltung (wenn zuordnenbar), Unterhaltungs - und Einsatz-, Personal- und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) erstattet wurden bzw. wenn zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer) in Brandenburg entstanden! zu Frage 7: Das Land Brandenburg ist aufgrund eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund verpflichtet, die für den Betrieb der Wasserwerferstaffel anfallenden laufenden Unterhaltskosten (Betriebs- und Reparaturkosten) zu tragen. Bezogen auf die erfragten Zeiträume belaufen sich die Unterhaltskosten auf: Kosten 2. Halbjahr 2017 Kosten 1. Halbjahr 2018 WaWe 9 35.001,62 EUR 2.263,73 EUR WaWe10 7.733,50 EUR 5.042,44 EUR SW4 4506,31 EUR 5.985,60 EUR Führungsfahrzeug 1.150,51 EUR 3.056,12 EUR Landtag Brandenburg Drucksache 6/9382 - 4 - Summe 47.356,94 EUR 16.347,89 EUR Eine Zuordnung der konkret entstandenen Kosten zu einzelnen Veranstaltungen erfolgt nicht. Die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den einzelnen Bundesländern erfolgt auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen zwischen den Ländern und dem Bund in der derzeit gültigen Fassung und basiert auf pauschalisierten Abrechnungssätzen. Im zweiten Halbjahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 hat das Land Brandenburg in sechs Fällen Wasserwerfer einem anderen Bundesland zur Verfügung gestellt. Für diese Einsätze sind der Freien- und Hansestadt Hamburg sowie dem Land Niedersachsen 11.116,61 EUR in Rechnung gestellt worden. Gegenüber den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen steht die Abrechnung noch aus. Aufgrund der bestehenden Verwaltungsabkommen mit dem Land Berlin sowie dem Land Sachsen- Anhalt wird für diese beiden Unterstützungseinsätze keine Abrechnung erfolgen. Wasserwerfer anderer Bundesländer bzw. des Bundes sind im gleichen Zeitraum einmal angefordert und eingesetzt worden. Die einsatzbezogenen Kosten hierfür belaufen sich auf 4.578,40 EUR. 8. Welche Kosten wird die Wasserwerferstaffel Brandenburgs voraussichtlich im 2. Halbjahr 2018 und im Jahr 2019 verursachen? Bitte nach Veranstaltung (wenn zuordnenbar), Unterhaltungs- und Einsatz-, Personal- und Fortbildungskosten getrennt auflisten! Bitte auch auflisten, wenn einzelne Kosten durch Dritte (bspw. bei Anschaffung oder Einsatz in anderen Bundesländern) voraussichtlich erstattet werden bzw. wenn voraussichtlich zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Wasserwerfern Dritter (bspw. anderer Bundesländer ) in Brandenburg entstehen! zu Frage 8: Auf Basis der Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Kenntnisstandes für das zweite Halbjahr 2018 von ca. 30.000 € für die Unterhaltung und den Betrieb der Wasserwerferstaffel ausgegangen. Für das Jahr 2019 werden ca. 80.000 € geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleine Anfrage 3007 (Landtagsdrucksache 6/7339) verwiesen. 9. Wie viel Personal wurde mit welchem Zeitbudget im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! 10. Wie viel Personal wird mit welchem Zeitbudget im 2. Halbjahr 2018 und im Jahr 2019 voraussichtlich für das Vorhalten bzw. den Einsatz der Wasserwerfer eingesetzt? Bitte trennen zwischen Vorhalten der Wasserwerferstaffel und konkreten Einsätzen! zu den Fragen 9 und 10: Es wird die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3007 (Landtagsdrucksache 6/7339) verwiesen. 11. Gab es im 2. Halbjahr 2017 und/oder im 1. Halbjahr 2018 Situationen oder Einsatzlagen , bei denen Wasserwerfer von Dritten angefordert wurden und nicht zur Verfügung gestellt werden konnten? Wenn ja, wann, welche Lagen betraf dies und welche Gründe lagen dafür jeweils vor? zu Frage 11: Nein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9382 - 5 - 12. In den vergangenen Jahren wurde im Land Brandenburg bei verschiedenen Lagen in der Regel auf Deeskalation gesetzt. Ergaben sich Änderungen an der Einsatzstrategie bei Veranstaltungslagen durch das Vorhandensein der Staffel? Wenn ja, bitte ausführlich schildern! zu Frage 12: Nein.