Landtag Brandenburg Drucksache 6/9385 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.08.2018 / Ausgegeben: 20.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3723 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9158 Sommerarbeitslosigkeit von Lehrern Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Leider kommt es auch in Brandenburg vor, dass Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen über die Sommerferien nicht weiterbeschäftigt werden . Dies trifft insbesondere Vertretungslehrer, deren Verträge nur für die Dauer des Vertretungsgrundes - also meist für die Dauer von Krankschreibungen - abgeschlossen bzw. verlängert werden. Mir liegen Fälle vor, in denen über die Dauer von Monaten Kettenverträge im Zweiwochenrhythmus von Krankschreibungen verlängert wurden, diese Verlängerung aber kurz vor den Sommerferien ausblieb - und das obwohl den Lehrkräften ab August 2018 wieder Verträge in Aussicht gestellt wurden. In einer früheren Auskunft mit Daten aus dem Jahr 2016 (Ds. 6/5247) bezifferte die Landesregierung die Größenordnung auf beinahe 300 Fälle (mit einer auffälligen Häufung im Schulamtsbereich Brandenburg an der Havel). Darunter sind zwar auch Lehrkräfte, die ihren Vertrag freiwillig und aus nachvollziehbaren Gründen nicht verlängern, etwa weil sie in die Altersrente gehen oder in das Referendariat wechseln. Trotzdem räumt die Landesregierung selbst ein, dass es sich bei einem „Großteil“ dieser Fälle um Lehrkräfte handle, die „sachgrundbefristet zur Krankheitsvertretung eingestellt“ wurden und bei denen „die Gesundmeldung der Vertretenen (...) eine befristete Weiterbeschäftigung“ verhinderte. Viele dieser befristeten Vertretungslehrer arbeiten aber faktisch längerfristig - und über die Ferien hinaus - im Schuldienst. Der Verweis auf das Arbeitsrecht sollte das Land nicht aus der Pflicht entlassen, nach rechtssicheren Möglichkeiten zu suchen, diesen Lehrern eine gewisse Planungssicherheit zu bieten - insbesondere in Zeiten eines enormen Lehrerbedarfs. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Land Brandenburg hatte auch in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Bundesländern keine vergleichbare Praxis zu der beschriebenen Sommerarbeitslosigkeit von Lehrkräften. Grundsätzlich werden sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse ohne Unterbrechung der Sommerferien geschlossen oder entfristet. Aufgrund der erheblichen Bedarfe entfristen die staatlichen Schulämter offensiv auch sachgrundbefristete Beschäftigungsverhältnisse ohne zwischenzeitliche Unterbrechungen in den Sommerferien. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn die befristet beschäftigten Lehrkräfte nicht bereit sein sollten, im kommenden Schuljahr aus Bedarfsgründen an einer anderen Schule zu unterrichten, laufen die befristeten Arbeitsverträge wie vereinbart aus. Das belegt auch eindrucksvoll der von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene Bericht „Arbeitsmarkt kompakt“ zur Lehrerarbeitslosigkeit in den Sommerferien (Dezember 2017). Darin wird festgestellt, dass die Arbeitslosenzahlen in den Landtag Brandenburg Drucksache 6/9385 - 2 - Sommerferien tendenziell gestiegen sind, Mecklenburg-Vorpommern und das Land Brandenburg entwickeln sich dagegen am Stärksten den Trend mit sinkenden Zahlen gegenüber dem Vorjahr und das auf ohnehin schon niedrigem Niveau. Danach entfallen von den 4.900 Arbeitslosmeldungen in den Sommerferien 2017 allein auf Baden-Württemberg (1.680), Bayern (860) und Niedersachen (470), womit allein auf diese drei Länder 61 Prozent entfallen. Auf das Land Brandenburg (153) entfallen danach lediglich 3 Prozent. Die Landesregierung hat am 21.11.2017 mit den Gewerkschaften und Verbänden u. a. vereinbart , auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die zur Deckung des dauerhaften Bedarfs eingestellt werden, nach einer fünfzehnmonatigen Tätigkeit, der erfolgreichen Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen und einer Bewährungsfeststellung, unbefristet weiter zu beschäftigen. Damit wird ab diesem Schuljahr bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages vertraglich die Entfristung zugesichert, sofern die die vorgenannten Bedingungen (Qualifikationsmaßnahmen und einer Bewährungsfeststellung) erfüllt werden. Frage 1: Bei wie vielen Lehrkräften lief der befristete Vertrag zum Ende des Schuljahres aus, ohne dass ihr Vertrag verlängert wurde? (bitte letztmöglichen verfügbaren Berichtszeitraum verwenden) Zu Frage 1: Von insgesamt 1.786 befristet Beschäftigten waren die Arbeitsverträge von 49 der befristet Beschäftigten auf den letzten Schultag (04.07.) und von 845 zum Schuljahresende (31.07.) datiert. Es liegen keine Daten für Verlängerungen vor, die insbesondere bei der letztgenannten Gruppe die Regel sind. Die geringe Zahl der zum letzten Schultag endenden befristeten Arbeitsverhältnisse, die aus Bedarfsgründen im Rahmen von Sachgrundbefristungen abzuschließen sind, belegen aber den Ausnahmecharakter im Land Brandenburg. Frage 2: Wie stellt sich die derzeitige Praxis der staatlichen Schulämter in derartigen Fällen dar? Zu Frage 2: Aufgrund des hohen Lehrkräftebedarfs nutzen die staatlichen Schulämter die bestehenden Möglichkeiten zur nahtlosen unbefristeten Weiterbeschäftigung und Verbeamtung der zunächst zur Vertretung eingestellten Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung systematisch . Das bedeutet, dass diese grundständig ausgebildeten Lehrkräfte ein entsprechendes Angebot erhalten - aber nicht unbedingt für einen weiteren Einsatz an ihrer bisherigen Schule, eben weil die vertretene Lehrkraft zurückkehrt. Nur in seltenen Fällen, wenn die Leistungen der Lehrkräfte den Erwartungen nicht entsprechen, ist eine Weiterbeschäftigung seitens der staatlichen Schulämter nicht gewollt. Anders stellt sich die Sachlage bei befristet beschäftigten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern dar, die zur Vertretung eingestellt sind. Diese hängen von der Rückkehr der Lehrkräfte ab, die sie vertreten. Selbstverständlich werden ihre Urlaubsansprüche erfüllt oder ggf. abgegolten, aber sie werden nicht ohne einen Vertretungsgrund in den Ferien weiterbeschäftigt. Auch diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können aus Bedarfsgründen ab 01.08. erneut eingestellt oder weiterbeschäftigt werden, wenn für einzelne Schulen nicht in hinreichendem Maß Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung für eine Einstellung gewonnen werden können . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den inhaltlich entsprechenden Kleinen Anfragen der vergangenen Jahre verwiesen (Drucksache 6/5247, Drucksache 6/2564 und Drucksache 5/7564). Landtag Brandenburg Drucksache 6/9385 - 3 - Frage 3: Wie hoch sind aktuell die monatlichen Bruttoarbeitergeberkosten für einen befristet eingestellten Seiteneinsteiger (Hochschulabschluss in mindestens einem relevanten Fach, aber keine Lehramtsbefähigung) und wie wird die anteilige Bezahlung bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat geregelt? Zu Frage 3: Für die Berechnung wird zugrunde gelegt, dass eine U2-Umlage von 0,49 für die Krankenversicherung anfällt und vermögenswirksame Leistungen an vollbeschäftigte Lehrkräfte bei einer Eingruppierung nach Abschnitt 2 Ziffer 2 Entgeltordnung Lehrkräfte gezahlt werden. In dieser Tarifnorm entspricht der Besoldungsgruppe A 13 die Entgeltgruppe 12 und der Besoldungsgruppe A 12 die Entgeltgruppe 10. Entgelt geltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 12 4.169,02 € 4.604,78 € 5.238,28 € 5.761,12 € 6.422,01 € 6.503,72 € 10* 3.928,13 € 4.322,46 € 4.642,82 € 4.965,53 € 5.542,29 € 5.619,23 € * inkl. 30 € Angleichungszulage Frage 4: Wie viele Lehrkräfte waren im letzten verfügbaren Schuljahr sachgrundbefristet als Vertretungslehrer eingestellt? Zu Frage 4: Datengrundlage bildet die stichtagsbezogene APSIS-Auswertung für den Einstellungszeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017. Danach wurden am Stichtag (30.09.17) 180 Lehrkräfte sachgrundbefristet beschäftigt, 82 Lehrkräfte sind über das Ende dieses Zeitraums hinaus beschäftigt worden. Frage 5: Welche Dauer haben diese Verträge im Durchschnitt und wie oft werden sie durchschnittlich verlängert? Zu Frage 5: Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von Lehrkräften mit dem Sachgrund „Vertretungsbedarf“ betrug 12,6 Monate. Daten über die Häufigkeit einzelner Verlängerungen und deren mögliche Verlängerungsdauer der jeweiligen Personen liegen nicht vor. Frage 6: Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung geschaffen - bzw. würde sie dem Landesgesetzgeber vorschlagen -, um befristet eingestellte Lehrkräfte auch dann weiterbeschäftigen zu dürfen, wenn die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für ihre befristete Einstellung zunächst entfallen sind? Zu Frage 6: Ergänzend zur Antwort auf die Frage 2 wird auf die Vereinbarung der Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden vom 21.11.2017 (sog. Attraktivitätsgespräche ) zur Beschäftigung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und deren Qualifizierung verwiesen. Soweit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nicht zur Vertretung sondern zur Bedarfsdeckung eingestellt werden (weil keine Laufbahnbewerber für einzelne Schulstandorte gewonnen werden konnten), haben diese nach 15 Monaten eine klare Perspektive für eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Die Voraussetzungen hierfür sind die Teilnahme an der angebotenen pädagogischen Grundqualifizierung und eine Bewährungsfeststellung . Landtag Brandenburg Drucksache 6/9385 - 4 - Frage 7: Wann enden im Land Brandenburg in der Regel die Arbeitsverträge mit Referendaren , und wann beginnen in der Regel die Arbeitsverträge mit Lehrkräften, die aus dem Vorbereitungsdienst in den Schuldienst übernommen werden? Zu Frage 7: Die Referendare im Brandenburgischen Vorbereitungsdienst (zumeist Beamte auf Widerruf) werden - wenn sie das wünschen und es realisierbar ist – in der Regel und möglichst ohne Unterbrechung in den Schuldienst übernommen und entweder unmittelbar als Beamtin oder Beamter auf Probe ernannt oder zunächst als tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit Verbeamtungszusage eingestellt und auf Antrag durch eine Gewährleistungserklärung in den Zweigen der Sozialversicherung von der Versicherungspflicht befreit (sozialversicherungsfrei gestellt mit Beihilfeanspruch). Frage 8: Wie viele Brandenburger Referendare wurden zum letzten verfügbaren Berichtszeitraum aus dem Vorbereitungsdienst in den Schuldienst übernommen? Zu Frage 8: In dem letzten verfügbaren Berichtszeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 wurden 325 Einstellungen in den Schuldienst von Beschäftigten aus dem Vorbereitungsdienst vorgenommen.