Landtag Brandenburg Drucksache 6/9391 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.08.2018 / Ausgegeben: 21.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3746 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9212 Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Auftrag des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft und Energie ist unter der Leitung des Reiner Lemoine Instituts (RLI) im PIOn EER-Projekt 2016 untersucht worden, welche Standorte in Brandenburg sich besonders für Elektromobilität in Kombination mit lokaler erneuerbarer Energie eignen. Mit dem Projekt PIOnEER2 wurde die PIOnEER-Studie ab Juli 2017 fortgesetzt. Interessierte Akteure sollten dabei unterstützt werden, ihre konkreten Vorhaben zu realisieren. Für erfolgreiche Projektbewerbungen übernahm das RLI die Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und unterstützte die Bewerberinnen und Bewerber bei der Beantragung von Fördermitteln für die anschließende Umsetzung ihrer Projekte. Weiterhin sollte das RLI für bis zu sieben Modellstandorte konkrete Machbarkeitsstudien zur Integration von Elektromobilität erstellen . Bis zum 15. November 2017 konnten Brandenburger Unternehmen und Kommunen in Brandenburg sich bewerben und ihre lokalen E-Mobilitätsvorhaben einreichen. Frage 1: Welche Brandenburger Unternehmen und Kommunen haben sich mit welchen Elektromobilitätsvorhaben im Rahmen des Projektes PIOnEER2 beworben? Frage 7: Wer hat sich als Modellstandort für eine konkrete Machbarkeitsstudie zur Integration von Elektromobilität beworben? zu den Fragen 1 und 7: Eine Übersicht der Bewerbungen im Projekt PIOnEER2 ist der Anlage 1 (Tabelle „Bewerbungen Brandenburger Unternehmen und Kommunen im Projekt PIOnEER2“) zu entnehmen. Dabei wurden die Elektromobilitätsvorhaben jeweils den Bereichen - Aufbau von Ladeinfrastruktur,- Elektrifizierung von öffentlichen und gewerblichen Flotten, - Elektrifizierung öffentlicher Personennahverkehr/Busse, - Dezentrale Energiesysteme/Speicherlösungen und - Konzepterstellungen zugeordnet. Frage 2: Wie wurden diese Elektromobilitätsvorhaben bewertet? zu Frage 2: Aus den eingegangenen Bewerbungen wurden sieben Ideen für weitergehende Untersuchungen im Rahmen sogenannter „Machbarkeitsstudien“ ausgewählt. Der Ent- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9391 - 2 - scheidungsprozess gliederte sich in eine Bewertung der Projektideen, eine Sortierung in die entsprechenden Anwendungsbereiche für E-Mobilität und eine finale Auswahl. Folgende Kriterien waren für die Wahl ausschlaggebend: - Diversität: Die Rahmenbedingungen für Kommunen, Privatunternehmen, Verkehrsbetriebe u.a. unterscheiden sich maßgeblich durch die Zielstellung von Elektromobilitätsvorhaben , Nutzergruppen, Einsatzgebiete, etc. Diese Vielfältigkeit in den Studien widerzuspiegeln , erforderte eine ausgewogene Verteilung der gewählten Projektideen in den einzelnen Einsatzbereichen für Elektromobilität. Dabei wurde auch die potenzielle Breite an Förderangeboten für explizite Projekte berücksichtigt. Auch sollte versucht werden, ein regional und fachlich ausgewogenes Verhältnis zwischen den Vorhaben zu finden. - Förderbedarf: Insbesondere Projekte, die noch keine Bundesförderungen oder starke Partnerschaften haben, sollten durch eine Machbarkeitsstudie im Rahmen des PIOnEER² Projektes profitieren. - Übertragbarkeit: Um mit den Machbarkeitsstudien nicht nur ausgewählte Kandidaten zu fördern, sondern die gewonnenen Erkenntnisse für möglichst viele Akteure der Region nutzbar machen zu können, wurden repräsentative Projekte ausgewählt, die auch auf andere Standorte übertragbar sind. Frage 3: Welche Elektromobilitätsvorhaben sind als geeignet ausgewählt worden? zu Frage 3: Die folgenden Projekte sind als geeignet ausgewählt worden: lfd. Nr. Kandidat Thema 1 ProPotsdam Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft 2 Caritas Flottenelektrifizierung im Pflegebereich 3 Stadtwerke Forst Stadtwerke planen Ladeinfrastruktur 4 Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Elektrifizierung im Busbetrieb 5 Standentsorgung Potsdam GmbH Elektrifizierung in der Stadtentsorgung 6 Rousseau Park Carsharing als Grundausstattung für Neubauprojekte 7 Landkreis Dahme-Spreewald/ Teltow-Fläming PIOnEER auf Landkreisebene Frage 4: Aus welchen Fördermittelprogrammen des Bundes und/oder des Landes Brandenburg konnten/könnten die als geeignet ausgewählten Elektromobilitätsvorhaben in welcher Höhe gefördert werden? (Bitte Vorhaben, Fördermittelprogramm, Investitionssumme und Höhe der Fördermittelsumme auflisten.) zu Frage 4: Gemäß der in der Antwort zu Frage 1 vorgenommenen thematischen Clusterung können/konnten die Maßnahmenbereiche Ladeinfrastruktur, Beschaffung von Fahrzeugen im ÖPNV und in Fuhrparken, dezentrale Energiesysteme sowie Konzepte derzeit sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene über bestehende Förderprogramme bzw. zeitlich befristete Fördercalls gefördert werden. Dies betrifft insbesondere die Richtlinien RENplus und Mobilität des Landes Brandenburg sowie die seitens des Bundes ausgerufenen Fördercalls zur Schaffung von Ladeinfrastruktur, der Beschaffung von E-Fahrzeugen und E-Mobilitätskonzepte über die Förderrichtlinie Elektromobilität. Einzelne Akteure aus dem Brandenburger Bewerberkreis aus PIOnEER2 haben sich an entsprechenden Bundesprogrammen beteiligt bzw. Förderungen beantragt. Zu den Details der beantragten Förderungen liegen der Landesregierung keine näheren Informationen vor. In allen in PI- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9391 - 3 - OnEER2 ausgewählten Modellvorhaben wurden jedoch im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudien in einem nächsten Schritt weitergehende konzeptionelle Betrachtungen vor einer investiven Phase empfohlen. Auch hierfür stehen Landes- und Bundesförderungen über die genannten Förderprogramme zur Verfügung. Die Förderhöhen in den einzelnen Landes- und Bundesprogrammen schwanken dabei entsprechend der Vorgaben und Konditionierungen der Förderprogramme und reichen beispielsweise - bis zu 40% für Errichtung und Installation von Ladeinfrastruktur (über die beiden bisherigen Fördercalls Ladeinfrastruktur des BMVI), - bis zu 75% bzw. 90% (für finanzschwache Kommunen) der Investitionsmehrkosten zur Förderung der Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur (über die Richtlinie Elektromobilität des BMVI), - bis zu 80% für die Beschaffung von E-Bussen bzw. 40% für die Beschaffung von Hybrid- Bussen im ÖPNV (über die Förderrichtlinie des BMUB), - bis zu 60% zur Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen im ÖPNV und von Flotten (NIP II-Programm des BMVI), - bis zu 80% für kommunale Elektromobilitätskonzepte (aktueller Fördercall der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI), - bis zu 80% für die Errichtung von Ladeinfrastruktur (über RENplus Brandenburg), - bis zu 80% u.a. Förderung von Speicherlösungen mit E-Mobilität (über RENplus Brandenburg ), - bis zu 45% für Investitionsmehrkosten alternativer Antriebe im ÖPNV (nach der Richtlinie Mobilität Brandenburg). Frage 5: Welche ausgewählten Elektromobilitätsvorhaben sind bereits bewilligt worden und befinden sich in der Umsetzung? zu Frage 5: Von den im Rahmen der Machbarkeitsstudien erfassten Modellvorhaben liegen bisher auf Landesebene noch keine Förderanträge vor, befinden sich jedoch nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen teilweise in der Vorbereitung. Der Landkreis Dahme-Spreewald finanziert gegenwärtig aus eigenen Mitteln eine Studie zur weiteren Untersetzung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie der Landkreise Dahme- Spreewald und Teltow-Fläming, die ebenfalls durch das Reiner Lemoine Institut sowie die Inno2Grid GmbH am EUREF-Campus Berlin bearbeitet wird. Darüber hinaus haben die Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Barnimer Energiegesellschaft Konzeptanträge im Förderprogramm RENplus gestellt. Auch in den Landkreisen Barnim und Havelland sowie in Frankfurt/Oder werden gegenwärtig bundesfinanziert E-Mobilitätskonzepte erarbeitet . Frage 6: Welche Gründe liegen vor, wenn als geeignet ausgewählte Elektromobilitätsvorhaben nicht bewilligt worden sind bzw. nicht umgesetzt werden? zu Frage 6: Die Bewilligung von Elektromobilitätsvorhaben setzt regelmäßig einen genehmigungsfähigen Antrag voraus. Dieser erfordert seitens der Antragstellenden sowohl eine detaillierte konzeptionelle Untersetzung der Vorhaben als auch die Bereitstellung der dafür notwendigen personellen Ressourcen. Beides ist häufig nicht im notwendigen Umfang vorhanden, so dass sich daraus Nachbesserungen und Verzögerungen ergeben. Dies wiederum führt teilweise zu Verschiebungen der Prioritäten bei den Antragstellenden. Im Bereich der Bewerbungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur hatten sich zudem bereits zahlreiche Akteure im Rahmen der beiden Bundesfördercalls aus dem Jahre 2017 zur La- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9391 - 4 - deinfrastruktur um entsprechende Förderungen beworben. Seitens der Antragsteller werden teilweise noch Höhe und Anzahl geförderter Anlagen abgewartet, bevor weitergehende Entscheidungen getroffen werden. Frage 8: Welche Modellstandorte sind für eine Machbarkeitsstudie zur Integration von Elektromobilität anhand welcher Kriterien ausgesucht worden? zu Frage 8: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Allen in der Antwort zu Frage 3 genannten Kandidaten wird eine weitergehende Konzeptuntersetzung angeraten, da der Umfang und die Detailplanung investiver Maßnahmen eine stärkere theoretische und planungstechnische Ausarbeitung erfordert. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung das Projekt PIOnEER2? zu Frage 9: Der Abschlussbericht zu PIOnEER2 liegt der Landesregierung gegenwärtig noch nicht vollständig vor, so dass hierzu noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden kann. Insgesamt hat sich jedoch gezeigt, dass für eine erfolgreiche Initiierung und Umsetzung von regionalen E-Mobilitätsvorhaben aufgrund der zumeist querschnittsorientierten Projektansätze (Energie- und Netzfragen, Fuhrpark- und Verkehrsaspekte , smart-grid-Ansätze/Sektorkopplung, Haushaltsfragen, Förder- und Beihilferecht etc.) eine aktive Beratung und Betreuung in der Initiierungs-, Konzept- und Antragsphase erforderlich ist. Dabei bedarf es umfangreicher Expertenkenntnisse, die sowohl auf Unternehmens - als auch kommunaler Ebene in konzentrierter Form zumeist bisher nicht vorliegen bzw. kurzfristig eingesetzt werden können. Für erfolgreiche E-Mobilitätsvorhaben ist daher zumeist eine externe Hilfestellung erforderlich, um die nicht-investiven und investiven Projektphasen erfolgreich zu durchlaufen (Initiierung und Konzipierung, Projektierung und Betrieb, Evaluation etc.). Durch die PIOnEER-Vorhaben sowie die Initiative „e-mobiles BB“ konnten hierbei in zeitlich sowie inhaltlich begrenzten Korridoren landesweit zentrale Hilfestellungen für ausgewählte und regional konzentrierte Einzelvorhaben geleistet werden . Für ein flächendeckend stärker e-mobiles Brandenburg bedarf es jedoch einer Verbreiterung und Verstetigung dieser Unterstützungsangebote. Einen Beitrag hierzu kann die von Seiten der Landesregierung geplante Anlauf- und Koordinierungsstelle Elektromobilität (AKeMo BB) bei der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) leisten. Nach Einschätzung der Landesregierung wäre es darüber hinaus erforderlich, dass auch Verbände , Kammern und WiSo-Partner ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote entsprechend ausrichten, um die Flächenanwendungen und die Akzeptanz zu erhöhen. Frage 10: Laut dem aktualisierten Maßnahmekatalog zur Energiestrategie 2030 (Drucksache 6/9193) ist es ein Ziel der Landesregierung, eine Gesamtstrategie für Elektromobilität als landesspezifische Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Elektromobilität Berlin- Brandenburg zu erarbeiten. Wann liegt diese Gesamtstrategie vor? zu Frage 10: Ein konkreter Termin für die Fertigstellung der Gesamtstrategie kann derzeit noch nicht genannt werden. Die bisherige Initiative „e-mobiles BB“ sowie die PIOnEER- Vorhaben haben wichtige Bausteine für eine Weiterentwicklung und Fokussierung einer landesweiten Strategie zur E-Mobilität geliefert. Die Ergebnisse sind abzuwarten und im Anschluss entsprechend auszuwerten. Daraus resultierend müssen im Rahmen der Strategieentwicklung landesweite Leitlinien und Entwicklungsschwerpunkte abgeleitet werden. Dies beinhaltet eine enge Koordinierung und Abstimmung zwischen den einzelnen Fach- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9391 - 5 - ressorts der Landesregierung sowie nachgeordneten Behörden. Innerhalb der Zielsetzung zur Entwicklung einer Gesamtstrategie für Brandenburg sollen sowohl bisher schon existierende Strategieansätze technologieoffen und fachgebietsübergreifend gebündelt und ergänzende und zukunftsorientierte Aspekte, u.a. „intelligente Mobilität“, „H2-Mobilität“ und „autonomes Fahren“ integriert werden. Für die Erstellung einer Gesamtstrategie sind derzeit keine Mittel im Landeshaushalt veranschlagt. Frage 11: Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 - 2020 unterstützt das Land Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg u.a. auch die Errichtung und den Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Welche diesbezüglichen Fördermittelanträge wurden seit der Auflage des Förderprogramms bis zum 30.06.2018 gestellt und bewilligt? (Bitte für die einzelnen Jahre die Antragsteller, das Vorhaben, die Investitionssumme und die Fördersumme auflisten.) zu Frage 11: Im Förderprogramm RENplus wurden seit Beginn des Jahres 2018 bis zum Ablauf des 30.06.2018 insgesamt 8 Einzelvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1,35 Mio. EUR beantragt bzw. bewilligt. Einzelheiten sind der Anlage 2 (Tabelle „Förderung der E-Mobilität und von Ladeinfrastruktur aus den RENplus-Programm bis 30.06.2018“) zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 1 Anlage 1: Bewerbungen Brandenburger Unternehmen und Kommunen im Projekt PIOnEER2 lfd. Nr. Unternehmen/ Kommune Aufbau von Ladeinfrastruktur Elektrifizierung von Fuhrparken ÖPNV/Busse dezentrale Energiesysteme / Speicherlösungen Konzepterstellung 1 Callidus GmbH X 2 Stadt Lindow (Mark) X 3 Stadtwerke Schwedt GmbH X 4 Kreisverwaltungen Teltow- Fläming & Dahme-Spreewald X X 5 Ökowerk Brandenburg e.V. X 6 Klinikum Barnim GmbH X 7 Energie und Wasser Potsdam GmbH X 8 Stadt Hohen-Neuendorf X X 9 Flughafen Energie & Wasser GmbH X 10 Edeka C.Schmidt, x 11 Stadt Kremmen X 12 Stadtentsorgung Potsdam GmbH X 13 Landkreis Oberhavel X 14 Stadt Königs Wusterhausen X X 15 Stadtwerke Neuruppin GmbH X 16 conceptdrive GmbH X X X 17 Stadtwerke Prenzlau GmbH X 18 Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH X X 19 Stadtverwaltung Guben X 20 Regionalpark Barnimer Feldmark e.V. X 21 Landesamt für Umwelt - Biosphärenreservat Schorfheide- X 2 Chorin 22 inno2grid GmbH X 23 Allego GmbH X 24 Caritas-Sozialstation Sankt Martin Großräschen X 25 Bahntechnologie Campus Havelland GmbH X 26 Stadt Nauen X 27 Barnimer Energie Gesellschaft X 28 Landkreis Oberhavel X 29 Caritasverband der Diozese Görlitz e.V. X X 30 Caritas-Sozialstation Sankt Martin Großräschen X 31 Caritas-Sozialstation Sankt Sankt Hedwig Döbern X 32 Caritas-Sozialstation Sankt Vinzenz Cottbus X 33 Caritas-Sozialstation Sankt Martin Senftenberg X 34 Caritas-Sozialstation Sankt Martin Großräschen X 35 Caritas-Sozialstation Sankt Elisabeth Finsterwalde X 36 Landesamt für Umwelt - Biosphärenreservat Schorfheide Chorin X X X 37 Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) X 38 sustained lab GmbH i.G. X 39 Stadtwerke Forst GmbH X X 40 EMB Energie Mark Brandenburg GmbH X 3 41 Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH X 42 Kreiswerke Barnim GmbH X 43 ABO WIND AG X 44 Caritas-Sozialstation Sankt Martin Großräschen X 45 Rousseau Park GmbH X 46 Rolls-Royce Deutschland Ltd. & Co. KG X 47 Stadt Brandenburg an der Havel X 48 STIC Wirtschaftsfördergesellschaft MOL mbH X 49 Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) X 50 ProPotsdam X Anlage 2: Förderung der E-Mobilität und von Ladeinfrastruktur aus den RENplus-Programm bis 30.06.2018 lfd. Nr. Antragsstaus Antragsteller Maßnahmebezeichnung Investitionssumme (in EUR) Zuschuss (in EUR) 1 bewilligt Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg Aufbau von (teils rückspeisefähigen) Schnellladesäulen und Entwicklung eines Kommunikationssystems zwischen den Ladesäulen, den Fahrern von Elektroautos und den Netzleitstellen 886.312,00 709.049,60 2 bewilligt Universität Potsdam Aufbau/Anschluss eines Multi-Fast-Chargers als Teil der notwendigen Ladeinfrastruktur im Projekt der BTU 99.246,00 79.396,80 3 bewilligt Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Aufbau/Anschluss eines Multi-Fast-Chargers als Teil der notwendigen Ladeinfrastruktur im Projekt der BTU 95.676,00 76.540,80 4 beantragt Herr Andreas Schiller Solarstromspeicher für E-Mobilität 34.551,00 23.600,00 5 beantragt ZEGG Bildungszentrum gGmbH Intelligenter Batteriespeicher für E-Mobilität 89.900,00 71.920,00 6 beantragt ADAC Fahrsichrheitszentrum Berlin-Brandenburg GmbH Investition in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 45.718,00 8.400,00 7 beantragt Stadt Brandenburg an der Havel Elektromobilitätskonzept 47.918,32 38.334,66 8 beantragt Barnimer Energiebeteiligungs GmbH Konzept eCarsharing Barnim 47.500,00 33.250,00 Gesamt: 1.346.821,32 1.040.491,86