Landtag Brandenburg Drucksache 6/9415 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.08.2018 / Ausgegeben: 27.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3751 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9223 Kreditaufnahmeoptionen des Studentenwerkes Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Seit einer Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist es den Studentenwerken zwar erlaubt, Kredite aufzunehmen, allerdings ausschließlich beim Land Brandenburg (siehe PNN vom 05. Juli 2018, Trotzdem kein Platz für alle Studenten). Günstigere andere Finanzierungen, beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sind weiterhin nicht möglich. Gerade in der aktuellen Situation - niedrige Zinsen bei hohem Bedarf an studentischem Wohnraum - würden vielfältigere Finanzierungsquellen zu einer höheren Investitionsfähigkeit und Flexibilität des Studentenwerks führen. Durch die Planung des Landes im Rahmen von Doppelhaushalten können den Studentenwerken damit unnötige Wartezeiten entstehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Finanzierungssituation des Studentenwerkes Potsdam? Zu Frage 1: Das Land bietet den Studentenwerken als Finanzierungsinstrument gegenwärtig Kredite zu äußerst günstigen Rahmenbedingungen an. In der Vergangenheit hat dabei auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung den Studentenwerken angeboten, sie mit Darlehen aus dem Landeswohnungsbauvermögen zu unterstützen. Die Konditionen belaufen sich auf 0 % Zins und 1 % Tilgung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Dazu kommt ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % Zinsen. 2. Wie begründet die Landesregierung, dass die Studentenwerke - anders als in anderen Bundesländern - keine Kredite von anderen Darlehensgebern als dem Land Brandenburg aufnehmen dürfen? Zu Frage 2: Das Land lehnt die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt durch Anstalten und Stiftungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft sowie bei Landesbetrieben, die der Gewährträgerhaftung des Landes unterliegen, grundsätzlich ab. Eine Kreditaufnahme dieser Einrichtungen, zu der auch die Studentenwerke (§ 78 BbgHG) gehören, wäre nach dem Schalenkonzept des Europäischen Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG) dem Land zuzurechnen und dementsprechend mit dem ab 2020 geltenden grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot nicht zu vereinbaren. Zudem müsste das Land Landtag Brandenburg Drucksache 6/9415 - 2 - im Fall einer Auflösung der Studentenwerke (§ 13 Satzung des Studentenwerks Potsdam, § 12 Satzung des Studentenwerks Frankfurt (Oder)) auch deren Kreditverbindlichkeiten übernehmen. Schließlich gewährt das Land den Studentenwerken Darlehen zu seinen eigenen Refinanzierungskonditionen am Kapitalmarkt. Da das Land als staatliche Einheit, die mit einem Spitzenrating ausgestattet ist, stets günstigste Kreditkonditionen erhält, wäre eine Kreditaufnahme der Studentenwerke bei Dritten regelmäßig unwirtschaftlich. 3. Wie bewertet die Landesregierung eine gesetzliche Freigabe weiterer Finanzierungsmöglichkeiten , um der aktuell angespannten Situation auf dem studentischen Wohnungsmarkt zu begegnen? Zu Frage 3: Um die Möglichkeiten der Studentenwerke zu erweitern, bei der Finanzierung von Bau und Sanierung studentischer Wohnanlagen an Mitteln der Landeswohnraumförderung zu partizipieren, wird derzeit seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung entsprechend einem Landtagsbeschluss der Gesetzentwurf eines Landeswohnraumförderungsgesetzes vorbereitet, durch welchen die Förderung des studentischen Wohnungsbaus in die Wohnraumförderung des Landes integriert werden soll.