Landtag Brandenburg Drucksache 6/9417 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.08.2018 / Ausgegeben: 27.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3730 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9165 Nachfrage zu den Antworten der Landesregierung in Drs. 6/2277, 6/4886 und 6/8720: Entstandene Schäden und Kosten durch Manöver der Bundeswehr Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In Drs. 6/2277 bezifferte die Landesregierung die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der durch das Bundeswehrmanöver im Juni 2015 verursachten Schäden auf ca. 540.000 Euro zzgl. Eigenleistungen der Straßenmeistereien in Höhe von ca. 65.000 Euro. In Drs. 6/8720 antwortete die Landesregierung auf die Frage, ob die durch das Bundeswehrmanöver im Juni 2015 beseitigt sind bzw. wann sie beseitigt werden: „Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigten, wurden sofort beseitigt. Für die übrigen Schäden sind die Ausschreibungsunterlagen sind (sic!) erstellt. Eine Vereinbarung über Instandsetzungsmaßnahmen der Schäden in Folge des Bundeswehrmanövers zwischen dem zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, der Bundeswehr und den betroffenen Gemeinden liegt noch nicht unterzeichnet vor.“ In Drs. 6/4886 gibt die Landesregierung zum Zeitpunkt des finanziellen Schadensausgleichs an: „Der entstandene Sachschaden wurde dem Grunde nach gegenüber der Bundeswehr geltend gemacht. Die geschätzten Instandsetzungskosten wurden der Bundeswehr angezeigt. Die Abrechnung aller erbrachten Leistungen (Eigen- und Fremdleistungen) erfolgt erst nach Abschluss der Instandsetzung der Schäden aus dem Verlegemarsch und dem Manöver.“ Die Fragestellerin folgerte daraus, dass noch kein finanzieller Ausgleich der Schäden durch die Bundesregierung stattgefunden hat, da weder eine Vereinbarung zum Schadensausgleich unterzeichnet ist noch die Schäden bereits beseitigt wurden. Die Bundesregierung antwortete auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Norbert Müller (DIE LINKE) in Drs. 19/2334, warum eine solche Vereinbarung nicht zustande gekommen ist, wie folgt: „Im Ergebnis des in der Frage genannten Bundeswehrmanövers sind fünf Anträge auf Ersatzleistungen von Übungsschäden von den betroffenen Gemeinden, Städten und Landkreisen bei der Bundeswehr gestellt worden. Alle Anträge auf Ersatzleistungen wurden anerkannt und die Gemeinden sowie Landkreise aufgefordert, die Schäden beseitigen zu lassen . Die gesamte Schadenssumme beläuft sich auf ca. 400 000 Euro. Davon wurden mit heutigem Stand vier Anträge durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) abschließend bearbeitet und Beträge in Höhe von insgesamt 385 000 Euro ausgezahlt.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/9417 - 2 - 1. Ist die Vereinbarung über Instandsetzungsmaßnahmen der Schäden in Folge des Bundeswehrmanövers zwischen dem zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, der Bundeswehr und den betroffenen Gemeinden mittlerweile unterzeichnet? Wenn ja, wann ist dies erfolgt? Wenn nein, wann ist mit der Unterzeichnung zu rechnen? zu Frage 1: Eine Vereinbarung ist noch nicht unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde dem für die Schadensregulierungen zuständigen Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) am 1. September 2017 vom Landesbetrieb Straßenwesen (LS) zur Prüfung und Unterzeichnung zugesandt. Das BAIUDBw hat die Aufforderungen des LS, die Kostenübernahme zu erklären, bisher abgelehnt. Zuletzt hat der LS am 22. Juni 2018 das BAIUDBw dazu aufgefordert; die Antwort steht noch aus. 2. Weshalb erfolgt/e der Abschluss einer solchen Vereinbarung erst so spät? Welche Gründe gab es dafür, dass ca. drei Jahre vergingen zwischen Schadenseintritt und Unterzeichnung der Vereinbarung zur Schadensregulierung? zu Frage 2: Die Instandsetzungsmaßnahmen infolge der Manöverschäden aus 2014 und 2015 sollten zusammen vorbereitet werden. In Vorbereitung der notwendigen Ausschreibungen für die Instandsetzungsarbeiten wurden Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen /Ämtern zur Sicherstellung der Vollständigkeit der erhobenen Schäden und Fragen der Kostenregulierung getroffen. Die Schadenserfassung und die Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen dauerten bis in das Jahr 2016 an. Die Erarbeitung einer Vereinbarung und der Abstimmungsprozess hierzu erfolgten im Jahr 2017 mit dem Ziel, auf diesem Wege das BAIUDBw zu einer Kostenübernahme zu verpflichten. 3. Wann werden die durch das Bundeswehrmanöver entstandenen Schäden entsprechend dieser Vereinbarung beseitigt sein? Wann und in welcher Form wird der finanzielle Schadensausgleich voraussichtlich erfolgen? zu Frage 3: Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigten, wurden beseitigt. Die weiteren entstandenen Schäden werden beseitigt, wenn das BAIUDBw die Kostenübernahme bestätigt hat. Der finanzielle Schadensausgleich sowie die Erstattung der bereits geleisteten Kosten für die Landes- und Kommunalstraßen soll nach Vereinbarung mit dem BAIUDBw erfolgen. Die Schäden an den Bundesstraßen sollen noch in diesem Jahr umfassend beseitigt werden. Nach Bestätigung des BMVI können dafür die dem Land zugewiesenen Mittel des Bundes verwendet werden. 4. Der oben zitierten Antwort der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass alle Anträge auf Ersatzleistungen anerkannt wurden. Wie erklärt sich dann die bisher fehlende Vereinbarung zum Schadensausgleich? 5. Sind die in der oben zitierten Antwort der Bundesregierung geleisteten Zahlungen in Höhe von 385.000 Euro an Städte, Gemeinden und Landkreise in der Kostenschätzung der Landesregierung enthalten? 6. Die Bundesregierung gibt als gesamte Schadenssumme infolge des Manövers 400.000 Euro an. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Kostenschätzung der Landesregierung und der durch die Bundesregierung angegebenen Schadenssumme? zu Fragen 4 bis 6: Die zitierte Antwort der Bundesregierung bezieht sich nicht auf Brandenburger Straßen.