Landtag Brandenburg Drucksache 6/9418 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2018 / Ausgegeben: 27.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3737 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9190 FSJ 2018 – 2019 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerinnen: Nach Auskunft des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) stellen im Land Brandenburg 20 anerkannte Träger alljährlich rund 900 FSJ-Plätze zur Verfügung. Das Ministerium fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds jährlich insgesamt 119 FSJ-Plätze in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport. Nach Auskunft der Wohlfahrtsverbände gäbe es in der Regel mehr Bewerber/innen als Plätze. Im August endet das FSJ 2017/2018 und am 1. September startet das neue FSJ 2018/2019. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach der aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind zum Stichtag 01.12.2017 720 FSJ-Plätze im Land Brandenburg belegt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert alljährlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt 119 FSJ- Plätze - davon 63 in der Kinder- und Jugendhilfe (Kitas, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung , Jugendclubs, Jugendbildungsstätten, Schulen) sowie 56 im Sport (Breitensport mit Kindern und Jugendlichen). Seit Herbst 2017 gibt es zudem das Sonderprogramm FSJ Schule. Beim FSJ Schule bekommen junge Menschen die Gelegenheit, einen Einblick in einen pädagogischen Beruf zu bekommen und sich darin auszuprobieren. Es richtet sich insbesondere an Jugendliche, die mit anderen Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen, später einen sozialen oder pädagogischen Beruf ergreifen möchten. Im Schuljahr 2017/2018 beteiligen sich bislang 34 Schulen am FSJ Schule, darunter 11 Grundschulen, zwei Förderschulen, 14 Oberschulen, fünf Gesamtschulen und zwei Gymnasien. Das Sonderprogramm FSJ Schule wird ausschließlich aus Landesmitteln in Höhe von 202.000 Euro jährlich finanziert. Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in der Kultur können jährlich 30 Plätze und im Freiwilligen Jahr in der Denkmalpflege (FSJ Denkmalpflege) 25 Plätze aus dem ESF finanziert werden. Die Landesregierung schätzt das freiwillige Engagement der jungen Menschen, die sich ein Jahr in sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereichen betätigen , sehr. Aus diesem Grunde ehren Vertreter der Landesregierung das Engagement der jungen Freiwilligen durch Veranstaltungen, wie z. B. am 01.06.2018 mit einem großen Event im Potsdamer Kulturzentrum „Freiland“ für alle Freiwilligen des Jahres 2017/18, oder etwa im Rahmen der jährlichen Auftakt- und Abschlussveranstaltung für die Freiwilligen des FSJ Kultur, so am 31.08.2018 in der Waschhaus-Arena auf dem Kultur- und Erlebnisstandort Schiffbauergasse. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9418 - 2 - Frage 1: Wie viele Bewerber/innen, für wie viele FSJ-Plätze, gab es 2017/2018? Zu Frage 1: Zur Zahl der Bewerberinnen und Bewerber im Land Brandenburg liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor, da diese Daten nicht erhoben werden. Die durch das Land Brandenburg mitfinanzierten Plätze werden gut nachgefragt. Frage 2: Wie viele waren hiervon im Sport, in der Erziehung oder in der Pflege tätig? Zu Frage 2: Diese Zahlen liegen der Landesregierung nur für den Teil der 119 FSJ-Plätze vor, die durch die Landesregierung gefördert werden. Der Schwerpunkt dieser FSJ-Plätze liegt in den Bereichen Pflege, Kita, Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung sowie Sport (siehe Vorbemerkung). Die Zahlen im Bereich der Pflege liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Wie viele Bewerber/innen gibt es bisher für das anstehende FSJ? Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 4: Beabsichtigt die Landesregierung die Anzahl der geförderten Plätze zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 4: Die Landesregierung wird die Zahl der landesseitig geförderten Plätze im FSJ Schule zum neuen FSJ-Jahrgang auf 60 Plätze nahezu verdoppeln. Für den FSJ- Jahrgang 2019/20 sollen die Mittel im FSJ Schule auf mindestens 75 Plätze erhöht werden . Darüber hinaus werden weiterhin 119 Plätze in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Sport aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert, 30 Plätze werden im FSJ Kultur und 25 Plätze im FSJ Denkmalpflege mitfinanziert. Frage 5: Welche Mittel hat die Landesregierung für den anstehenden Doppelhauhalt eingeplant ? Zu Frage 5: Für das durch den ESF geförderte „FSJ in der Kinder- und Jugendhilfe und im Sport“ werden im Haushaltsjahr 2019 464.100 Euro und im Jahr 2020 270.725 Euro eingeplant . Für das Programm FSJ Schule sind im Haushaltsjahr 2019 429.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2020 495.000 Euro eingeplant. Darüber hinaus sind für das FSJ Kultur und das FSJ Denkmalpflege zusammen im Haushaltsjahr 2019 305.800 Euro und im Haushaltsjahr 2020 215.600 Euro eingeplant. Frage 6: Gibt es bereits Planungen wie das FSJ mit der neuen ESF-Förderperiode ab 2021 ausgestaltet wird? Zu Frage 6: Die weitere ESF-Förderung der Jugendfreiwilligendienste und hiermit auch des FSJ im Rahmen der Richtlinie ist derzeit nicht absehbar. Frage 7: Plant die Landesregierung etwaige Streichungen an Förderungen abzufangen? Zu Frage 7: Die Landesregierung wird sich zu gegebener Zeit damit beschäftigen und dazu äußern können. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9418 - 3 - Frage 8: Wie viele der Personen, die ein FSJ absolvieren, arbeiten später in einem vergleichbaren Beruf? Lassen sich hieraus Handlungsempfehlungen für das Engagement der Landesregierung in diesem Bereich ableiten? Zu Frage 8: Derartige Daten werden von der Landesregierung nicht erhoben. Die Erfahrungen der Träger des FSJ weisen darauf hin, dass etwa 50 bis 70 % der jungen Menschen , die ein FSJ absolvieren, später in einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Nach dem ersten Durchlauf des landesweiten Sonderprogramms FSJ Schule wurden bereits einige Informationen aus den Abschlussseminaren durch die freien Träger dem MBJS übermittelt. Danach besteht bei einer Mehrzahl der Freiwilligen die Absicht, eine berufliche Tätigkeit im pädagogischen Bereich (z. B. Lehramt) zu ergreifen. Die Freiwilligen konnten sich in diesem Bereich ausprobieren und haben ein realistisches Bild von der Arbeit in Schulen erhalten , sodass sie jetzt auf dieser Grundlage für sich besser eine Entscheidung über ihre berufliche Zukunft treffen können. Damit zeigt sich, dass das Ziel des Sonderprogramms erreicht wurde und die geplante Erhöhung der Plätze aufgrund des Bedarfs und der Nachfrage durch die Schulen gerechtfertigt ist.