Landtag Brandenburg Drucksache 6/9419 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.08.2018 / Ausgegeben: 27.08.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3750 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9222 Soziale Wohnraumförderung des Landes für Studentenwohnheime Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Aktuell ist es nicht möglich, die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg für den Bau von Wohnheimen des Studentenwerks Potsdam in Anspruch zu nehmen. Ein Grund ist hier unter anderem § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes. Dieser sieht vor, dass der Zugang zu Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung nur Antragsstellern gewährt wird, die in der Lage sind, auf längere Dauer ihren Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Diese Voraussetzung sieht die Landesregierung bei einem Mietverhältnis für die Zeit eines Studiums nicht erfüllt (Siehe Drucksache 6/5730). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation um Wohnheimplätze des Studentenwerks Potsdam? Zu Frage 1: Die Landesregierung bewertet die aktuelle Wohnheimsituation des Studentenwerkes Potsdam als verbesserungsbedürftig. Aus diesem Grund engagiert sich das Land auch maßgeblich finanziell bei dem derzeit entstehenden Neubau eines Studentenwohnheims des Studentenwerkes Potsdam am Universitätsstandort in Potsdam Golm (von dem Investitionsvolumen i.H.v. 16,9 Mio. € trägt das Land 12,9 Mio. € über Zuschussgewährung bzw. Darlehen) sowie bei einem weiteren zu errichtenden Wohnheim am Hochschulstandort Wildau. Hier trägt das Land die gesamten Baukosten i.H.v. 9,5 Mio.€. Mit der Fertigstellung des Wohnheims in Golm entstehen 308 Wohnplätze. Damit können bereits im Jahr 2012 am Standort Golm weggefallene 75 Wohnheimplätze sowie die durch den Abriss der ehemals dort stehenden Gebäude entfallenen 114 Plätze wieder hergestellt und zusätzlich rd. 100 neue Plätze geschaffen werden. Durch den Neubau steigt die Versorgungsrate mit studentischem Wohnraum im Gesamtbereich des Studentenwerkes Potsdam von derzeit 9,04 % auf einen Wert von 10,01 %, was eine Steigerung um rd. 11 % bedeutet und am Hochschulstandort Potsdam von derzeit 8,72 % auf dann 9,93 %, was für den Hochschulstandort Potsdam einer Steigerung der Versorgungsrate um rd. 14 % entspricht. Mit diesen Werten liegt das Studentenwerk Potsdam über der bundesweiten Versorgungsrate von 9,62 % (Quelle: Wohnraum für Studierende 2017 - Statistische Übersicht des Deutschen Studentenwerks (DSW), im benachbarten Berlin liegt die Versorgungsrate bei 5,65 %). Mit dem Bau des zusätzlichen Wohnheims mit rd. 115 Plätzen am Landtag Brandenburg Drucksache 6/9419 - 2 - Hochschulstandort Wildau wird die Versorgungsrate mit studentischem Wohnraum durch das Studentenwerk Potsdam auch am Hochschulstandort Wildau gesteigert, und zwar von derzeit 9,79 % auf 13,21 %, was einer Erhöhung um rd. 35 % entspricht. Im Gesamtbereich des Studentenwerkes Potsdam steigt damit der Versorgungsgrad unter Einberechnung des Neubaus auf dem Universitätscampus in Golm von dann 10,01 % auf einen Wert von 10,38 %. Damit liegt das Studentenwerk Potsdam noch einmal signifikant über dem Bundesdurchschnitt (von 9,62 %). Dadurch wird es möglich, dem dringend benötigten Bedarf an studentischen Wohnraum im Bereich des Studentenwerkes Potsdam zu entsprechen und der derzeit leicht unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Versorgungsrate mit studentischen Unterkünften am Hochschulstandort Potsdam entgegenzuwirken. 2. In der Drucksache 6/7646 kündigte die Landesregierung an, für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 Haushaltsmittel für Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Studentenwerke zu prüfen. Wie stellt sich hier der aktuelle Sachstand dar? Zu Frage 2: In dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020 ist die Finanzierung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Baumaßnahmen veranschlagt. Eine weitere separate Veranschlagung von Fördermitteln für den studentischen Wohnungsbau soll gemäß dem von der Landesregierung verabschiedeten Haushaltsplanentwurf 2019/2020 nicht mehr über den Epl 06 (Haushalt des MWFK) erfolgen. Vielmehr ist beabsichtigt, die Förderung des studentischen Wohnungsbaus in die Wohnraumförderung des Landes zu integrieren. 3. Ebenfalls kündigt die Landesregierung in dieser Anfrage an zu prüfen, ob die Zielgruppe für die Wohnraumförderung erweitert werden sollte, um die Schaffung studentischen Wohnraums zu fördern. Wie stellt sich hier der aktuelle Sachstand dar? Zu Frage 3: Mit Beschluss des Landtages vom 31.01.2018 wurde die Landesregierung aufgefordert, den Entwurf eines Landesgesetzes zur Wohnraumförderung zu erarbeiten. Der Entwurf soll Änderungsbedarfe hinsichtlich der Zielgruppen der Wohnraumförderung, der Einkommensgrenzen, der Wohnformen (ggf. auch Wohnheime) sowie des studentischen Wohnens umsetzen. Die Wohnraumförderung soll - orientiert an den Bedürfnissen des Landes Brandenburg - modernisiert und flexibilisiert werden. Die Landesregierung erarbeitet derzeit entsprechend dem Landtagsbeschluss einen Gesetzentwurf für ein Landeswohnraumförderungsgesetz .